Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr Arbeitskreis § 60-Verfahren Dr. Peter Keil
Mülheim, April 2004
Frau Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr Dagmar Mühlenfeld Ruhrstraße 32, Rathaus, 45468 Mülheim an der RuhrStellungnahme zum Satzungsentwurf des Landschaftsplans der Stadt Mülheim an der Ruhr (Stand 4/2004) – Änderungen gegenüber dem Auslegungsentwurf (Stand 2/2003) Ihr Zeichen: 70.2, Ihr Schreiben vom 02.04.04; Unser Zeichen: MH13-10.95LP (Landesbüro der Naturschutzverbände) Sehr geehrte Frau Mühlenfeld,die nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände, nehmen zum
Satzungsentwurf des Landschaftsplans gemeinsam Stellung. Die Naturschutzverbände begrüßen ausdrücklich die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt
Mülheim an der Ruhr. Durch eine Vielzahl an Fachgesprächen und Diskussionen, insbesondere im Landschaftsbeirat, sowie mit mehreren vorangegangenen Stellungnahmen wurde unsererseits das
Aufstellungsverfahren über viele Jahre intensiv begleitet. Dass dieses Verfahren nun vor dem Abschluss steht findet bei den Verbänden große Zustimmung.
Vor diesem Hintergrund sind die Verbände mit den Änderungen, die uns mit dem Schreiben vom 02.04.04 mitgeteilt worden sind, einverstanden.
Darüber hinaus möchten wir bereits jetzt einige Vorschläge für ein erstes Änderungsverfahren nach dem Satzungsbeschluss geben.
- Gewerbeflächen – wieder als LSG ausweisen
Die im Rahmen des FNP-Entwurfs zusätzlich zeichnerisch dargestellten Gewerbeflächen, z. B. am Erzweg und am Flughafen sollten wieder als LSG ausgewiesen werden.
Wir sind insbesondere im Bereich der Kölner Straße der Ansicht, dass die ökologische bedeutsame "Fenster-Funktion" der Freiflächen am Erzweg nicht preisgegeben werden sollte.
Trinkwassergewinnung – Teilbereich als LB, Wanderweg raus, breitere Uferstreifen Bezüglich der Abgrenzung auf den Betriebsflächen der RWW haben wir den Vorschlag gemacht, die
Flächen um das stillgelegte östlichste Absatzbecken nördlich der Konrad-Adenauer-Brücke als Landschaftsbestandteil unter Naturschutz (LB) auszuweisen. Hier haben sich reichhaltige und wertvolle
Heckenstrukturen entwickelt. Für die Landwirtschaft, im Bereich der RWW ohnehin extensiv, haben diese
"Zwickelflächen" ohnehin keine Bedeutung. Die im Auslegungsbeschluss vorgesehene Rücknahme der
Naturschutzflächen auf dem RWW-Gelände berücksichtigt die Wünsche der RWW fast vollständig. Eine Ausweisung des angesprochenen Bereichs als LB mindert die betriebliche und wirtschaftliche Zukunft der
RWW in keiner Weise. Gegen die Festsetzung eines Wanderweges im Trinkwasserschutzgelände bestehen bei den Naturschutzverbänden grundsätzliche Bedenken.
Wir würden auch gerne in einem Änderungsverfahren über die Breite der Uferstreifen als NSG sprechen, wir sind der Ansicht, hier könnte im Einvernehmen mit dem RWW mehr erreicht werden.
NSG-Abgrenzung im nördlichen Kocks Loch Die gehölzbestandenen Böschungsbereiche der Altwasser im nördlichen Teil des Kocks Loch sollten im NSG gefasst sein.
LB 2.4.2.15 am Auberg Die Abgrenzung ist erneut zu überprüfen und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Für Rückfragen und weitere Mitarbeit am Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für den Naturschutzbund Regionalverband Ruhr e. V. (NABU Ruhr)
Für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU-NRW), Stadtverband Mülheim an der Ruhr
Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr Dr. Peter Keil |