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Thomas Grell Seniorenheime von EngelbertusGmbH

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Mülheim, den 08. November 2004

Anfrage an den Sozialaussschuss der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 23. Nov. 2004, Tagesordnung: öffentlich

Umbauarbeiten in Pflegeheim Engelbertusstift an der Seilerstr.

Die Verwaltung möge im Zusammenhang mit der o.g. bereits vor Monaten in den Medien beschriebenen Problematik Stellung beziehen zu folgenden Fragen: (Antworten weiter unten in Braun und per Link jeweils direkt aufrufbar)

  1. Wie ist der Sachstand der eigenmächtigen und seinerzeit ungenehmigten Umbauarbeiten eines Badezimmers zu einem zusätzlichen Pflegeplatz? Stellungnahme der Verwaltung zu Frage 1
  2. Wann wird der ungesetzliche Zustand dieses jetzt fehlenden Badezimmers beseitigt? Wann wird der ungesetzliche Zustand dieses jetzt fehlenden Badezimmers beseitigt? Stellungnahme der Verwaltung zu Frage 2
  3. Wann setzt sich der Sozialdezernent mit den Vertreter/innen der Angehörigeninitiative und der Heimleitung zusammen, um den unhaltbaren Zustand zu beseitigen? Warum ist das bisher noch nicht geschehen? Stellungnahme der Verwaltung zu Frage 3

Begründung:

Der nicht rechtmäßigen Umbau eines Bade- und Waschraumes zu einem weiteren Pflegeplatz sind dem Sozialdezernenten schon lange bekannt. Ebenso waren die Auseinandersetzungen zwischen der Heimleitung und den Angehörigenvertretern bereits vor Monaten Gegenstand verschiedener Zeitungsartikel.

Aus diesem Grund sollte endlich zum Wohle der Heimbewohner, die teilweise ihre Rechte selbst nicht mehr wahrnehmen können, möglichst schnell unter der Moderation des Sozialdezernenten ein klärendes und vermittelndes Gespräch zwischen den Beteiligten stattfinden.

Ziele solcher Gespräche sollten u.a. sein:

  • Wiederherstellen des rechtsmäßigen Zustandes
  • Eine möglichst reibungsfreie Zusammenarbeit zwischen der Heimleitung und den Angehörigenvertretern – ohne gerichtliche Drohungen – zum Wohle der Heimbewohner

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

  1. Wann setzt sich der Sozialdezernent mit den Vertreter/innen der Angehörigeninitiative und der Heimleitung zusammen, um den unhaltbaren Zustand zu beseitigen? Warum ist das bisher noch nicht geschehen?

Begründung:

Der nicht rechtmäßigen Umbau eines Bade- und Waschraumes zu einem weiteren Pflegeplatz sind dem Sozialdezernenten schon lange bekannt. Ebenso waren die Auseinandersetzungen zwischen der Heimleitung und den Angehörigenvertretern bereits vor Monaten Gegenstand verschiedener Zeitungsartikel.

Aus diesem Grund sollte endlich zum Wohle der Heimbewohner, die teilweise ihre Rechte selbst nicht mehr wahrnehmen können, möglichst schnell unter der Moderation des Sozialdezernenten ein klärendes und vermittelndes Gespräch zwischen den Beteiligten stattfinden.

Ziele solcher Gespräche sollten u.a. sein:

  • Wiederherstellen des rechtsmäßigen Zustandes
  • Eine möglichst reibungsfreie Zusammenarbeit zwischen der Heimleitung und den Angehörigenvertretern – ohne gerichtliche Drohungen – zum Wohle der Heimbewohner

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Stellungnahme der Verwaltung zu Frage 1:

Der amtsärztliche Dienst (Gesundheitsaufsicht) hat nach einer Begehung des Pflegeheimes „Engelbertus-Stift“ die Heimaufsicht auf Bauaktivitäten innerhalb des Hauses aufmerksam gemacht. Auf Nachfrage wurde seitens der Heimverwaltung mitgeteilt, dass im ersten bis dritten Obergeschoss jeweils ein Pflegebad in ein Bewohnerzimmer umgewandelt würde. Die Baumaßnahme war weder dem Bauordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr noch der Heimaufsicht angezeigt worden. Ermittlungen haben ergeben, dass auch der Heimbeirat nicht beteiligt worden ist.

Das Bauordnungsamt hat zunächst erklärt, dass eine solche Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sei.

Die bauliche Ausstattung des Hauses mit Sanitäranlagen entspricht nach dem inzwischen vollendeten Umbau nicht mehr der Heimmindestbauverordnung und wäre somit bei vorheriger Anzeige auch nicht genehmigt worden.

Aufgrund dieser Erkenntnisse sind zunächst Gespräche mit der Heimleitung geführt worden.

 Da keine Übereinstimmung erzielt wurde, hat das Bauordnungsamt, das in solchen Fällen üblicherweise die Verwaltungsverfahren einleitet, den Träger um eine schriftliche Stellungnahme (Anhörung) gebeten. Das Heim hat daraufhin als Ersatz für die Etagenbäder, die Einrichtung von drei Bädern im Rahmen der Erweiterung des Therapie- und Servicebereiches im Kellergeschoss des Hauses, vorgeschlagen. Diesem Vorschlag konnte aus fachlicher Sicht nicht zugestimmt werden.

Trotz vorheriger Absprachen – auch unter Beteiligung des Rechtsamtes – hat das Bauordnungsamt nach nochmaliger Prüfung erklärt, doch nicht für die Durchsetzung der Anforderungen nach der Heimmindestbauverordnung zuständig zu sein, da es sich entgegen früherer Aussagen nicht um eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme handele.

Aufgrund dieser neuen Rechtslage musste die Heimaufsicht das „Engelbertus-Stift“ erneut anhören, und zwar mit Fristsetzung bis gestern – 22.11.2004 –. Dabei wurde bereits die Forderung gestellt, falls aufgrund der jetzt bestehenden Raumsituation ein Rückbau nicht möglich sein sollte, umgehend andere, akzeptable Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Forderung der Heimmindestbauverordnung erfüllt werden könnte.

Die Heimverwaltung hat daraufhin mit Schreiben vom 17.11.2004 – eingegangen am Freitag, dem 18.11.2004 – mitgeteilt, dass sie für die Rückbauforderung der Sozialverwaltung „keinen Raum“ sieht. Sie betrachtet die Vorschriften der Heimmindestbauverordnung nach einer Realisierung der von ihr vorgeschlagenen Einrichtung dreier Bäder im Kellergeschoss des Heimes als erfüllt. In ihrer Begründung weist die Einrichtung darauf hin, dass dann entsprechend des § 27 Abs. 2 Heimmindestbauverordnung wieder die erforderliche Anzahl von Pflegebädern im Engelbertus-Stift vorgehalten würde.

Dies wird von der Sozialverwaltung auch nicht bestritten. Die Sozialverwaltung ist jedoch der Ansicht, dass der Transport pflegebedürftiger Menschen zu einem Wannenbad mit dem Aufzug insbesondere aus den oberen Wohnbereichen, verbunden mit der Durchquerung des gesamten Flures des Kellergeschosses, nicht mit der vom Heimgesetz geforderten Würde der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Sicherstellung einer angemessenen Qualität der Betreuung und des Wohnens in Einklang steht.

Der § 27 Abs. 3 Heimmindestbauverordnung besagt nämlich folgendes:

„Ist dauernd bettlägerigen Bewohnern die Benutzung sanitärer Anlagen nur in der Geschossebene ihres Wohnschlafraumes möglich, so muss die nach Absatz 2 geforderte Anzahl an Badewannen und Duschen in dem jeweiligen Geschoss vorgehalten werden.“

 

Stellungnahme der Verwaltung zu Frage 2:

Da der Heimträger erklärt hat, den festgestellten Mangel im Bereich der sanitären Anlagen nicht abzustellen, wird die Heimaufsicht nunmehr die bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens angedrohte Anordnung zur Durchsetzung der Vorschriften der Heimmindestbauverordnung erlassen. Anordnungen nach § 17 Heimgesetz können allerdings seitens des Heimträgers mit Widerspruch und verwaltungsgerichtlicher Klage angefochten werden.

Die Anwendung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (Wegfall der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage) erscheint in diesem Fall als unverhältnismäßig, da die Bewohner und Bewohnerinnen weiterhin - zwar eingeschränkt - versorgt werden können.

Eine Aussage zum Zeitpunkt der Beseitigung des derzeitigen Zustandes ist insofern nicht möglich.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu Frage 3:

Gemäß § 1 Abs. 1  Heimmitwirkungsverordnung erfolgt die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner durch einen von ihnen gewählten Heimbeirat. Die Mitwirkung bezieht sich dabei auf die in den §§ 29 ff. Heimmitwirkungsverordnung festgelegten Aufgaben, unter anderem auch auf die Durchführung umfassender baulicher Veränderungen im Heim. Ansprechpartner für die Heimaufsicht ist daher zunächst nur der Heimbeirat. Ein solcher besteht im „ Engelbertus-Stift“.

Nach § 1 Abs. 4 Heimmitwirkungsverordnung kann ein Angehörigen- oder Betreuerbeirat in Heimen gebildet werden. Aufgabe dieser Beiräte ist es nicht, an Entscheidungen mitzuwirken oder Interessen zu vertreten. Die Beiräte haben vielmehr die Aufgabe, den Heimbeirat – wenn dieser es wünscht – zu beraten. Nach dem Kenntnisstand der Sozialverwaltung übt die Angehörigeninitiative bisher keine beratende Funktion bezüglich des Heimbeirates aus.

Vor diesem Hintergrund und wegen des noch laufenden Verwaltungsverfahrens bestand aus Sicht der Sozialverwaltung keine Notwendigkeit für eine direkte Beteiligung oder die Einbindung des Sozialdezernenten.

I. V.  Wilfried Cleven

 

Mülheim/Ruhr, den 25.3.04

An den Sozialdezernenten der Stadt Mülheim
Herrn Cleven
Rathaus

nachrichtlich an Herrn Tappert von St. Engelbertus

Betr.: Zustände Altenheim Seilerstraße

Sehr geehrter Herr Cleven,

wie uns von Angehörigen der Heimbewohner des Engelbertusstiftes berichtet wurde, finden  in dem Altenheim grobe Verstöße gegen die Unterbringung statt.

So soll auf 3 Etagen jeweils nur noch ein Bad für bis zu 43 pflegebedürftige ältere Mitbürger vorhanden sein, nachdem je ein Bad zu einem weiteren Pflegeplatz umgebaut worden ist. Unseres Wissens  muss für 20 Personen mindestens ein Bad vorhanden sein als Mindeststandard, den die Bauordnung vorschreibt.

Wir möchten Sie als den zuständigen Sozialdezernenten bitten, dieses zu überprüfen und gegebenenfalls für Abhilfe zu sorgen.

Es kann nicht angehen, dass auf Kosten der alten Leute Pflegeheime vorrangig und fast nur nach „Rentabilitätsgesichtspunkten“ gestaltet werden.

Für einen baldigen Zwischenbericht wären wir Ihnen verbunden.

für die MBI: F. Lemke, stellv. Vorsitzender
L. Reinhard, Ratsvertreter

Eine relativ nichtssagende Antwort kam im Juni!

 

2. Juli 02: Antwort im Planungsausschuss auf den MBI-Vorschlag unten: zwischen Seiler- und Arndtstr. wird zwar fleißig abgerissen, Altlastenuntersuchung und Baugenehmigung gibt es aber angeblich nicht, obwohl es anders in der NRZ stand, wo letzte Woche aufgrund der MBI-Anfrage ein Bericht zu den Altenwohnungs-Plänen von Engelbertus zu lesen war! Das Projekt der Altenwohnungen zwischen Seiler- und Arndtstr. wird sicher nicht so schnell begonnen, wie beabsichtigt, auch die Grundsteinlegung, die die Engelbertus-GmbH für 11. bis 13. Juli angekündigt hat, steht ebenso in den Sternen wie die für im Nachbarschaftsbrief angekündigte "ausführliche Vorstellung des Neubauprojekts" Anfang Juli. Die genauen Hintergründe und Probleme sind zwar nicht erzählt worden, aber dennoch .....

Vorschlag für den Planungsausschuss am 2. Juli 02 zu Plänen für das Gewerbegelände zwischen Seilerstr. und Arndtstr., ehemals u.a. Teppichmarkt, Autowerkstatt unten

Mülheim, den 23.8.02

Anfrage an den Planungsausschuss am 3.9. 02  TO: öffentlich

Baugenehmigung für Projekt „Betreutes Wohnen“ an der Arndtstr./Seilerstr.

Die Engelbertus gGmbH hatte im Juli zu einem neuen Termin zum 22.9.02 zur Grundsteinlegung für die o.g. Baumaßnahme eingeladen.

Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht, insbesondere auch zu der Frage, ob inzwischen eine Baugenehmigung erteilt wurde bzw. warum sie bisher noch nicht erteilt werden konnte.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

 

Mülheim, den 14.06.02

 Vorschlag für den Planungsausschuss am 2. Juli 02  TO: öffentlich

Gewerbegelände zwischen Seilerstr. und Arndtstr., ehemals u.a. Teppichmarkt, Autowerkstatt

Die Abbrucharbeiten auf diesem ehemaligen Gewerbegelände haben begonnen, angeblich will die Engelbertus-Gesellschaft dort „gemeinde- und stiftnahe betreute Seniorenwohnungen“ bauen. Grundsteinlegung soll bereits im Juli sein.

Die Verwaltung möge dem Ausschuss deshalb ausführlich vorstellen, um was es sich bei dem Projekt genau handelt, wie der Stand der Genehmigungsverfahren ist und auch, warum dem Ausschuss dieses Projekt trotz der recht großen Dimensionen nicht vorher genauer präsentiert wurde.

Außerdem möge die Verwaltung zusätzlich folgende Fragenkomplexe beantworten:

Erst kürzlich hat der Rat der Stadt mit knapper Mehrheit der Engelbertus-Gesellschaft unter mehreren Bewerbern den Zuschlag gegeben, an der Dimbeck ein Altenheim mit ca. 80 Plätzen und „70 Seniorenwohnungen“ für betreutes Wohnen zu errichten.
-  Wieso gibt es offensichtlich darüber hinaus die Genehmigung für weitere etliche Plätze für betreutes Wohnen von Engelbertus eGmbH an der Seilerstr./Arndtstr.?
-  Wie erklärt sich die Verwaltung, dass das neuerliche Seniorenprojekt auch in der Presse bisher nicht erwähnt wurde, was unüblich erscheint?
-  Kann die Verwaltung ausschließen, dass die Ratsentscheidung über das Seniorenprojekt anders ausgegangen wäre, wenn alle Ratsmitglieder über dieses anscheinend parallel genehmigte ähnliche Senioren-Projekt Bescheid gewusst hätten?

Das Projekt Seiler-/Arndtstr. liegt im Einzugsbereich der ehemaligen Zinkhütte, d.h. im Bereich von erheblichen Altlastenproblemen (vgl. brachliegender Kinderspielplatz u.v.m.). Außerdem soll sich auf dem Gelände eine Gerberei befunden haben.
-  Was wurde für dieses Seniorenprojekt in Bezug auf Altlasten genau untersucht,  mit welchen Ergebnissen und mit welchen Auflagen?
-  Ist der sog. Altlastenbeirat, der für den gesamten Bereich eingerichtet wurde, im Zusammenhang mit diesem Seniorenprojekt informiert und beteiligt, d.h. auch um Rat gebeten worden?

Inwieweit ist der Seniorenbeirat beteiligt worden?

Inwieweit wurden für die z.Zt. laufenden Abbrucharbeiten Sondergenehmigungen erteilt, die Arbeiten auch am Wochenende durchzuführen, denn Anwohner fühlen sich dadurch stark belästigt?

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

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