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4. Sept. 2003 um 13 Uhr offizielle Freigabe der Autobahnabfahrt Rhein-Ruhr-Zentrum MBI-Anfrage
zu den wirklichen Kosten und Kostenverteilung für die Autobahnabfahrt RRZ
Mülheim, den 2.09.03 PRESSEMITTEILUNG
Widersprüchliche Angaben über Kostenverteilung auf Stadt, Land und RRZ: MBI wollen Ausgaben für die Rhein-Ruhr-Zentrums-Autobahnabfahrt genau aufgeschlüsselt wissen!
(Presseerklärung vom 10.5.02 zum gleichen Thema weiter unten)
Es ist soweit, die Autobahnabfahrt für das RRZ ist fertig und wird in Betrieb genommen. Aber: wer bezahlt dafür? Die MBI wollen es
jetzt genau wissen und stellten einen Antrag für den nächsten Hauptausschuss. Die Verwaltung soll Auskunft geben, wie hoch die Kosten für das gesamte Projekt nun geworden sind und vor allem, wie die
Verteilung auf Stadt Mülheim, das Land NRW und das RRZ vorgenommen wird. Darüber gab es nämlich in den vergangenen Jahren erhebliche Unklarheiten. Ende 1998 wurde vorgerechnet: 8 Mio DM Kosten, davon 4 Mio DM RRZ, davon 2 Mio als Vorschuss für den Bund, 3 Mio Landeszuschüsse, 1 Mio Stadt
- Ende 1999 galt: ca. 8 Mio DM, davon 75% Land, also 6 Mio DM, und je 1 Mio von Stadt und RRZ
- im Etat 2000 standen (S. 394): gesamt 9 Mio DM, davon 6, 375 Mio DM Landeszuschüsse, 300 Tausend DM Zuschüsse Dritter (RRZ) und 2,325 Mio DM Stadt - alle unter Jahr 2000
- im Etat 2001 standen (S. 416): gesamt 10,872 Mio DM, davon 6, 785 Mio DM Landeszuschüsse, 2,997 Zuschüsse Dritter (RRZ) und 1 Mio DM Stadt - alle unter Jahr 2001, allerdings so, dass in 2001 das RRZ
der Stadt 1 Mio DM vorschießt, die in 2004 zurückgezahlt werden sollten
- im Etat 2002 ( S. 356) standen: Gesamtkosten 5,132 Euro (10 Mio DM) davon 3,224 Mio Euro (6, 28 Mio DM) Landeszuschüsse und 1,908 Mio EURO (3,72 Mio DM) Eigenmittel, die nur für 2001(!) mit lediglich
0,256 Mio Euro (500 Tausend DM) als Landesmittel und 4,876 Mio Euro (9,5 Mio DM) als städtische Eigenmittel ausgewiesen sind, wovon laut Etatentwurf in den Jahren 2006ff 2,968 Mio Euro (5,78 Mio DM)
vom Land nachgezahlt werden sollen.
- Laut WAZ v. 21.2.02 und NRZ v. 19.3.0202 sollten dann die veranschlagten Kosten 5,5 Mio Euro (10,7 Mio DM) betragen, von denen das Land 3,4 Mio Euro übernehmen sollte, wobei angeblich das RRZ
den kompletten Bau vorfinanziert (NRZ) bzw. 500.000 Euro von der Stadt getragen würden, die vom RRZ vorfinanziert und bis 2004 zurückgezahlt würden.
Angesichts solcher Verwirrung ist die Befürchtung, dass die Stadt auf den Mehrkosten zumindest teilweise letztendlich sitzenbleibt, ebenso stellt sich die Frage, ob nicht der Baubeschluss mit
unrealistischen Zahlen und Versprechen des RRZ zustande kam. Denn schon damals war die Stadt Mülheim finanziell zu solchen Kraftakten nicht mehr in der Lage. Zum Baubeschluss gehört
normalerweise auch ein schlüssiges Finanzierungskonzept. Baudezernentin Sander und die beiden großen Fraktionen SPD und CDU hatten 1999, auch auf Nachfrage der damals neu gegründeten MBI, versichert, dass es
dazu feste Zusagen und Verträge gäbe Bereits in 2000 und 2001 haben die MBI bei den Haushaltsberatungen nachgefragt, doch erhielten sie
nur nebulöse Antworten. Ohnehin ist der Sinn der Abfahrt durchaus strittig, bundesweit einmalig ist auch, dass ohne gesetzlich vorgeschriebenes Planfeststellungsverfahren eine Autobahnabfahrt
gebaut wurde.Und das, obwohl 1999 noch beide OB-Kandidaten und die beiden großen Fraktionen CDU und SPD in den Gesprächen und Verhandlungen sowohl vor der OB-Stichwahl als auch vor den Gremienwahlen den MBI
dies zugesichert hatten!
Nachdem die Abfahrt jetzt fertiggestellt ist, stehen die Gesamtkosten auch endgültig fest. Und damit kann auch niemand mehr
der Frage ausweichen, wer letzten Endes bezahlt.
i.A. der MBI: H. G. Hötger, Vorsitzender und H.Godbersen Vorschlag dazu für den Hauptausschusses am 9.10.03
Mülheim, den 10.5.02
PRESSEMITTEILUNG MBI wollen Ausgaben für die Rhein-Ruhr-Zentrums-Autobahnabfahrt genau aufgeschlüsselt
wissen!
Im Juni 99 verkündete Dezernentin Sander, mit der Autobahnabfahrt nur für das RRZ könne schon im Herbst begonnen werden. Die erst kurze
Zeit später gegründeten MBI forderten
dagegen, die geplante Autobahnabfahrt für das RRZ nur nach Recht und Gesetz - d.h. mit Planfeststellungsverfahren -
und nur bei gesicherter Finanzierung (Landes- und Bundesmittel) zu realisieren. Der bundesweit einmalige Fall, ohne gesetzlich vorgeschriebenes Planfeststellungsverfahren eine
Autobahnabfahrt zu bauen, wurde in Mülheim einfach durchgezogen und das, obwohl beide OB-Kandadidaten und die beiden großen Fraktionen CDU und SPD
in den Gesprächen und Verhandlungen sowohl vor der OB-Stichwahl als auch vor den Gremienwahlen den MBI dies zugesichert hatten!
Wieso Landes- und Bundesbehörden dies mitspielten, steht in den Sternen! Dennoch dauerte es auch ohne Planfeststellungsverfahren weitere zweieinhalb Jahre bis zum 1. Spatenstich!
Genauso abenteuerlich sind die Angaben der Kosten und wer sie im einzelnen tragen soll: Ende 1998
wurde vorgerechnet: 8 Mio DM Kosten, davon 4 Mio DM RRZ, davon 2 Mio als Vorschuss für den Bund, 3 Mio Landeszuschüsse, 1 Mio Stadt Ende 1999
galt: ca. 8 Mio DM, davon 75% Land, also 6 Mio DM, und je 1 Mio von Stadt und RRZ im Etat 2000
standen (S. 394): gesamt 9 mio DM, davon 6, 375 Mio DM Landeszuschüsse, 300 Tausend DM Zuschüsse Dritter (RRZ) und 2,325 Mio DM Stadt - alle unter Jahr 2000 im Etat 2001
standen (S. 416): gesamt 10,872 Mio DM, davon 6, 785 Mio DM Landeszuschüsse, 2,997 Zuschüsse Dritter (RRZ) und 1 Mio DM Stadt - alle unter Jahr 2001, allerdings so, dass in 2001 das RRZ der Stadt 1 Mio DM vorschießt, die in 2004 zurückgezahlt werden sollten
im Etat 2002
( S. 356) steht nun: Gesamtkosten 5,132 Euro (10 Mio DM) davon 3,224 Mio Euro (6, 28 Mio DM) Landeszuschüsse und 1,908 Mio EURO (3,72 Mio DM) Eigenmittel, die nur für 2001(!) mit lediglich 0,256 Mio Euro (500 Tausend DM) als Landesmittel und 4,876 Mio Euro (9,5 Mio DM) als städtische Eigenmittel ausgewiesen sind, wovon laut Etatentwurf in den Jahren 2006ff 2,968 Mio Euro (5,78 Mio DM) vom Land nachgezahlt werden sollen.
Laut WAZ v. 21.2.02 und NRZ v. 19.3.0202
betragen die veranschlagten Kosten beim 1. Spatenstich 5,5 Mio Euro (10,7 Mio DM), von denen das Land 3,4 Mio Euro übernehmen soll, wobei angeblich das RRZ den kompletten Bau vorfinanziert (NRZ) bzw. 500.000 Euro von der Stadt getragen würden, die vom RRZ vorfinanziert und bis 2004 zurückgezahlt würden (WAZ).
Eine solche Achterbahnfahrt mit Zahlen, Zuschüssen und Zuschussgebern ist weder nachvollziehbar, noch wirkt sie transparent, seriös oder auch nur zulässig. Bereits in 2000 und 2001 haben die MBI bei
den Haushaltsberatungen nachgefragt, doch erhielten sie nur nebulöse Antworten. Nun, da die Arbeiten begonnen haben, hakten die MBI über ihre BV 1-Vertreterin Annette Klövekorn per offizieller Anfrage nach.
Doch kurz vor dem Punkt wurde die Sitzung am 29. April 2002 geschlossen und der Punkt verschoben. Nun wiederholt der MBI-Vertreter Lothar Reinhard im Planungsausschuss am kommenden Dienstag die Fragen als
TOP 10.1 nochmals. Sollte der Punkt wiederum aus der Sitzung herausfallen oder nicht nachvollziehbar und zufriedenstellend erläutert werden, so werden die MBI die Kommunalaufsicht, den Landesrechnungshof und
den Bund der Steuerzahler um Aufklärung bzw. ggf. auch um Konsequenzen bitten müssen. Man kann zur Sinnhaftigkeit dieses Autobahnanschlusses nur für das RRZ (Motto „machen wir`s dem CentrO nach“) stehen
wie man will, doch eins geht sicher nicht: dies zu tun gegen alle Regeln und Gesetze von Demokratie und Rechtstaat, Haushaltsrecht und Transparenzgebot u.v.m! Anlage: Vorschlag für den Planungsausschuss am 14.05.02 |