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Übersicht Verkehrsberuhigungsanträge BV 1       Anträge/Anfragen BV 1

Mülheim, den 24.10.02

Vorschlag für die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 11.11.02   TO: Öffentlich

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Mendener Str.  zwischen Steinknappen und Stadtgrenze

Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Bereich der Mendener Str. zwischen Steinknappen und Stadtgrenze Maßnahmen zu ergreifen, um eine effektive Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit zu erreichen. Insbesondere möge sie dabei auch folgende Vorschläge erwägen und überprüfen:

  • Zurückverlegung des gelben Ortseingangsschildes an die Stadtgrenze statt wie bisher kurz vor dem Steinknappen
  • Aufstellung von Hinweisen auf eine Geschwindigkeitsmessung
  • Aufstellung von mehreren tatsächlichen oder scheinbaren bzw. wahlweise zu bestückenden automatischen Radarmessanlagen (Starenkästen)

Begründung:

Der Ausbau, die Begradigung, und Verbreiterung der Mendener Str. als Verbindungsweg  zwischen Mülheim und Kettwig in den 70`er Jahren schuf  bekanntlich eine im Verhältnis zum Verkehrsaufkommen überdimensionierte Schnellstraße, die regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Obwohl die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mittlerweile auf 70 km/h und teilweise weniger reduziert wurde, wird die Straße auch weiterhin von vielen Fahrern, insbesondere während der Dunkelheit, mit weit überhöhter Geschwindigkeit befahren, letztlich auch in Ermangelung effektiver Kontrollen.. Zusätzlich wird die Straße mitunter auch als Ausweichstrecke für den Schwerlastverkehr der A 52 genutzt. In der Folge war in diesem Jahr von zahlreichen Unfällen im Bereich der Mendener Str. in der Lokalpresse zu lesen. Hinzu kommen von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene zahllose Unfälle bzw. Vorfälle mit überfahrenen Tieren. Dies betrifft insbesondere das bekannte Krötensterben zur Wanderzeit im Frühjahr, aber auch zahllose Haus- und Wildtiere wie z. B. Katzen, Igel, Rehe, Hasen, Kaninchen und Füchse, die im Dunklen oft die Straße kreuzen. Diese haben insbesondere gegenüber den Rasern keine Chance.

Dass diese Probleme der Verwaltung bekannt sein müssen, beweist letztlich die jüngste oben erwähnte Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Mendener Str..

Eine ausschließliche Geschwindigkeitsbegrenzung ohne ergänzende Maßnahmen erzielt angesichts des Ausbaugrades der Straße nur begrenzte Wirkung. Deshalb möge die Verwaltung zu o.g. Vorschlägen Stellung beziehen.

A. Klövekorn, MBI-Bezirksvertreterin