,die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr lehnt die 9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes grundsätzlich und mit detaillierter Begründung ab.
Grundsätzliches:
Das geplante Vorhaben, eine Magnetschwebebahn zwischen Düsseldorf und Dortmund zu realisieren, ist aus
verkehrs- und umweltpolitischer Sicht abzulehnen. Wie inzwischen bekannt ist, hantiert die Machbarkeitsstudie
des Metrorapid mit Annahmen (Fahrgastzahlen, Reisezeiten, Vergleichen zum ICE etc.), die keiner kritischen
Überprüfung standhalten werden. Zudem wird der Eigenanteil des Landes NRW künftig dringend anderweitig
sinnvoll einsetzbare Mittel binden. Wir wollen hier nicht alle längst bekannten Gründe von Pro Bahn, VCD und des BUND Landesverbands gegen dieses Projekt wiederholen. Der Metrorapid kann aber keinesfalls als
Beitrag zu einem leistungsfähigem, stadt- und umweltgerechtem Verkehrssystem gerechnet werden.
Aus diesem Grunde widersprechen wir entschieden einer Änderung des Gebietsentwicklungsplans auf Kosten
von nicht kompensierbaren Eingriffen in hochwertiger Natur und Landschaft. Näheres dazu in der detaillierten
Begründung (s.u.). Gerade im Ballungsgebiet ist mit hochwertigen Natur- und Naherholungsräumen sparsam umzugehen. Die Änderung des GEP bezieht sich jedoch auf hoch sensible Bereiche in Mülheim an der Ruhr,
z.T. werden nach auch §62 LG NRW geschützte Gebiete gravierend beeinträchtigt.
Detaillierte Begründung:
Die favorisierte Trasse der Magnetschwebebahn tangiert bzw. durchschneidet im Raum Mülheim an der Ruhr drei ökologisch sehr hochwertige und entsprechend sensible Flächen:
1. Das geplante Naturschutzgebiet „Styrumer Ruhraue“
2. Den geplanten Geschützten Landschaftsbestandteil „Gehölzbestand südlich der Hansbergstraße“
3. Das Geplante Naturschutzgebiet „Winkhauser Bachtal“
Zu 1. Die Styrumer Ruhraue umfasst einen naturnahen Auenbereich mit überregionaler Vernetzungsfunktion. Das Vorkommen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie Pflanzengesellschaften zeigt den
außerordentlich hohen ökologischen Wert. Dem Rechnung zu tragen wurde dieser Bereich bereits 1994 von der LÖBF im Rahmen des ökologischen Fachbeitrags zum neuaufzustellenden Landschaftsplan in Mülheim als
naturschutzwürdig vorgeschlagen und entsprechend im Entwurf des Landschaftsplans Mülheim an der Ruhr
(2000) als Naturschutzgebiet dargestellt. Diese Wertigkeit attestiert auch das Gutachterbüro Froelich & Sporbeck in der Anlage zur Variantenvorauswahl (Blatt 1), das in diesem Bereich von „Gebiete[n] mit
außerordentlich hohem Raumwiederstand“ spricht.
Der nördlich Abschnitt der „Styrumer Aue“ besitzt darüber hinaus hohe Naherholungs-Funktionen. Beide
Aussagen werden im IBA-Gutachten zum Grünzug „A“ zum „Entwicklungskonzept Styrumer Ruhraue“ bestätigt.
Die Querführung der geplanten Trasse durch die Aue würde bau-, anlagen und betriebsbedingte Belastungen
und Beeinträchtigungen zur Folge haben, die zu irreversiblen Schäden innerhalb des Naturhaushaltes der Aue führen werden. Diese Eingriffe sind weder funktional noch räumlich ausgleichbar.
Zu 2. Dieser Bereich hat sich sukzessiv in den letzten Jahrzehnten zu einem abwechslungs- und artenreichen Biotopkomplex aus unterschiedlichen Gehölzbeständen und einem Weiher mit gut entwickelter
Verlandungsvegetation sowie einer arten- und individuenreichen Herpetofauna entwickelt. Entsprechend wurde
dieser Bereich bereits 1994 von der LÖBF im Rahmen des ökologischen Fachbeitrags zum neuaufzustellenden Landschaftsplan in Mülheim als naturschutzwürdig vorgeschlagen und folgerichtig im Entwurf des
Landschaftsplans der Stadt Mülheim an der Ruhr (2000) als Geschützter Landschaftsbestandteil dargestellt. In
einer internen Untersuchung der Stadt Mülheim wurde dieser Bereich sogar als nach § 62 Landschaftsgesetz
NRW geschützter Biotop festgelegt. Das Gutachterbüro Froelich & Sporbeck kommt hier zur Aussage, dass
lediglich Beeinträchtigungen der Biotopfunktion betroffen sind. Dies ist aufgrund der o.a. Untersuchungen fachlich nicht nachvollziehbar und faktisch falsch. Wir weisen daher schon an dieser Stelle auf einen
verfahrensrelevanten Abwägungsmangel hin.
zu 3. Der Bereich des Winkhauser Bachtales beherbergt das größte Großseggen-Ried im weiten Umfeld
(Großraum Essen-Mülheim-Oberhausen) mit einer Anzahl seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
sowie Pflanzengesellschaften. Insbesondere ist der kulturhistorische Wert dieser reliktartig im regionalen
Grünzug B erhaltenen bäuerlichen Kulturlandschaft mit Feuchtwiesen, Seggen-Riedern, Streuobstwiesen und naturnahen Fließgewässern - auch im Sinne des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion - hoch
schutzwürdig. Hier wurde der Bereich bereits 1994 von der LÖBF im Rahmen des ökologischen Fachbeitrags
zum neuaufzustellenden Landschaftsplan in Mülheim als naturschutzwürdig vorgeschlagen und entsprechend im Entwurf des Plans als Naturschutzgebiet dargestellt. Eine vergleichbare Einschätzung wurde durch die
Rahmenplanung zum Grünzug „B“ bzw. in der Teilplanung „Biotopverbund südliche Bachtäler“ Essen und Mülheim an der Ruhr vorgenommen. Eine Beeinträchtigung bzw. der Verlust dieser ökologisch sehr
hochwertigen und hoch sensiblen Flächen ist ebenfalls räumlich-funktional nicht ausgleichbar.
Das Gutachterbüro Froelich & Sporbeck kommt hier zur Aussage, dass lediglich Beeinträchtigung der
Biotopfunktion zu erwarten sind. Diese Aussage ist wie o.a. aufgeführt fachlich nicht nachvollziehbar und
entsprechend als faktisch falsch zu werten. Auch in diesem Fall weisen wir darauf hin, dass auf der Grundlage dieser Einschätzung eine Fortführung des Verfahrens von uns angefochten wird.
In der Gesamtbewertung der erheblichen Auswirkungen auf die Funktionen des Naturschutzes, der Naherholung und des Landschaftsbildes kommen wir zu der eindeutigen Aussage, dass dem Projekt „Metrorapid“
kein Vorrang gegenüber den aufgeführten Funktionen einzuräumen ist. Insbesondere, da der verkehrspolitische Wert des Vorhabens sehr zweifelhaft ist und auch im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht
eindeutig belegt wurde, lehnen wir die 9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes grundsätzlich ab und fordern die Einstellung des Verfahrens.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
für den BUND KG Mülheim an der Ruhr Dr. Peter Keil