Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zur MBI-StartseiteSommer 2004: Saarbrücker Resolution, die auch die MBI unterstützen:
"Weg mit Hartz IV! Dieses Gesetz ist ein Motor für
den sozialen Unfrieden!" als (35 KB) Aug. 04:
Tausende auch in Mülheim sind in Not wegen der unverschämten Hartz-Fragebögen und die Ruhrbania-Parteien wollen das MALZ (Arbeitslosenzentrum) schließen!
Die Instinktlosigkeit etlicher Politiker scheint grenzenlos! Unterschriftenliste: “Erhalt, Bestandschutz und Finanzierung der MALZ-Beratung“ als (9,5 KB)
MBI-Aufruf zur Teilnahme an Montagsdemonstrationen zur Verhinderung von Hartz IV: ”Jetzt erst recht:
Montagsdemonstrationen gegen Hart IV!”15.12.04:
Am Samstag hatten MALZ-Mitarbeiter moniert, dass bis zu 80% der in ihrer Beratung aufgetauchten ALG II-Bescheide z.T. gravierende Fehler aufwiesen. Nun konterten Arbeitsamt und Stadt: Der Mühlenfeld-Referent U.
Ernst nennt die MALZ-Zahlen unseriös, wirft ihr Panikmache vor und glaubt: "Das MALZ sucht Begründungen für
seine Weiterexistenz und trägt seine Interessen auf dem Rücken Betroffener aus." (Zitate aus der WAZ). Mülheim, quo vadis? Verraten und verkauft?
Im Chaos um die Zukunft der Almosenempfänger (ALG II) durch Hartz IV soll in Mülheim (mit dem Optionsmodell) Friedhofsruhe einkehren: nach der Abschaffung aller unabhängigen Kontrollen
werden nun auch noch kritische öffentliche Meinungsäußerungen gebranntmarkt und geächtet!?20.5.08:
Landesweiter Aktionstag für Sozialberatung in NRW. Viele Sozialberatungsstellen und Arbeitslosenzentren in NRW bleiben geschlossen. Die Sozialberatung für Arbeitslose und Einkommensschwache wird an diesem Tag in
der Öffentlichkeit stattfinden. Ab Oktober diesen Jahres sollen die Landesmittel für die insgesamt 140 unabhängigen Sozialberatungsinitiativen ersatzlos gestrichen werden. 4.25 Mio. Euro aus dem europäischen
Sozialfonds, die jährlich vom Land an Sozialberatung weitergeleitet werden, würden nicht nur ein tiefes finanzielles
Loch bei den geförderten Einrichtungen reißen, der komplette Kahlschlag in der Beratungsstruktur kann durch andere Finanzierungskonzepte nicht mehr aufgefangen werden. Die Konsequenz wäre die Schließung vieler
Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren. Die unabhängige Sozialberatung in NRW ist für mehr als 100.000 Ratsuchende pro Jahr oft die einzig mögliche Anlaufstelle, ein letzter „Rettungsanker“ für die Menschen, die von
Arbeitslosigkeit betroffen sind und die durch unvermittelte oder fehlerhafte Behördenbeschlüsse vor schwere Probleme gestellt werden. Die MALZ (Mülheimer Arbeitslosen Zentrum) wurde vor Jahren bereits stark beschnitten
(s.u.). Droht demnächst das endgültige Aus? Mehr zum Aktionstag in dem Artikel "NRW-Landesregierung überlässt Rechtsradikalen das Feld - Sozialpolitik nach Rüttgers Art" in NRhZ-Online vom 22.5.08
MBI-Anträge zum MALZ-Erhalt, chronologisch sortiert, per Link aus der Aufzählung heraus jeweils direkt erreichbar
- 2.10.08: Anfrage zur Weiterfinanzierung des MALZ, nachdem seit 1.10.08 alle Landesfördermittel für unabhängige Beratungsstellen für Arbeitslose gestrichen wurden
Eilantrag an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 29.11.99, die Kosten für die Stelle des Qualifizierungsbeauftragten im MALZ (Mülheimer Arbeitslosen Zentrum) werden - bis zu einer
endgültigen Beschlussfassung über den Gesamtantrag des MALZ für das Jahr 2000 und den Haushalt der Stadt Mülheim - von der Stadt Mülheim zu übernehmen
- erneuter Antrag, die
MALZ-Förderung weiterzuführen, von Feb. 2000
- Antrag an den Rat am 14.10.04, uneingeschränkte
Beibehaltung der unabhängigen Beratung von
Arbeitslosen und zukünftigen Arbeitslosengeld II-Empfängern durch das MALZ beibehalten
- Anfrage an den Rat am 4.11.04 zu Kosten und Landeszuschüssen bzgl. einer weiteren Aufrechterhaltung der MALZ-Beratung,
- 20.01.2005: Antrag an den Sozialausschuss am 28.01.2005 zu TOP 7 „Beratungen zum Haushaltsplan…“,
dem
Antrag des M.A.L.Z. auf „Personal- und Sachkostenzuschuss“ zu folgen und den im „Ansatz gem. HHPlanentwurf“ (Haushaltsstelle: 4700.718.400, Verwaltungshaushalt S. 100 u. S. 156), bisher mit lediglich
20.00 Euro geplanten Zuschuss, entsprechend zu erhöhen direkt im Anschluss
Mülheim an der Ruhr, den 20.01.2005 Antrag an den Sozialausschuss am 28.01.2005 zu TOP 7 „Beratungen zum Haushaltsplan…“
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Antrag des M.A.L.Z. (Mülheimer Arbeitslosenzentrum e.V.) auf „Personal- und Sachkostenzuschuss“ im Sinne einer
Weiterführung professioneller und unabhängiger Beratungen für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger in 2005 zu folgen und den im „Ansatz gem. HHPlanentwurf“
(Haushaltsstelle: 4700.718.400, Verwaltungshaushalt S. 100 u. S. 156),bisher mit lediglich 20.00 Euro geplanten Zuschuss, entsprechend zu erhöhen. Begründung:Die Mitglieder des MALZ e.V. sowie der legitime Vorstand haben die Notwendigkeit der Fortsetzung einer
erfolgreichen, unabhängigen, und professionellen Beratungstätigkeit durch das MALZ im Jahre 2005 festgestellt (außerordentliche Mitgliederversammlung v. 7.10.2004) und durch den vorliegenden Antrag
(Eingang. v. 29. 10. 2004), noch vor der Sitzung des letzten Sozialausschusses ( 23.11.04), dokumentiert. Der Vorstand des MALZ e.V. hat seine Absicht, eine unabhängige und professionelle Beratung des MALZ
weiterhin fortzusetzen, dadurch unterstrichen, dass er, z. T. aus eigenen Mitteln, eine Vollzeit-Beratungskraft weiter beschäftigt - was aber nur bis zum absehbaren Verbrauch der Eigenmittel möglich ist. Die
Notwendigkeit einer unabhängigen Beratung wird nicht nur von den im Sozialbereich tätigen Experten betont. Der tatsächliche Beratungsbedarf beim MALZ ist, mit Beginn des Jahres 2005 und dem Start von Hartz IV,
keinesfalls gesunken. Durch den auf lediglich 5 Wochenstunden gekürzten Zuschuss zum Beratungseinsatz des früheren
MALZ-Beraters, Herrn Rainer Hamisch, ist die genannte derzeitige Vollzeit-Beraterin im MALZ nicht in der Lage, den ungebrochenen Beratungsbedarf alleine zu bewerkstelligen.
Durch den Wegfall einer hauptamtlichen Geschäftsführung sowie zugesagter Landesmittel für das Beratungsangebot des MALZ in 2005 sind die nötigen städtischen Zuschussmittel zur Aufrechterhaltung der
Beratungseinrichtung erheblich geringer als in den vergangenen Jahren. Eine Fortführung des MALZ-Beratungsangebotes erstlinig auf ehrenamtlicher Basis ist nach Gesprächen des
MALZ-Vorstandes mit den verschiedenen Trägerorganisationen nicht realistisch und führt zum Wegfall der Geschäfts- bzw. Existenzgrundlage des MALZ.
Eine Entscheidung für oder gegen die Bezuschussung der professionellen und unabhängigen MALZ-Beratung ist in erster Linie eine politische Entscheidung für oder gegen den 20 Jahre bestehenden sozialen Konsens zur
Hilfe für Arbeitslose in dieser Stadt. Mülheim, den 20.10.2004
Anfrage an den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 04.11.04
Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen Stellung beziehen:
- Wie hoch ist der Aufwand, um beim Mülheimer Arbeitslosenzentrum (MALZ) eine durchgehende unabhängige professionelle Beratung von Arbeitslosengeld (I und II) --
Beziehern und Sozialhilfeempfängern zu gewährleisten?
- Ist der Verwaltung bekannt und kann sie bestätigen, dass von Landesseite dem MALZ wenigstens 47. 000 Euro für 2005 für eine solche Beratungstätigkeit in Aussicht
gestellt wurden, wie dies auf der letzten MALZ – Mitgliederversammlung bekannt gegeben wurde?
- Wie wird die Notwendigkeit einer unabhängigen und professionellen Beratung für Arbeitslosengeld (I und II) –Beziehern und Sozialhilfeempfängern vor Ort, wie durch
das MALZ angeboten von der Verwaltung, von der langjährigen Bürgermeisterin, Sozial-Ausschuss-Vorsitzenden und letzten MALZ-Vorsitzenden, Frau Pongias und
vom Land NRW bzw. den zuständigen Fachministern / Ministerien eingeschätzt?
Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher Mülheim, den 29. September 2004
Antrag an den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 14. Okt. 2004 Tagesordnung: öffentlich
Der Rat der Stadt Mülheim a. d. Ruhr möge beschließen: Der Rat der Stadt spricht sich für die uneingeschränkte Beibehaltung der unabhängigen
Beratung von Arbeitslosen und zukünftigen Arbeitslosengeld II-Empfängern durch das MALZ (Mülheimer Arbeitslosenzentrum) aus und beauftragt die Verwaltung, unverzüglich alle Schritte dafür in die Wege zu leiten. Begründung Hartz IV soll ab 1. Januar in Kraft treten. Mülheim wird als Optionsstadt die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in alleiniger Regie bewerkstelligen.
Deshalb wird eine verwaltungsunabhängige Beratung zwingender notwendig als zuvor und zumindest die Beibehaltung der heutigen personellen Ausstattung sollte gewährleistet bleiben.
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard , Fraktionssprecher Mülheim/Ruhr, den 10.02.2000 Antrag an den Sozialausshuss, Sitzung v. 25.02.2000
Tagesordnung: Öffentlich Der Sozialaussschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Antrag des MALZ e.V. auf Förderung eines Qualifizierungsberaters (Herr Harmisch) und einer Verwaltungskraft (Frau Noack) sowie 5000,-DM
Mietkostenzuschuß zu bewilligen und die Förderung auf 5 Jahre zu garantiern. Begründung Als Vergleich für die Garantiezeit wird auf die ebenso lange Förderungsgarantie für die Verbraucherzentrale verwiesen.
Als ebenso wichtig wie die Förderung von Konsum und Konsumenten ist die Förderung und Unterstützung der Arbeitsaufnahme von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern wie sie das MALZ leistet.
Das MALZ ist das einzige Arbeitslosenzentrum der Stadt und muß in seiner bestehenden Struktur aufrechterhalten werden. Die geplanten Kürzungen würden die Arbeit des MALZ und das Dienstleistungsangebot in
unverantwortlicher Weise beschränken. Bei über 3.500 Einzelfallberatungen pro Jahr kann die Qualifizierung und Vermittlung, die Bildungs- und Informationsleistung, das Bewerbungstraining und die Gruppenarbeit nicht von
einer Stelle allein geleistet werden. AsS-Kräfte weisen nicht die notwendige Qualifizierung für die Beratungsarbeit
auf und können nur im Betreuungsbereich (Durchführung des Arbeitslosentreffs und -Cafes) eingesetzt werden. Dem MALZ steht nicht die Verwaltungsinfrastruktur eines großen Wohlfahrtsverbandes oder der Stadt zur
Verfügung. Die Förderung des Qualifizierungsberaters und der 30-Std. Verwaltungskraft sind unabdingbare Voraussetzung für die qualifizierte Weiterführung der Arbeit des MALZ.
Bei der Sachmittelförderung ist das MALZ dieses Jahr ohnehin schon von drastischen Verlusten betroffen. 15.000,-DM Landesförderung entfallen, aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Rugenbergermaßnahme. 15.000,-
DM Landeskirchenförderung sind z.Zt. noch nicht gesichert. Bewilligt sind lediglich 15.000,- DM Landesförderung als
Arbeitslosenzentrum. Sollte der Mietkostenzuschuß der Stadt entfallen, so stünde dem MALZ von einem bisherigen Etat von 50.000,-DM für Sachmittel nur noch 15.000,- bis max. 30.000,- zur
Verfügung. Allein die Miete beträgt jedoch 16.500,- DM jährlich, Erhöhungen sind bereits angekündigt. Deshalb sind Einbußen bei der Sachmittelförderung nicht mehr verkraftbar.
Das MALZ leistet seit Jahren anerkannt qualifizierte Arbeit. Aber auch im Rahmen einer bloßen „Kosten/Nutzen Analyse“, einer finanziellen Gegenrechnung, kann das MALZ bestehen.
Die Stellen im MALZ refinanzieren sich nicht nur, sondern „erwirtschaften“ durch ihre Hilfe zur Arbeitsaufnahme eine jährliche Einsparung öffentlicher Gelder, ganz abgesehen von den Mehreinnnahmen an Steuern, die durch
Arbeitsaufnahme entstehen: Bei einem rechnerischen Ansatz von 1.400,- DM Arbeitslosengeld bei einer Einzelperson/mtl. oder Sozialhilfe in
Höhe von 1.150,- DM mtl.,Einzelperson, ,incl.Miete, ergibt sich pro 10 in Arbeit vermittelte Personen, eine
Einsparung öffentlicher Transferleistungen zwischen 138.000 - 168.000,- DM pro Jahr! Es ist davon auszugehen, daß
die jährlichen Vermittlungen und die Hilfestellungen zur Arbeitsaufnahme, die das MALZ leistet, diesen Ansatz übersteigen. Kurzfristige Einsparungen beim MALZ hätten mittel- und längerfristig also eine Erhöhung der
städtischen Sozialausgaben zur Folge. Es ist daher unverantwortlich, die Förderung des MALZ zu beschränken. i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher
MH., 26.11.99Eilantrag an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Der Sozialausschuss des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr am 29.11.99 möge beschließen:
Die Kosten für die Stelle des Qualifizierungsbeauftragten im MALZ (Mülheimer Arbeitslosen Zentrum) werden - bis
zu einer endgültigen Beschlussfassung über den Gesamtantrag des MALZ für das Jahr 2000 und den Haushalt der Stadt Mülheim - von der Stadt Mülheim übernommen. BegründungDieser Dringlichkeitsbeschluss ist erforderlich, weil die Förderung dieser Stelle des MALZ durch das Land NRW definitiv zum 31.12.99 ausläuft.
Mit Beginn des Jahres 2000 ist das MALZ daher mit nur 1 festen Stelle für die Geschäftsführung und die Beratung -
bei über 3400 Beratungsfällen pro Jahr! - nicht mehr in der Lage, die zu leistenden Aufgaben durchzuführen. Zudem wäre die Qualifizierung der im MALZ arbeitenden ABM- und ASS-Kräfte auch nicht mehr gewährleistet.
Ebenfalls wäre die Durchführung der Landesinitiative "Jugend in Arbeit" ohne die Beteiligung des MALZ in Mülheim nicht sicherzustellen.
Die bewährte 15-jährige Arbeit des MALZ muss weitergehen, wofür die Weiterführung der Stelle des Qualifizierungsberaters eine wesentliche Voraussetzung ist. i.A. der MBI-Fraktion; L. Reinhard, Fraktionssprecher
Der Antrag wurde einstimmig, bei Enthaltung der CDU, angenommen. |