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Lothar Reinhard
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MBI-Presseerklärungen zum Komplex Kasernengelände
 MBI-Anträge und Anfragen im Planungsausschuss und in der BV 1 dazu

24.10.02: Anfrage in der BV 1 zu den massiven Problemen im  “Wohnpark Witthausbusch”, insbesondere zu Problemen der Neubürger mit den Investoren wie Ten Brinke und Nedbouw, aber auch zu Parkplätzen, Zufahrten und der ungewissen Zukunft diverser Teilprojekte sowie begonnener und wieder zurückgezogener Teil-Änderungspläne für den B-Plan

auf dieser Seite und per Link aus der Aufzählung jeweils direkt erreichbar

 

Mülheim, den 1.5.09

Vorschlag für den Planungsausschuss am 12.5.09     TO öffentlich

Wohnpark Witthausbusch, hier Bebauung des ehemaligen Exerzierplatzes und zugehöriges Parkkonzept

Im November wurden dem Planungsausschuss die Pläne von Hochtief für den Nord- und Südriegel vorgestellt. Daran entzündete sich Kritik, die auf einem Treffen der Anwohner am 30. April noch deutlicher formuliert wurde. Deshalb möge die Verwaltung zu dem ganzen Projekt darstellen, ob sich an den Plänen seither noch etwas geändert hat, insbesondere was Größe der Wohnungen, Außenarchitektur und Farbgebung angeht.

Welche Möglichkeiten gibt es, das gesamte Vorhaben noch abzuspecken oder etwa in der Lage der Gebäude zu ändern? Welche Konsequenzen wären damit verbunden?

Die Verwaltung möge auch noch einmal das gesamte Konzept für die zugehörigen Parkplätze vorstellen. Dabei soll sie auch darstellen, wo genau wieviele Parkplätze oberirdisch geplant sind, ob diese sich auf städtischen Gelände befinden und inwieweit dabei noch Änderungen der Planung möglich sind.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Mülheim, den 19. Februar 2008 (4. April 2008)

Anfrage für den Planungsausschuss am 4.3.2008    TO: öffentlich
Vorschlag für die BV 1 am 14.4.2008

Verkauf der Flächen "Nordriegel und Südriegel" auf dem ehemaligen Exerzierplatz des ehemaligen Kasernengeländes

Im Zusammenhang mit der Vermarktung dieser seit über einem Jahrzehnt umstrittenen Bauflächen (u.a. Stichwort "Schießgrubenverfüllung") möge die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Wieso wurde vor der Fertigstellung der Beschlussvorlage für die Ratsitzung im Juni 2007 nicht auf das Vergaberecht geachtet? Laut Auskunft von Herrn Steinfort in der Okt.-Ratsitzung war das entsprechende EuGH-Urteil aus Jan. 07 bereits im Feb. in Mülheim bekannt!
  2. Wie sieht der weitere Zeitplan zur Vermarktung der o.g. Flächen aus? Wer führt die Ausschreibung und die ggfs. folgende Aus- und Bewertung durch? Die LEG oder die Stadt oder beide zusammen und wenn ja, wie?
  3. Wenn sich bei der nun anstehenden Ausschreibung keine geeigneten Käufer mehr finden sollten, weil der Markt sich geändert hat: Bleibt dann dieser bereits ein Jahrzehnt bestehende "Schandfleck" ewig so liegen oder soll dann eine andere Nutzung etwa für geordnete Grün- bzw. Spielfläche o.ä. ohne weiteren Wohnungsbau in Angriff genommen werden - sprich eine Abänderung des Bebaungsplans?
  4. Wann endlich endet der Vertrag mit der LEG zur Entwicklung des ehemaligen Kasernengeländes und wann ist mit der Endbilanz für das gesamte Projekt "Wohnpark Witthausbusch" zu rechnen?
  5. Was wurde in den angekündigten Gesprächen mit den Anwohnern in der 1. Aprilwoche vereinbart zur provisorischen Zukunft des Geländes incl. des Zaunes?

Begründung

Am 14. Juni 2007 beschloss der Rat der Stadt den Verkauf der letzten Baufläche des ehemaligen Kasernengeländes für den sog. "Nordriegel und Südriegel" auf dem ehemaligen Exerzierplatz (Brachfläche hinter Cafe Schwager) an den MWB (Mülheimer WohnungBau). Ganz am Schluss des Planungsausschusses am 22. Jan. 2008 berichtete der Sander-Referent und "Kasernengeländenbeauftragter" Beisiegel so ganz nebenbei, dass der Verkauf des Exerzierplatzes an den MWB nicht stattfinden durfte, weil das gegen Vergaberecht verstößt. Der Grundstücksverkauf muss also EU-weit ausgeschrieben werden. Vorher gab es aber keine Ausschreibung. Grund sei das OLG-Urteil vom 13. Juni zum Vergaberecht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte aber bereits am 18. Januar 2007 (!) die Ausschreibungspflicht wiederholt und massiv gestärkt und sogar über den deutschen Rechtsgrundsatz gestellt, nach dem Verträge (auch städtebauliche wie z.B. mit Reggeborgh und Ruhrbania) einzuhalten sind. Danach - und vom OLG Düsseldorf folgerichtig noch einmal bestätigt - sind die Kommunen verpflichtet, alle Grundstücksgeschäfte europaweit auszuschreiben, sofern Vorgaben für die Stadtentwicklung damit verbunden sind.

Das trifft u.E. für die gesamte Ruhrpromenade eindeutig zu, dennoch wurde noch im Sept. das 1. Baufeld (Ostruhranlagen) u.E. vergaberechtswidrig verkauft. Klagen bei der Vergaberechtskammer sind aber nur von Mitkonkurrenten möglich und die gab es bisher nicht. Bei der Beantwortung die MBI-Fragen in der Oktober-Ratsitzung zu weiteren von dem EuGH-Urteil betroffenen Projekten oder Grundstücken kam der Exerzierplatz auf dem Kasernengelände nachweislich nicht vor. Das fiel übrigens auch den MBI damals leider nicht auf.

Nach der Zaunaktion gaben sich LEG und Stadt laut WAZ vom 1. April überrascht und sie kündigten Gespräche noch in der gleichen Woche an.

Annette Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende in der BV 1
Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

Zur Erinnerung: "Banane des Monats März 99" für die Neuauflage des Lustspiels "Die drei von der Schießgrube" an das Trio Sander, Beisiegel, Zentgraf

 

Mülheim, den 31.10.05

Antrag für den Planungsausschuss am 15. November 2005
zu TOP 4: „Etatberatung“
TO: öffentlich

Finanzielle Bilanz des Projekt Wohnpark Witthausbusch auf dem ehemaligen Kasernengelände

Die Verwaltung möge den Sachstand des Projekts „Wohnpark Witthausbusch“ darstellen und insbesondere auch auf folgende Fragen eingehen:

  1. Wann ist der Auftrag der LEG als Projektentwickler beendet?
  2. Wie sieht die finanzielle Bilanz des Gesamtprojekts für Mülheim aus:
    a. bei dem heutigen Stand der Vermarktung, d.h. ohne den Verkauf der
        ausstehenden Flächen des ehemaligen Exerzierplatzes?
    b. falls wider Erwarten „Nord- und Südriegel“ auf dem Exerzierplatz
        doch noch vermarktet werden könnten?
    c. Wie sahen die finanziellen Erwartungen bei Beginn des Gesamt-
        projekts aus und inwieweit wurden diese Erwartungen nach heutigem
        Stand erfüllt, d.h. im Gesamtergebnis über- bzw. unterschritten?
    d. Welche evtl. Kosten können oder werden nach heutigem Stand im
        Zusammenhang mit dem gesamten Projekt noch auf die Stadt zukommen?

Begründung

Der LEG-Auftrag sollte eigentlich 2004 beendet werden. Seither wurde dazu nichts mehr in der Öffentlichkeit bekannt. Die LEG soll aber nach Vorstellungen der neuen Landesregierung demnächst ganz oder teilweise privatisiert werden. Es ist also an der Zeit, auch deshalb Bilanz zu ziehen, was die Entwicklung und Vermarktung des „Wohnpark Witthausbusch“ der Stadt unter dem Strich finanziell eingebracht bzw. gekostet hat, und zwar mit und ohne die schwer zu vermarktenden „Restriegel“ auf dem Gelände des ehemaligen Exerzierplatzes.

Die mehr als schwierige Haushaltslage der Stadt Mülheim lässt es zudem als dringend notwendig erscheinen, eine Bilanz dieses großen Projekts vorzulegen, um auch evtl. Risiken oder Folgekosten in den Haushaltsplanungen berücksichtigen zu können.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Laut Beisiegels Vortrag würde das Gesamtprojekt bei 23 Mio. Euro Ausgaben nur minimale Verluste machen, wenn die Grundstücke Exerzierplatz vermarktet würden. Wenn nicht, läge das Minus bei ca. 1,5 Mio. Die LEG bleibt solange weiter dabei.

 

Mülheim, den 11. Mai  2005

Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 30.5.05 und des Planungsausschuss am  31.5.05  TO: öffentlich

Änderung des Bebauungsplanes „Wohnpark Witthausbusch – H 12“

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt dem Planungsausschuss
Der Planungsausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, für den bisher nicht bebauten Bereich zwischen dem ehemaligen Kasino am William-Shakespeare-Ring und der Liverpoolstraße (ehemaliger Exerzierplatz) ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans „Wohnpark Witthausbusch – H 12“ einzuleiten mit dem Ziel, den Bereich von weiterer Bebauung freizuhalten.

Begründung:

Für die im Bebauungsplan vorgesehenen beiden Riegel des o.g. Bereichs konnte bisher kein Investor gefunden werden. Eine Vermarktung von Wohnungen wie im bestehenden Bebauungsplan vorgesehen wird auf dem heutigen Immobilienmarkt sehr schwierig, da Wohnen in derart verdichteter Bebauung nicht mehr gefragt ist. Daher wird wohl auch in absehbarer Zeit kein Investor gefunden werden können.

Die meisten Anwohner des Geländes leben seit fünf Jahren wie auf einer Baustelle. Es ist ihnen nicht weiter zuzumuten, dass dieser Zustand wegen der Suche nach einem Investor weiter anhält. Es bedarf also einer Neuregelung, sowohl was das Baurecht betrifft als auch praktisch, d.h. die Fläche sollte in einen Zustand versetzt werden, der nicht länger die gesamte Umgebung als Schandfleck durch Staub, Dreck, eine Riesenpfütze und einen äußerst häßlichen Anblick beeinträchtigt. Beschwerden der Anwohner gab es seit Jahren.

Die zum Teil zu dichte Bebauung auf dem ehemaligen Kasernengelände führte bekanntlich zu Problemen in einigen Bereichen. Eine sinnvoll gestaltete Freifläche auf dem ehemaligen Exerzierplatz würde das Gesamtprojekt „Wohnpark Witthausbusch“ ohne Zweifel aufwerten.

Annette Klövekorn,  MBI-Fraktionsvorsitzende in der BV 1
Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

In der BV 1 schwadronierte der Referent der Beigeordneten Sander, Herr Beisiegel, zum wiederholten Male von den angeblichen Interessenten und dass die Stadt sich 1,2 Mio Euro davon verspricht, bla, bla .... Daraufhin stimmte die „Große Einheitspartei“ aus SPD, CDU, FDP und Grünen den MBI-Antrag nieder. Das nahmen Sander und Wiechering im Planungsausschuss als Grund, den Antrag von der Tagesordnung stimmen zu lassen. Dem folgte die o.g. Einheitspartei.

 

Mülheim an der Ruhr, den 27.04.05

Anwohner der Liverpoolstraße im Wohnpark Witthausbusch
c/o Jürgen Odenthal, Liverpoolstr. 1, 45470 MH/Ruhr

Petition an den Landtag

Wohnpark Witthausbusch in Mülheim an der Ruhr (MH-Holthausen)

  1. an Politik und Verwaltung der Stadt Mülheim an der Ruhr, vertreten durch Frau Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld
  2. an den Petitionsausschuß der Landtages NRW, Düsseldorf

Bei dem betreffenden Wohnpark handelt es sich um ein neues Wohnquartier, welches auf dem Gelände einer ehem. Kaserne in den letzten Jahren entstanden ist.

Die Umnutzung der ehem. Kasernengebäude ist abgeschlossen, die Bebauung der Freiflächen mangels Nachfrage noch nicht.

So sind zwischen dem ehem. Unteroffizierskasino am William-Shakespeare-Ring und der Liverpoolstraße zwei weitere Gebäudezeilen mit einer mehrgeschossigen Bebau-ung vorgesehen, für die sich bisher kein Investor gefunden hat. Die unmittelbar an-grenzenden Grundstücke sind abschließend bebaut.

Auf die geplante Bebauung sollte im Interesse der Holthauser Bürger und Anwohner des Wohnparks aus folgenden Gründen verzichtet, zumindest jedoch sollte diese reduziert werden:

  • Durch weitere mehrgeschossige Wohnhäuser auf dem ehem. Kasernengelände erhält MH-Holthausen eine gebietsuntypische bauliche Dichte, welche die Wertigkeit der Wohnlage herabstuft. Alle Besitzer von Wohnungseigentum werden das zu spüren bekommen.
  • Der Bebauungsplan wurde für die Bürger gemacht, beteiligt wurden diese jedoch nicht, da diese erst später zugezogen sind. Wenn diese Bürger heute eine Änderung der Planung wünschen, und diese Änderung auch vorgenommen werden kann, so kann man dieses nicht "abbügeln", wie in der Vergangenheit stets geschehen. In den Bürgerversammlungen ist eine Änderung wiederholt gefordert worden.
  • SPD und CDU - Ortsvereine haben sich bereits dahingehend geäußert, dass sie dieser baulichen Dichte nicht zugestimmt hätten, wenn sie sich das hätten vorstellen können. Durch Herrn Schwager - Besitzer des gleichnamigen Cafés im Wohnpark - ist aufgrund dessen an die Verwaltung herangetragen worden, anstelle zweier Riegel ein Gebäude in die Mitte des Platzes zu stellen, was aus finanziellen Gründen abgelehnt worden ist.
  • Der Verzicht auf einen oder zwei Baublöcke wird keine Entschädigungsansprüche benachbarter Eigentümer auslösen, da deren Immobilien dadurch nicht herabgestuft, sondern aufgewertet werden.
  • Soweit heute noch eine Nachfrage nach Wohnraum besteht, so bezieht sich diese auf Wohnraum in ausgezeichneter Lage, ansprechender Architektur und hervorragender Ausstattung. Standardgebäude, wie sie am William-Shakespeare-Ring entstanden sind und in der Verdichtung, wie sie auf dem ehem. Exerzierplatz vorgesehen ist, werden nicht nachgefragt. Das mangelnde Interesse von Investoren belegt dieses eindrucksvoll.
  • Wenn man aus Kostengründen auf eine Bebauung nicht ganz verzichten kann, so sollte einem mehrgeschossigen, individuell geplanten (Architektenwettbewerb) Gebäude auf dem Gelände und einer ansprechenden Begrünung zur Steigerung der Wohnqualität der Vorzug geben werden vor weiteren Standardgebäuden. Evtl. könnte man auch einen Träger interessieren, ein Haus für bestimmte Wohngruppen (z.B. Mehrgenerationenhaus) zu errichten.
  • Baugesetzbuch und Landesbauordnung bieten das Instrumentarium, auch bei Abweichung vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan eine Baugenehmigung erteilen zu können, ohne den B.-Plan formell ändern zu müssen.

Die Anwohner rundherum leben nun im fünften Jahr auf einer Baustelle. Der ehem. Exerzierplatz ist ungeordnet und mit einem Bauzaun umgeben. Bei Trockenheit wird der Staub auf die Terrasse des Café's geweht.

Wie lange sollen die Anwohner noch mit diesem Zustand leben, wie lange noch will man auf den Investor warten?

Das Wenigste, was wir erwarten können, ist, dass der Platz hergerichtet, begrünt und der Bauzaun beseitigt wird. So etwas kann nicht an Kosten scheitern, und auch nicht daran, das man die Haft- und Verkehrssicherungspflicht für diese Fläche nicht juristisch einwandfrei regeln könnte (das gerne verwendete Argument der LEG).

Unser Anliegen kann durch eine Unterschriftenliste bekräftigt werden, wenn dieses verlangt werden sollte.

Doch eine Ortsbesichtigung dürfte reichen, um Jedermann deutlich zu machen, dass hier nichts Unangemessenes verlangt wird.

für die Anwohner der Liverpoolstraße:
Jürgen Odenthal

 

Presseerklärung zur folgenden Anfrage: Chaos auf dem Kasenengelände und kein Ende? MBI wollen die finanzielle Bilanz wissen

Mülheim, den 21.06.04

Vorschlag für den Planungsausschuss am 6. Juli 04
TO: öffentlich

Projekt Wohnpark Witthausbusch auf dem ehemaligen Kasernengelände

Die Verwaltung möge den Sachstand des Projekts „Wohnpark Witthausbusch“ darstellen und insbesondere auch auf folgende Fragen eingehen:

  1. Wann ist der Auftrag der LEG als Projektentwickler beendet?
  2. Wie ist der Sachstand der geplanten MWB-Bauprojekte am Steinknappen neben dem Kindergarten? Sind die Verträge unterzeichnet? Wann ist der voraussichtliche Baubeginn?
  3. Wie sieht die finanzielle Bilanz des Gesamtprojekts für Mülheim aus:
    a. bei dem heutigen Stand der Vermarktung, d.h. incl. der zukünftigen MWB-Grundstücke, aber ohne den Verkauf der ausstehenden Flächen des ehemaligen Exerzierplatzes?
    b. falls wider Erwarten „Nord- und Südriegel“ auf dem Exerzierplatz doch noch vermarktet werden können?
    c. Wie sahen die finanziellen Erwartungen bei Beginn des Gesamtprojekts aus und inwieweit wurden diese Erwartungen erfüllt, d.h. im Gesamtergebnis über- bzw. unterschritten?
  4. Was würde es bedeuten, falls die Nedbouw-Nachfolger innerhalb der gesetzten Frist von 2 Jahren keinen Baubeginn realisieren könnten und auch eine evtl. Verlängerung der Frist keinen Fortschritt mit sich brächte?

Begründung

Laut Aussage des LEG-Vertreters ist ihr Auftrag in Kürze beendet. Es ist also an der Zeit, Bilanz zu ziehen, was die Entwicklung und Vermarktung des „Wohnpark Witthausbusch“ der Stadt unter dem Strich und finanziell eingebracht bzw. gekostet hat, und zwar mit und ohne die anscheinend schwer zu vermarktenden „Restriegel“ auf dem Gelände des ehemaligen Exerzierplatzes.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Kandidatenbrief für die Kommunalwahl am 26.9.04 von Annette Klövekorn, Wahlkreis 6 (Holthausen), speziell an die Bewohner des Wohnpark Witthausbusch” als

 

Mülheim, den 29.04.02

Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes „Zeppelinstr/ Steinknappen - H 12 / 1 „ an den Planungsausschuss am 14.05.02     TO: Öffentlich
(z.T. ähnlicher Antrag an die BV 1 am 29.4.02, der nicht abgestimmt wurde)

Der Planungsausschuss möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst noch vor der Sommerpause ein Änderungsverfahren für den gesamten Bebauungsplan H 12 einzuleiten, in dem alle bisherigen Änderungen im Vergleich zu der rechtsgültigen Fassung des H 12 und alle noch geplanten Änderungen eingearbeitet werden. Die Verwaltungsvorlage V 02/0226-01, die sich nur auf den Bereich der Garagen bezieht, ist damit hinfällig und sie soll in das gesamte Änderungsverfahren eingearbeitet werden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Räume und Freiflächen für einen Jugendtreff im Bebauungsplan auszuweisen bzw. weitere Pläne so aufzustellen, dass nicht die Möglichkeiten für eine entsprechende Nutzung blockiert werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem Änderungsverfahren des Bebauungsplans eine vorgezogene und frühzeitige Bürgerversammlung und Bürgerbeteiligung unmittelbar nach der Sommerpause durchzuführen.

Begründung:

Angefangen mit der Schießgrube hat es inzwischen zahlreiche, auch gravierende Änderungen beim Projekt „Wohnpark Witthausbusch“ gegeben, die von der rechtsgültigen Fassung des Bebauungsplans z.T. deutlich abweichen. Deshalb ist es an der Zeit, ein Änderungsverfahren für den gesamten B-Plan durchzuführen. Ein gültiger Bebauungsplan, der derart von den umgesetzten Realtäten abweicht, ist aber sicher nicht im Sinne der gültigen Baugesetzgebung. Nicht zuletzt verdeutlicht dies auch die Tatsache, dass der Standortes für ein Jugendzentrum, das dort vorgesehen und von allen gewollt ist, immer noch oder wieder völlig in den Sternen steht.

Ursprünglich waren die ehem. Garagengebäude als Räume für Jugendliche vorgesehen. Schon im Dezember vorigen Jahres gab es Gerüchte, dass die Garagen abgerissen werden sollten. Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung würde jede Möglichkeit für eine derartige Nutzung wegfallen. Auf dem schon jetzt dicht bebauten Gelände leben viele Kinder und Jugendliche, die bis heute keine geeigneten Räume zur Verfügung haben. Bereits nachdem die ehem. Kasernengebäude vermietet waren, hat sich gezeigt, dass das ehem. Wachhaus für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen nicht ausreicht. Diese Situation hat sich nach dem Bezug weiterer Wohnblocks noch verschärft und zieht die bekannten Probleme nach sich.

Bevor auch die letzten Flächen durch Wohnbebauung nicht mehr verfügbar sind, muss die Verwaltung jetzt eingreifen und geeignete Gebäude oder Flächen sichern.

i.A. der MBI: L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

 

Mülheim/Ruhr, den 21.03.01

Antrag an den Planungsausschuss am 27.03.01

zum TO-Punkt 11: Weiterentwicklung des Standortes Wohnpark   Witthausbusch

Der Planungsausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung (des Planungsausschusses) am 24.04.01 eine beschlussreife Vorlage einzubringen, mit der ein vereinfachtes Änderungsverfahren des Bebauungsplan H 12 - Zeppelinstr./Steinknappen eingeleitet werden kann.

Außerdem beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, noch im Mai eine Bürgerversammlung zum B-Plan H 12 incl. der vielen bisherigen Veränderungen, der geplanten Veränderungen und möglicher Alternativen durchzuführen.

Begründung:

Im Frühjahr 2000 gab es bereits Anzeichen, dass die Umsetzung diverser wichtiger Bestandteile des B-Plans H 12 nicht realisierbar sein könnten. Die MBI-Anfrage dazu wurde von den zuständigen Verwaltungsstellen aber weder vollständig, noch entsprechend der Situation beantwortet.
Im Sommer 2000 wurden dann aus Vermutungen Fakten.

Die MBI hatten bereits am 30.5. den Antrag gestellt, ein Änderungsverfahren für den B-Plan auf den Weg zu leiten. In den Sitzungen von BV und Planungsausschuss nach den Sommerferien wollte das zuständige Dezernat sich darauf  aber nicht einlassen. Danach erwiesen sich weitere Punkte des B-Plans als unrealistisch. Schwachstellen und Fehler offenbarten sich u.a.  im Jugendbereich. Von Sachstandsbericht zu Sachstandsbericht änderte sich die Lage.

Im Planungsausschuss am 30.01.01 waren sich dann alle Fraktionen einig, dass Ziele des B-Plans neu definiert werden und den veränderten Realitäten angepasst werden müsse.

Die Verwaltung empfiehlt nun in ihrer Vorlage kein Änderungsverfahren für den B-Plan durchzuführen, da sie überlastet sei.

Die MBI haben "Rechtsgelehrte" zu dem Komplex befragt. Diese können nur anmahnen, dass hier, bei dem rechtsgültigen B-Plan, die gravierenden Veränderungen auch in einem baldigen Änderungsverfahren rechtlich abgesichert werden.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim/Ruhr, den 30..05.00

Antrag an den Planungsausschuss am 5.09.00 und
Antrag an die BV1 am 18.08. 00

Tagesordnung: Öffentlich

Die BV 1 empfiehlt dem Planungsauschuss zu beschließen, der Planungsausschuss möge beschließen :

Der Planungsauschuss beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Sitzung im Oktober 2000 eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans "Wohnpark Witthausbusch" vorzulegen, in dem

1.die für den Supermarkt vorgesehene Fläche eine andere Nutzung erfährt,

2.ein neues Straßenkonzept für den südlichen Teil des Geländes (Bauabschnitt 2 + 3) festgeschrieben wird, bei dem der Hauptverkehr nicht mehr neben dem Kindergarten/-hort ein und ausfährt,

3.die bereits erfolgten Veränderungen des Bebauungsplans im Bereich der ehemaligen Schießgrube aktualisiert  und planungsrechtlich abgesichert werden.

Begründung: Auf die MBI-Anfrage zum Stand der Vermarktung des ehem. Kasernengeländes in der Ratssitzung vom 30.03.00 erklärte die Verwaltung; " die Umstrukturierungen im Tengel-mannkonzern haben - so interpretieren es Verwaltung und LEG - zu einer Pause der Verhandlungen geführt."

Inzwischen spricht alles dafür,  dass diese Pause eher für immer eingelegt sein dürfte. Seit Aldi an der Kaiserstr. baut, ist der Bedarf für einen weiteren großen Supermarkt in Holthausen deutlich gesunken.

Um hier nicht kostbare Zeit verstreichen zu lassen, bis die endgültige Absage kommt, muss möglichst schnell eine geänderte Konzeption, auch planungsrechtlich, abgesichert werden. Ob nun das Gelände für Geschäfte/Gewerbe, für weitere Wohnungen oder für eine Mischung aus beiden umgewidmet werden soll, möge in der Verwaltung, LEG und Politik beraten und entschieden werden, aber möglichst bald.

Bei der Gelegenheit, wenn Änderungen des rechtsgültigen Bebauungsplans angegangen werden, sollten auch weitere Problempunkte im "Wohnpark Witthausbusch" aktualisiert und planungsrechtlich geändert werden. Insbesondere sollte eine geänderte Zuwegung für die noch zu errichtende Bebauung im südlichen Teil beschlossen werden. Der jetzige Zustand, dass nicht nur der jahrelange Baustellenverkehr, sondern auch der spätere Verkehr auf das Gelände direkt am Kindergarten vorbeigehen soll, ist nicht mehr haltbar. Bei einer Nutzungsänderung des Geländes, das für den Supermarkt vorgesehen war bzw. noch ist, sollte eine weitere Zu- und Abfahrt in dem Bereich oder ggf. noch weiter südlich geplant und erschlossen werden.
i.A. der MBI-Fraktion:
Annette Klövekorn (Bezirksvertreterin) +
L. Reinhard( Fraktionssprecher)