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MBI-Sprecherin
G. Schloßmacher
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Selbeck
Verkehr Karlsruher
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Verkehr Karlsruher

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Straßen- und Straßenbaumaßnahmen in Speldorf, die alle die Karlsruher Str. mehr belasteten

Mülheim, den 18.05.2005

Antrag an die Bezirksvertretung 3 am 02.06.2005   TO: öffentlich

Verkehrsberuhigung der Karlsruher Straße zwischen Duisburger- und Saarner Straße

Beschlussvorschlag:

  1. Durchfahrtverbot für LKW und
  2. Einrichtung einer Tempo-30-Zone

Begründung:

Die Karlsruher Straße führt durch ein dirchtbesiedeltes Wohngebiet, in dem auch viele Kinder wohnen. Dementsprechend wird die Straße oft für den Weg zum Kindergarten, Spielplatz und Schulen von Kindern überquert.

Obwohl es keinerlei verkehrliche Notwendigkeit gibt, wird die Karlsruher Straße von zahlreichen LKW genutzt. Damit der LKW –Verkehr über die vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen fließen kann, halten wir ein LKW-Durchfahrverbot für die Karlsruher Straße für zwingend notwendig.

Die Straßenführung und Breite der Karlsruher Straße führt weiterhin zu überhöhter Geschwindigkeit.

Ergänzend zu den bereits in den benachbarten Straßenzügen sowie der Verlängerung der Karlsruher Straße bis zum Blötter Weg eingerichteten Tempo-30-Zonen halten wir es daher für sinnvoll, die Verkehrsgeschwindigkeit auf der  Karlsruher Straße für diesen Bereich auf 30 km/Std. zu begrenzen.

Gesine Schloßmacher