Startseite
BUND-
TEXTE Landschaftsplan
Ruhrbania-
Landschaftsplan
Crossborder
BUND-FNP
Biolog. Station
Wasser-Kommerz
Baumschutz
BUND-Flughafen
BUND-Rapid
Hexi-BUND
Hexbachtal
Gentechnik
H11-Gärtnerei
Medion
Rühlgelände

Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite

 

BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr
Arbeitskreis § 60-Verfahren
Dr. Peter Keil

Mülheim, April 2004

      BUND Kreisgruppe, Alte Schleuse 3 45468 Mülheim an der Ruhr

Frau Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr
Dagmar Mühlenfeld
Ruhrstraße 32, Rathaus, 45468 Mülheim an der Ruhr

Stellungnahme zum Satzungsentwurf des Landschaftsplans der Stadt Mülheim an der Ruhr (Stand 4/2004) – Änderungen gegenüber dem Auslegungsentwurf (Stand 2/2003)

Ihr Zeichen: 70.2, Ihr Schreiben vom 02.04.04; Unser Zeichen: MH13-10.95LP (Landesbüro der Naturschutzverbände)

Sehr geehrte Frau Mühlenfeld,

die nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände, nehmen zum Satzungsentwurf des Landschaftsplans gemeinsam Stellung.

Die Naturschutzverbände begrüßen ausdrücklich die Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Mülheim an der Ruhr. Durch eine Vielzahl an Fachgesprächen und Diskussionen, insbesondere im Landschaftsbeirat, sowie mit mehreren vorangegangenen Stellungnahmen wurde unsererseits das Aufstellungsverfahren über viele Jahre intensiv begleitet. Dass dieses Verfahren nun vor dem Abschluss steht findet bei den Verbänden große Zustimmung.

Vor diesem Hintergrund sind die Verbände mit den Änderungen, die uns mit dem Schreiben vom 02.04.04 mitgeteilt worden sind, einverstanden.

Darüber hinaus möchten wir bereits jetzt einige Vorschläge für ein erstes Änderungsverfahren nach dem Satzungsbeschluss geben.

  1. Gewerbeflächen – wieder als LSG ausweisen
    Die im Rahmen des FNP-Entwurfs zusätzlich zeichnerisch dargestellten Gewerbeflächen, z. B. am Erzweg und am Flughafen sollten wieder als LSG ausgewiesen werden.
    Wir sind insbesondere im Bereich der Kölner Straße der Ansicht, dass die ökologische bedeutsame "Fenster-Funktion" der Freiflächen am Erzweg nicht preisgegeben werden sollte.
  2. Trinkwassergewinnung – Teilbereich als LB, Wanderweg raus, breitere Uferstreifen
    Bezüglich der Abgrenzung auf den Betriebsflächen der RWW haben wir den Vorschlag gemacht, die Flächen um das stillgelegte östlichste Absatzbecken nördlich der Konrad-Adenauer-Brücke als Landschaftsbestandteil unter Naturschutz (LB) auszuweisen. Hier haben sich reichhaltige und wertvolle Heckenstrukturen entwickelt. Für die Landwirtschaft, im Bereich der RWW ohnehin extensiv, haben diese "Zwickelflächen" ohnehin keine Bedeutung. Die im Auslegungsbeschluss vorgesehene Rücknahme der Naturschutzflächen auf dem RWW-Gelände berücksichtigt die Wünsche der RWW fast vollständig. Eine Ausweisung des angesprochenen Bereichs als LB mindert die betriebliche und wirtschaftliche Zukunft der RWW in keiner Weise.
    Gegen die Festsetzung eines Wanderweges im Trinkwasserschutzgelände bestehen bei den Naturschutzverbänden grundsätzliche Bedenken.
    Wir würden auch gerne in einem Änderungsverfahren über die Breite der Uferstreifen als NSG sprechen, wir sind der Ansicht, hier könnte im Einvernehmen mit dem RWW mehr erreicht werden.
  3. NSG-Abgrenzung im nördlichen Kocks Loch
    Die gehölzbestandenen Böschungsbereiche der Altwasser im nördlichen Teil des Kocks Loch sollten im NSG gefasst sein.
  4. LB 2.4.2.15 am Auberg
    Die Abgrenzung ist erneut zu überprüfen und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Für Rückfragen und weitere Mitarbeit am Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für den Naturschutzbund Regionalverband Ruhr e. V. (NABU Ruhr)

      Elke Brandt

Für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU-NRW), Stadtverband Mülheim an der Ruhr

      Birgit Pfeifer-Pfaff

Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr

Dr. Peter Keil