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aktuelle und laufende MBI-Anfragen/-Anträge Mülheim, den 16.02.2001 Anfrage an die BV II am 01.03.01
Betr.: Grünbeseitigung im Bereich der Gustav-Heinemann-GesamtschuleAuf dem Gelände der Gustav-Heinemann-Gesamtschule und der zugehörigen Sportanlagen wurden diverse Bäume, Büsche, Bodendecker
und auch Hecken radikal entfernt, die Flächen sollen zur Verhinderung neuen Grünbewuches mit Mulch oder Rasen bedeckt werden. Die Verwaltung möge hierzu folgende Fragen beantworten:
- Wer hat diese Maßnahme mit welcher Begründung veranlasst, welche Stelle hat dies genehmigt?
- Waren hierbei Bäume oder Pflanzen betroffen, für die eine Ersatzmaßnahme vorgeschrieben wurde? Wenn ja, an welcher Stelle?
- Trifft es zu, dass die Grünbeseitigung durchgeführt wurde, um Folgekosten für die Grünpflege zu sparen?
- Ist das Aufbringen von Mulchdecken auf Teilen von Schulhöfen erlaubt? Wenn ja, trifft dann die Vermutung zu, dass die Mulchteile durch Begehung z. B. von Schüler/innen auch in das Schulgebäude
hereingetragen werden können?
- Wurde die Grünbeseitigung mit der zuständigen Schulleitung und eventl. dem Schulverwaltungsamt abgesprochen zur Abklärung oder Vermeidung ökologischer Schäden (z.B. Hecken) aber auch pädagogischer
Folgen z. B. des erwiesenen Zusammenhangs von betonierten und verödeten Schulaußenflächen und zunehmendem Vandalismus?
i.A. der MBI-Fraktion: Marianne Weßling, Mitglied der BV 2 |