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Mülheim, den 09.01.02

Anfrage für die Bezirksvertretung 1 am 21.1.02    TO: Öffentlich

Betr.: Ungenehmigte Nutzung des ehemaligen Hundeübungsplatzes
            an der Zeppelinstraße

Auf dem ehemals ungenehmigt als Hundeplatz genutzten Gelände an der Zeppelinstraße(gegenüber Wüllenkemper) hat sich seit dem Verbot der Hundeplatznutzung eine Nutzung als Campinggelände bzw. Abstellfläche für Wohnmobile, Wohnwagen usw. etabliert. Für diese Nutzung im Landschaftsschutzgebiet gibt es keine Genehmigung.

Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:

Was wird die Verwaltung unternehmen, um diesen rechtswidrigen Zustand zu beenden?

Wann werden Gegenmaßnahmen eingeleitet?

i.A der MBI: A. Klövekorn, Bezirksvertreterin