Durch Anklicken des MBI-Logos oben links gelangen Sie zurück zur Startseite 23.04.01: MBI-P R E S S E M I T T E I L U N G: “ Wagenburgler beantragen Aufschiebung der
Räumungsverfügung und legen Widerspruch ein. MBI verurteilen sittenwidriges Vorgehen von Stadtdirektor Steinfurt”
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Mülheim/Ruhr, den 04.05.01 PRESSEMITTEILUNG
Wagenburgler gewinnen vor Gericht: 3 Monate Räumungsfrist Die Ordnungsverfügung zur fristlosen Räumung des Geländes Ruhrorter Str. gegen die Wagenburg wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgehoben. Den Bewohnern der
Wagenburg wurde die beantragte 3-Monatsfrist vom Gericht zugestanden.Es ist für eine Großstadt wie Mülheim schon beschämend, dass die Toleranz zur Duldung der Wagenburg nicht vorhanden ist, blamabel
aber ist es , wenn man in diesem Zusammenhang unzulässige Methoden anwendet. P.S.: Eine Kopie des Urteils kann auf Wunsch versendet werden.
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher Mülheim/Ruhr, den 23.04.01
P R E S S E M I T T E I L U N G Wagenburgler beantragen Aufschiebung der Räumungsverfügung und legen Widerspruch einMBI verurteilen sittenwidriges Vorgehen von Stadtdirektor Steinfurt
Am heutigen Montag haben die Wagenburgler Widerspruch gegen die Räumungsandrohung der Stadt Mülheim eingelegt, gleichzeitig wurde beim
Verwaltungsgericht Düsseldorf die Aufschiebung der Sofortvollziehung und die Gewährung einer angemessenen Frist von ca. 3 Monaten beantragt.In ihrem Widerspruch wenden die Wagenburgler gegen die in der städtischen
Ordnungsverfügung vorgebrachten Behauptungen ein:
- dass der Vorwurf des "eigenmächtigen" Aufstellens von Bauwagen nicht zutrifft, da die Stadt selber zu Gunsten eines Autohauses - Neubaus den Umzug zum Schlamm- und autobahngrundstück an der
Ruhrorter Str. veranlasst habe.
- Die Beendigung des Pachtvertrages hat die Stadt zu vertreten, die eine mögliche Verlängerung bewußt ausgeschlagen hat. statt angedachter und durchaus zivilrechtlicher Maßnahmen nach Beendigung des
Pachtvertrages schwingt die Stadt nun die Ordnungsrechtskeule
- Ersatzgrundstücke kann die Stadt angeblich nicht finden, bei den gutbetuchten Campingfreunden an der Kölner Str. ist dies offenbar kein Problem.
Als ausgesprochen sittenwidrig bezeichnen die MBI das Verhalten von Stadtdirektor Steinfort, der zusammen am sonst eher verwaltungsdienstfreien Freitag nachmittag zusammen mit dem Leiter der Investorenleistelle
Krämer, jedem Wagenburgler ein Papier vorlegte, in dem diese sich einverstanden erklären sollten, daß ihre Wohnwagen vom Gelände gezogen und irgendwo abgestellt würden und sie dabei eventuell entstehenden Schäden
selber zu tragen hätten. Andernfalls drohte Steinfort mit der sofortigen Vollziehung. Für die MBI fragt Fraktionssprecher Lothar Reinhard: "Was hat eigentlich der Leiter der Investorenleitstelle Herr Krämer
mit der Wagenburg zu tun, dass er sogar Freitag nachmittag dafür Ziet hat? Was soll die Androhung von 30.000 DM Strafe durch Herrn Steinfort, wo die Wagenburgler weder Geld für einen Anwalt haben, noch wissen, wohin sie
ihre Wagen abstellen können? |