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5.6.08: Anfrage für den Planungsausschuss am 17.6.08 zur Änderungen der Strecken der Straßenbahnlinien 110 und 104. Die Straßenbahnlinie 110 fährt nicht mehr zum Flughafen durch. Die Fahrgäste müssen am Hauptfriedhof in die Linie 104 umsteigen, die bislang nur bis zum Friedhof fuhr. Nun hat sie die Aufgabe der 110 übernommen, verbunden allerdings mit zusätzlicher Wartezeit für viele Menschen. Die Verwaltung bzw. die MVG soll darlegen, aus welchen Gründen diese Änderung vorgenommen wurde und was in Zukunft für diese Strecken geplant ist.

Vorschlag für die BV 1 am 12.3.02 zum Thema Linie 110, verschoben bis auf die Sitzung am 3.6 02 und dort nicht beantwortet, weiter unten auf dieser Seite.

2.7.02: im Planungsausschuss wird das unausgegorene ÖPNV-Konzept ziel- und perspektivlos behandelt, der MBI-Antrag, die Linie 110 nicht zu kappen, nicht abgestimmt. Kurzum: das Betriebekonzept in der vorligenden Form ist tot, nachdem es nach 2 MBI-Anfragen im März zu Speldorf und zur 110 zur Überarbeitung zurückgezogen wurde. Es wurde dann aber nicht überarbeitet, sondern in der Januarfassung erneut vorgelegt.

10. Juni 02: In der BV 3 wurde das Betriebekonzept (Übersicht zu MBI-Aktivitäten dazu) mit der Ausdünnung der Fahrpläne über Schwachverkehrszeiten(SVZ) verschoben auf nach den Sommerferien. Die Anfrage der umweltpolitischen MBI-Sprecherin H. Godbersen brachte ans Licht, dass für Speldorf-Süd massive Verschlechterungen zu erwarten wären. Nachdem auch in der BV 1 letzte Woche die MBI- Frage nach evtl. Rückzahlung für die Beschleunigungsmaßnahmen bei der 110 bei Stillegung in den SVZ nicht beantwortet werden konnte, ist das Betriebekonzept de facto tot!

Die Bürgeranfrage der umweltpolitischen MBI-Sprecherin H. Godbersen zu den Linien 122 und 124 und die unten stehende Anfrage der MBI-Vertreterin in der BV 1 zur Linie 110 führten dazu, dass das geänderte ÖPNV-Betriebekonzept erst einmal zur Überarbeitung zurückgezogen wurde. Deshalb stellten die MBI danach im Planungsausschuss den Antrag, in den Problembereichen ersteinmal Bürgerversammlungen, Workshops o.ä. durchzuführen, um Anregungen und Bedenken der Bürger in die Überarbeitung einzubeziehen.

Mülheim, den 27.6.02

Antrag zu TOP 7 „Betriebskonzeption ÖPNV- Zwei unabhängige Netze für die Hauptverkehrszeit und die Schwachverkehrszeit (SVZ)- V 02/0092-01“ des Planungsausschusses am 2.7.02      TO: Öffentlich

Betriebskonzeption für die Straßenbahnlinie 110

Die Verwaltung möge darstellen, welche Konsequenzen die vorgelegte Betriebskonzeption für den ÖPNV für die Förderungsfähigkeit des Beschleunigungsprogramms der Straßenbahnlinie 110 hat und ob evtl. Fördergelder zurückgezahlt werden müssten.

Der Planungsausschuss möge beschließen, zu gewährleisten, dass eine durchgehende Verbindung von Stadtmitte nach Styrum auch in den Schwachverkehrszeiten bleibt.

Begründung:

In der neuen Betriebskonzeption für den ÖPNV ( DS V 02/0092-01) ist vorgesehen, die Straßenbahnlinie 110 abends ab 20 Uhr, samstags ab 17 Uhr und sonn-und feiertags teilweise durch Busse zu ersetzen, die zudem nur alle ½ Stunde fahren sollen. Vor wenigen Jahren erst ist für die Linie 110 ein mit Landesmitteln gefördertes Beschleunigungsprogramm durchgeführt worden. Für ca. 500 000 Euro pro Haltestelle wurden Bahnsteige in die Mitte verlegt, höher gelegt und anderes mehr. Die Maßnahmen wurden damals zu 90% vom Land gefördert. Bevor jetzt die Haltestellen teilweise aus der Nutzung herausgenommen werden, muss mit dem Land geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen (ursprüngliches und noch gültiges Betriebskonzept) damals Fördermittel gewährt wurden und wie sich ggfs. die veränderte Nutzung auf die Zuschussfähigkeit, auch im Nachhinein, auswirkt.

Nach dem neuen Konzept gäbe es keine durchgehende Verbindung mehr von Stadtmitte bzw. den übrigen Stadtteilen nach Styrum. Das ist für den bevölkerungsreichen Stadtteil unzumutbar und würde nur zu einer weiteren Verlagerung des Verkehrs auf den MIV führen, was weder umweltpolitisch tragbar noch wirtschaftlich sinnvoll wäre. Angebotsverschlechterungen sind kein Mittel, die Defizite im ÖPNV zu verringern.

Der Versuch, die Schwachverkehrskonzepte in dieser Form auch im Verkehrsvertrag mit der MVG zu verankern, setzt verkehrspolitisch falsche Signale  und widerspricht zudem den Beschlüssen zum Klimaschutzkonzept der Stadt Mülheim.

L.Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Mülheim, den 25.2.02

Vorschlag für die Bezirksvertretung 1 am 12.3.02  TO: Öffentlich

Betriebekonzeption für die Straßenbahnlinie 110

Die Verwaltung möge darstellen, welche Konsequenzen die vorgelegte Betriebskonzeption für den ÖPNV für die Förderungsfähigkeit des Beschleunigungsprogramms der Straßenbahnlinie 110 hat und ob evtl. Fördergelder zurückgezahlt werden müssten.

Begründung:

In der neuen Betriebskonzeption für den ÖPNV ( DS V 02/0092-01) ist vorgesehen, die Straßenbahnlinie 110 abends ab 20 Uhr, samstags ab 17 Uhr und sonn-und feiertags teilweise durch Busse zu ersetzen, die zudem nur alle 1/2 Stunde fahren sollen. Vor wenigen Jahren erst ist für die Linie 110 ein mit Landesmitteln gefördertes Beschleunigungsprogramm durchgeführt worden. Für ca. 500 000 Euro pro Haltestelle wurden Bahnsteige in die Mitte verlegt und höher gelegt und anderes mehr. Die Massnahmen wurden damals zu 90% vom Land gefördert. Bevor jetzt die Haltestellen teilweise aus der Nutzung herausgenommen werden, muss mit dem Land geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen (ursprüngliches Betriebskonzept) damals Fördermittel gewährt wurden und wie sich ggfs. die veränderte Nutzung auf die Zuschussfähigkeit, auch im Nachhinein, auswirkt.

i.A der MBI: A. Klövekorn, Bezirksvertreterin

12.3.02: Auf der Sitzung der BV1:  Vorsitzender Fessen verschob den Vorschlag, da das Betriebekonzept in der nä. Sitzung behandelt werde. Alle anderen nickten das ab.

3.6.02: Die Fragen wurden nur vage beantwortet: “Wenn kein Nutzer geschäadigt wird, sind die Fördergelder nicht bedroht” und auf Nachfrage der MBI-Vertreterin litaneiartig immer dieser Spruch! Deshalb der Antrag an den Planungsausschuss (s.o.)