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3.6.06: Schluss mit den "Reformen" gegen uns! Zentrale Demo in Berlin u.a. gegen Zwangsumzüge mit und für Hatz IV. Während bundesweit die Arbeitslosenzahlen zurückgingen - aber fast nur zu Gunsten von Billiglohnjobs! - nahmen sie in Mülheim zu. Der Kämmerer verkündete, dass Mehrausgaben für Hartz IV die Mehreinnahmen durch Gewerbesteuer aufgefressen hätten. Wie auf allen Ebenen? Schuld haben die Arbeitslosen mit ihrem “Mißbrauch“ der Sozialkassen?!  War die Drohung der Bundesagentur für Arbeit, ab Juli die Wohnzuschüsse für Hartz IV- Empfänger in Mülheim nicht mehr zu überweisen, nur eine Zeitungsente der WAZ? Das behauptete zumindest Dezernent Cleven auf die MBI-Anfrage dazu. Es erhärtet sich aber der Verdacht, dass Mülheim als Optionsstadt ALG II – Gelder quasi als kostenlose Kassenkredite benutzt. MBI-Presseerklärung dazu: Stadtsanierung aus HARTZ IV - Gewinnen gescheitert. Auch Optionsmodell schafft für Mülheim keine volleren Kassen!

MBI-Anträge und Anfragen zur Verarmung durch Hartz IV
auf dieser Seite und aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar

 

Mülheim an der Ruhr, den  10.05.2007

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim am 24.05.2007

Erkennen von latenten Gefahrensituationen für
ALG-II-Empfänger nach dem Hungertod in Speyer

Die Verwaltung möge folgende Fragen  beantworten:

  • Welche Präventiv-Maßnahmen unternimmt die Sozialagentur, um extreme gesundheitliche und lebensbedrohende Folgen für die Betroffenen bei Leistungskürzungen zu vermeiden?
  • In welcher Weise werden Mitarbeiter (Case-Manager) der Sozialagentur und der jsg geschult und vorbereitet, um Fälle für notwendige sozial-psychologische Hilfen oder anderer Maßnahmen im Bedarfsfalle zu erkennen und entsprechend zu reagieren , z. B. bei labilen und gefährdeten arbeitslosen Personen aufgrund von Krankheiten oder auch Drogen- und Alkoholabhängigkeiten..
  • Welche Möglichkeiten der Einflussnahme oder Hilfe haben die Mitarbeiter dann und wie häufig haben sie bisher davon Gebrauch gemacht?
  • Inwieweit werden bei Klienten, die ihrer Verpflichtung zum persönlichern Erscheinen nicht nachkommen, nicht nur Leistungskürzungen /-sperrungen verfügt, sondern weitere Nachforschungen über die Ursachen betrieben?

Begründung:

Mit den unlängst bekannt gewordenen Fall eines an Hunger verstorbenen Hartz- IV-Empfängers in Speyer stellen sich auch für  Mülheim Fragen, welche vorbeugenden  Maßnahmen bei solchen oder ähnlichen Anlässen greifen könnten um solche extremen Folgen zu vermeiden.

Lothar Reinhard, MBI – Fraktionssprecher

 

Mülheim an der Ruhr, den  10.05.2007

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim am 24.05.2007

Geldgeschenke zu Kommunion/Konfirmation bei Hartz-IV-Bezug

Die Verwaltung möge folgende Fragen  beantworten:

Wie wird in Mülheim im Falle von bekannt gewordenen Geld- oder Wertgeschenken für Kommunion- / Konfirmations-Kinder von ALG - II – Empfängern verfahren?

Begründung:

Pressemeldungen zur Folge  sollen in verschiedenen Gemeinden /Städten ALG-II-Empfänger Kürzungen in Folge von Geschenken für ihre Kinder bei Kommunion / Konfirmationskinder hinzunehmen haben. Dies hängt z. T. bzgl. Anwendung und Höhe von Regelungen vor Ort ab.

Lothar Reinhard, MBI – Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 30. Januar 2006

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 02.Febr.2006
zum Tagesordnungspunkt 4 (Sachstandsbericht zu HARTZ IV)

Mit Datum vom 24. Januar 06 erteilte die Sozialagentur / Sozialamt Mülheim an der Ruhr einen Bescheid zur Absenkung der „Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) Absenkung der Leistung nach § 31 II“. In einem Bescheid gegen Frau R. durch den Case - Manager, namentlich unterzeichnet von der Team-Leiterin, wird eine 30-prozentige Kürzung der Regelleistung festgesetzt.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß von Frau R. gegen die „Eingliederungsvereinbarung“. Dieser Verstoß besteht darin, dass Frau R., trotz „Krankenschein“ (gemeint ist hier die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), sich nicht bei dem neuen 1 E-Arbeitgeber (Ein-Euro-Job) Diakonie vorgestellt hat.

Nach Auffassung der Sozialagentur hätte sie dies aber tun müssen, da sie „..nicht bettlägerig oder ansteckend erkrankt war..“.

Auch der Hinweis, das Frau R. bereits vorher, trotz „Krankenschein“, zwei Termine (Sozialagentur sowie Grün und Wald) wahrgenommen hatte, begründet diese Auffassung nicht.

Die weitere Auffassung der Sozialagentur , Frau R. hätte „….um die Notwendigkeit der persönlichen Vorstellung..“ gewusst, und „ deshalb den Termin wahrnehmen können und sollen…“ trifft nicht zu, da eine ordnungsgemäße ärztliche Bescheinigung (§ 56 Satz 1 Nr. 1 u. 2 SGB II), selbst nach Aussage der Sozialagentur, vorgelegen hat.

Die Verwaltung möge hierzu folgende Fragen beantworten:

  1. Wieso werden Sanktionen gegen Arbeitssuchende verhängt, die ihren Verpflichtungen, auf Grund nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit, nicht nachkommen können?
  2. Sind Case - Manager sowie Team-Leiterinnen der Sozialagentur in Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts geschult?
  3. Werden Sanktionen, wegen vermeintlicher Pflichtverletzung, von rechtskundigen Mitarbeitern oder Vorgesetzten der Sozialagentur gegengelesen bzw. kontrolliert?
  4. Sind die Verantwortlichen Leiter der Sozialagentur und des Sozialamtes über die Sanktionsfälle ihrer Behörde informiert?

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

17. Januar 2006

Antrag an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 02.Febr.2006

Fahrkostenerstattung für ALGII-Bezieher bei Praktikum vor Beginn der Maßnahme

Der Sozialausschuss möge beschließen:

Arbeitslose, die im ALG II – Bezug stehen und eine Trainingsmaßnahme gem. § 16 Abs. 1 SGB II, wie z. B. ein Praktikum absolvieren sollen oder wollen, erhalten bei Abgabe ihres Antrags auf  Fahrtkostenerstattung in Verb. Mit § 50 SGB III für die tägliche  Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Maßnahmestätte unmittelbar, auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme, den Betrag für eine entsprechende Fahrkarte oder die Fahrkarte selber ausgehändigt, sofern sie erklären, keine eigenen Mittel außerhalb des laufenden ALG II – Bezuges kurzfristig zum Erwerb von Fahrscheinen usw. aufbringen zu können.

Begründung:

Es ist wiederholt berichtet worden, dass Arbeitslose im ALG II – Bezug für ein von der Sozialagentur bzw. jobservice GmbH vermitteltes Praktikum die beantragte Fahrtkostenerstattung durch die Sozialagentur erst nach 4 Wochen oder später erhalten haben, obwohl Maßnahmestätten z. T. nur mit den Preisstufen B oder C im VRR zu erreichen waren.

Sofern der/die Arbeitslose nicht über sofort verfügbare Geldreserven verfügt, wird er/sie damit gezwungen einen nicht unerheblichen Teil des laufenden ALG II – Bezuges für Fahrtkosten aufzuwenden und somit dem unmittelbaren Lebensunterhalt bzw. den Kosten der Daseinsfürsorge zu entziehen. Andererseits sind im Regelsatz des ALG II - die im Übrigen auf  Verbrauchspreisen von 1998 basieren - keine finanziellen Spielräume (5,56 % (max.=19,20 Euro) für alle Verkehrsleistungen) für regelmäßige Fahrten zur Maßnahmestelle vorgesehen.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher