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Mülheim an der Ruhr, den  07.11.2005

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 17.11.2005
Tagesordnung: öffentlich

Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:

Entspricht es den Tatsachen, dass seitens der Sozialagentur Briefe an ALG II – Empfänger, die die 58er Regelung bereits bei der Agentur für Arbeit unterschrieben haben, versandt worden sind bzw. versendet werden, in denen diese aufgefordert werden, umgehend einen Rentenantrag zu stellen, auch wenn dieses  für die Betroffenen lebenslange Abschläge auf die künftige Rente bedeutet?

Wenn ja, an wie viele der ALG II –Empfänger mit 58er Regelung wurden diese Briefe versandt und welche Absicht verfolgt die Behörde mit diesen Schreiben?

Begründung:

Der MBI-Fraktion sind Fälle bekannt geworden, in denen die Sozialagentur derartige Briefe ohne Rechtsbehelfhinweis versandt hat. Obwohl ein solcher Brief der Sozialagentur formal keine rechtliche Verpflichtung für die Empfänger beinhaltet, führen die Schreiben zu erheblicher Unruhe und Verängstigung bei den Angeschriebenen. Die sog. 58er Regelung beinhaltet dagegen lediglich die Verpflichtung, den Rentenantrag zum Zeitpunkt der abschlagsfreien Rentengewährung zu stellen und gem. § 65, Abs. 4 ALG II ist diese Regelung, auch ohne Abstriche, für die Empfänger von ALG II anzuwenden. Deshalb sind entsprechende Aufforderungen der Sozialagentur bedenklich.

Lothar Reinhard, MBI - Fraktionssprecher