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weiter unten der ausführliche Brief vom 6.1.03 an den damaligen Innenminister, seine Task-Force einzuschalten zu den bedenklichen Umständen und Hintergründen des Baganz-Rücktritts, die in den Brief angesprochen sind
per
Link von hier direkt erreichbar

Mehr zu Baganz auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Baganz
und im
MBI-Pressearchiv zu Dr. J.B. , dem "Bettvorleger, der als Tiger landete"

Ereignisse und Meldungen nach dem Baganz-Rücktritt und im Zusammenhang mit den unaufgeklärten Geschäften des ex-OB und seiner Geliebten/Beraterin

 

Mülheim, den 2.06.03

An den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Dr. Fritz Behrens, Haroldstr. 5, 40213 Düsseldorf

nachrichtlich an
den Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Steinbrück
den Justizminister des Landes NRW, Herrn Gerhards

Einstellung des Vorermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Mülheimer OB Dr. Jens Baganz durch die Staatsanwaltschaft Duisburg

vgl. dazu auch: Unser Schreiben vom 6.1.03

Sehr geehrter Herr Dr. Behrens,

am 26.5.03 hat die Staatsanwaltschaft Duisburg das Vorermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Mülheimer Oberbürgermeister Dr. Jens Baganz eingestellt. Begründet wird die Einstellung damit, dass  kein Anfangsverdacht gegeben sei.

Diese Einstellung kommt für uns völlig überraschend und bleibt unverständlich, denn

    Ø Die Staatsanwaltschaft Duisburg ist nach Bekanntwerden des Rücktritts von Dr. Baganz und der möglichen Hintergründe selbst tätig geworden, hat also zu diesem Zeitpunkt offenbar doch einen Anfangsverdacht gesehen.

    Ø Nicht nur von uns (vgl. unser o.g. Schreiben), sondern auch vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Mülheim sind viele Argumente genannt worden, die auf mögliche Straftatbestände hinweisen.

    Ø Ob ein Anfangsverdacht vorliegt, kann normalerweise sehr schnell geprüft werden. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat mehrere Monate gebraucht, um das Verfahren dann doch einzustellen.

    Ø Es wurde unterlassen, Dr. Baganz, der darüber lt. Presse selbst „verwundert“ ist, und die Stadtverwaltung Mülheim in der Sache persönlich zu befragen. Das ist bei einer so umfangreichen Problematik zumindest „unüblich“.

    Ø Es bleibt auch unklar, welche der vielen fragwürdigen Aspekte im Zusammenhang mit ex-OB Dr. Baganz und den von seiner „Geliebten“ beratend und gutachterlich begleiteten Privatisierungsvorgänge von der Staatsanwaltschaft überhaupt untersucht wurden und welche nicht.

Wir hatten Ihnen bereits mit Schreiben vom 6.1.03 dargelegt, welche Probleme bei der umfangreichen Beratungstätigkeit von Frau Dr. Jasper aufgetreten sind und wo wir Ansatzpunkte zur Prüfung möglicher Straftatbestände sehen.

Wir hatten Sie damals gebeten, die „Task Force“ zu Korruption und Wirtschaftskriminalität Ihres Ministeriums oder/und die Schwerpunktsstaatsanwaltschaft mit der Prüfung zu beauftragen. Inzwischen wurde die Arbeit der „Task Force“ leider trotz sehr erfolgreicher Tätigkeit beendet.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg ist offenbar, wie wir schon anfangs befürchtet hatten, mit der Aufgabe der Untersuchung der vielfältigen Aspekte und Vorgänge zu ex-OB Baganz, Frau Dr. Jasper und den Privatisierungen der Stadt Mülheim überfordert.

Wir bitten Sie daher nochmals dringend, die eigentlich zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft einzuschalten, damit eine gründliche und sachgerechte Prüfung der zahlreichen Hinweise erfolgen kann. Die Erfolge bei der Arbeit der „Task Force“ Ihres Ministeriums haben gezeigt, dass die teils seit langem bestehenden Zweifel an der Korrektheit vieler Vergabeverfahren durchaus berechtigt waren. Werden die Vorwürfe gegen Dr. Baganz, Dr. Jasper und andere Beteiligte nicht angemessen und nachvollziehbar geprüft, kann auch kein Verdacht ausgeräumt werden.Bei einem beträchtlichen Teil der Mülheimer Bürger besteht dieser jedenfalls ungebrochen weiter fort. Bei der leider rapide zunehmenden allgemeinen Vertrauenserosion gegenüber Mandats- und Würdenträgern wäre es das völlig falsche Signal, alles mit einer lauen Abschlusserklärung wie die der Staatsanwaltschaft Duisburg  auf sich beruhen zu lassen.

Es müsste, unabhängig von Mülheim, auch in Ihrem Interesse liegen, die Vorgänge vollständig und gründlich überprüfen zu lassen. Dafür gibt es die Schwerpunktstaatsanwaltschaft, weil es sich schliesslich um die grössten Privatisierungsgeschäfte handelt, die unsere Stadt je tätigte, und weil Herr Dr. Baganz und Frau Dr. Jasper dabei zentrale Figuren waren. Viele Ungereimtheiten, wie in unserem Schreiben vom Januar an Sie ausführlich dargelegt, stehen weiter ungeprüft und unwiderlegt im Raum.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der MBI: Hans-Georg Hötger, Vorsitzender und Lothar Reinhard, Ratsvertreter

 

Mülheim, den 6.1.03

An den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Dr. Fritz Behrens
Haroldstr. 5, 40213 Düsseldorf

nachrichtlich an
den Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Steinbrück
den Justizminister des Landes NRW, Herrn Dieckmann

Einschaltung der „Task Force“ in Ihrem Ministerium zur Untersuchung der Hintergründe des Rücktritts von OB Baganz und ggfs. Einschaltung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Behrens,

wir möchten Sie hiermit auffordern, die unseres Wissens in Ihrem Ministerium angesiedelte Task Force zur Untersuchung von Korruption und Wirtschaftskriminalität zu beauftragen, um die Hintergründe des Rücktritts des Mülheimer OB Dr. Jens Baganz in Zusammenhang mit der Beratertätigkeit von Frau Dr. Ute Jasper in allen ihren weitreichenden Implikationen aufzuklären.

Nach allen uns bisher vorliegenden Informationen besteht der Verdacht einer unüberschaubaren Anhäufung von möglichen Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen Verordnungen und Gesetze:

  • unerlaubte Absprachen und Nebenabreden,
  • verbotene Vorteilsnahme im Amt und für andere,
  • unerlaubte Subventionen an nichtstädtische Firmen und an städtische Gesellschaften,
  • bewusste und wissentliche Verletzung der Befangenheitsvorschriften,
  • wissentliches Ignorieren des Transparenzgebotes, 
  • Irreführung von Behörden und Mandatsträgern, aber auch der Öffentlichkeit
  • Verletzung und Außerkraftsetzung von Vergabeordnung und
    Wettbewerbsgesetzen u.v.m. zum Schaden der Stadt Mülheim,
    der Gebührenzahler aller RWW-Städte, anderer Bieter und vor
    allem zum Schaden  von Demokratie und Rechtstaat im allgemeinen.

Beteiligt waren möglicherweise nicht nur OB Baganz und Frau Dr. Jasper als Gutachterin/ Beraterin, sondern auch personen aus Firmen und politischen Parteien diverser Couleur.

( Die meisten im folgenden genannten Vorgänge, Zahlen etc. waren entweder bereits den Medien zu entnehmen, wurden im öffentlichen Teil von Rat, Haupt-, Umwelt- oder Betriebeausschuss der Stadt Mülheim behandelt oder sind in öffentlichen Beratungsunterlagen wie den Haushaltsplanentwürfen nachzulesen. Diejenigen Informationen, die nur aus nicht-öffentlichen Vorlagen oder Sitzungen oder aus einer Akteneinsicht stammen, sind weggelassen und durch ...................... ersetzt.)

Zur Ausgangssituation bzgl. Frau Dr. Jasper als Beraterin der Stadt Mülheim

Frau Dr. Jasper war als Gutachterin/Beraterin erstmals in 1998 für die Stadt Mülheim tätig. Sie erstellte ein Gutachten u.a. im Zusammenhang mit einer geplanten Biomüll-Vergärungsanlage.

Im Herbst 99 wurde Herr Dr. Baganz zum Mülheimer OB gewählt.

Im Frühjahr 2000 traten bei der Umgründung der MEG - Mülheimer Entsorgungs - Gesellschaft im Zuge der Teilprivatisierung der Entsorgungswirtschaft vergaberechtliche Probleme auf, weil Trienekens ohne Ausschreibung als Mitgesellschafter ausgewählt worden war, sich aber auch andere Interessenten meldeten. Deshalb wurde Frau Dr. Jasper beauftragt, die umstrittene Vergabe rechtlich durchzusetzen. Sie entwarf fragwürdige Konstruktionen, die zwar im Juli 2000 von der Vergabekammer bei der Bezirksregierung als eindeutig vergaberechtswidrig bewertet wurden, aber den Abschluss des Geschäftes mit Trienekens auch ohne Wettbewerb im Oktober 2000 dennoch nicht verhinderten.

Im Dezember 2000 wurde Frau Dr. Jasper unter seltsamen Umständen (s.u.) mit einer „Vorstudie zur Bewertung und möglichen Veräußerung von Beteiligungsvermögen der Stadt Mülheim an der Ruhr“ beauftragt.

Danach hat sie nahezu alle  weiteren Teilprivatisierungen, Umgründungen und Verkäufe der Stadt Mülheim als Beraterin begleitet, obwohl es bzgl. der Beraterbeauftragung im Juni 2001eine andere Beschlusslage gab (s.u.). Im einzelnen - soweit bekannt - war das bei

  • der bisher erfolglosen Einleitung der Teilprivatisierung der Abwasserbeseitigung (Honorar allein dafür ca.250 000 EURO),
  • dem Verkauf der RWW-Anteile an RWE-Aqua,
  • der Einleitung des Verkaufs der Mülheimer RWE-Aktien,
  • der Umgründung der Betriebe der Stadt als MVG sowie
  • der geplanten „Neuordnung der Beteiligungen der Stadt Mülheim“, wofür sie eine weitere „Vorstudie“ vom 21. Nov. 02 - 2 Tage vor dem Rücktritt des OB - vorlegte.

Zuletzt häuften sich die Aufträge, nun auch unabhängig von Privatisierungsgeschäften. Frau Dr. Jasper betätigte sich als Beraterin der Stadt oder unterschiedlicher städtischer Beteiligungsgesellschaften in diversen Feldern, u.a.

( Auflistung aller bekannten Aufträge am Schluß)

All das führt unweigerlich u.a. zu folgenden Fragestellungen:

  1. Sind die Beraterverträge mit Dr. Jasper mit sechsstelligen Honoraren und Vertragsabschlüssen der Stadt Mülheim über Verkäufe im Milliardenbereich vergaberechtlich einwandfrei zustande gekommen, ausgeführt und abgerechnet worden?
  2. Welche Honorare hat Frau Dr. Jasper tatsächlich von der Stadt Mülheim bzw. ihren Beteiligungsgesellschaften oder/und von RWE-Tochtergesellschaften erhalten und war die Höhe der Honorare aufgrund des Leistungsumfangs gerechtfertigt?
  3. Welche Honorare wurden ggfs. von den beteiligten privaten Unternehmen an Dr. Jasper gezahlt, und zwar sowohl im direkten Zusammenhang mit den Verkäufen der Stadt Mülheim als auch evtl. in ganz anderen Zusammenhängen.
  4. Welche fundierten rechtlichen und wirtschaftlichen Bedenken gegen die von Frau Dr. Jasper eingestielten  Privatisierungsverfahren der Stadt Mülheim müssen auf dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen und Erkenntnisse neu überprüft werden, sowohl was die Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidungen als auch die finanziellen Konsequenzen für die Stadt und ihre Bürger angeht? Es sind nämlich teils nicht nachvollziehbare und insgesamt intransparente Entscheidungen getroffen worden, bei denen bestimmte Bieter, alle zum RWE-Konzern gehörendend, bevorzugt wurden.
  5. Welche Implikationen der Tätigkeit von Dr. Jasper auch für andere beteiligte Städte  müssen geprüft werden, z.B. beim Verkauf der RWW-Anteile, aber auch weiterreichende Folgen, die sich ergeben haben, z.B. für die geplante Gründung der MEO-Betriebsgesellschaft ÖPNV aus dem Zusammenhang mit der MVG-Gründung in Mülheim?

Nach einer von unserem Ratsvertreter im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Mülheim durchgeführten Akteneinsicht zu den Berateraufträgen von Frau Dr. Jasper und einer erneuten Sichtung der Unterlagen der zugehörigen wichtigsten Privatisierungen und Verkäufen, konnten wir keine der obigen Fragen mehr als erledigt ansehen, im Gegenteil: die Zweifel an der Rechtmäßigkeit etlicher Vorgänge haben sich deutlich verstärkt, weshalb wir Sie dringend um Klärung und Einschreiten bitten müssen.

Exemplarisch wollen wir die wichtigsten Kritikpunkte kurz erläutern.

2. Nicht nachvollziehbare Vergabe- und Abrechnungspraxis an die Gutachterin

Bezogen auf die wichtigsten Aufträge RWW-Verkauf und MEG-Umgründung ist nicht feststellbar, wieviel Frau Dr. Jasper wofür genau von wem erhalten hat. Aus den Akten ist kein konkretes Auftragsvolumen erkennbar, dadurch auch keine Überprüfbarkeit................. ........................................................ ............................................... und das, obwohl es zum damaligen Zeitpunkt laut Beschlusslage nur den Auftrag für die o.g. erste „Vorstudie zur Bewertung....“ gab. Dafür sollte Frau Dr. Jasper aber pauschal 140.000 DM erhalten. (s.u.) ...........................................

Politische Beschlüsse zu den vielen Auftragsvergaben an Frau Dr. Jasper gab es lediglich zweimal und beide Male gegen sie. Dennoch machte sie auch gegen die Beschlusslage weiter, SPD sowie FDP stimmten dann Monate später nachträglich anders ab, was die Frage nach dem Warum aufwirft.

2. Die unsaubere Teilprivatisierung der Abfallwirtschaft bei der vergaberechtswidrigen MEG-Umgründung mit Trienekens

Hierzu gibt es keine Angaben, ............................ angeblich weil Trienekens alle Beratungskosten für Frau Dr. Jasper übernommen habe.

Allerdings sind im Haushalt von 2001 bis 2006 insgesamt  273 000 EURO eingestellt für „Beratungskosten Abfallwirtschaft“, aber als Kosten für die Stadt Mülheim. ...................................

Die Teilprivatisierung wurde nicht ausgeschrieben und Trienekens als privater Teilhaber ausgewählt. Dagegen wandten sich konkurrierende Unternehmen, insbesondere die Firmen Harmuth und Rethmann. Sie versuchten vergeblich, mit der Stadt Mülheim in Verhandlungen zu kommen. Daraufhin holte die Stadt sich Frau Dr. Jasper als Gutachterin und Beraterin.

Auch als Rethmann zusammen mit der lokalen Firma Harmuth ein höheres Angebot als Trienekens vorlegte, wurde darauf nicht eingegangen.

Die Vergabekammer in Düsseldorf bestätigte die Einwendung von Rethmann/ Harmuth, dass eine europaweite Ausschreibung nach EU-Recht zwingend vorgeschrieben gewesen wäre. Frau Dr. Jasper hatte den Verzicht auf  eine Ausschreibung damit begründet, dass es sich  um ein „In-House-Geschäft“ der Verwaltung handele, was die Vergabekammer als vorgeschoben und falsch regelrecht in der Luft zerpflückte.

Schließlich entschied die Bezirksregierung Düsseldorf, das Verfahren dennoch nicht zu beanstanden.

Nicht nachvollziehbar ist, wieviel Trienekens tatsächlich für die Beteiligung gezahlt hat . Abgesehen von der Unklarheit, wer die Beratungskosten wirklich trug bzw. trägt, wurde in den Ratsunterlagen und den Medien 7,8 Mio. DM genannt, im Haushalt waren danach aber nur 5,4 Mio. DM ausgewiesen, wobei der Marktwert der verkauften Anteile von Fachleuten real auf mindestens 15 Mio. DM geschätzt wurde.

Aber auch andere Ungereimtheiten aus dem Vertrag mit Trienekens stehen bis heute im Raum:

  • Da ist zum einen der seltsamerweise nicht aufgelöste Garantievertrag der alten MEG über städtischen Sondermüll, der praktisch dazu führte, dass die neue MEG zweimal abrechnen konnte bzw. inzwischen dafür städtische Ausgleichsleistungen erhält.
  • Zum anderen wurde die Bevorzugung von Trienekens auch damit begründet, dass mit Trienekens als Hauptgesellschafter der MEG-alt die Verlagerung der zugehörigen Schadstoffannahmestelle am einfachsten möglich sei, weil die Stadt dafür kein Geld habe. Die MEG-neu betreibt nun diese Verlagerung, ..................

Im Frühjahr 2002 gab es Turbulenzen im Zusammenhang mit Schmiergeldern, Parteispenden usw. bei verschiedenen Geschäften von Trienekens. In Mülheim wurde dabei aber nicht genauer untersucht, obwohl zumindest Trienekens-Spenden an die SPD im Kommunalwahlkampf 99 zugegeben werden mussten.

Nachdem nun aber, nach dem Rücktritt des OB und dem ungeklärten Auftrag von Frau Dr. Jasper zum Mülheimer Trienekens-Geschäft, die ganze Geschichte aufgehellt werden müsste, stellt sich auch die Frage neu, ob es im Zusammenhang mit Trienekens und RWE Aqua nicht doch mehr Spenden oder sonstige Vergünstigungen - angefangen von Fahrten der SPD- und ggfs. auch anderer Fraktionen nach Berlin zu RWE Aqua uswusf. - an wen auch immer gegeben hat.

3. Die Bevorzugung von RWE-Aqua beim Verkauf der RWW-Anteile

Der Verkauf der RWW-Anteile war das bisher größte Geschäft, das die Stadt Mülheim je tätigte. Nachdem die MEG-Gründung beinahe aus vergaberechtlichen Gründen gescheitert wäre, sollte nun korrekt vorgegangen werden. Deshalb wurde der Verkauf der RWW-Anteile europaweit ausgeschrieben.

.................................................................................. Obwohl RWE Aqua und Gelsenwasser als Höchstbieter exakt das gleiche Angebot als Kaufpreis abgegeben hatten (bzw. wie sich später zeigte Gelsenwasser sogar das für die Stadt Mülheim weitaus günstigere), beschloss die Beteiligungskommission im Aug. 2001 ..........., dass nur mit RWE Aqua weiterverhandelt werden sollte, als sog. preferred bidder. Als Begründung wurde überraschend genannt, dass RWE Aqua ja bereits mit 15 % an RWW beteiligt sei und deshalb zu bevorzugen sei. Diese vermeintliche Bedingung war nicht nur nicht nachvollziehbar, sie war auch vorher weder den Ratsmitgliedern noch den Bietern als Kriterium benannt worden, im Gegenteil: als die SPD Anfang April 2001 noch vor der Ausschreibung den Antrag stellte, bevorzugt mit dem RWE zu verhandeln, wurde dieser Antrag ................. abgelehnt.

Der Sinneswandel des OB und seiner Beraterin sind ohne weiteres nicht erklärlich wie auch der folgende Sachverhalt zeigt, der aber erst im November 2001 ans Licht kam.

Bestandteil des Angebots von RWE Aqua war nämlich, dass der Wasserpreis nicht, wie in der Ausschreibung gefordert, konstant bleiben sollte, sondern dass eine erhebliche (7%) Erhöhung schon ab 2003 ermöglicht werden sollte. Gelsenwasser hatte das gleich hohe Angebot aber unter der Bedingung konstanter Wasserpreise abgegeben. Alleine dieser Unterschied in den Angeboten hätte unseren Recherchen zufolge mit bis zu 50 Mio EURO zu Buche schlagen können!

Ausserdem hatte von allen Bietern einzig RWE Aqua als Anteilseigner Kenntnis von der Existenz erheblicher stiller Reserven des RWW im Wert von mehreren hundert Mio €, Informationen, die weder Gelsenwasser noch den anderen Bietern zur Verfügung standen. Das gesamte Anlagevermögen der RWW ist dann beim Verkauf schlichtweg unberücksichtigt geblieben und hat lautlos den Besitzer gewechselt.                

Auch dass kurz vor Vertragsabschluss ohne erkennbare Notwendigkeit RWE Aqua entgegen der Ausschreibungsbedingungen und vorheriger Ratsbeschlüsse seine RWW-Anteile sogar auf 80% aufstocken konnte, die Kommunen damit ihre Sperrminorität in dem lebenswichtigen Wassergeschäft ohne Not aufgaben, bleibt ein Rätsel bzw. wirft schwerwiegende Fragen auf.

Das gesamte Verfahren weist u.E. schwerwiegende Mängel und Verstöße auf.

Frau Dr. Jasper hat für diesen Verkauf (inkl. Vorbereitung des Verkaufs der RWE-Aktien und der oben erwähnten „Vorstudie“) 360 000 EURO ...........  ....................................................................................................................... ist auch der Verdacht des Strafrechstatbestandes eines „Parteienverrat“ nicht von der Hand zu weisen und sollte von der „Task Force“ genauestens aufgeklärt werden, es sei denn, Sie als zuständiger Minister übergeben die Angelegenheit sofort der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft.

Das ganze wiegt umso schwerer, weil OB Baganz und Frau Dr. Jasper auch für die anderen RWW-Kommunen Gladbeck, Bottrop, Kreis Recklinghausen etc. mitverhandelten.

Schwerwiegende Fragen zum Komplex RWW-Verkauf stehen zusammenfassend bis heute im Raum:

  1. Warum haben Dr. Baganz und Dr. Jaspers den begonnenen Weg des Wettbewerbs im Aug. 01 jäh abgebrochen, obwohl SPD+FDP dort noch keine Mehrheit hatten?
  2. Warum haben SPD und FDP zweimal gegen Frau Dr. Jaspers votiert und es danach hingenommen, dass ihre Entscheidung ignoriert wurde?
  3. Auf wessen Ticket arbeitete Frau Dr. Jasper hauptsächlich, auf dem der Stadt oder dem des RWE und ab wann? ............................................
  4. Ist die Jasper`sche Bewertung des RWW in der „Vorstudie“ viel zu niedrig ausgefallen und wenn ja, warum? Wieso blieben die Liegenschaften und sonstiges Anlagevermögen bei der Ermittlung des Kaufpreises völlig unberücksichtigt?
  5. Warum wurde die kommunale Sperrminorität leichtfertig aufgegeben? Ist das so ohne weiteres überhaupt mit dem Grundgesetz und den Landesgesetzen zur kommunalen Daseinsvorsorge vereinbar?
  6. Welche Rolle spielte der RWW-Chef Gerd Müller, ehemals u.a. auch SPD-Chef in Mülheim, bei den zu vermutenden Deals auch bezogen auf seinen eigenen Posten?

4. Der fehlgeschlagene Versuch der Teilprivatisierung der Abwasserbeseitigung

Im Jahr 2000 wurde die Teilprivatisierung der Abwasserbeseitigung eingeleitet und wiederum Dr. Jasper als Beraterin beauftragt. Anfang 2001 legte sie ein Privatisierungsmodell vor, nach dem die teilprivatisierte neu zu gründende Abwassergesellschaft Betrieb und Reparatur des Abwassernetzes übernehmen sollte, das Eigentum am Kanalnetz jedoch bei der Stadt Mülheim verbleiben sollte, damit also auch die Kapitalkosten. Bei dieser sog. „Beistellunglösung“ hätte also der private Anteilseigner das Netz der Stadt Mülheim unentgeltlich als Betriebskapital nutzen können. Nach diesem Modell erfolgte dann auch die europaweite Ausschreibung. 7 Angebote gingen ein, von denen 3 Anbieter, unter anderem RWW, in die engere Wahl kamen. Dass nun, nach obigem Beispiel, RWW, inzwischen ja zu knapp 80% im Eigentum von RWE Aqua, wiederum den Zuschlag erhalten hätte, war bereits abzusehen. Aber das Finanzamt beanstandete die „Beistellungslösung“, weil dabei keine Mehrwertsteuer zu zahlen gewesen wäre. Gespräche mit den Anbietern ergaben, dass ohne das lukrative Modell weniger Kaufinteresse bestand. Somit ist der Versuch der Teilprivatisierung beim Abwasser vorerst gescheitert.

Trotzdem erhielt Dr. Jasper für diese „Fehlberatung“ der Stadt Mülheim ein Honorar von ca. 250 000 Euro (wobei im Haushalt aber nur 300 000 DM , also ca. 154 000 Euro, dafür eingestellt worden waren).

5. Fragwürdige Auftragsvergaben an Dr. Jasper

Aus den Beispielen wird klar, dass jede evtl. Unsauberkeit bei den Auftragsvergaben an Frau Dr. Jasper eben nicht nur unter dem Aspekt, ob vielleicht eine Begünstigung durch OB Baganz für Frau Dr. Jasper persönlich vermutet werden könnte, sondern vielmehr im Hinblick auf einen möglichen Hintergrund der Interessen der beteiligten Unternehmen Trienekens und RWE Aqua gesehen werden muss.

Für die "Vorstudie zu Bewertung und möglichen Veräußerungen von Beteiligungsvermögen" war nämlich zunächst das renommierte Beratungsbüro Anderson aus verschiedenen Anbietern incl. Frau Dr. Jasper von der Beteiligungskommission mehrheitlich bestimmt worden - .................... - in der sie finanziell alle anderen Bieter unterbot. Nachdem Anderson auftragsgemäß schon angefangen hatte, sich in die Problematik einzuarbeiten, setzte das Büro des OB plötzlich eine Sondersitzung der Beteiligungskommission an und seltsamerweise stimmten SPD und SPD nun für Frau Dr. Jasper, die für diesen Auftrag eine Pauschale von 140.000 DM bekommen sollte. Diese Pauschale ........................... floss später in einen Betrag von 360.000 Euro ein, den RWE Aqua letztendlich bezahlte.

Nachdem die Vorstudie beendet war, gab es einen einstimmigen Beschluss im Hauptausschuss, Dr. Jasper bei Ausschreibung und Auswertung der Bieter beim RWW-Verkauf nicht mehr zu beauftragen. Dafür sollte eine Bank gefunden werden, wofür es im Juli 2001auch eine öffentliche Ausschreibung gab. ...........................................

Seitens der Mülheimer Stadtverwaltung soll offenbar keine weitere Untersuchung mehr erfolgen. Wir sehen die Notwendigkeit einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung und bitten Sie daher, hier tätig zu werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir haben uns auch absichtlich nicht an die direkte kommunale Aufsichtsbehörde, die Bezirksregierung in Düsseldorf, gewandt, weil wir diese zumindest in den Privatisierungsgeschäften MEG-Umgründung mit Trienekens und auch Verkauf der RWW-Anteile für zu sehr vorbelastet halten, nachdem sie in beiden Fällen der Stadt Mülheim grünes Licht gab. Bei dem Geschäft mit Trienekens tat sie dies sogar gegen die eindeutigen Feststellungen der Vergabekammer. Beim RWW-Verkauf folgte sie bzgl. des RWE Aqua als "preferred bidder" und der dafür mehrheitlich beschlossenen Selbstentmachtung des Rates der Stadt den Haarspaltereien von OB und Parteien.

Zur Aufgabe der kommunalen Sperrminorität beim RWW-Verkauf ohne Not und gegen vorherige Beschlüsse kurz vor Vertragsabschluss hat die Aufsichtsbehörde auf eine MBI-Beschwerde hin nicht einmal geantwortet, so dass dieses Geschäft unbeanstandet über die Bühne ging zum Schaden der verschiedenen RWW-Kommunen bzw. der Gebührenzahler.

Es hieß ferner immer, Frau Dr. Jasper habe beste Verbindungen zur Bezirksregierung .........

Da zudem Herr Büssow persönlich in den heikelsten Monaten des RWW-Verkaufs als Kandidat für Mülheim für die Bundestagskandidatur auftrat, lassen auch diese Verknüpfungen weitere Zweifel an der vollständigen Neutralität aufkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Überblick noch einmal die städtischen Aufträge an Frau Dr. Jasper

  • Gründung MEG (Mülheimer Entsorgungs Gesellschaft) mit Trienekens
  • Vorstudie zur Bewertung des Mülheimer Beteiligungsvermögens
  • Verkauf der RWW-Anteile (Rheinisch Westfälisches Wasserwerk)
  • Gründung der MVG (Mülheimer Verkehrs Gesellschaft)
  • Teilprivatisierung der Stadtentwässerung
  • Verkauf der RWE-Aktien
  • Gründung einer Beteiligungsholding zu RWE-Aktien
  • Vergabeverfahren Sporthallenabriss und -neubau
  • Vergabe von Contracting-Leistungen zu Heizungsanlagen in städt. Gebäuden
  • Pachtvertrag für MST (Stadthalle)
  • Aufhebung Vertrag des Interim-Managers des „Projektteams Immobilienmanagement“
  • Verkauf der Flächen am Heifeskamp (bis jetzt noch MEG und Abwasserbetrieb)

Inwieweit Frau Dr. Jasper auch bei den Überlegungen und Verhandlungen zu Cross-Border-Leasing von Straßen- und U-Bahnen sowie Abwasserkanälen beteiligt war, ist noch ungeklärt. Zumindest hat sie in Ausschusssitzungen auch zu dem Punkt als Fachfrau Stellung bezogen.

Ebenso ist unklar, inwieweit sie OB Baganz beim letzendlich gescheiterten Versuch der Änderung des Kooperationsvertrages mit der Rhenag zur gemeinsamen Gasgesellschaft MEDL beraten hat. Auch zu dem Punkt hat sie in verschiedenen Sitzungen, in denen der zugehörige MBI-Antrag behandelt wurde, als Beraterin des OB Stellung bezogen.

Auch ist ungeklärt, ob sie noch weitere Aufträge erhalten hat, die aber ebenfalls nicht schriftlich fixiert und ........ wurden.