An das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen,
Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf
nachrichtlich an den RP Düsseldorf
und die örtlichen Medien
Essen, den 17.9.2003
Betr.: Aufforderung zum dringenden Eingreifen bei der Änderung des
Flächennutzungsplans Nr. IV/17/02 und Vorhabenbezogenem Bebauungsplanes Nr. 11/02 „Lohstraße“ in Essen (Entscheidungen dazu mehrheitlich in der BV
am 16.9., im ASP (Planung, Bauen) am 18.9. und am 25.9.03 im Rat der Stadt Essen)
Sehr geehrte Frau Höhn,
um unser Anliegen zu verdeutlichen, müssen wir zunächst kurz die Problematik des Gebietes darstellen, in dem sowohl der FNP geändert werden soll als auch der
„Vorhabenbezogene Bebauungsplan Lohstraße“ erstellt wurde und jetzt zur Verabschiedung ansteht.
Für das zur Zeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet wird eine Neunutzung mit der
Errichtung von 28 zweigeschossigen Einfamiliendoppelhaushälften mit bis zu 2 Wohneinheiten vorgesehen. Es handelt sich um eine Straßenrandbebauung einer bisher
einseitig aufgelockert bebauten Straße (Grundschule, Gehörlosenkindergarten, Hauptschule).
Das Gebiet wird im wirksamen GEP für den Regierungsbezirk Düsseldorf von 1999
als „Allgemeiner Siedlungsbereich, im Landschaftsplan der Stadt Essen weist dieses Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus liegt das Plangebiet im Regionalen Grünzug B.
Die im bisherigen Planverfahren festgelegte Bürgerbeteiligung hat in der Zeit vom 15.11.bis 29.11.2001 und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 19.6.2002 stattgefunden.
„Im Beteiligungsverfahren haben die Untere und Höhere Landschaftsbehörde sowie die Untere Wasserbehörde, der Träger der Landschaftsplanung, das Umweltamt und die
Landwirtschaftskammer keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Entwicklung der Fläche als Wohnbaufläche vorgetragen.“ (Stadt Essen, öffentliche Vorlage lfd. Nummer: 2094, Jahr 2003, vom 23.08.2003 )
Die Flächennutzungsplanänderung und der Vorhabenbezogene Bebauungsplan stehen derzeit in den Gremien zur Beschlussfassung an. (Bezirksvertretung IV am 16.09.2003,
Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung am 18.09.2003 und Rat der Stadt Essen am 24.09.2003 ).
Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11/02 „Lohstraße“ vom 22.10.02 wird
unter Punkt 6 „Abwasserbeseitigung“ in den planungsrechtlichen Festsetzungen folgende Auflage gemacht: „ Aufgrund einer Ordnungsverfügung der
Bezirksregierung Düsseldorf (Az.: 54.16.31-499/91) kann das Abwasser aus dem Bebauungsplangebiet erst nach Abschluss erforderlicher Sanierungsmaßnahmen
des RÜ Hexberg (voraussichtlich ab Ende 2003 ) in den Mischwasserkanal in der Lohstraße eingeleitet werden.“
In den Stellungnahmen der Bedenken der Bürgerinnen und Bürger gegen die
Flächennutzungsplanänderung und den Vorhabenenbezogenen Bebauungsplan Lohstraße wird jetzt das Schmutzwasserproblem dadurch heruntergespielt, dass man
plötzlich von einer geringfügigen Mehrbelastung durch Schmutzfracht spricht. „ Seitens der Stadtwerke Essen wurde eine Schmutzfrachtberechnung durchgeführt mit
dem Ergebnis, dass es durch die Neubebauung der 28 Doppelhaushälften an der Lohstraße nur zu einer geringfügigen, im Bereich von Rechenungenauigkeiten
liegende Erhöhung der Schmutzfracht kommt, die einer Anschlussnahme des Plangebietes nicht entgegensteht. Die Einleitungswassermenge wird sich
insgesamt nicht erhöhen und der wasserwirtschaftliche Zustand am RÜ Hexberg wird sich durch den zusätzlichen Anschluss von ca. 65 Einwohnern nicht verschlechtern.“
(s.o.) Unter Punkt IV „Bestandsbeschreibung“ zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.11/02 „Lohstraße“ wird zur Entwässerung ausgesagt
: “ In der Lohstraße befindet sich ein Mischwasserkanal, an den im weiteren Verlauf eine Regenentlastung in den Läppkes Mühlenbach zwischengeschaltet ist. Aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit dieses
Regenüberlaufs (RÜ 6104 „Hexberg“) besteht eine Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf nach der zusätzliche Abwässer erst nach Abschluss
der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen des Entwässerungsbauwerkes eingeleitet werden können.“ (Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung,
Anlage 2 zur Vorlage 2089/2003 /6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.11/02 „Lohstraße“, Begründung, Fassung vom 05.08.2003 )
Hier weird aus unserer Sicht bewusst mit falschen viel zu niedrigen Einwohnerzahlen gearbeitet. Zunächst ist das Konzept der CDU in Essen abwandernde junge Familien in
Essen zu halten bzw. bereits in den Speckgürtel abgewanderte Einwohner zurückzugewinnen. Jetzt plötzlich wird mit Zahlen gearbeitet, die als Rechenexempel nur
eine geringfügige Mehrbelastung für die Schmutzwasserbelastung und den zusätzlichen Verkehr beinhaltet . Die errechnete zusätzliche Zahl von ca. 65 Einwohnern auf 28
Einfamiliendoppelhaushälften mit bis zu 2 Wohneinheiten bedeutet im statistischen Schnitt 2,3 Einwohner pro Doppelhaushälfte. Auf diese Art und Weise gewinnt die Stadt
Essen sicherlich keine zusätzlichen Einwohner. Es handelt sich um eine extrem schlechte Wohnraumausnutzung nach diesen Planungen. Die Familien mit Kindern
scheinen hier auch gar nicht im Interesse der verantwortlichen Partei zu liegen. Hier scheint eine Klientel bedient zu werden, die sich das Wohnen im Grünen leisten kann
und so gut wie keine Kinder hat.Uns Bewohnern im Stadtteil Essen –Bedingrade wurde mit dem Bedarf von dringend benötigtem zusätzlichen Wohnraum am Stadtrand
vorgegaukelt, dass es sich hier um ein ideales Gebiet für junge Familien mit Kindern handelt, die dringend Wohnraum suchen.
Wir als Bürgerinitiative stehen in der Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, die uns in einer Unterschriftenaktion gegen die Bebauung in
der Lohstraße mit über 1300 Unterschriften in kürzester Zeit das Vertrauen in den Erhalt der letzten Freifläche im Stadtteil gegeben haben. Die CDU hat hier
gedreht und mit den Stadtwerken die Zahl der neuen Einwohner so lange bewusst heruntergerechnet, bis sie die Auflage im Bebauungsplan, zunächst den maroden,
dringend sanierungsbedürftigen Kanal, der auch dieses Schmutzwasser aus der Lohstraße aufnehmen soll, nicht mehr erfüllen muss. Schon jetzt leiden wir
Anwohner der Lohstraße und deren Seitenstraßen extrem unter nassen Kellern, sobald stärkere Regenfälle zu verzeichnen sind.
Unser Fazit: Es wird mit falschen Zahlen gerechnet, um die
Flächennutzungsplanänderung und den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lohstraße“ mit allen Mitteln gegen viele Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern
durchzudrücken. Wir sperren uns nicht gegen jegliche Bebauung, sind nur nicht bereit zu akzeptieren, dass hier bewusst mit falschen Zahlen jongliert wird.
Wir sind nicht bereit, diese falschen Berechnungen zu akzeptieren. Wir bitten Sie diesen Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls das Verfahren zu stoppen.
Solche nachweislich und vorsätzlich falschen Berechnungen dürfen auch Sie als zuständige Ministerin nicht akzeptieren. Deshalb fordern wir Sie auf, dringend
einzuschreiten, die o.g. bevorstehenden bzw. gefassten Beschlüsse schnellstens anzuhalten und eine Überprüfung einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen