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“Auch wer pleite ist, darf nicht stehlen!”
( frei nach Konfusius Mülheimensis oder Konfiscus oder Lies`chen Müller )

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Mülheim, 31. Juli 2009

Gebührenabzocke!!? MBI fordern viel mehr Transparenz, Leistungsgerechtigkeit und Rekommunalisierung von MEG und SEM!

Der Bund der Steuerzahler rügt erneut landesweit die Gebühren für Abwasser- und Müllentsorgung als öffentlichen Griff in die Taschen der Bürger. Nimmt man noch Winterdienst, Straßenreinigung und hier insbesondere die z.T. absurden Hinterliegergebühren hinzu, muss man auch für Mülheim eine Abzocke der Bürger bei Gebühren feststellen, die zudem erschreckend intransparent ist.

Die Mülheimer Gebührenbescheide ähneln Zahlungsbefehlen, bei denen nicht einmal ein Hinweis gegeben wird, ob und wie sich die Gebühren geändert haben. Das ist unhöflich und bürgerfeindlich, insbesondere nachdem die Landesregierung das Widerspruchsrecht abgeschafft hat. Mehrfach haben die MBI versucht, das über einen Ratsbeschluss zu ändern, doch SPD, CDU und z.T auch Grüne und FDP lehnten das ab.

Die Kalkulationen, die dem Rat vorgelegt werden, sind zumeist nicht nachvollziehbar, dennoch stimmte die große Ratsmehrheit dafür. Sie wollen also, dass die Bürger geschröpft werden, ohne es verstehen zu können.

Mehrfach gab es in den letzten Jahren drastische Gebührenerhöhungen wie für Abwasser 2005 und 2006, für Müllabfuhr und vor allem Winterdienst 2008. Vor Gericht erwies sich die Abwassergebührenerhöhung 2005 als Unrecht, doch nur die Kläger bekamen ihr Geld zurück. Die Müllgebühren 2006 hielten vor Gericht ebenfalls nicht stand, doch wieder wurde nur bei den Klägern Unrecht wieder gut gemacht. Die Abwasserklagen 2006 scheiterten nur an einer Richterin, die meinte, sie sei doch nicht da, um nachzurechnen, ob eine Kommune richtig rechne. Noch liegt die Berufung beim OVG.

Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen Gebühren für Müll-, Straßenreinigung und Abwasser jedes Jahr neu kostendeckend berechnet werden, d.h. Defizite begründen Gebührenerhöhung und Überschüsse müssen zu Senkungen führen. Gebühren müssen gänzlich unabhängig vom städtischen Haushalt geführt werden. Mit der Privatisierung dieser städt. Pflichtaufgaben wird aber noch mehr Schindluder mit Sinn und Zweck dieser Grundgesetzvorgaben getrieben. Die Stadt Mülheim gab so über viele Jahre Überschüsse bei der Müllabfuhr von 3,3 Mio. Euro nicht als Gebührensenkung zurück, sie versuchte 2,7 Mio. Euro Überschüsse des Abwasserbetriebes in den städt. Haushalt zu überführen, einzig gegen die MBI-Stimmen! Nach Einschaltung der Aufsicht und Drohung mit Klagen wurde der dreiste Versuch des Gebührendiebstahls schnell wieder rückgängig gemacht. Die Stadt kassierte für die Privatisierung zudem Geld, was eigentlich den Gebührenzahlern zustand!

Und vor allem: Mit der Gründung der teilprivatisierten MEG und medl/SEM ist für den Bürger nicht nur alles viel unübersichtlicher geworden, es kann auch keine Gebührensenkung für Müll-, Straßenreinigung oder Winterdienst mehr geben, weil die MEG steigende jährliche Festbeträge erhält, egal welche Leistungen sie wirklich vollbringen musste. Das Kanalbauprogramm der medl/SEM ist auch für Ratsvertreter nicht mehr rechenschaftspflichtig, von der oft miserablen Koordination mit dem Straßenbau ganz zu schweigen. Das funktionierte früher in nur 1 Amt viel besser und billiger. Auch die schlimme Misswirtschaft der MEG in den ersten Jahren (viel zu großes Entsorgungszentrum, insgesamt 20 Mio. Euro für Vergärungsanlage in den Sand gesetzt, dauernd wechselnde Geschäftsführer bis hin zum hochbezahlten Freigänger Bultmann und natürlich die hohen Kosten für den unqualifizierten Ratsherrn Yassine , der den Job in der Vergärungsanlage als Belohnung für den Überlauf zur SPD erhielt) wäre ohne die Teilprivatisierung in dem gigantischen Ausmaß nicht möglich gewesen. Solche Misswirtschaft bezahlen muss dann zuallererst der Steuerzahler, indirekt aber auch die Gebührenzahler. Auch das Winterchaos im Jan. war z.T. automatische Folge der privatisierten städt. Pflichtaufgabe!

Die MBI fordern aus all den Gründen wie seit Jahren:

  • Transparentere Gebührenbescheide mit Begründung der Gebührenhöhe bzw. Änderungen
  • nachvollziehbare Gebührenkalkulation ohne die bisher üblichen Bilanz-Tricksereien
  • mittelfristig Rekommunalisierung von MEG und SEM, sobald sich eine Gelegenheit ergibt
  • Änderung der Satzung für Hinterliegergebühren, um absurde Fälle auszuschließen
  • Rückzahlung zu Unrecht erhobener Gebühren nicht nur an Kläger, sonder an alle! Gleiches Recht für alle statt Unrecht für viele und Recht nur für Clevere o.ä..

Die Bürger müssen bei diesen Diensten der Daseinsvorsorge wieder das Gefühl bekommen können, ihre Gebühren hätten etwas mit entsprechender Leistung zu tun!

Es ist auch kein Trost, dass andere Städte noch höhere Gebühren verlangen!

 

Mülheim, den 26. 11. 07

MBI fordern doppelt so hohe Gebührensenkung bei Abwasser! Die Gebührenerhöhungen 2005 und 2007 waren  deutlich überhöht

Abwassergebühren müssen jedes Jahr "kostendeckend" berechnet werden. Entstehen Überschüsse, werden die Gebühren gesenkt, besteht Unterdeckung, werden sie erhöht.

Ab 1. Jan. 2005 ist der Mülheimer Abwasserbetrieb privatisiert. Der frühere Eigenbetrieb Stadtentwässerung wurde für ca. 5 Mio. Euro zu 75% an die medl verkauft. Die teilprivatisierte SEM erhält nun jährlich ein Betriebsführungsentgelt von insgesamt ca. 6,4 Mio.. Die Gebührenkalkulationen haben sich durch die Privatisierung logischerweise geändert. Inzwischen liegt das Jahresergebnis 2005 vor und man kann jetzt ungefähr überblicken, wie sich der wirkliche Gebührenbedarf nach der Privatisierung entwickelt hat.

Zum 1. Juli 2005 wurde Schmutzwasser in Mülheim um 15,5% teurer, was auch so für die beklagten Bescheide 2006 gilt. Für 2007 wurden weitere 6,7% Erhöhung für Schmutzwasser und 4,5% für Niederschlagswasser erhoben. Für 2006 war sogar noch eine weitere Gebührenerhöhung geplant, die aber nicht durchgeführt werden konnte, weil in 2005 gerichtlich schon festgestellt worden war, dass eine 2. Erhöhung mitten im Jahr nicht erlaubt ist.

  • 2008 sollen die Mülheimer Abwassergebühren  jetzt um 4,1% gesenkt werden, weil in 2005 ca. 1 Mio. Euro Überschuss gemacht wurde. Daraus folgt messerscharf, dass die Kalkulationen und Prognosen in 2005 einen zu hohen Gebührenbedarf angesetzt hatten. Da die Gebührenerhöhung von 15,5% für Schmutzwasser ab Juli 2005 durchgeführt wurde, wurde sie nur ein halbes Jahr gezahlt.
  • Wenn bereits für das halbe Jahr 2005 1 Mio. Euro Überschuss herauskam, wäre das für ein ganzes Jahr 2 Mio..
  • Wenn die 1 Mio. für 2008 eine durchschnittliche Senkung von 4,1% ergibt (-3,4% Schmutzwasser und -6,5% Niederschlagswasser), so ergeben 2 Mio. ca. 8,2% durchschnittliche Senkung.
  • Da der Überschuss 2005 aber nur aus der Schmutzwassererhöhung stammt, so bedeutet das: 2 Mio Überschuss p.a. nur bezogen auf Schmutzwasser machen ca. 11-12% Schmutzwassergebührenerhöhung oder –senkung aus, weil deren Anteil am Gebührenaufkommen zwischen 60 und 70% beträgt.

Das bedeutet: Die Erhöhung 2005 war um mindestens 10% überhöht!

Weil sich in der Gebührenkalkulation 2006 nichts verändert hat gegenüber der Juli-Kalkulation 2005, können nur ungefähr die gleichen um mindestens 10% überhöhten Schmutzwassergebühren zu Überschüssen von ca. 2 Mio. Euro geführt haben. Alle Ausgabenposten sind nämlich gleich geblieben, wie die Widerspruchsbescheide aus Mitte 2005 und aus 2006 mit exakt den gleichen Kalkulationen beweisen.

Deshalb kann die Forderung auch nur lauten, das Abrechnungsergebnis 2006 jetzt und unmittelbar vorzulegen. Aus dem Überschuss, den es nur gegeben haben kann, kann man dann ungefähr berechnen, um wie viel die Gebühren insbesondere für Schmutzwasser in 2006 zu hoch waren, weil das Gebührenaufkommen über dem Gebührenbedarf lag. Die zusätzliche Erhöhung 2007 haben wir noch außen vor gelassen.

Für die Kalkulation des Gebührenbedarfs 2008 kann man entsprechend von überhöhtem Bedarf ausgehen. Anlage 3 der Ratsvorlage zur Änderungssatzung, der "Erfolgsplan 2008 (KAG) zum Abwasserbeseitungsbetrieb" beinhaltet nur jeweils den "Ansatz" von 2006, 2007 und 2008, aber kein reales Ergebnis. Damit wird nur die Überhöhung aus 2005/2006 festgeschrieben und verlängert. Solange aber nur Prognosen neuen Prognosen gegenübergestellt werden, kann man keine wirkliche Kostendeckung berechnen!

Wenn man von 2 Mio. Überschuss für 2006 ausgehen muss und eine weitere Million vom Gebührenbedarf Schmutzwasser abzieht, erhält man für "übrige Benutzer" (ohne Verbandsmitglieder, die ja ohnehin viel weniger sind und nur ein halbierten Gebührensatz haben):

18.642.092 Euro Gebührenbedarf geteilt durch 9.843 qm Bemessungsgrundlage macht eine Gebühr von 1,89 Euro pro qm. Das wäre dann eine Senkung der Schmutzwassergebühr um 9,5% anstatt nur 3,4%, wie geplant. Die gesamte Gebührensenkung p.a. beträgt dann ca. 8,2% anstatt 4,1%. Diese Gebührensenkung erscheint uns angemessen.

Deshalb fordern die MBI: Der Abwasserbetrieb lege jetzt sein Ergebnis 2006 offen, damit die Gebühren für 2008 neu und kostendeckend kalkuliert werden können, so wie es auch vorgeschrieben ist!

Im Übrigen bestätigt der Überschuss 2005 genau die Rechnungen, die wir schon damals aufstellten, dass die Gebührenerhöhung von 15,5% um ca. 10% zu viel war, wenn man zusätzlichen Gebührenbedarf nämlich über verringerten Wasserverbrauch berechnet und alle anderen Größen und Angaben als gegeben hinnimmt.

Doch solch einfache Dreisatzrechnungen sind ja nicht gefragt, auch wenn sie manchmal angebrachter sind als hochtrabende, teure und real nichtssagende nachträgliche LSP-Gutachten (Leitsätze über die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten gemäß Verordnung vom 21.11.1953 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen - VO PR Nr. 30/53). Diese LSP-Gutachten hätten vor der Privatisierung gemacht werden müssen, nicht nachträglich!

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

13.12.07: Das fürchterliche Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Vortag zu den Abwassergebühren 2006(!) hat die Bürokraten ermutigt. Der Rat der Stadt bzw. SPD+CDU beschließen saftige Gebührenerhöhungen auch ohne nachvollziehbare Berechnungen und lehnt transparente Bescheide mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP ab bei grüner Teilenthaltung. Und die gewählten Volksvertreter wollen nur abnicken oder werden zynisch wie SPD-Ratsherr Braun: “99% der Bevölkerung finden die Gebührenerhöhung richtig und das 1% ist von der MBI aufgehetzt“, meinte er sinngemäß. Ho, ha, he, das ist nicht o.k.! Auch zur Frage der Senkung der Abwassergebühren versuchte SPD-Braun, sich vor die Verwaltung zu stellen. Der Überschuss 2005 sei nur ein einmaliger Vorgang gewesen, die MBI-Rechnungen unmöglich usw. bla, bla, bla. Anstatt richtige Jahresergebnisse zu verlangen!

MBI-Antrag für den Finanzausschuss am 3.12.07, das Umweltamt aufzufordern, in der Vorlage V 07/0885-01 zur 9. Änderung der Gebührensatzung Abwasserbeseitigung die im "Erfolgsplan 2008 (KAG) zum Abwasserbeseitungsbetrieb" für 2006 angegebenen Summenwerte für Aufwand und Ertrag als „Ansatz 2006“ durch das Ergebnis 2006 zu ersetzen und entsprechend vorgesehene Gebührensenkung neu zu berechnen unter Einbeziehung des realen Ergebnisses aus 2006
Antrag für den Rat der Stadt Mülheim am 13.12.07 zu TOP 5.6 "Neunte Änderungssatzung ....Abwasserbeseitigung .." - Vorlage V 07/0885-01 - zu beschließen,
die Abwassergebühren für 2008 um insgesamt 8,2% zu senken , und zwar um 9,5% für Schmutzwasser und um 6,5% für Niederschlagswasser

30.11.07: “Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es! NRW-IM Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren - Mülheimer Bürger Initiativen widerlegen den IM“, als (21 KB) - Telepolis.
MBI-Antrag, den Bürgern
nach Wegfall der Widerspruchsverfahren transparentere Gebührenbescheide zu Abwasser, Müll und Straßenreinigung zu verschicken, dabei jede Gebührenänderung im Vergleich zum Vorjahr anzugeben und zu begründen sowie die wichtigsten Daten der Gebührenkalkulation grundsätzlich aufzuführen.

17.1.08: Die Gebührenbescheide der Stadt Mülheim sind wie Zahlungsbefehle wieder ohne jegliche Begründung! Rückt die Bananenrepublik näher? Von Transparenz und Bürgernähe jedenfalls meilenweit entfernt, im Gegenteil eher wie im preußischen Untertanenstaat!

Einladung der BI “Mülheim bleibt unser“ zur Veranstaltung: “Rekommunalisierung statt Privatisierung! Wege aus der Gebührenschraube? Mehr demokratische Kontrolle! Das Beispiel Bergkamen“ am 20. Feb. 08 um 19 Uhr im Handelshof als (169 KB)

30.5.08: Ungeheuerliches beim Verwaltungsgericht Düsseldorf? Richterin ignoriert Befangenheitsantrag und erklärt in Abwesenheit der nicht informierten Klägerseite Abwassergebühren 2007 für rechtens! Rechtstaat ade?

10.11.08: Müll, Abwasser und Straßenreinigung werden teurer. Die Bürger in Mülheim werden aller Voraussicht nach ab dem kommenden Jahr mehr für die Entsorgung des Mülls mit 4,35%, des Abwassers mit 4,3% und für die Straßenreiningung mit 2,7% zahlen. Nach den z.T. krassen Erhöhungen der letzten Jahre wirkt das im Wahljahr zwar moderater, doch nach den saftigen Gebührenerhöhungen 2008, die eher Abzocke als berechtigter Nachholbedarf darstellten, ist das einfach. Nur Senkungen kann es in Mülheim nicht mehr geben, solange die Betriebe privatisiert sind! Dazu auch “Gebührenerhöhungen sind auch automatische Privatisierungsfolgen und Höhere Müllgebühren, weil weniger Müllabfuhr oder höhere Winterdienstgebühren, obwohl kein Winter?“ als (43 KB)

17.1.09: Die Gebührenbescheide 2009 für Müll, Straßenreinigung und Abwasser wieder im Stil von Zahlungsbefehlen .  Das ist unhöflich und bürgerunfreundlich. Musterschreiben für einen Protestbrief an die OB wegen der unzureichenden und unzumutbaren Gebührenbescheide als (23 KB). Insbesondere nach dem Schneechaos letzte Woche muss die Rekommunalisierung endlich ernsthafter geprüft werden. Die Privatisierung der lebensnotwendigen Entsorgungsbereiche der Daseinsvorsorge hat für die Bürger alles unübersichtlicher, für die Politik unkontrollierbarer und insgesamt automatisch teurer gemacht, anders als z.B. in Bergkamen nach der Rekommunalisierung. "Ein Hauch von  ?! - Gebührenerhöhungen sind auch automatische Privatisierungsfolgen" und  "Rekommunalisierung wie in Bergkamen!" als (43 KB).

 

17.12.09: Ratsitzung mit gemeinsamem Antrag von SPD, CDU, MBI, FDP und Grünen, bei Abwassergebühren statt 4,7% Erhöhung um 0,5% zu senken, nur weil die kalkulatorischen Zinsen von 7 auf 6% angesetzt wurden!Daraus wurde dann doch noch eine 0.9% Erhöhung, weil die Verwaltung nochmals Kalkulationen hinterher geschoben hatte, die als Tischvorlage nicht weiter nachprüfbar waren. Die kalkulatorischen Zinsen waren auf MBI-Antrag hin im Finanzausschuss von 7 auf 6% gesenkt worden, immer noch viel, viel zu hoch, da die Zinsen seit bestimmt 15 Jahren niedriger sind und in diesem Jahr gar am Boden! So kann man dann künstlich die Gebühren hoch halten! Dennoch: Ein schöner Erfolg, dass die beabsichtigte Gebührenerhöhung fast ganz abgewendet werden konnte! Zum ersten Mal seit vielen Jahren sind die Fraktionen den MBI-Argumenten gefolgt und haben der Verwaltung Paroli geboten! Immerhin
Nachdem die zusätzlichen 40.000 Euro für die MEG nur wegen der Kübelei auf der Schloßstr. ins Gerede kamen, wurde auch die Erhöhung für Straßenreinigung (s.u.) überraschend auf 4,3% gesenkt.
Unabhängig von der Frage, ob Gebührenerhöhungen angemessen sind oder nicht, müssen transparente und nachvollziehbare Bescheide endlich auch in Mülheim Mindeststandard werden.
Deshalb haben die MBI den Antrag zu transparenteren Gebührenbescheiden in diesem Jahr erneut gestellt. Und siehe da: Alle im Rat stimmten im dritten Anlauf einstimmig für den MBI-Antrag. Frau Sander aber sagte, dies sei erst für 2011 umsetzbar wegen fehlender software. Na denn!

14.12.09: Finanzausschuss, u.a. zu Gebührenerhöhunge: Nachdem die MBI-Vertreterin Heidelore Godbersen darauf bestand, dass der historische Zins-Tiefstand sich auch auf die kalkulatorischen Zinsen auswirken muss, stellte sie den Antrag, den Zinssatz beim Abwasserbetrieb von 7% mindestens um 1% zu kürzen. Dem mussten dann alle anderen Fraktionen zustimmen und ein SPD/CDU/MBI-Antrag machte aus 4,7% Erhöhung eine Gebührensenkung von 0,5%! Weil 1% fiktiver Zinsen bereits die ca. 1,4 Mio. Euro ausmacht, die die geplante Gebührenerhöhung von 4,7% in Mülheim erbringen sollte, muss die Verwaltung die geplante Erhöhung fast vollständig zurücknehmen! Bei der Gebührenkalkulation für Abwasser machen die kalkulatorischen Kosten ca. ein Drittel der gesamten Kosten aus. Deshalb sind es gleich Millionen mehr oder weniger, wenn die angesetzten Zinsen um 1 oder 2% höher oder niedriger angesetzt werden! Und weiter 7% anzusetzen, war aus MBI-Sicht nicht mehr tolerabel! Das gleiche Abzockerspiel mit virtuellen bzw. fiktiven Zinssätzen gilt sicherlich nicht nur für Mülheim. Nur leider gibt es nicht überall eine MBI im Stadtrat!

23.11.09: Die Gebühren für Müll sollen 2010 um 2,95%, für Straßenreinigung um 4,9%, für Winterdienst um 2,6% und für Abwasser um 4,7% steigen. Das ist zwar moderat, doch eigentlich hätte es Gebührensenkungen geben müssen, weil mit der Wirtschaftskrise die Benzinpreise deutlich gesunken sind. In der Mülheimer privatisierten Entsorgung bekommen MEG und SEM Festbeträge, die per Preisanpassungsklauseln auch noch dauernd erhöht werden. Da hilft nur Rekommunalisierung! Dabei werden auch noch 19% Mehrwertsteuer gespart!
Die Gebührenerhöhung bei Abwasser hängt sicherlich mit den Kanalbaukosten für Ruhrbania zusammen. Bekanntlich explodierten die Kosten für den Kanal Friedrich-Ebert-Straße von 3,5 Mio. auf 11,5 Mio. Euro, nachdem der Verlauf dieses Hauptsammlers geändert wurde über Schollen-Ruhrstr. anstatt wie vorher vor dem Kaufhof.Die Reinigung der Schloßstr. hat sich mit der Kübelei um 40.000 Euro verteuert, weil dies im Leistungskatalog der MEG nicht so vorgesehen war. So zahlen dann die Gebührenzahler Frau Mühlenfelds Wahlkampf bzw. dessen Folgekosten. Der Winterdienst auf der Schloßstr. war ebenfalls nicht im Leistungskatalog der MEG enthalten. Deshalb auch das Chaos, als im Jan. mal ein paar Tage richtig Winter war. Ab nun kassiert die MEG auch dafür zusätzlich, auch wenn kein richtig Winter kommt. Alles Beispiele, dass die privatisierte Entsorgungswirtschaft bei Müll, Straßenreinigung und Abwasser für den Gebührenzahler kostentreibend sein muss und außerdem völlig unflexibel etwa bei überraschendem Wintereinbruch o.ä..
Die MEG wird ferner ab dem 1. Jan. 2010 für die bisher kostenlose "Blaue Tonne" für Altpapier Gebühren berechnen, wobei die MEG neben der 4-wöchentlichen Leerung zusätzlich auch eine 14-tägliche Leerung zu folgenden Konditionen anbietet: Ersteres für 30,00 Euro pro Jahr zzgl. MwSt. und 50,00 Euro pro Jahr zzgl. MwSt. für die 14-tägliche Leerung. Die MEG wird alle Kunden der "Blauen Tonne" in den nächsten Tagen anschreiben und um Rücksendung der Auftragsbestätigung bis zum 31.12.2009 bitten. Man darf gespannt sein, wieviele die blaue Tonne abmelden werden.

18.11.08: Ausschuss für Umwelt und Energie mit Hauptpunkt der beabsichtigten Gebührenerhöhungen bei Straßenreinigung um 2,7%, bei Müll um 4,35% und bei Abwasser um 4,3%. Nach den z.T. krassen Erhöhungen der letzten Jahre wirkt das im Wahljahr zwar moderater, doch nach den saftigen Gebührenerhöhungen 2008, die eher Abzocke als berechtigter Nachholbedarf darstellten, ist das einfach. Nur Senkungen kann es in Mülheim nicht mehr geben, solange die Betriebe privatisiert sind! Gegen die Stimmen von MBI, FDP und Grüne wurden die Erhöungen beschlossen. Deshalb der folgende MBI-Antrag vom 10.12.08:

Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 18.12.2008 zu den TOPs „Änderung der Gebührensatzungen für Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und Abfallbeseitigung“, hier TOP 4.3, TOP 4.4 und TOP 4.5
Tagesordnung: öffentlich

Verzicht auf Gebührenerhöhungen für 2009

Der Rat der Stadt möge beschließen:
Die in den Vorlagen V 08/0954-01 (Straßenreinigung), V 08/0961-01 (Abfallbeseitigung) und V 08/0969-01 (Abwasserbeseitigung) vorgesehenen Gebührenerhöhungen für 2009 werden allesamt ausgesetzt und somit für 2009 keine Gebührenerhöhung durchgeführt.

Begründung:
Gebührenhaushalte sind bekanntlich völlig unabhängig vom städtischen Haushalt. Sie sind in jedem Jahr einzig nach dem Kostendeckungsprinzip aufzustellen. Der errechnete Gebührenbedarf und die kalkulierten Einnahmen müssen im wesentlichen also immer ausgeglichen sein.
Bisher ist geplant, in Mülheim die Gebühren für 2009 wie folgt zu erhöhen: Bei Straßenreinigung um 2,7%, bei Müllabfuhr um 4,35% und bei Abwasserbeseitigung um 4,3%. 2008 waren die Gebühren für Straßenreinigung um ca. 15 bis 21% und für Müllabfuhr um 17,65% erhöht worden. Die Abwassergebühren wurden nach drastischen Erhöhungen der Vorjahre um 4,1% gesenkt. Wie sich diese z.T. sehr deutlichen Gebührenänderungen 2008 auf die Gebührenkalkulationen insgesamt ausgewirkt haben, ist noch nicht ganz geklärt. Unabhängig davon haben sich aber in der Zwischenzeit und damit nach Erstellung der o.g. Vorlagen dramatische Dinge ereignet, die auch für die Gebührenkalkulation relevant sind.
So ist der Ölpreis um ca. zwei Drittel gefallen und im Gefolge sind auch die Spritpreise deutlich gesunken. Gas- und Strompreise werden in 2009 folgen.
Bei allen drei o.g. Gebühren wird sich dadurch die Gebührenkalkulation ebenfalls ändern, weil alleine die Kosten für Benzin bzw. Diesel einen nicht unwesentlichen Kostenpunkt darstellen bei der Erledigung von Straßenreinigung und Müllabfuhr, aber auch für Betrieb und Instandhaltung des Kanalnetzes.
Da außerdem die Leitzinsen deutlich gesenkt wurden, sollte dies auch Auswirkungen auf die kalkulatorischen Kosten insbesondere des Abwasserbetriebes haben.

Aus all den Gründen heraus sollten die vorgesehenen Gebührenerhöhungen entfallen, was im Übrigen bei der absehbaren Wirtschaftskrise u.a. den Privathaushalten zugute kommt und die Kaufkraft ein wenig stabilisiert.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

10.12.08: Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 18.12.08, zu den TOPs „Änderung der Gebührensatzungen für Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und Abfallbeseitigung“, hier TOP 4.3, TOP 4.4 und TOP 4.5, transparentere Gebührenbescheide nach Wegfall der Widerspruchsverfahren  zu beschließen

Beide Anträge wurden ohne große Diskussion von SPD, CDU und FDP abgelehnt.

17.1.09: Die Gebührenbescheide 2009 für Müll, Straßenreinigung und Abwasser wieder im Stil von Zahlungsbefehlen .  Das ist unhöflich und bürgerunfreundlich. Musterschreiben für einen Protestbrief an die OB wegen der unzureichenden und unzumutbaren Gebührenbescheide als (23 KB).

Mülheim, 10. November 2007

Saftige Gebührenerhöhungen 2008:
Abzocke oder berechtigter Nachholbedarf?

Geplante Gebührenänderungen 2008 für Mülheim gemäß der Vorlagen für den Umweltausschuss am Dienstag, dem 13. Nov.. Die Vorlagen incl. der ganzen Anlagen kamen per mails nach 15.30 heute am Freitag - 15 verschiedene Papiere mit 24 Seiten. (Kurze Auszüge der Begründungen unten)

  1. Anhebung der Gebührensätze für Müllabfuhr um 17,675%
  2. Anhebung der Gebührensätze für Straßenreinigung um 15,4 %
  3. Senkung der Abwassergebühren um durchschnittlich 4,1%

Vorbemerkung: Bei den Klagen zu Müll und Straßenreinigung gegen die Gebühren 2006 erhielten die Kläger Ende Aug. 2008 per "Vergleich" die Hälfte zurück und die Stadt zahlte die Gerichts- und Anwaltskosten . Ein Urteil konnte das Veraltungsgericht sich so ersparen. Schade, denn nun gibt es kräftige Gebührenerhöhungen!

Hier eine erste Vorauswertung der Unterlagen

  1. Zu Müllgebühren: Erhöhungsgründe laut Vorlage: MEG-Entgelte + 5,1%, Mehrwertsteuererhöhung, Leistungs-erweiterung (?) und rückgängige Behältervolumen (angeblich deshalb Gebührenrückgang um 11%). Hauptgrund für die Explosion der Müllabfuhrgebühren soll das Wechseln auf kleinere Behälter sein. Ohne der genaueren Prüfung der ganzen Papiere vorzugreifen, wirkt das alleine bereits überprüfungswert!
  2. Zu Straßenreinigungsgebühren: Die geplante 10,4%ige Erhöhung zu 2007 verpatzte die Verwaltung durch ihr starrsinniges Verhalten zu den Hinterliegergebühren. Angegebene Gründe für die geplanten 15,4% sind: Die 10,4% für 2007+5% 2007 wegen MEG +5,74% mehr anstatt +3% und 1/3 der Verluste 2007 wegen Nicht-Gebührenerhöhung. Das klingt etwas nach "Rache" und wird zu überprüfen sein.
  3. Zu Abwassergebühren: Die Klagen zu den Gebühren 2006(!) laufen noch und die Richtigkeit der städt. Gebühren-kalkulationen ist noch lange nicht geklärt. Vielleicht gibt es ja auch deshalb jetzt eine Senkung, denn gerade beim Abwasser hätte man wegen der aufgeblähten Kanalbaukosten im letzten und in diesem Jahr mit Gebührenerhöhung rechnen können. Es zeigt sich aber bereits jetzt, dass die Erhöhungen 2006 um 15,5% eindeutig überhöht waren!

Im folgenden die entscheidenden Passagen aus den Vorlagen:

1. Müllabfuhr: "Für die notwendige Gebührenanhebung sind im wesentlichen die vertragskonforme Kostensteigerung des Betriebsführungsentgeltes an die MEG für 2006 um 3,082% und für 2007 um 3,01 % sowie die durchgeführten Leistungserweiterung (Gebührenübertragung), die Mehrwertsteuer-anhebung in 2007 von 16 auf 19 % und das rückgängige Behältervolumen (Wechseln auf kleinere Gefäße) die Ursache. Aufgrund des geringeren Behältervolumens gingen die Abfallbeseitigungsge-bühren von rd. 14.385.000 Euro (IST 2001) auf rd.12.827.000 Euro (Ist 2006) zurück. Dies hat dazu geführt, dass schon in den vergangenen Jahren die Kosten für die Abfallbeseitigung nicht mehr durch die Gebühreneinnahmen ausgeglichen werden konnten. Eine Anhebung der Gebührensätze konnte bisher nur deshalb vermieden werden, weil die Defizite durch Entnahmen aus der Rückstellung ausgeglichen werden konnten. Dies ist für das Jahr 2008 nicht mehr möglich, so dass eine Anpassung der Gebührensätze um 17,675% notwendig ist, um einen ausgeglichenen Gebührenhaushalt zu erreichen."

Unglaublich: Höhere Gebühren, weil weniger Müllabfuhr?
Und höhere Winterdienstgebühren, obwohl der Winter wegblieb!

2. Straßenreinigung:  "Die 3. Änderungssatzung, - Gebührenaufwand 3.240.000 Euro - die eine Anhebung der seit 2000 gültigen Gebührensätze um rd. 10,4% vorsieht, ist am 15.3.2007 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Allerdings war es rechtlich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, die geänderten Gebührensätze umzusetzen. 2008 sind diese Gebührensätze plus der in der Zwischenzeit eingetretenen Kostensteigerungen zu realisieren. Deshalb ist eine Anhebung der Gebührensätze um rd. 15,4 % gegenüber den derzeit gültigen Gebührensätzen bzw. 5 % gegenüber den für 2007 kalkulierten Gebührensätzen notwendig. Die Mehrkosten gegenüber der Berechnung 2007 sind auf die vertragskonforme Anhebung des Betriebsführungsentgeltes an die MEG in 2007 um 5,74 % ( kalkulatorisch waren 3% angesetzt ) und die Berücksichtigung des Verlustes aus 2007 zurückzuführen. In dieser Gebührenanhebung ist 1/3 des Verlustes aus 2007 (nicht realisierte Gebührenanpassung ) enthalten. In den Jahren 2009 und 2010 ist vorgesehen, die restlichen 2/3 in die Gebührenberechnung aufzunehmen."

3. Abwasser: "Die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) erforderliche Kostendeckung ist mit den bisherigen Gebührensätzen gegeben. Gebührenmindernd wirkt sich ein Überschuss aus dem Jahr 2005 in Höhe von rd. 1 Mio. Euro aus. Unter Berücksichtigung des erzielten Überschusses können die Abwasserbeseitigungsgebühren für 2008 um durchschnittlich 4,1% gesenkt werden."

Es zeigt sich aber bereits jetzt, dass die Erhöhungen der Abwassergebühren 2005/2006 um 15,5% eindeutig überhöht waren! Interessant in dem Zusammenhang: In 2005 wurde 1 Mio. Euro Überschuss gemacht, der nun zu der Gebührensenkung führt. Im Juli 2005 setzte die Stadt die 15,5%ige Erhöhung zum ersten Mal durch, obwohl diese Nachveranlagung illegal war. Leider erhielten nur die 12 Kläger ihr unrechtmäßig eingezogenes Geld zurück! Noch Fragen?

Völlig verkompliziert und eigentlich gegen den Sinn des Grundgesetzes werden diese Gebührenhaushalte durch die (Teil-)Privatisierung. Firmen wie MEG oder SEM erledigen im Auftrag der Stadt deren Pflichtaufgaben und erhalten dafür einen jährlichen Festbetrag. Damit ist aber der Grundkonstruktion des jährlich kostendeckend zu berechnenden Gebührenhaushalts ein wichtiger Grundpfeiler entzogen. Wenn z.B. ein ganz milder Winter wie letztes Jahr die Ausgaben für Winterdienst deutlich reduziert, wirkt sich das bei der Gebührenrechnung nicht mehr aus, weil die privatisierten Betreiber ja Festbeträge bekommen. Dann steigt der Profit dieser privaten Firma, was eigentlich bei Straßenreinigung, Müll und Abwasser nicht vorgesehen war. Ähnlich verhält es sich, wenn die Bürger sich umweltbewusster verhalten und kleinere Tonnen bestellen und/oder seltener abfahren lassen. Dann erhält zwar die Stadt weniger Gebühren, sie zahlt aber der MEG das gleiche und somit begründet weniger Leistung höhere Gebühren. Die Mehreinnahmen streicht sich nur die private Firma ein, denn sie hat weniger Ausgaben. Auch das zeigt, dass die Privatisierung dieser Bereiche der Daseinsvorsorge eigentlich grundgesetzwidrig ist. Außerdem wird das Empfinden der Bürger für Gerechtigkeit genauso dadurch gestört wie für das Leistungsprinzip.

Unabhängig von der Richtigkeit einzelner Kalkulationen und Prognosen bei den Gebühren für 2008 muss man feststellen, dass durch die Privatisierung der lebensnotwendigen Entsorgungsbereiche der Daseinsvorsorge alles für die Bürger unübersichtlicher, für die Politik unkontrollierbarer und insgesamt automatisch teurer wurde und weiter werden wird.

In Bergkamen und anderen Kommunen hat man deshalb zuletzt die Entsorgung wieder rekommunalisiert, weil die Heilsversprechen der Privatisierung (Billiger und besser sollte alles werden, man erinnere sich an die Sprüche des „dreamteams“ Baganz/Jasper) sich als eindeutig falsch erwiesen haben. Was viele aus dem mainstream des Neoliberalismus zunächst als "Verstaatlichung" abtaten, erwies sich für diese Städte wie eine wahre Erfolgsgeschichte: Quasi über Nacht schafften sie so Einsparungen von bis zu 30 Prozent, konnten die Müllgebühren senken und den Beschäftigten wieder tarifgerechte Anstellung garantieren.

Auch in Mülheim sollten die drastischen Gebührenerhöhungen Anlass sein, die Rekommunalisierung ernsthaft in Betracht zu ziehen! Anders werden wir Bürger der sich immer weiter drehenden Gebührenspirale auf Dauer nicht entkommen, egal wie viel der 10 oder 20% Gebührenerhöhungen jeweils zu hoch angesetzt sind oder nicht!

Privatisierung kommunaler Pflichtaufgaben ist ein Irrweg. Je schneller Städte wie Mülheim davon wieder zurückgehen, je eher ergeben sich auch wieder Möglichkeiten, die Zukunft selbst zu gestalten. Nur so können auch die Bürger auf Dauer den „Hauch von Bananenrepublik“, der insbesondere diese kommunalen Kernbereiche inzwischen umgibt, wieder vergessen!

Zu den saftigen Mülheimer Gebührenerhöhungen 2008 auch:
"Ein Hauch von ?!" -  Gebührenerhöhungen sind auch automatische Privatisierungsfolgen, deshalb: Rekommunalisierung wie in Bergkamen! als (43 KB). Zum Thema auch: "Privat vor Staat? Von wegen! Immer mehr Städte rekommunalisieren, die Gebühren sinken - bei besserem Service!" als (30 KB) - NRZ, 12.4.07

Außerdem zum Thema Gebührenerhöhungen 2008

 

Mülheim, den 3. November 2007

Erneut Gebührenerhöhungen in Mülheim auf breiter Front?

Am 13. Nov. ist Umweltausschuss der Stadt Mülheim. Auf der Tagesordnung stehen die Punkte

  • Gebührenerhöhung Abwasser
  • Gebührenerhöhung Straßenreinigung
  • Gebührenerhöhung Müllabfuhr

Unterlagen wurden bisher noch nicht verschickt. Wie so oft werden die wohl erst kurz vor der Sitzung zugestellt. Wie sollen sich die politischen Vertreter intensiv mit den komplizierten Berechnungen bei Gebührenerhöhungen befassen?

Der Gerichtstermin zu den Abwasserklagen gegen die Mülheimer Gebühren 2006(!) wurde vom 8.11. auf den 21.11. verschoben. Verhandlungsbeginn um 11 Uhr in Sitzungssaal III, Raum 240 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 39

Wie verheerend der Wegfall des Widerspruchsrechts in NRW ab 1. Nov. (sog. "Bürokratieabbau" zur Bürokratiestärkung!) sich auswirkt, macht das deutlich. Die Rechtmäßigkeit der Abwassergebühren 2006 ist noch nicht geklärt, da kommen bereits die Erhöhungen 2008. Wer nicht sofort bei Gericht klagt, hat alles akzeptiert, auch für die Jahre vorher. Und wenn das Gericht feststellt, dass bereits die Gebühren 2006 nicht rechtens waren, bekommen eine Handvoll Kläger Geld zurück und alle anderen schauen in die Röhre. (So wie 2005, als das Gericht die Unrechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung für Abwasser mitten im Jahr feststellte, aber nur 11 Kläger ihr Geld erhielten, ebenso als das Gericht im Aug. 2007 feststellte, dass die Müllgebühren seit der MEG-Privatisierung in 2000 alle nicht korrekt berechnet sind: 12 Kläger erhielten die Hälfte ihrer 2006-Gebühren zurück)

Und ab jetzt braucht die Stadt sich mit Ein- und Widersprüchen nicht mehr zu befassen, weil es kein Widerspruchsverfahren mehr gibt. (sog. Bürokratieabbaugesetz II aus Düsseldorf, das im Husarenstreich ab 1.11.07 eingeführt wurde1)

So geht den Bürgern jegliches Gerechtigkeitsgefühl verloren und die Demokratie bleibt endgültig auf der Strecke.

Der Bürger als Gebührenzahler ist zum reinen Zahlesel degradiert.

Demnächst blüht zu Kindergartengebühren übrigens das gleiche, denn überschuldete Städte wie Mülheim müssen die KiBiz-Kürzungen an die Eltern weitergeben. Auch zu Straßensanierungsbeiträgen (vgl. Beispiel Semmelweisstr.) das gleiche!

Wenn der Gebührenzahler als einzelner genug Geld und Nerven hat, kann er ja zum Verwaltungsgericht, aber dafür muss er erst einmal kräftig per Vorkasse zahlen. Ob er dort überhaupt Gehör bekommt, steht ohnehin in den Sternen.

Nicht sehr viel anders geht es in jeder Bananerepublik zu, wo Willkür und Abzocke den Alltag bestimmen!

 

Mülheim 31. Aug. 2007

Ergebnisse von Privatisierung: Beispiel MEG (Mülheimer EntsorgungsGesellschaft)
Ein Dickicht von Filz, Mißwirtschaft und Intransparenz oder
Die Stadt, der Müll, die Beraterin als OB-Geliebte und die langwierigen Folgen

Pünktlich zum Bürgerentscheid in Mülheim am 9.9.07 die folgende Meldung: Die Müllgebührenbescheide der Stadt Mülheim wurden vom Verwaltungsgericht aufgehoben, weil die Entgelte an die teilprivatisierte MEG nicht rechtens sind, sprich weil die gesetzlichen preisrechtlichen Vorgaben nicht beachtet wurden.

Zur Erinnerung: In 2000 wurden Müllabfuhr und Straßenreinigung der Stadt Mülheim für 2,7 Mio ¥ an Trienekens verkauft, vergaberechtswidrig ohne Ausschreibung. Beraterin der Stadt: Frau Dr. Jasper, bezahlt von Trienekens (ca. 500.000 DM) und spätere Geliebte von OB Baganz.

Die Trienekens-Spendengelder im Wahlkampf 1999 wurden nicht weiter verfolgt, nur der damalige SPD-OB-Kandidat Schröer wurde aus der SPD-Fraktion ausgeschlossen, weil er solche zugegeben hatte.

In den Folgejahren türmte die PPP-Gesellschaft MEG wegen massiver Geburtsfehler Schuldenberge auf, wechselte die Geschäftsführer wie die Hemden und entließ 27 Mitarbeiter, während Baganz&Jasper längst den Abgang gemacht hatten. Aufklärung auch dazu fast keine und Schadensersatz der Beraterin: 0,00. Entsprechende MBI-Anträge wurden entweder von allen anderen Parteien niedergestimmt oder von der Verwaltung für unzulässig erklärt. Auch Staatsanwaltschaft, Innenminister und der leicht befangene RP sahen keinen Anfangsverdacht für nix.
(Soweit zu der Behauptung des Monheimer Bürgermeisters in der Stadthalle letzten Mittwoch, bei Schäden oder Fehlern von PPP würden die Berater und der RP haften!)

Dafür hafteten Stadt und der Trienekens-Nach-Nachfolger Remondis für das angerichtete Durcheinander mit fast 40 Mio. Euro letztes Jahr. Das sollte erst per Forfaitierung mit Einredeverzicht passieren, was letztendlich der RP aber verbieten musste, weil quasi die Gebühren auf Jahrzehnte mehr oder weniger gepfändet gewesen wären!

Die MEG musste inzwischen wieder Leute einstellen und sie kommt langsam aus den roten Zahlen - was im Monopolsektor Müll- und Straßenreinigung eigentlich selbstverständlich wäre bei rein kommunaler Müllabfuhr, da als Gebührenhaushalt kostendeckend.

Und jetzt holen Gerichtsverfahren zu den Müllabfuhrbescheiden die Stadt Mülheim erneut ein, denn sie wird alleine haften müssen. Weil die Entgelte an die vergaberechtswidrig entstandene MEG nicht nachvollziehbar sind, wurden die Bescheide 2006 aufgehoben. Alle Bescheide seit MEG-Beginn waren übrigens rechtswidrig, nur hat keiner geklagt.

Eigentlich hatten die Kläger verlangt, dass 1.) die 3,3 Mio ¥ Gebührenüberschüsse aus 2000 bis 2002 endlich nach mehr als 3 Jahren als Gebührensenkung zurückgegeben werden und 2.) dass auch die 2,7 Mio. ¥ Privatisierungserlös den Gebühren gutgeschrieben werden sollten. Auf beide Punkte wollte das Gericht sich nicht einlassen seltsamerweise und mit schwer nachvollziehbaren Begründungen.

Aber es stellte fest, dass die MEG-Entgelte, die voll in die Gebührenkalkulation einfließen, wegen fehlendem Vergleichsangeboten nicht rechtens sind, weil preisrechtliche gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Jetzt müssen Stadt und MEG dafür sorgen, dass die Bescheide 2008 rechtmäßig sind, sonst könnte eine Klagewelle folgen.

Unabhängig davon müssten eigentlich alle Mülheimer Gebührenzahler 50% Rückerstattung bekommen, weil die Stadt sie zu Unrecht zur Kasse gebeten hat.

Mehr auch in NRhZ-online Nr. 111: VG-Urteil macht Mut beim Bürgerbegehren

Zur MEG-Saga und Baganz/Jasper auch das Radio-Feature von W. Rügemer von März 2006, in gekürzter Fassung auch unter

 

21.10.08: Plusminus-Beitrag im ARD: "Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war ein schwerer Fehler". Beispiel Nansenweg in Mülheim.

30.7.08: Anwohner vom Nansenweg in Mülheim-Heißen sollten völlig absurde Straßenreinigungsgebühren für sog. Hinterliegergrundstücke (von der parallelen Velauer Str. aus) zahlen, und zwar rückwirkend ab 2004, wogegen sie aber keinen Widerspruch mehr einlegen konnten. Wieder die gleiche nicht vermittelbare Gebührenabzocke wie an diversen Stellen unserer Stadt. Einige vom Nansenweg legten Klage ein und die Stadt machte einen Rückzieher, um nicht verurteilt zu werden, genau wie bei dem Unfug der Hinterliegergebühren am Nachbarsweg. Nur damit ist kein Problem gelöst, außer für die 10 Kläger. Um der Behördenwillkür nicht weiter Tür und Tor geöffnet zu lassen, fordern die MBI weiterhin: 1.) Rücknahme des bürgerfeindlichen Landesgesetzes mit dem irreführenden Namen "Bürokratieabbaugesetz II" 2.) Beendung der Spielwiese für Dauerstreit mit den Hinterliegergebühren (s.u.) durch eine neue Mülheimer Straßenreinigungssatzung, in der die Grundsätze für Gebühren so festgelegt werden, dass die Bürger das auch nachvollziehen können! 3.) Verpflichtung der Stadt, transparente Bescheide verschicken zu lassen , die die Grundbedingung von Höflichkeit erfüllen und jedem mitteilen, ob sich Gebühren geändert haben und warum!

30.3.07: Sture und unbelehrbare Verwaltung wie ein Panzer im Rückwärtsgang? Die nächsten Mülheimer Bürger erhielten jetzt eine Neuveranlagung ihrer Hinterliegergartengrundstücke für Straßenreinigung. Ganz so, als hätten keine Gespräche zwischen Fraktionen und Verwaltung stattgefunden und auch so, als hätte es den Ratsbeschluss vom Dez. nicht gegeben, erhalten wieder Bürger aus heiterem Himmel und ohne weitere Begründung o.ä. neue Bescheide mit hohen Nachzahlungsforderungen, weil wieder rückwirkend ab 2004.

2.2.07: Obwohl die "Stadt" bei der Heranziehung von Hinterliegergrundstücken für Straßenreinigung einlenken musst, läßt sie die fälschlicherweise neu veranlagten Hinterliger im Unklaren, nur um das Gesicht zu wahren? Offener MBI-Brief an den Umweltamtsleiter, dies unverzüglich zu korrigieren.

Mülheim, den 19. Jan. 2007

Das Neueste zu Hinterliegern und Gebühren: "Stadt" muss einlenken! Heranziehung von Hinterliegergrundstücken – Keine Beanstandung des Ratsbeschlusses

In einem Gespräch zwischen Vertretern der Ratsfraktionen und der Verwaltung zum Umgang mit sogenannten „Hinterliegergrundstücken“ wurden folgende Punkte vereinbart:

  1. Der Beschluss des Rates vom 14.12.2006 wird nicht beanstandet.
  2. Das vorhandene Merkblatt zur Straßenreinigung wird zukünftig allen neu veranlagten Gebührenpflichtigen mit dem Bescheid zur Verfügung gestellt. Hier wird auch nochmals explizit auf die Möglichkeit hingewiesen, mehrere Buchgrundstücke zu einem Buchgrundstück zu vereinigen.
  3. Die Verwaltung wird kurzfristig den Kritierienkatalog zur Definition von wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbaren Grundstücken vorlegen und mit der Politik abstimmen.
  4. Weiterhin wird die Verwaltung prüfen, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, auf die rückwirkende Veranlagung zu verzichten. In diesem Zusammenhang wird der Bescheid für alle Gebührenpflichtigen, die mit dem Jahresbescheid 2007 neu zu Hinterliegergebühren veranlagt wurden, bis zu einer Entscheidung ruhend gestellt. Die Betroffenen werden darüber postalisch informiert.

"Das hätte man einfacher und früher haben können und müssen!" meint dazu der MBI-Fraktionssprecher L. Reinhard, "einige Beispiele widersprachen jeglichem Gerechtigkeitsempfinden und dem gesunden Menschenverstand. Das hätte auch der Verwaltung klar sein müssen." Leider hat sie aber erst solange auf ihrem Standpunkt beharrt, bis es nicht mehr ging:

  1. Die erste Gerichtsentscheidung (zu dem absurden Fall Nachbarsweg) stand an und die Stadt machte vorsorglich einen Rückzieher!
  2. Einen einstimmigen Ratsbeschluss auf Dauer zu ignorieren, wäre ebenfalls schwer durchzuhalten gewesen!

Kurzum: Kein Ruhmesblatt für Umwelt- und Rechtsamt bzw. für "Hinterlieger-Helga", ihren Zehntgraf und Frau Mackels aus der Rechtsverdrehung!

Die MBI begrüßen den Nebeneffekt, dass wegen der Verwaltungshaltung die beschlossene 10% Gebührenerhöhung nicht durchgeführt werden konnte. MBI und WIR hatten im Rat als einzige dagegen gestimmt, weil die Notwendigkeit der Erhöhung von der Verwaltung nicht nachvollziehbar vorgerechnet werden konnte.

2.2.07: Obwohl die "Stadt" bei der Heranziehung von Hinterliegergrundstücken für Straßenreinigung einlenken musst, läßt sie die fälschlicherweise neu veranlagten Hinterliger im Unklaren, nur um das Gesicht zu wahren? Offener MBI-Brief an den Umweltamtsleiter, dies unverzüglich zu korrigieren.

zur weiteren Erläuterung: Sachstand zu Hinterliegergebühren Mitte Januar 2007

Das hinterletzte von Hinterliegern und Gebühren?

Die Stadt Mülheim konnte die beschlossene 10%ige Gebührenerhöhung für Straßenreinigung nicht durchführen, da sie den Ratsbeschluss vom 14. Dez. zu Hinterliegergrundstücken nicht akzeptierte! Die MBI rieten im Dez. Frau Mühlenfeld in einem Brief, alle bisherigen Verfahren zu Änderungsbescheiden für Hinterliegergrundstücke ruhen zu lassen und bis zur endgültigen Klärung keine neuen Änderungsbescheide zu verschicken. Die CDU bekräftigte das und schloss sich dem 1 Tag später an. Und solange alles in der Schwebe ist, gilt eben die alte Satzung, sprich Straßenreinigungsgebühren wie 2006! Da wir alle seit dem Gerichtsurteil zu den unrechtmäßigen Mülheimer Nachveranlagungsbescheiden zu Abwasser im Juli 2005 wissen, dass der Gebührenbescheid für 1 ganzes Jahr gilt, hatte die Verwaltung nur 2 Alternativen: Entweder den Beschluss gegen die Hinterliegergebühren zu akzeptieren oder den Beschluss in Frage zu stellen, dann aber für 2007 keine Gebührenerhöhung!

Da die Prüfung im Rathaus sich hinzog, sind die Bescheide 2007 ohne Erhöhung verschickt! Gut für viele Bürger, diese selbstgestrickte Zwickmühle der Gebühreneintreiber!

Ungeachtet dessen gab es mit den neuen Bescheiden die nächsten absurden Hinterliegerfälle, z.B. Gimpelstr., wo jemand nun die 6fache Gebühr bezahlen soll und das ab 2004 rückwirkend, nur weil die Grundstücke zufällig seltsam gestückelt sind. Ähnlich absurd waren Fälle vom Nachbarsweg. Dort legten auch die ersten letztes Klage bei Gericht ein und siehe da: die Stadt zog daraufhin jetzt den Hinter...bescheid zurück: es handele sich um land- und forstwirtschaftliche Nutzung - jetzt auf einmal! Die Stadt muss schwer Angst gehabt haben, ansonsten vor Gericht chancenlos zu sein!

P.S.: Es ist schlichtweg falsch, wenn behauptet wird "die Stadt verliert 35000 Euro, weil die Gebührenerhöhung nicht kam". Straßenreinigungsgebühren, genau wie Müll- oder Abwassergebühren, haben mit dem Haushalt der Stadt nichts direkt zu tun. Es handelt sich um Gebührenhaushalte, die "kostendeckend" arbeiten müssen, alle Ausgaben werden einzig von Gebühren bezahlt. Wenn also 35.000 im Gebührenhaushalt Straßenreinigung am Jahresende 2007 fehlen sollten, könnten die Gebühren erhöht werden. Doch das müsste erst einmal vorgerechnet werden. Beim Beschluss zur Erhöhung für 2007 gab es jedenfalls keine nachvollziehbare Kalkulation!

Kurzum: egal, ob das Geld am Jahresende fehlen wird oder nicht, die Stadtkasse darf zumindest gesetzlich damit nichts zu tun haben. Sie ist nur eine Art Treuhänder für die separate Gebührenkasse.

Das wurde bereits mehrfach in Mülheim versucht zu umgehen: 2003 wollte man z.B. 2,7 Mio. Überschuss aus dem Abwassergebührenhaushalt einfach der Stadtkasse schenken (siehe weiter unten "Wenn Schamgrenzen fallen sollen ....."). Nach MBI-Intervention in Düsseldorf musste der fast einstimmige Ratsbeschluss eine Sitzung später wird rückgängig gemacht werden.

Oder die Gebührenüberschüsse für Müllabfuhr aus 200 bis 2002 von 3,3 Mio. Euro. Die wollte man einfach auf die marode MEG überschreiben. War aber nicht erlaubt! Leider wurden sie aber bis heute noch nicht als Gebührensenkung wieder an die Gebührenzahler zurückgegeben.

 

Mülheim, 19. Dezember 2006

Mülheim mit Ruhr:
Wenn die Verwaltung sich verselbständigt und nur an zusätzlichen Einnahmen bastelt, wird die Abzockerei immer kafkaesker ....

In den Lokalausgaben von WAZ und NRZ war zu lesen, die Mülheimer Verwaltung wolle den einstimmigen Ratsbeschluss gegen die mehrfachen Straßenreinigungsgebühren bei Hinterliegerbuchgrundstücken nicht umsetzen. " Wir halten diese Satzungsänderung nach wie vor für rechtswidrig und lassen die Sache nochmals rechtlich prüfen", sagte Stadtsprecher Volker Wiebels auf Anfrage. Der Rat hatte Donnerstagabend einstimmig beschlossen, dass viele Eigentümer von zusammenhängenden An- und Hinterlieger-Grundstücken keine doppelten Gebühren mehr zahlen müssen. Bleibt die Verwaltung bei ihrer Auffassung, kann Oberbü rgermeisterin Dagmar Mühlenfeld den Ratsbeschluss stoppen. Diese Möglichkeit zieht die Verwaltung in Erwägung." soweit die WAZ.

Da fällt einem doch sofort das Beispiel Semmelweisstr . ein, als die Verwaltung den Beschluss der Bezirksvertretung für die billigere Variante der Straßensanierung gleich zweimal außer Kraft zu setzen versuchte.

Dass ein zusammenhängendes Grundstück, eingetragen als 2 oder 3 Flurstücke, doppelt oder dreifach Straßenreinigungsgebühren zahlen soll, nannte selbst die WAZ „kurios“. Wenn dies auch noch rückwirkend ab 2004 gefordert wird, obwohl selbst die geänderte Satzung (Grundstücksdefinition nur noch als Buchgrundstück, nicht mehr als wirtschaftliche Einheit) erst am 10.02. 2005 beschlossen wurde, entsteht logischerweise Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Wenn dann außerdem alle so umdefinierten Hinterlieger die volle Gebühr bezahlen sollen, wird das Rechts- und Gerechtigkeitsgefühl der Bürger endgültig überstrapaziert.

Der Eindruck entsteht nicht zufällig, dass hier mit der Brechstange an der Gebührenschraube gedreht werden soll, unabhängig von den offiziellen Gebührenerhöhungen. Systematisch durchforsten die Mülheimer Beamten zur Zeit die Grundbücher auf der Suche nach weiteren so definierten Hinterliegergrundstücken.

Es erinnert schon etwas an die Zeiten von Fürsten und Kolonien, wo willkürlich Steuern erhoben wurden, etwa die Gardinensteuer in Holland, die Fenstersteuer in Frankreich oder die Kopfsteuer in engl. Kolonien. Doch Fürsten oder Kolonialherrn hatten noch absolutistische Mö glichkeiten. Noch ist das in Demokratien anders, sollte man denken. Doch nicht in Mülheim....

In allen Fälle der Straßenreinigungsgebühren für Hinterlieger will die Verwaltung, dass ein und dieselbe Leistung mehrfach bezahlt werden soll, je nachdem wie „zufällig“ die Lage der Grundstücke oder die Eintragung im Grundbuch aussieht, und das auch noch rückwirkend für mehrere Jahre. Das Umweltamt behauptet, alles „ergebe sich kraft Gesetz“ (Fürsten beriefen sich noch auf Gott). Doch die Stadt bezahlt die MEG (Mülheimer EntsorgungsGesellschaft) schließlich auch nur einmal pro laufendem m Straßenreinigung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum jemand für ein Gartengrundstück im Hinterland, das aus Zufall vor Jahrzehnten getrennt ins Grundbuch eingetragen wurde, Straßenreinigung zahlen soll. Auch dass eine Stadt dabei nicht einmal Ermessensspielraum haben soll, wirkt wenig überzeugend. Genauso wenig leuchten die Interpretationen von Gerichtsurteilen ein, mit denen die Verwaltung bisher ihre Praxis wie "höhere Gewalt"darstellte.

Diese neuerliche Veranlagungspraxis der Hinterliegergrundstücke ist nämlich bedenklich sowohl in Bezug auf den grundgesetzlich garantierten Vertrauensschutz, als auch bzgl. des Gebots der Gleichbehandlung. Die Interpretationen des Umweltamtes wirken deshalb nicht nur auf Laien schwer nachvollziehbar.

Nachdem inzwischen absurdeste Fälle aufgetreten sind, sahen das schließlich auch SPD und CDU ein, die ansonsten gerne der Verwaltung blind folgen. (Kurz vorher hatten sie, wie die Grünen übrigens auch , in der Ratsitzung am Donnerstag der generellen Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um 10,3% für 2007 bereits kommentarlos zugestimmt! )

Und wie bei der Semmelweisstr. bleibt die Verwaltung dennoch zu den Hinterliegergebühren stur nach dem Motto: "Wenn ihr nicht beschließt, wie wir wollen, erklären wir den Beschluss für unrechtmäßig." Ein wirklich seltsames Demokratie/tur-Verständnis!

Bei der Semmelweisstr. pokerte die Verwaltung bis kurz vor Schluss, um dann klein beizugeben, denn sowohl eine Überprüfung beim RP wie bei Gericht hätte die Verwaltung schlecht aussehen lassen.

Dies ist im vorliegenden Fall ähnlich. Man darf gespannt sein, wie weit die hochherrschaftliche Mülheimer Verwaltung es dieses Mal treibt.

Die MBI raten Frau OB Mühlenfeld in einem Brief, alle bisherigen Verfahren zu Änderungsbescheiden für Hinterliegergrundstücke ruhen zu lassen und bis zur endgültigen Klärung keine neuen Änderungsbescheide zu verschicken.

22.12.06: Frohe Weihnachtsbotschaft: Stadt Mülheim darf die 10%ige Gebührenerhöhung für Straßenreinigung nicht durchführen , solange sie den Ratsbeschluss zu Hinterliegergrundstücken nicht akzeptiert!

 

    Mülheim, den 21.11.03

„Gebührenerhöhung für Ruhrbania?“
Erst 2,7 Mio EURO Überschuss dem Abwasserbetrieb wegnehmen und dann sollen die Abwassergebühren um fast 6% steigen, weil in 2004 770Tausend EURO Mehrkosten anstehen. Seltsame und unseriöse Abzockerei?!

MBI empfehlen allen Gebührenzahlern, grundsätzlich gegen neue Abwasserbescheide Widerspruch einzulegen und Klagen zu prüfen!

In der letzten Ratsitzung beschlossen alle, einzig gegen die MBI-Stimme, den ausgewiesenen Überschuss von 2,7 Mio Euro für 2002 dem Stadtsäckel zu überschreiben. Überschüsse aus einem Gebührenhaushalt wie bei Abwasser dürfen aber nur für Zukunftsinvestitionen fortgeschrieben werden (3 Jahre lang höchstens) oder müssen per Gebührensenkung den Beitragszahlern zurückgegeben werden. Deshalb haben die MBI die Kommunalaufsicht beim RP Düsseldorf eingeschaltet , die aber noch „prüft“.

Doch damit nicht genug: Nun soll auch noch in der nächsten Ratsitzung am 4. Dez. sogar eine Gebührenerhöhung beschlossen werden, weil kalkulatorisch angeblich in 2004 396 Tausend Euro erhöhte Aufwendungen und 374 Tausend Euro verminderte Erträge zu erwarten seien, macht zusammen 770.000 Euro Mehrbedarf für den Abwasserbetrieb (für einen 4-Personenhaushalt macht das laut Vorlage 5,7 % aus!).

Warum werden diese 770.000 Euro nicht von den 2,7 Millionen Euro Überschuss genommen, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte man fragen!

Oder auch:

Wenn die Stadt für Mißwirtschaft und Luftschlösser mehr Geld haben will, so möge sie doch direkt dafür Steuern erheben. Das wäre ehrlicher als die Gebühren zu mißbrauchen! Wie wäre es mit einem Ruhrbania-Zwangstaler oder einer Sonderbriefmarke „Mülheim in Not“

Doch Spaß beiseite: Man kann nur jedem Gebührenzahler empfehlen, grundsätzlich Widerspruch einzulegen. Und jede/r potenzielle Kläger/in kann sicher sein, dass er/sie bei solch unseriösen Machenschaften vor Gericht nicht verlieren kann!

Ansonsten hoffen die MBI, dass der RP das ganze stoppen wird!

für die MBI: H. Godbersen, umweltpolit. Sprecherin
und L. Reinhard, Ratsvertreter

 

Mülheim, den 10.10.03

Pressemitteilung

Wenn Schamgrenzen fallen sollen ....
Bankrotte Stadt Mülheim will nun gesetzeswidrig Abwassergebühren vereinnahmen, um neue Schulden machen zu können!
MBI fordern ein Ende von
unseriöser Haushaltsführung: Schluss mit Geldverschwendung für immer neue Seifenblasen wie Ruhrb(w)ania, für Gutachteritis und Pöstchenhuberei!

2,7 Mio Euro bilanzierter Gewinn des Mülheimer Abwasserbetriebes für das Jahr 2002 soll im Rat der Stadt Mülheim  am nä. Donnerstag per Beschluss dem städtischen Haushalt zugeführt werden.

Da es sich beim Abwasser um einen Gebührenhaushalt handelt, ist das ohne jeden Zweifel gesetzeswidrig, denn Gebühren dürfen nur kostendeckend sein. Wenn der Abwasserbetrieb Überschüsse hat, darf er diese nur für Investitionen etwa ins Kanalsystem nutzen oder muss sie den Gebührenzahlern durch Gebührensenkung zurückgeben. So ist das gesetzlich in Deutschland!

Die Beschlussvorlage V 03/0708-01 ist damit nicht zulässig und der MBI-Ratsvertreter wird zu Protokoll geben lassen, dass eine solche gesetzeswidrige Abstimmung nicht stattfinden darf, er also auch nicht mit abstimmen werde.

    v Seit 1998 ist die Stadt ohne genehmigungsfähigen Haushalt, was aber bisher nicht ernst genommen wurde. Alles lief weiter wie gehabt im Schlendrian (vgl. Versechsfachung der städt. Kosten für die RRZ-Abfahrt) und die Aufsichtsbehörde beim RP Düsseldorf gab sich immer mit Versprechungen zufrieden: erst sollten unrealistische Grundstücksverkäufe die Löcher stopfen, dann der Verkauf der Beteiligungen , was auch geschah, aber die Lage nicht besserte, weil nun auch noch Gewerbesteuereinnahmen wegbrachen.

    v Obwohl sich die Lage dramatisch zugespitzt hat, wird weiter Geld zum Fenster hinausgeworfen für Seifenblasen a la Ruhrbania, für immer neue teure Gutachten, für immer weitere bedenkliche Umfragen, für immer weitere neue Pöstchen, zuletzt nun auch noch Stadtkanzlei und Bürgerbüro ususf..

    v Für die überfälligen Reparaturen und Sanierungen von Straßen und Schulen ist aber kein Geld mehr da, nachdem die letzte Hoffnung mit dem Abwasserverkauf sich nicht erfüllte (s.u.) und von Land und Bund nichts zu erwarten ist. Also versucht man, unerlaubte Neuverschuldung zu tarnen: der Versuch mit der Landesschulpauschale ging daneben, weil auch das Land nicht garantieren kann, dass diese überhaupt weiter fließt. Und nun soll den Gebührenzahlen für Abwasser (im einzig verbliebenen eigenen Betrieb der Ver- und Entsorgung!) Geld weggenommen werden.

    Das ist aber für deutsche Verhältnisse ungeheuerlich und ein Angriff auf die Fundamente der Kommunalverfassung.

Ein solches Verhalten kennt man eigentlich nur aus anderen Systemen, wenn etwa Pappa oder Baby Doc in Haiti Geld brauchten, nahmen sie es sich einfach oder wenn Imelda Marcos auf den Phillipinen sich die nächsten 100 Paar Schuhe in New York kaufen wollte! Aus welchem Topf die Banken das Geld verrechneten, war dann Nebensache.

Solche Zustände will hier wohl niemand. Dennoch ist es soweit nicht weg, wenn auch in Mülheim versucht wird nach dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel" zu handeln. in Haiti bestimmten Pappa oder Baby Doc, was der Zweck war und damit war der Rest nicht in Zweifel zu stellen. Bis heute aber gilt bei uns: Ob Frau Mühlenfeld oder eine Ratsmehrheit bestimmt, dass Gebühren in den Haushalt übertragen werden, ob der RP dem zustimmt oder nicht, das ist Gesetzesbruch und hält keiner gerichtlichen Prüfung stand.

Deshalb verlangen die MBI neben der sofortigen Rücknahme der o.g. Ratsvorlage, dies endlich zum Anlass für Nach- und Umdenken zu benutzen, weil nicht mehr weitergemacht werden kann wie bisher! Sowohl Verwaltung wie Parteien müssen endlich aufwachen.

Das Desaster mit der Fehlberatung der ex-OB-Geliebten beim Verkaufsversuch des Abwasserbetriebes und deren Folgen hat groteske Züge angenommen:

  1. Ausschreibung 2001 mit dem sog. Beistellmodell, womit man hoffte, 25 Mio EURO zu erzielen. Keiner wollte damals die MBI-Bedenken hören (vgl. www.mbi-arbeit
  2. Anfang 2002 lehnte das Finanzamt das Modell ab, d.h. die Befreiung von Umsatzungsteuern, womit der Erlös nicht mehr erzielbar war. In guter Hoffnung schlugen die Berater gar noch Crossborder-Leasing vor und versuchten u.a. über Wirtschaftsministerien die Finanzamtsentscheidung rückgängig zu machen, doch beides schlug fehl. Blind vertrauend auf die Berater stellte die Verwaltung die erwarteten 25 Mio im Haushalt ein zur Finanzierung von Schulsanierung und Straßenreparaturen.
  3. Anfang 2003 sollte dann der Betrieb mit dem sog. Betriebsführungsmodell verkauft werden, doch damit fielen die Erlösaussichten von 25 auf 5 bis 7 Mio EURO. Doch das blieb bei den Haushaltsberatungen unberücksichtigt und der Anfang April verabschiedete Haushalt enthielt weiter die 25 Mio EURO und das, obwohl bis dahin schon klar war, dass wegen ausstehender Verhandlungen mit Ver.di weder eine wirkliche Erlöshöhe, noch ein realistischer Verkaufstermin absehbar war!
  4. Vor der Sommerpause beschloss der Rat Anfang Juli, in Anerkenntnis der nicht realisierbaren 25 Mio Erlöse 17 Mio Neukredit aufzunehmen und den Schuldendienst aus der Schulpauschale zu nehmen, um so Schulsanierungen nicht abbrechen zu müssen. Doch die Kommunalaufsicht beim RP lehnte das mit Schreiben vom 30.7. ab. Der Kämmerer verkündet über Zeitung eine Kapitalherabsetzung des Abwasserbetriebes 
  5. Dieser Hiobsbrief wird aber erst Anfang Okt. den Ratsmitgliedern zugänglich gemacht und kurz später die Beschlussvorlagen, in denen zum einen Straßenbaumaßnahmen einfach vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet werden und zum anderen Abwassergewinne dem städt. Haushalt zugeführt werden sollen. (vgl. Beschwerdebrief an den RP)

Während also die Finanzierungsmethoden der Stadt Mülheim sich denen von Wagaduku, Bogota oder Karatschi nähern, schwelgen gleichzeitig die vermeintlich ”Wichtigen” der Stadt in Träumereien von immer neuen teuren “Leuchttürmen” unter dem Stichwort Ruhrb(w)ania von Flaniermeile Ruhrstr. über Kongresszentrum Stadthalle mit Hotel daneben, von Büroparks am Flughafen, Medienhaus und, und, und... (in Afrika wird ähnliches ”weisse Elefanten” genannt!).

Über den MBI-Antrag, das Büro von Frau Dr. Jasper über deren Versicherung haftbar zu machen für das enorme Chaos, wollte aber im Hauptausschuss gestern niemand abstimmen , per unerlaubter Zensur und direkter Manipulation (handschriftliche Ergänzung im Dokument ohne Rücksprache!) war der Antrag sogar schon vorher nicht öffentlich gemacht worden. Doch auch darüber wollten die Parteien nicht sprechen und den Antrag des MBI-Vertreters, den Antrag im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln,  ließ OB Mühlenfeld einfach nicht abstimmen!

Demokratie, Rechtstaat?

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