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Übersicht zu ausgewählten Günstlingen im Baubereich der Stadt Mülheim

Die Firma ten Brinke GmbH&Co aus Bocholt ist in Mülheim kein Unbekannter. An sehr vielen Stellen trat sie als Bauträger auf, ob an der Limburg- oder der Augustastr. in Styrum, dem ehemaligen Kasernengelände in Holthausen, der Bebauung Klotzdelle in Heißen oder/und/oder/und .........

Immer wieder gab es Ärger, weil fast jedes Mal nachträglich grundsätzlichere Veränderungen der Vorgaben des Bebauungsplans oder der Baugenehmigung beantragt und immer genehmigt wurden. Leidtragende waren immer die Käufer.

Neuestes Beispiel: Hantenweg in Selbeck:
Ten Brinke will ca. 10 bis 12 Doppel-Häuser, also 20 bis 24 Häuser!, am Hantenweg bauen, einer Sackgasse und Spielstr. mit eingebauten Schikanen, am Rande zur freien Landschaft. 

In Selbeck kurz vor der Stadtgrenze geht der Hantenweg von der Stooter Straße ab. Der Hantenweg ist eine Sackgasse und eine sogenannte Spielstraße mit eingebauten Schikanen, bevor er in die freie Landschaft übergeht. Im letzten Umweltausschuss wurde berichtet, dass es Bestrebungen gibt, dort eine Landschaftsschutzzone einzurichten. Gleichzeitig gibt es deutliche Anzeichen (siehe Vermessung auf dem Bild oben), dass auch für diesen ökologisch hoch sensiblen Bereich Bauabsichten bestehen. Beides widerspräche sich. Auch deshalb folgende Fragen für die kommende Sitzung der BV 3:

Mülheim, den 20. November 2008

Vorschlag für die Bezirksvertretung 3 am 5.12.2008  TO: öffentlich

Bebauungsvorhaben Hantenweg

Es scheint Bebauungsabsichten für Grundstück am Hantenweg zu geben, zweifelsohne in einem ökologisch sensiblen Breich. Deshalb möge die Verwaltung die planungsrechtlichen Grundlagen vorstellen, die bisher bekannten Bauabsichten und das eventuell notwendige Verfahren erläutern.

Insbesondere möge sie auch zu folgenden Problemen und Fragen Stellung beziehen:

  • Inwiefern handelt es sich bei den Grundstücken bzw. Teilen davon bisher um Verbandsgrünfläche? Inwieweit ist der Bachlauf und der angrenzende Wald betroffen? Sind auch Bereiche betroffen, die Landschaftsschutzgebiet sind oder werden sollten?
  • Welche Biotopuntersuchungen hat es für den Bereich gegeben? Welche Untersuchungen etwa zur Vogel- und Tierwelt hat es für das Gebiet gegeben, die durch das Bauvorhaben gefährdet werden könnten?
  • Wurden die Naturschutzverbände oder/und die untere Landschaftsbehörde eingeschaltet? Würde ggfs. die Zustimmung des Landschaftsbeirats erforderlich?
  • Inwieweit sind die Nachbarn bisher unterrichtet oder beteiligt worden? In welcher Form soll dies in Zukunft geschehen, falls konkrete Bauvoranfragen bzw. Bauanträge o.ä. vorliegen?

Gesine Schloßmacher, MBI-Fraktionsvorsitzende in der BV 3