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Anfragen zu diversen Mülheimer Baugünstlingen

 “Mülheim und das Baugesetzbuch“
2 verschiedene Welten?

 Was ist auf dem Bild zu sehen?

  • Eine seit 50 Jahren überfällige Lärmwand des Fallwerks Jost in Speldorf zu den angrenzenden Wohnhäusern hin?
  • Eine Sichtschutzwand an einer Mülheimer Schule, damit Passanten das Elend mit PISA nicht sehen können?
  • Eine Anti-Agressionswand an der Südstr., damit die Arbeitslosen nach ihrem Besuch im Arbeitsamt sich abreagieren können?
  • Eine Kletterwand noch ohne Inventar neben der Stadthalle, um neues Publikum dorthin zu locken, damit die Defizite kleiner werden?

Alles falsch! siehe Bild unten

Das Bild stammt aus der idyllischen Heimaterde. Dieser Anbau an eine von Thyssen-Krupp-Wohnen an einen Mitarbeiter verkaufte Doppelhaushälfte an der Kleistr. wurde vom Bauordnungsamt nach § 34 genehmigt, d.h. es "fügt sich in die Umgebung ein".

Noch rätselhafter ist, dass die Genehmigung erteilt wurde in einem Gebiet, für das im letzten Jahr ein Bebauungsplan mit Veränderungssperre eingeleitet wurde. Die Baugenehmigung im Vorgriff sei mit dem B-Plan vereinbar und die Veränderungssperre deshalb nicht zu beachten, hieß es bei der Genehmigung. Dabei war die Veränderungssperre beschlossen worden, um Charakter und Siedlungsbild der denkmalwürdigen Heimaterde zu schützen!

Die MBI werden das "gebaute Rätsel" am kommenden Dienstag im Planungsausschuss thematisieren und außerdem OB Mühlenfeld um Aufklärung bitten, denn die hatte im OB-Wahlkampf den Schutz der Heimaterde nach zunehmendem Druck der Bürgerinitiative "Historische Gartenstadt Heimaterde" versprochen, nachdem sie erst zögerlich war.

 Gartenansicht Kleistr. 73

9. Juli 03: Nach einer beschämenden, peinlichen Planungsausschusssitzung, in der zu “der schönsten Mauer der Heimaterde” nur Abgesang auf Demokratie und Rechtstaat festzustellen war: Offener MBI-Brief dazu an die OB: “Frau Mühlenfeld, greifen Sie ein! Sie sind zur Heimaterde im Wort!”
20.8.03: Erneuter
MBI-Brief an OB Mühlenfeld  “ Da in beiden Punkten das Gerechtigkeitsgefühl nicht nur der Betroffenen stark verletzt wird, können wir uns mit den Antworten des Bauordnungsamtes nicht zufrieden geben und fordern Sie auf, nun in Ihrer Funktion als Oberbürgermeisterin selbst tätig zu werden.” fordern die MBI. Sie sehen die Punkte als Nagelprobe für die neue OB!

16.9.03: Antrag an den Planungsausschuss Sept. 03 zum TOP “Denkmalschutz Heimaterde” im öffentlichen sowie zum TOP “Baugenehmigungen” im nichtöffentlichen Teil zu beschließen, 1. Baugenehmigungen für Neubauten u.ä. im Gebiet der Siedlung Heimaterde zurückzustellen, bis eine Denkmalschutzsatzung ist und 2. im Bereich des Bebaungsplans F 10,  für den eine Veränderungssperre in Kraft ist, keine weiteren Anbauten usw. zu genehmigen, bis der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist.

Mülheim, den 05. Juli 03

In der Aktuellen Fragestunde in der Sitzung des Planungsausschusses am 8. Juli 03 werde ich die folgenden Fragen stellen:

In der Sitzung des Planungsausschusses am 18.2.03 wurde eine Baugenehmigung nach   § 34 BauGB für einen Anbau an das Haus Kleiststr. 73 beraten. Inzwischen ist der Anbau fast fertig, und die anderen Anwohner sehen sich im Garten mit einer ca. 8 m hohen  , fensterlosen Mauer konfrontiert, die ihnen den Blick versperrt und in keiner Weise zu der bisherigen Bebauung passt, sich also nicht „einfügt“, wie der § 34 es verlangt.

  1. Warum lag der Vorlage nicht wie sonst üblich, eine Zeichnung bei, die die geplante Außenansicht zeigt?
  2. Wie begründet die Verwaltung die Entscheidung, in einem Gebiet, in dem die Ausweisung des Denkmalschutzes lange Zeit schon diskutiert wird, und für das im letzten Jahr sogar eine Veränderungssperre beschlossen wurde, eine derartige Bebauung zuzulassen?
  3. Sowohl am Dach wie an Fenstern und Seitenwand wurden und werden zudem einige  bauliche  Veränderungen durchgeführt, die bei den anderen Gebäuden der Umgebung nicht üblich sind.
     
    Wurden diese so genehmigt? Erfolgte hierzu Rücksprache mit dem Landeskonservator?

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss