Betr.: Ungenehmigte Nutzung des ehemaligen Hundeübungsplatzes
an der ZeppelinstraßeAuf dem ehemals ungenehmigt als Hundeplatz genutzten Gelände an der Zeppelinstraße(gegenüber Wüllenkemper) hat sich
seit dem Verbot der Hundeplatznutzung eine Nutzung als Campinggelände bzw. Abstellfläche für Wohnmobile, Wohnwagen usw. etabliert. Für diese Nutzung im Landschaftsschutzgebiet gibt es keine Genehmigung.
Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:
Was wird die Verwaltung unternehmen, um diesen rechtswidrigen Zustand zu beenden?
Wann werden Gegenmaßnahmen eingeleitet?
i.A der MBI: A. Klövekorn, Bezirksvertreterin