Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite 3.6.06: Schluss mit den "Reformen" gegen uns! Zentrale Demo in Berlin u.a. gegen Zwangsumzüge mit und für Hatz IV. Während bundesweit die
Arbeitslosenzahlen zurückgingen - aber fast nur zu Gunsten von Billiglohnjobs! - nahmen sie in Mülheim zu. Der Kämmerer verkündete, dass Mehrausgaben für Hartz IV die Mehreinnahmen durch Gewerbesteuer
aufgefressen hätten. Wie auf allen Ebenen? Schuld haben die Arbeitslosen mit ihrem “Mißbrauch“ der Sozialkassen?! War die Drohung der Bundesagentur für Arbeit, ab Juli die Wohnzuschüsse
für Hartz IV- Empfänger in Mülheim nicht mehr zu überweisen, nur eine Zeitungsente der WAZ? Das behauptete
zumindest Dezernent Cleven auf die MBI-Anfrage dazu. Es erhärtet sich aber der Verdacht, dass Mülheim als Optionsstadt ALG II – Gelder quasi als kostenlose Kassenkredite benutzt. MBI-Presseerklärung dazu:
Stadtsanierung aus HARTZ IV -
Gewinnen gescheitert. Auch Optionsmodell schafft für Mülheim keine volleren Kassen! MBI-Anträge und Anfragen zur Verarmung durch Hartz IV
auf dieser Seite und aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar
- Anfrage für den Sozialausschuss am 24.5.07 zu Möglichkeiten der
Erkennung von latenten
Gefahrensituationen für ALG-II-Empfänger
nach dem tragischen Hungertod in Speyer, direkt im Anschluss an die Aufzählung
Anfrage für den Sozialausschuss am 24.5.07 zu Geldgeschenken zur Kommunion/Konfirmation
bei Hartz-IV-Bezug
Anfrage an den Sozialausschuss am 2.2.06 zur Absenkung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) zur Absenkung der Leistung nach § 31 II trotz Krankenscheins
Antrag an den Sozialausschuss am 2.2.05 zu beschließen, Arbeitslosen, die im ALG II – Bezug stehen und eine Trainingsmaßnahme, z. B. ein Praktikum absolvieren sollen oder wollen, bei Abgabe ihres
Antrags auf Fahrtkostenerstattung für die tägliche Hin- und Rückfahrt
zwischen Wohnung und Maßnahmestätte unmittelbar, auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme
Mülheim an der Ruhr, den 10.05.2007
Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim am 24.05.2007 Erkennen von latenten Gefahrensituationen für
ALG-II-Empfänger nach dem Hungertod in Speyer Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:
- Welche Präventiv-Maßnahmen unternimmt die Sozialagentur, um extreme gesundheitliche und lebensbedrohende Folgen für die Betroffenen bei Leistungskürzungen zu vermeiden?
- In welcher Weise werden Mitarbeiter (Case-Manager) der Sozialagentur und der jsg geschult und vorbereitet, um Fälle für notwendige sozial-psychologische Hilfen oder
anderer Maßnahmen im Bedarfsfalle zu erkennen und entsprechend zu reagieren , z. B. bei labilen und gefährdeten arbeitslosen Personen aufgrund von Krankheiten oder auch
Drogen- und Alkoholabhängigkeiten..
- Welche Möglichkeiten der Einflussnahme oder Hilfe haben die Mitarbeiter dann und wie häufig haben sie bisher davon Gebrauch gemacht?
- Inwieweit werden bei Klienten, die ihrer Verpflichtung zum persönlichern Erscheinen nicht nachkommen, nicht nur Leistungskürzungen /-sperrungen verfügt, sondern weitere
Nachforschungen über die Ursachen betrieben?
Begründung: Mit den unlängst bekannt gewordenen Fall eines an Hunger verstorbenen Hartz- IV-Empfängers in Speyer stellen sich auch für Mülheim Fragen, welche vorbeugenden
Maßnahmen bei solchen oder ähnlichen Anlässen greifen könnten um solche extremen Folgen zu vermeiden. Lothar Reinhard, MBI – Fraktionssprecher Mülheim an der Ruhr, den 10.05.2007 Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim am 24.05.2007 Geldgeschenke zu Kommunion/Konfirmation bei Hartz-IV-Bezug Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:Wie wird in Mülheim im Falle von bekannt gewordenen Geld- oder Wertgeschenken für
Kommunion- / Konfirmations-Kinder von ALG - II – Empfängern verfahren? Begründung: Pressemeldungen zur Folge sollen in verschiedenen Gemeinden /Städten ALG-II-Empfänger
Kürzungen in Folge von Geschenken für ihre Kinder bei Kommunion / Konfirmationskinder hinzunehmen haben. Dies hängt z. T. bzgl. Anwendung und Höhe von Regelungen vor Ort ab.
Lothar Reinhard, MBI – Fraktionssprecher
Mülheim, den 30. Januar 2006 Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 02.Febr.2006 zum Tagesordnungspunkt 4 (Sachstandsbericht zu HARTZ IV)
Mit Datum vom 24. Januar 06 erteilte die Sozialagentur / Sozialamt Mülheim an der Ruhr einen Bescheid zur
Absenkung der „Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) Absenkung der Leistung nach § 31 II“.
In einem Bescheid gegen Frau R. durch den Case - Manager, namentlich unterzeichnet von der Team-Leiterin, wird eine 30-prozentige Kürzung der Regelleistung festgesetzt.
Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß von Frau R. gegen die „Eingliederungsvereinbarung“. Dieser Verstoß besteht darin, dass Frau R., trotz „Krankenschein“ (gemeint ist hier die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), sich nicht bei dem neuen 1 E-Arbeitgeber (Ein-Euro-Job) Diakonie vorgestellt hat.
Nach Auffassung der Sozialagentur hätte sie dies aber tun müssen, da sie „..nicht bettlägerig oder ansteckend erkrankt war..“.
Auch der Hinweis, das Frau R. bereits vorher, trotz „Krankenschein“, zwei Termine (Sozialagentur sowie Grün und Wald) wahrgenommen hatte, begründet diese Auffassung nicht.
Die weitere Auffassung der Sozialagentur , Frau R. hätte „….um die Notwendigkeit der persönlichen Vorstellung..“ gewusst, und „ deshalb den Termin wahrnehmen können und sollen…“ trifft nicht zu, da eine
ordnungsgemäße ärztliche Bescheinigung (§ 56 Satz 1 Nr. 1 u. 2 SGB II), selbst nach Aussage der Sozialagentur, vorgelegen hat. Die Verwaltung möge hierzu folgende Fragen beantworten:
- Wieso werden Sanktionen gegen Arbeitssuchende verhängt, die ihren Verpflichtungen, auf Grund nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit, nicht nachkommen können?
- Sind Case - Manager sowie Team-Leiterinnen der Sozialagentur in Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts geschult?
- Werden Sanktionen, wegen vermeintlicher Pflichtverletzung, von rechtskundigen Mitarbeitern oder Vorgesetzten der Sozialagentur gegengelesen bzw. kontrolliert?
- Sind die Verantwortlichen Leiter der Sozialagentur und des Sozialamtes über die Sanktionsfälle ihrer Behörde informiert?
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
17. Januar 2006 Antrag an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 02.Febr.2006
Fahrkostenerstattung für ALGII-Bezieher bei Praktikum vor Beginn der Maßnahme Der Sozialausschuss möge beschließen:
Arbeitslose, die im ALG II – Bezug stehen und eine Trainingsmaßnahme gem. § 16 Abs. 1 SGB II, wie z. B. ein Praktikum absolvieren sollen oder wollen, erhalten bei Abgabe ihres
Antrags auf Fahrtkostenerstattung in Verb. Mit § 50 SGB III für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Maßnahmestätte unmittelbar, auf jeden Fall vor Beginn der
Maßnahme, den Betrag für eine entsprechende Fahrkarte oder die Fahrkarte selber ausgehändigt, sofern sie erklären, keine eigenen Mittel außerhalb des laufenden ALG II –
Bezuges kurzfristig zum Erwerb von Fahrscheinen usw. aufbringen zu können.Begründung: Es ist wiederholt berichtet worden, dass Arbeitslose im ALG II – Bezug für ein von der
Sozialagentur bzw. jobservice GmbH vermitteltes Praktikum die beantragte Fahrtkostenerstattung durch die Sozialagentur erst nach 4 Wochen oder später erhalten haben,
obwohl Maßnahmestätten z. T. nur mit den Preisstufen B oder C im VRR zu erreichen waren. Sofern der/die Arbeitslose nicht über sofort verfügbare Geldreserven verfügt, wird er/sie damit
gezwungen einen nicht unerheblichen Teil des laufenden ALG II – Bezuges für Fahrtkosten aufzuwenden und somit dem unmittelbaren Lebensunterhalt bzw. den Kosten der
Daseinsfürsorge zu entziehen. Andererseits sind im Regelsatz des ALG II - die im Übrigen auf Verbrauchspreisen von 1998 basieren - keine finanziellen Spielräume (5,56 % (max.=19,20
Euro) für alle Verkehrsleistungen) für regelmäßige Fahrten zur Maßnahmestelle vorgesehen.
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher |