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Dienstaufsicht Kaserne
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    Mülheim/Ruhr, den 07.11.00

    An den Regierungspräsidenten
    Dr. Büssow
    Cecilienallee 2
    40408 Düsseldorf

Betr.: Verkauf eines Baufeldes im Wohnpark Witthausbusch an private Bauinteressenten.

    Dienstaufsichtsbeschwerde und Aufforderung, den Ratsbeschluss vom 26.10.00 dazu aufzuhalten.

    Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,

    hiermit legen wir als Fraktion im Rat der Stadt Mülheim im Zusammenhang mit o.g. Verkauf  gegen OB Dr. Baganz und die Verantwortlichen im Baudezernat Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Weiterhin erwarten wir von Ihnen, dass Sie OB Baganz anweisen, den Verkaufsbeschluss des Rates der Stadt vom 26.10.00 anzuhalten und eine Ausschreibung o.g. Baufeldes zu veranlassen, so wie die gültigen Vergaberichtlinien der Stadt Mülheim es vorschreiben.

    Begründung:

    Das o.g. Baufeld am Rande des Witthausbusch in Mülheim/Ruhr stellt das mit Abstand attraktivste im Wohnpark Witthausbusch (ehemaliges Kasernengelände) dar. Diese Filetgrundstücke unserer Stadt waren per Ausschreibung bereits vergeben worden, doch sprang der Bauträger im Februar diesen Jahres, aus nicht geklärten Gründen, wieder ab.

    Die Beantwortung einer MBI-Anfrage im Rat der Stadt am 30.3.00 durch die Verwaltung verschwieg, dass es bereits Verhandlungen mit einer privaten Baugemeinschaft gab. Kurz vor der Sitzung des Finanzausschusses am 9.6.00 wurde eine Beschlussvorlage an die Fraktionen verschickt, in der die Zustimmung zum Verkauf des Filet-Baufeldes an eine private Baugemeinschaft empfohlen wurde.

    Der Finanzausschuss beschloss aber .......... die Ausschreibung des Baufeldes.

    Anstatt diese baldmöglichst durchzuführen, wurde am 15. August zu einem Gespräch mit Vertretern der Fraktionen in das Baudezernat geladen, an dem aber kein MBI-Vertreter teilnahm. Bereits am nächsten Tag war der NRZ zu entnehmen, das Baufeld werde an private Bauinteressenten verkauft.

    Auf die MBI-Nachfrage im Finanzausschuss am 4.9. wurde dies bestätigt und damit begründet, dass der Ausschuss seinen Juni-Beschluss wieder aufheben könne.

    Eine Wiederholung der Beschlussvorlage vom Juni 00 zum Verkauf dieser Filetgrundstücke an die private Baugemeinschaft wurde dann sowohl im Finanzausschuss am 23.10.00, als auch im Rat am 26.10.00 ..........beschlossen.......

    Wir fordern Sie als Kommunalaufsicht auf, OB Baganz unverzüglich anzuweisen, o.g. Verkaufsbeschluss anzuhalten bzw. aufzuheben und die vorgeschriebene Ausschreibung zu veranlassen, weil

1.eindeutig gegen die Vergaberichtlinien der Stadt Mülheim verstossen wurde. Die gültigen "Richtlinien für die Veräußerung städtischer Wohnimmobilien in Mülheim an der Ruhr" legen unter Punkt 1.3 u.a. folgendes fest:

"Jeder beabsichtigte Verkauf eines Baugrundstücks wird durch eine Anzeige im Immobilienteil der örtlichen Tageszeitungen und durch Aushang im Rathaus öffentlich bekanntgegeben."

Dieser Passus läßt keine andere Deutung zu. Auch die Tatsache, dass die LEG beim Wohnpark Witthausbusch treuhänderisch für die Stadt arbeitet, setzt die Vergaberichtlinien nicht außer Kraft. Warum sonst wäre o.g. Baufeld vorher ausgeschrieben worden? Warum sonst bräuchten Finanzausschuss und Rat dem Verkauf dann zuzustimmen? ...........

2.eindeutig gegen die Geschäftsordnung der Stadt Mülheim verstossen wurde, in der unter § 9 festgelegt ist:

"........, Wiederholungsanträge können frühestens nach Ablauf eines halben Jahres erneut gestellt werden. "

Da zwischen Juni und Oktober kein halbes Jahr liegt, war der o.g. Antrag unzulässig.

Die Untersuchung der Grundstücksgeschäfte Rixecker, bei der u.a. auch gegen Vergaberichtlinien verstossen wurde, liegt bei der Staatsanwaltschaft zur Klärung. Da dies anscheinend nicht dazu geführt hat, dass die geltenden Bestimmungen und Richtlinien beim Verkauf städtischer Immobilien in Mülheim/Ruhr eingehalten werden, möchten wir diesen Brief auch als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Baganz und die Verantwortlichen im Baudezernat verstanden wissen.

Wir bitten Sie, die Sache zu prüfen und entsprechende dienstaufsichtlicheche Schritte einzuleiten.

i.A. der MBI-Fraktion:             L. Reinhard, Fraktionssprecher