Mülheim, den 30.03.01Ermittlungsverfahren bezüglich des Grundstücksgeschäfts Lehnerfeld 75/Brüsseler Allee 47
der Stadt Mülheim an der Ruhr mit dem Erwerbern Rixecker, 142 Js 269/00 StA Duisburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mülheimer Bürgerinitiativen, unter der Losung " Frischer
Wind ins Rathaus " zu den Kommunalwahlen vom September 1999 angetreten und seither mit Fraktionsstatus im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr präsent, sind in Erfüllung des ihnen von den Wählern
erteilten Auftrags seit längerem bemüht, Licht in die dubiosen Umstände der Veräußerung des städtischen Grundstücks Lehnerfeld 75/Brüsseler Allee 47 an Manfred Rixecker, damals stellvertretender Amtsleiter
im Bauordnungsamt der Stadt, und seine Ehefrau zu bringen.
Im Zuge dieser Bemühungen hat die MBI-Fraktion eine mit dem 27. September 2000 datierte detaillierte Eingabe an die Staatsanwaltschaft
Bochum als Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft gerichtet; der persönliche Referent des Oberbürgermeisters hatte auf Nachfrage wiederholt erklärt, die Staatsanwaltschaft Duisburg habe die ihr seitens des
Oberbürgermeisters der Stadt Mülheim zwecks strafrechtlicher Prüfung zugeteilten städtischen Vorgänge samt dem durch Anzeige des Mülheimer Bürgers Hammesfahr eingeleiteten Ermittlungsverfahren 142 Js 269/00
StA Duisburg an die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Bochum abgegeben.
Vorsorglich hat die Fraktion je ein Zweitexemplar dieser Eingabe der Staatsanwaltschaft Duisburg überbringen lassen bzw.
durch ihren links unterzeichnenden Sprecher im Vorzimmer des Regierungspräsidenten in Düsseldorf den dortigen Dezernenten Dr. Rothermund und Frau Kreul-Zügge übergeben.
Wegen weitere
Einzelheiten wird auf den kopiert beigefügten Auszug aus der Eingabe (Seiten 1, 2 und 15) verwiesen.
Seither, also seit einem halben Jahr, sind der MBI-Fraktion keinerlei Informationen über den
Stand der Sache zugegangen. Lediglich gerüchteweise verlautet, die Sache sei an die oder jene Behörde, etwa die StA Düsseldorf, abgegeben worden. Die MBI sind aber, um dem Wählerauftrag gerecht werden zu
können darauf angewiesen, daß sie erfahren, welche Behörde gegebenenfalls mit welchem Ergebnis die Angelegenheit bearbeitet hat oder noch bearbeitet.
Demgemäß bitten die unterzeichnenden
Mitglieder des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr um Sachstandsnachricht, d.h. um Auskunft darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis die Sache dort bearbeitet worden ist oder noch bearbeitet wird.
Für baldige Antwort verbunden mit freundlichem Gruß
Lothar Reinhard
3 Anlagen (Auszug aus Schreiben vom 27. Sept. 2000)