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Folgende Anfragen an den Sozialausschuss auf dieser Seite

9.5.07: Anfrage Sozialausschuss am 24.5.07 zu ergänzenden Hilfen für vormals Langzeitarbeitslose
9.
5.07: Anfrage Sozialausschuss am 24.5.07 zu ergänzenden Hilfen wegen geringem Erwerbseinkommen
8.5.07: Anfrage Sozialausschuss am 24.5.07 zu g eplanten Eingliederungsmaßnahmen, hier Entgeltvariante und Kombi-Lohn-Modell

Mülheim an der Ruhr, den  09.05.2007

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 24.05.2007

Ergänzende Hilfen für vormals Langzeitarbeitslose

die Verwaltung möge folgende Fragen  auch schriftlich beantworten:

  1. Wie viele Antragsteller „ergänzender Hilfen“ nach SGB II (wegen zu geringem Einkommen) waren zuvor bei der Sozialagentur arbeitslos gemeldet und im ALG – II –Bezug?
  2. Wie viele davon haben bei Zeitarbeitsfirmen eine Beschäftigung aufgenommen?
  3. Wie viele von 1. haben eine Beschäftigung aufgenommen:
    - durch Vermittlung der JSG?
    - durch Vermittlung der Arbeitsagentur?
    - durch andere beauftragte Vermittlungen?
    - sonstiges?

Begründung:

Wenn ein nicht unerheblicher Anteil vormals Arbeitsloser nunmehr innerhalb von Niedriglohnsektoren ergänzende Hilfen zum Überleben beantragen muss, ist zu überlegen, ob und wie die Förderungen solcher Verhältnisse eingeschränkt werden kann.

Lothar Reinhard, MBI – Fraktionssprecher

Mülheim an der Ruhr, den  09.05.2007

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 24.05.2007

Ergänzende Hilfen wegen geringem Erwerbseinkommen

die Verwaltung möge folgende Fragen  auch schriftlich beantworten:

  • Wie viele Bedarfsgemeinschaften haben seit Mai 2006 bis heute - je Monat - trotz Erwerbstätigkeit ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhalten?
  • Welche hatten davon ein Einkommen unter 400,- bzw. ab 400,01€?
  • Wäre die Verwaltung bereit, die  entsprechenden Zahlen fortschreibend unaufgefordert  den jeweiligen Berichten zum „Sachstandsbericht…HARTZ IV“ im Sozialausschuss vorzulegen?

Begründung:

Der Anteil und die Aufwendungen für ergänzende Leistungen nach SGB II nimmt offenbar beständig zu trotz konjunktureller Belebung und weniger gemeldeten Arbeitslosen. Schon bei unserer Nachfrage vom Mai 2006 (A 06/0458-01) war anhand der von der Verwaltung gelieferten Daten diese Entwicklung absehbar. Da in Mülheim trotz sinkender arbeitsloser Personen die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften kaum gesunken ist, sollte diese Entwicklung von Sozialverwaltung und Politik stärker berücksichtigt werden. Eine ständige Beobachtung der Entwicklung sowie regelmäßige Berichte hierzu sind dringend notwendig.

Lothar Reinhard, MBI – Fraktionssprecher

Mülheim an der Ruhr, den  08.05.2007

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 24.05.2007

Geplante Eingliederungsmaßnahmen, hier Entgeltvariante und Kombi-Lohn-Modell

Die Verwaltung möge folgende Fragen  auch schriftlich beantworten:

  1. Mit wie vielen Arbeitsverhältnissen rechnet die Sozialagentur für 2007 und wie viele wurden  bisher realisiert:
    - zum einen nach der Entgeltvariante
    - zum anderen nach dem Kombi-Lohn-Modell
  2. Welche Vorraussetzungen sind insbesondere bei den beiden gen. Leistungen zu erfüllen:
    - a.)seitens der Träger / Firmen und
    - b.) seitens der in Frage kommenden Arbeitslosen?
  3. In welchen Berufs-, Gewerbe-, Geschäfts- oder sonstigen Bereichen sind die genannten Maßnahmen bisher angesiedelt?

Begründung:

      Für das Jahr 2007 steigen die geplanten Aufwendungen speziell für diese Form der genannten Eingliederungsleistungen von 350 TEuro (2006) auf 1,9 Mio.€, wobei für die Entgeltvariante allein 1,7 Mio.Euro geplant sind.

Lothar Reinhard, MBI – Fraktionssprecher