Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zur MBI-Startseite
MBI-Anträge/Anfragen zur Problematik der sog. 1 Euro Jobs aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar
Anfrage für den Sportausschuss am 17.04.07 (fiel aus, verschoben auf 25.5.07) 1- EURO - Jobs im Mülheimer Sport Im Zusammenhang mit einer Information der
JSG stellen wir der Sportverwaltung MSS und dem MSB folgende Fragen:
- Sieht der MSS bzw. MSB es als sinnvoll an, sog. 1-Euro- Jobber bei Mülheimer Vereinen bzw. auf der städt. Rennbahnanlage zu beschäftigen?
- Wie beurteilen MSS und MSB die Gefahren, dass durch den Einsatz von sog. 1-Euro- Jobbern evtl. Dauerarbeitsplätze verhindert bzw. abgebaut werden?
- Ist dem MSS bzw. MSB bekannt, ob der Einsatz von 1-Euro-Jobbern im Bereich des Mülheimer Sports weiter forciert werden soll?
Hans-Georg Hötger, stellv. MBI-Fraktionssprecher Mülheim an der Ruhr, den 07.11.2005 Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 17.11.2005 Tagesordnung: öffentlich
Die Verwaltung möge folgende Fragen im Zusammenhang mit der bisherigen Durchführung von zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten/ Ein-Euro-Jobs auch schriftlich beantworten:
Welche Arbeitsinhalte fallen beim Träger Berufsbildungswerkstatt an welchen Einsatzorten an, bzw. welche Fähigkeiten werden jeweils vermittelt?
Welche konkreten einzelnen Projekte und Arbeiten wurden und werden mit Hilfe des Einsatzes von zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten/Ein-Euro-Jobs von städtischen
Maßnahmeträgern wie der “jsg. Service-GmbH“, “BBWe (Berufsbildungswerkstatt)“ und „Grün und Wald“, insbesondere z. B. beim MWB, dem Rennverein Raffelberg bzw. auf dem
Rennbahngelände und den Mülheimer Friedhöfen durchgeführt? Fielen hierunter auch Hausmeistertätigkeiten, Grünanlagenpflege, die Renovierung oder Erstellung von
Pferdeställen und ähnlichem oder die Pflasterung von Wegen? Worin bestehen die gemäß der Stellungnahme der Verwaltung vom 6. 09. 05 zur Anfrage
A05/0833-01 der MBI-Fraktion bezüglich zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten / Ein-Euro-Jobs beim Maßnahmeträger Caritas durchgeführten Arbeitstätigkeiten im Bereich „zusätzliche
Pflege“? Wie definiert der Maßnahmeträger den Bereich der „zusätzlichen Pflege“ in Ergänzung und Abgrenzung zu den in Kranken- und Alteneinrichtungen vorgeschriebenen
Pflegestandards sowie die hierfür notwendigen sachlichen und persönlichen Vorraussetzungen? Lothar Reinhard, MBI - Fraktionssprecher Mülheim an der Ruhr, den 02.09.2005
Anfrage an den Sozialausschuss am 15.09.2005 Die Verwaltung möge bezüglich so genannter „zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten“ /
Ein-Euro-Jobs, für alle nachfolgenden Träger auflisten, welche Arbeitszeiten und Arbeitsinhalte für die betroffenen Personen angefallen sind, bzw. noch anfallen werden. Hierbei
sind auch die Dauer der jeweiligen Maßnahme sowie die Gesamt- bzw. Teilkosten (Module, Höhe der zusätzlichen Entgelte) zu berücksichtigen.
Zudem bitten wir in diesen Zusammenhang um die Beantwortung folgende Einzelfragen : JSG :
- Welche Tätigkeiten wurden / werden bei der Aktion „saubere Stadt“ zusätzlich durchgeführt und für welche Zielgruppe?
- Worin bestand / besteht der Einsatz bei Sportvereinen und welche weiteren Einsatzorte bzw. Institutionen sind berücksichtigt worden?
PIA:
- Welche Arbeitstätigkeiten und Inhalte ergeben sich an genau welchen Einsatzorten?
- Welche Zielgruppe konnte wofür qualifiziert werden und welche Ergebnisse wurden durch Vermittlung und Akquise erzielt?
Diakoniewerk Arbeit und Kultur:
- Welche Arbeitstätigkeiten und Inhalte ergeben sich an genau welchen Einsatzorten? Welche Partnereinrichtungen aus dem evangelischen Bereich sind zusätzlich als Einsatzorte berücksichtigt?
- Welche Zielgruppe konnte wofür qualifiziert werden und welche Ergebnisse wurden
durch Vermittlung und Akquise erzielt?
Caritas-Verband:
- Welche genauen Arbeitstätigkeiten ergaben bzw. ergeben sich aus den jeweiligen Einsatzgebieten?
- Worin besteht insbesondere der zusätzliche Charakter in:
- der ergänzenden (?) Pflege von kranken und alten Menschen
- der Unterstützung im Bereich Hauswirtschaft / Haustechnik? D.h. sind hier Tätigkeiten vorgesehen, die nicht bereits durch entsprechende Pflegestandards, und –Normen, sowie den
bisherigen normalen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, in den jeweiligen Einrichtungen abgedeckt sind?
- Welche Zielgruppe konnte wofür qualifiziert werden?
NBV: Welche Arbeitsinhalte fallen im „Umfeld des Nachbarschaftsverein“ an? Alteneinrichtungen:
- Worin besteht insbesondere der zusätzliche Charakter in der Unterstützung
- - bei der Reinigung der Grünanlagen,
- der Hilfe in Wäschereien und Küche?
- Welche Kosten fallen an? Ist der Pflegebereich hier ausgeschlossen?
- Wieso sind hier, neben der JSG, bis zum Berichtsstand 16.6.05, die wenigsten geplanten
Arbeitsgelegenheiten eingerichtet worden?
- Welche genauen Arbeitstätigkeiten ergaben bzw. ergeben sich aus den jeweiligen Einsatzgebieten?
- Worin besteht der nicht fiskalisch begründete zusätzliche Charakter der Grünpflege-, Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten im Bereich der öffentlichen Grünflächen, Friedhöfe und Förstereien?
Begründung: In einem Urteil des Berliner Sozialgerichtes vom Juli 2005 (S 37 AS 4801/05 ER) wurde
festgestellt, dass für den Bereich der „zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten“ / Ein-Euro-Jobs, die anweisende Behörde (und nicht der Maßnahmeträger o. a). eindeutig und verbindlich die
Arbeitsinhalte, die genaue wöchentliche Arbeitszeit und –verteilung sowie die Maßnahmedauer sowie die Höhe der MAE festzulegen hat.
Unzulässig ist es demnach, wenn derartige Entscheidungen oder Spielräume im Nachhinein durch den Maßnahmeträger festgelegt werden, da dies ansonsten Hilfsarbeiten, die weder
zusätzlich noch im öffentlichen Interesse liegen, Tor und Tür öffnet. In den bisher vorliegenden Übersichten, Beschreibungen und Definittionen(vom Januar 2005!)
sind Detailinformationen im Sinne der o. g. Rechtsprechungs-Tendenz nicht oder nur unzureichend enthalten. Lothar Reinhard, MBI - Fraktionssprecher Mülheim, den 07.06.2005
Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 16.06.2005
Die Verwaltung möge im Zusammenhang mit den bisherigen Informationen aus den Sachstandsberichten zur Umsetzung von „HARTZ IV“ zum Thema Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) folgende Fragen beantworten:
- warum wurden bzw. werden die 521 ALG II – Bezieher in Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) gem. § 16, Abs. 3, Satz 1 + 2, SGB II (Stand vom 05.04.05; bis heute
wahrscheinlich weiter gestiegene Anzahl) nicht stattdessen in AB-Maßnahmen gem. §16, Abs. 1, Satz 1, SGB II gefördert.
- welche Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) mit welchen Arbeitsinhalten und welchem zusätzlichen und gemeinnützigen Charakter wurden bzw. werden noch bei den
jeweiligen Trägern im Laufe des Jahres 2005 angeboten und durchgeführt
Begründung:
- Gemäß § 16, Abs. 1, Satz 1 SGB II soll ALG – II Beziehern in Arbeitsgelegenheiten Entschädigung gezahlt werden („Ein Euro“), wenn zusätzliche Arbeiten nicht in AB-Maßnahmen gefördert werden
, somit Arbeitsgelegenheiten also nachrangig einzurichten sind.
Obwohl in diesem Jahr von verschiedenen Trägern gem. Auskunft der Verwaltung insgesamt 828 Arbeitsgelegenheiten bzw. „Ein-Euro-Jobs“ angeboten werden (sollen), gibt
es kaum Informationen über Art und Einsatzort der jeweiligen Jobs bei den verschiedenen Trägern. Die wenigen dabei bisher bekannt gewordenen Tätigkeiten z. B. bei MWB,
Friedhofspflasterei bei Grün und Wald, Einsatz beim Rennverein Raffelberg und auch im Pflegebereich von Altenheimen lassen zudem Zweifel am zusätzlichen und gemeinnützigen
Charakter zu. Andern Ortes wird den Kommunen nicht nur von Vertretungen der Handwerks- und Mittelbetriebe ein allzu großzügiger Umgang mit der Definition von
Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für ALG II – Bezieher vorgeworfen.
Lothar Reinhard, MBI - Fraktionssprecher
Dazu wurde “kackfrech” behauptet, zu 1-Euro-Jobs sei bereits im Jan. alles beantwortet worden. Unabhängig davon, dass es vor Jan. noch keine 1-Euro-Jobs gab, waren die
verweigerten Antworten vor Tagen der Presse zu entnehmen ( WAZ vom 11.6.05: “ Keine Strafe, sondern eine echte Chance”)
Mülheim an der Ruhr, den 24.03.2005 ANFRAGE an den Sozialausschuss am 07.04.2005
Verträge zwischen Stadt Mülheim (Sozialagentur) und Trägern von zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit („Ein-Euro-Jobs“) Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:
- Mit welchen Trägern von sog. „Ein-Euro-Jobs“ für arbeitsfähige Bezieher/innen von ALG-II in Mülheim wurden Verträge abgeschlossen?
- Wie sind diese Verträge gestaltet?
- Sind die mit den o. g. Trägern abgeschlossenen Verträge sowohl vom Inhalt als auch über Vereinbarungen zur Höhe der erfolgenden Vergütung pro Teilnehmer/in und Monat an der Träger gleich?
Wenn ja, welche Vergütung erhalten die Träger je Teilnehmer und Monat oder nach welchen Maßgaben erfolgen welche Zahlungen an die Träger?
Wenn nein, welche Unterschiede gibt es und warum bei welchen Vereinbarungen?
Begründung: Es obliegt der Stadt Mülheim bzw. der Verwaltung , welche Verträge und Vergütungen sie an
Träger der sog. „Ein-Euro-Jobs“ für arbeitsfähige ALG-II – Bezieher aushandelt und zahlt. Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender |