Startseite
Baganz/Task Force
Jasper
OB-Strafanzeigen
Rüge Reinhard
Baganz-Willkür 1
Rede zur Zensur
Beschwerde Zensur
Internet MBI
Wagenburg
Malefiz für alle
Schikanen der OB`s gegen MBI

                                   Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zur MBI-Startseite

“Gutsherr“ Rixecker und die Gier: Jämmerliches Ende einer peinlichen Affäre? In 2000 retteten ihn Baganz und die Parteien, nun “versteigerte“ sich (bzw. ihn) sein Sohn bei Ebay! Gottes Mühlen mahlen langsam, die Mülheimer Mühlen aber oft falsch herum! als (35 KB) - Sept. 05. Rixecker klagte gegen die MBI, die dürften kein Bild von ihm aus dem Netz verwenden. Das Amtsgericht Mülheim wollte nicht gegen ihn entscheiden. So wurde in einem völlig absurden Verfahren schließlich die MBI verurteilt. Das Landgericht Duisburg macht daraus im Schnellverfahren einen Vergleich. Die MBI mussten ihre Anwaltskosten selbst tragen und Rixecker bekam kein Recht. Seltsam, doch was soll`s.

auf dieser Seite weiter unten und von hier aus per Link jeweils direkt erreichbar:

Mülheim, 1. Feb. 2010

OLG hob die Verurteilung des MBI-Aktiven Martin Müller wegen angeblicher Beleidigung der Mülheimer OB im sog. „Karikaturenstreit“ auf!
das “Corpus delicti”, kopflos

Wie Anwalt Norbert Jedrau aus Essen heute nachmittag mitteilte, war die Berufung beim Oberlandesgericht auf ganzer Linie erfolgreich! Die unverständliche Verurteilung durch das Mülheimer Amtsgericht war vom Landgericht in abgemilderter Form sogar noch bestätigt worden. Der 4. Strafsenat des OLG hob einstimmig mit Urteil vom 19. Jan. alle vorherigen Urteile auf (A.Z.: III-4RVs 193/09).

„Ein Freispruch 1. Klasse“, so Fraktionssprecher L. Reinhard, „alles andere wäre in unserem Rechtsstaat kaum erklärlich gewesen.“ Auf 8 Seiten begründet das OLG ausführlich, warum Martin Verurteilung keinen Bestand haben konnte. Zitat von S. 2: „Die Verurteilung wegen Beleidigung hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand“ oder S. 4: „Es ist bereits fraglich, ob der objektive Tatbestand des § 185 StGB erfüllt ist“ uswusf.: „Eine schwere Klatsche auch für die Staatsanwaltschaft und für das Mülheimer Amtsgericht“, resümiert L. Reinhard.

Weitere Infos zu der gesamten Angelegenheit in der folgenden MBI-Presserklärung vom 2. Sept. 09

 

Mülheim, 2.9.09

"Karikaturenstreit" auf Mölmsch: Urteil nur abgemildert, also Revision!

aus der Serie "Mülheimer Peinlichkeiten fffffff.":
Am heutigen Mittwoch, dem 2. September und damit ganze 3 Tage nach den Kommunalwahlen, fand um 9.00 Uhr beim Landgericht Duisburg die öffentliche Berufungsverhandlung statt zu "Die peinliche
Kloschließung am Wasserbahnhof und die beleidigte OB" oder „Karikaturenstreit auf Mölmsch“

Auch das Landgericht befand nun den MBI-Aktiven Martin Müller der Beleidigung von Frau OB Mühlenfeld für schuldig, wenn auch "am unteren Rand". Auch deshalb setzte das LG die Strafe von 30 Tagessätzen a 10 Euro auf 2 Jahre Bewährung aus. Die Staatskasse soll ferner ein Drittel der Gerichtskosten übernehmen. Revision ist innerhalb 1 Woche zugelassen. Martin wird also wohl Berufung beim OLG Düsseldorf einlegen. Er hat dabei volle Rückendeckung der MBI, denn es geht um sehr grundsätzliche Dinge wie Meinungsfreiheit und dabei auch Grenzen der Satire und indirekt die Frage, ob ein Tatbestand wie "Majestätsbeleidigung" durch die Hintertür in unserer Demokratie wieder hoffähig wird.

Die leicht abgemilderte Bestätigung des bedenklichen Mülheimer Urteils zugunsten der Mülheimer alten und neuen Oberbürgermeisterin ist auch umso unverständlicher, weil Martin die Fotomontage, mit der die hochgradig peinliche Kloschließung am Wasserbahnhof 2007 aufs Korn genommen wurde, nicht von Martin stammt und von ihm auch nur an einen internen MBI-mail-Verteiler zur Begutachtung verschickt worden war. Die MBI hatten sich damals entschieden, die Karikatur nicht weiter zu verwenden. Auch Frau OB gab zu, die Karikatur nur in ihrem Büro als ausgedruckten mail-Anhang gesehen zu haben. Dennoch hatte sie sich persönlich beleidigt gefühlt und unverzüglich durch das städtische Rechtsamt Strafanzeige stellen lassen.

Mit anderen Worten: Hätte sie keine Strafanzeige gestellt, hätte niemand von der Fotomontage Kenntnis genommen. Das Problem der peinlichen Kloschließung an einer der am häufigste frequentierten Stellen der Stadt war ein fundamentaler, unverhältnismäßiger politischer Fehler, der auch im Juli 2007 bereits rückgängig gemacht war, als sie die Strafanzeige, die zuerst gegen den MBI-Sprecher L. Reinhard gerichtet war, auch gegen Martin aufrecht erhielt, nachdem klar war, dass L. Reinhard außen vor war.

Nur: Zwischen April und Juli 2007 gab es massive Auseinandersetzungen zwischen L. Reinhard und Frau Mühlenfeld um die Umsetzung eines Ratsbeschlusses, gemäß dessen L. Reinhard Akteneinsicht zu gewähren war in Konten der Stadt, auf denen die OB ihre exorbitanten RWE-Aufsichtsratstantiemen wie vorgeschrieben bis auf 6000 Euro p.a. an die Stadt abgeführt hatte oder auch nicht. Diese Akteneinsicht wurde erst mit billigsten Vorwänden immer wieder verzögert und als die Einsicht im Juni massive Ungereimtheiten aufwies, weigerte Frau OB sich, diese aufzuklären. Damals half ihr nur das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit seinem unmöglichen Urteil zu dem Neusser OB Napp. Das OVG hob das Urteil letzten Dez. dann auch vollständig auf. Eine erneute Akteneinsicht von L. Reinhard nach Ratsbeschluss ergab im Frühsommer, dass Frau Mühlenfeld inzwischen sehr viel Geld an die Stadt abgeführt hat, notgedrungen oder aus Einsicht, dass der MBI-Sprecher an dem Punkt nicht locker lassen werde, oder warum auch immer.

Kurzum: Für den peinlichen "Karikaturenstreit", bei dem die OB humorlos und wenig souverän wirkt, gibt es eigentlich schon länger keine direkten oder indirekten Gründe mehr. Deshalb hätte die OB nach ihrer Wiederwahl letzten Sonntag auch ein wenig Größe zeigen und das Verfahren beenden können oder sollen.

Martin oder die MBI können das nicht, weil es um sehr grundsätzliche Dinge geht. Es ist nämlich auch nicht einzusehen, für eine verhältnismäßig harmlose, satirische Fotomontage verurteilt zu werden, die nicht einmal weiter verbreitet wurde.

für die MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Weiter unten die beanstandete Fotomontage, aber ohne Köpfe. Oben links haben wir das damalige Schild an der geschlossenen Toilette am Wasserbahnhof in die ursprüngliche Montage eingefügt. So kann sich jeder selbst ein Bild machen, ob diese Fotomontage die Grenzen der erlaubten Satire überschritten hatte oder nicht. Und Frau Mühlenfeld ist raus aus dem Bild. U.E. war sie auch in der ursprünglichen Fassung nicht der Kern der Karikatur! Der lag eindeutig in der peinlichen Schließung einer intakten Toilettenanlage vorletztes Jahr just auf der Schleuseninsel, wo jedes Wochenende bei Sonnenschein viele tausende Spaziergänger aus Mülheim und dem gesamten erweiterten Ruhrgebiet von Ratingen bis Dorsten anzutreffen sind.

 

Mülheimer Peinlichkeiten gibt es seit längerem praktisch am Fließband: hier nun ein weiteres Beispiel

„Karikaturenstreit auf Mölmsch“

oder: Wer mit Kanonen auf Spatzen schießt, trifft wie weiland Phyrrhus meist daneben ….

7.6.08: Der „Karikaturenstreit auf Mölmsch“ sogar im überregionalen Teil der WAZ : "Geldstrafe: Fotomontage zielte unter die Gürtellinie" lautet die etwas einseitige Überschrift. Neutraler dagegen der NRZ-Artikel: "Der Karikaturenstreit", der die ganze Geschichte beleuchtet und als Gegenbeispiel sogar die berüchtigte Merkel-Fotomontage mit den Kaczynski-Brüdern zeigt, zu der die Bundeskanzlerin sagte, so etwas müsse sie als Amtsperson aushalten können. Alle möglichen Leute wollten heute die Fotomontage sehen, um sich selbst ein Bild davon machen zu können, was denn nun so Schlimmes daran sei, dass der Hartz IV-Empfänger M.Müller verurteilt wurde zu für ihn deftigen 30 Tagessätzen wegen der beleidigten OB. Da das Amtsgericht den politischen Hintergrund der Fotomontage nicht berücksichtigen wollte, hier das Bild, das laut WAZ "unter die Gürtellinie zielte", aber ohne Köpfe. Oben links zusätzlich das damalige Schild an der geschlossenen Toilette am Wasserbahnhof. Jede/r kann sich selbst ein Bild machen, ob diese Fotomontage die Grenzen der erlaubten Satire überschritten hat oder nicht. Und Frau Mühlenfeld ist raus aus dem Bild. U.E. war sie auch in der ursprünglichen Fassung nicht der Kern der Karikatur! Der lag eindeutig in der peinlichen Kloschließung letztes Jahr just auf der Schleuseninsel, wo jedes Wochenende bei Sonnenschein viele tausende Spaziergänger aus Mülheim und dem gesamten erweiterten Ruhrgebiet von Ratingen bis Dorsten anzutreffen sind.
 
12.6.08: „Karikaturenstreit auf Mölmsch“: MBI-Aktiver wegen Beleidigung von OB Dagmar Mühlenfeld verurteilt als (114 KB) - NRhZ-Onlinezeitung Nr. 150
6.11.08: Neues zum „Karikaturenstreit auf Mölmsch“: Das Landgericht Duisburg hat auf die Beschwerde aus Mitte Juni 08 gegen das peinliche Mülheimer Urteil einen Termin für eine mündliche Verhandlung festgelegt: Mi., 22. Juli 2009! Jawohl, haarscharf hinter den damals gültigen Kommunalwahltermin vom 7. Juni 2009. Als Martins Anwalt einen früheren Termin beantragte, wurde dieser auf später gelegt, den 2. Sept. 2009 um 9 Uhr in Sitzungssaal 162 beim Landgericht Duisburg, König-Heinrichplatz 1. Damit kurz nach den auf den 30. Aug. verschobenen Kommunalwahl!

Solidarität mit Martin!
Spendet für die Prozesskosten auf das
MBI-Sonderkonto mit der Kontonummer 300933416
, Stichwort "Karikaturenstreit"  bei der Spardabank, BLZ 36060591. Sollte zuviel Geld eingehen oder der Prozess gewonnen werden, wird das Geld z.B. für einen pfiffigen Karikaturen-Wettbewerb verwendet!

Zu den 300 Euro kommen Anwalts- und Gerichtskosten, was sich insgesamt noch deutlich erhöhen könnte, wenn auch die Berufung verloren ginge. Martin kann das aus eigener Tasche nicht bezahlen. Natürlich werden die MBI ihn unterstützen. Wir wären aber auch dankbar, wenn verschiedene Zeitgenossen spenden würden, um die Kosten für die den "Karikaturenstreit auf Mölmsch" aufzubringen, der weit mehr ist als irgendein politisches oder persönliches Geplänkel ist.

  1. Es geht um die Meinungsfreiheit insgesamt: Wenn nämlich jede/r hohe Amtsinhaber/in sofort "Beleidigung" rufen dürfte, wenn er oder sie kritisiert werden, dann ist es vorbei mit diesem grundgesetzlich garantierten Grundrecht in unserer Demokratie
  2. Es geht um die künstlerische Freiheit, insbesondere was Satire und Überspitzung angeht: Wenn das Urteil des AG Mülheim Bestand hätte, dürfte man satirisch fast nichts mehr, weil Personen in der Öffentlichkeit immer nur als Privatpersonen angesehen würden
  3. Es geht auch um die Frage, ob man für eine interne mail belangt werden kann, die zwar nicht weiter verbreitet wurde, aber irgendjemand gezeigt wurde. Frage anders herum: Wäre nicht eigentlich der "Denunziant" derjenige, gegen den Klage hätte erhoben werden müssen, wenn schon überhaupt, weil doch die mail nur intern gemeint war?

 

Mülheim, 6.6.08

Heute nun „Karikaturenstreit auf Mölmsch“ beim Amtsgericht Mülheim um 9.45 Uhr, Saal 110, öffentliche Verhandlung: Die peinliche Kloschließung am Wasserbahnhof und die beleidigte OB.
Frage: Wieviel genau ist nun die Humorlosigkeit einer beleidigten Oberbürgermeisterin wert?
Antwort: 30 Tagessätze a 10 Euro für einen Arbeitslosen!
 
So jedenfalls entschied das Amtsgericht Mülheim gegen M. Müller (Foto links) und folgte damit der Duisburger Staatsanwaltschaft, die keinen Zusammenhang sehen wollte zwischen dem Anlass für die Karikatur,
der peinlichen Toilettenschließung am Wasserbahnhof letztes Jahr, und der Amtsinhaberin Frau OB Mühlenfeld (Foto rechts). Für sie bezog sich die Fotomontage nur auf die Privatperson Dagmar Mühlenfeld. Na denn. Logischerweise werden die MBI gegen dieses Urteil in Berufung gehen.

Auch M. Müller, stellv. sachkundiger Bürger für die MBI, hatte die Fotomontage weder selbst hergestellt, noch im größeren Maße verbreitet. Er hatte die Karikatur lediglich über MBI-Computer an einen internen MBI-mail-Verteiler geschickt. Einer der ca. 10 bis 15 Empfänger leitete die mail  damals weiter an das Büro der OB. Die Fotomontage bewegt sich sicherlich im Rahmen erlaubter Karikaturen im christlich-abendländischen Kulturkreis. Die MBI fanden sie dennoch wenig geschmackvoll und verwendeten sie auch nicht weiter. Frau Mühlenfeld aber fühlte sich anscheinend beleidigt oder aber sie witterte die Möglichkeit, den MBI eins auszuwischen. Sie ließ unmittelbar Strafanzeige erstatten. Nicht zu vergessen: Die OB stand letztes Jahr zusätzlich zu der Toilettenschließung unter sehr großem Druck, weil die MBI über ihren Fraktionssprecher gerade Akteneinsicht haben wollten dazu, wieviel sie von ihren enorm hohen RWE-Aufsichtsratstantiemen (125.000 ¥ alleine für 2007) denn vorschriftsmäßig an die Stadt abgeführt habe. Trotz zweier Ratsbeschlüsse dazu gab es aber nur sehr rudimentäre Akteneinsicht und bis heute keine Aufklärung! All das interessierte das Gericht nicht.

Leserbrief an die WAZ zum Artikel "OB fühlt sich durch eine Fotomontage beleidigt" - Eine Klage loszutreten, ist schon sehr hahnebüschend und zeugt von Überheblichkeit!

Frau Mühlenfeld erschien vor Gericht mit Frau Mackels (s.u.) vom Rechtsamt als ihrer Sekundantin. Genau die, welche so überraschend und rückwirkend ab Jan. zur Korruptionsbeauftragten der Stadt Mülheim wurde. Auf der Stelle scheint sie aber unterbeschäftigt zu sein, so dass sie lieber ihre Zeit auf solch überflüssigen Gerichtsterminen verbringt oder verbringen muss. Die Geschichten z.B. um Bremekamp oder Yassine sind ja auch völlig durchleuchtet, oder etwa nicht?

Bis jetzt haben die MBI die Fotomontage noch nicht weiter verbreitet. Deshalb hier noch einmal die leicht amüsante Beschreibung aus der Anklageschrift, A.Z.: 14 Ds-113 JS 261/07-843/07 in der Strafsache gegen Müller

".... wird angeklagt, eine andere Person beleidigt zu haben. Der Angeschuldigte versandte im April 2007 über den internen Mail-Verteiler der Fraktion "Mülheimer-Bürgerinitiativen" (MBI), die im Wege der Fotomontage zwei Frauenkörper zeigt, die auf einer Wiese hocken und deren Unterbekleidung bis zu den Knien heruntergezoigen ist. Auf diese Körper wurden jeweils Fotos des Kopfes der Oberbürgermeisterin Mühlenfeld gesetzt. Dabei wurden Fotos verwandt, auf denen der Mund der Oberbürgermeisterin leicht geöffnet ist, ihre Augen sind geschlossen bzw. richtet sie an der Kamera vorbei, ihr Gesichtsausdruck wirkt jeweils leicht entrückt. Linksseitig befindet sich der Schriftzug "Neues aus Ruhrbania: Freiluftgeschäfte am Wasserbahnhof" ... Die geschädigte Oberbürgermeisterin hat am 23.04.2007 Strafantrag gestellt."

Soweit die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 13.11.2007. Das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht sollte am 28.3.08 verhandelt werden, wurde dann aber erst auf den 23.5. verschoben und dann erneut auf den 6.6.08.

Worum geht es überhaupt?

Im März letzten Jahres wurde die intakte Toilettenanlage auf der Schleuseninsel geschlossen als "Haushaltskonsolidierung" mit dem erhofften Effekt von sage und schreibe 26.000 Euro Einsparung pro Jahr. Peinlich und hochgradig kontraproduktiv just an dieser sehr stark frequentierten Stelle, wo an jedem sonnigen Wochenende selbst ohne Veranstaltung auch tausende auswärtiger Besucher anzutreffen sind!Viele Bürger waren damals sehr erbost über die unnötige und unverstädliche Maßnahme. Bereits im Juni musste die Anlage aufgrund des enormen öffentlichen Drucks wieder geöffnet werden. Irgendwann Mitte April erstellte jemand eine Karikatur als Fotomontage dazu und brachte sie im MBI-Büro vorbei. Der stellvertretende sachkundige Bürger der MBI, M. Müller, verschickte sie per e-mail - Betreff: "Neulich am Wasserbahnhof" - an einen sehr beschränkten internen MBI-Verteiler (nicht "den" Verteiler). Einer der ca. 10 bis 15 Empfänger leitete die mail anscheinend weiter an das Büro der OB.

Die Fotomontage bewegt sich sicherlich im Rahmen erlaubter Karikaturen im christlich-abendländischen Kulturkreis. Wir fanden sie aber wenig geschmackvoll und verwendeten sie als MBI nicht weiter.

Frau Mühlenfeld aber fühlte sich anscheinend beleidigt oder aber sie witterte die Möglichkeit, den MBI eins auszuwischen. Nicht zu vergessen: Sie stand damals unter sehr großem Druck, weil die MBI über ihren Fraktionssprecher gerade Akteneinsicht haben wollten dazu, wieviel die OB von ihren enorm hohen RWE-Aufsichtsratstantiemen (alleine 2007 125.000 Euro!) denn vorschriftsmäßig an die Stadt abgeführt habe. Trotz zweier Ratsbeschlüsse dazu gab es aber nur sehr rudimentäre Akteneinsicht und bis heute keine Aufklärung!

Das Rechtsamt schickte im Mai und Juni 2007 mehrere allgemeine Unterlassungsaufforderungen incl. Strafgeldandrohung an den MBI-Sprecher L. Reinhard, ohne jeglichen Bezug.
Erst am 19.6.07 die Aufklärung:
"Sehr geehrter Herr Reinhard,
.... übersende ich Ihnen die " besagte" Mail, auf die sich meine Schreiben vom 25.04.2007 und 30.05.2007 beziehen. Sollte die Unterlassungserklärung nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen unterschrieben zurückgesandt werden, wird Unterlassungsklage erhoben.
Alexandra Mackels, Rechtsamt"

Bevor die von Frau Mackels angegebene 2-Wochen-Frist verstrichen war, erhielt der MBI-Sprecher aber bereits eine Vorladung zur Kripo in Essen.

Mit Schreiben vom 13.11.07 schrieb die StA Herrn Reinhard, das Verfahren sei eingestellt worden.

Am 30.11.07 erhielt dafür M. Müller die o.g. Anklageschrift des Amtsgerichts Mülheim und Anfang 2008 die Ladung zu einem Hauptverhandlungstermin, der inzwischen bereits zweimal verschoben wurde.

Die ganze Geschichte ist in sich bereits eine peinliche Provinzposse.

Bedenklich wird sie aber auf dem Hintergrund etlicher Vorgänge der letzten Jahre, bei denen "Regierende" unserer Stadt Mülheim enormen Schaden zufügten, was aber in keinem Fall von der Staatsanwaltschaft oder Gerichten auch nur untersucht wurde. Mit der lapidaren Formel "Kein Anfangsverdacht" kamen nicht nur ex-OB Baganz und seine Geliebte als Dauerberaterin beim Ausverkauf der Stadt davon, auch zu den mehr als unsauberen MEG- oder RWW-Geschichten folgte nichts, genauso wenig wie zu nicht abgeführten Aufsichtsratsgeldern der OB. Ebenso wurde kein einziger der inzwischen zweistelligen Zahl von abgängigen Geschäftsführern jemals für Mißwirtschaft oder Veruntreuung belangt uswusf..

Selbst bei dem krassen Fall des SPD-Ratsherrn Yassine , der nachgewiesenermaßen sich den Fraktionswechsel mit Geld und Job vergüten ließ, sein Diplom fälschte, sich damit einen höherdotierten Job erschlich, in dem er sich auch noch mit gefälschten Überstundenangaben das Gehalt verdreifachte uswusf.., untersucht zwar die Staatsanwaltschaft, doch es gibt kein Anzeichen, dass selbst für erwiesene Straftaten auch Konsequenzen folgen werden, geschweige denn, dass die Hintermänner und -frauen, zu denen auch Frau Mühlenfeld eindeutig gehört, beleuchtet würden, die die Verbrechen schließlich ermöglichten oder gar förderten.

Dafür aber wird eine läppische angebliche "Majestätsbeleidigung" der OB gleich mit Strafverfahren geahndet, obwohl

  1. von der Sache her recht eindeutig keine Straftat, weil durch die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit gedeckt und
  2. die Karikatur nicht wirklich verbreitet oder veröffentlicht wurde.

Kein Ruhmesblatt ist auch die Humor- und Gnadenlosigkeit der OB. Sie sollte sich an Frau Merkel oder Herrn Beck ein Beispiel nehmen, die eben nicht wegen jeder mehr oder weniger geschmacklosen Karikatur die Strafverfolgungsbehörden einschalten.

Der ganze unrühmliche Vorgang zeigt aber deutlich, wie herunter gekommen die politische Kultur in Mülheim ist, egal was das Amtsgericht nun aus der Lapalie macht, die eigentlich nicht einmal das ist.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

P.S.: Als der OB-Referent U. Ernst mir in der letzten Ratsitzung am 24.4.08 wegen einer Anfrage als solche zur Zukunft der skandalumwitterten JSG bereits den Vorwurf der Demagogie machte, stellte das viel eher den Tatbestand der Beleidigung und Verunglimpfung dar. Deshalb würde ich aber nie auf den Gedanken kommen, postwendend zur Staatsanwaltschaft zu rennen! Ganz abgesehen von der Frage, ob diese bei einer "oppositionellen" Anzeige auch wirklich tätig werden würde!

8.5.08: Leserbrief an die WAZ zum Artikel "OB fühlt sich durch eine Fotomontage beleidigt" - Eine Klage loszutreten, ist schon sehr hahnebüschend und zeugt von Überheblichkeit!

 

PRESSEMITTEILUNG

Mülheim, den 9.11.00

OB Baganz versucht Kritiker zu kriminalisieren

Zwei Tage nach der MBI - Dienstaufsichtsbeschwerde wegen vergaberechtswidriger Grundstücksverkäufe stellt OB Baganz nun Strafanzeige gegen den MBI - Fraktionssprecher Lothar Reinhard

Kaum war durch die Presse bekanntgeworden, dass die MBI - Fraktion eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verwaltung und damit ihrem obersten Chef, OB Baganz, wegen der Grundstücksverkäufe ohne satzungsgemäße Ausschreibung auf dem ehemaligen Kasernengelände gestellt hat, erreichte die Fraktion und Lothar Reinhard am heutigen Tag ein Schreiben von OB Baganz, in dem er seinerseits nun Strafanzeige gegen Lothar Reinhard stellt.

Worum geht es?

Die MBI hatten vor Monaten dafür gesorgt, daß aus dem Grundstücksverkauf "Gut Kleinlehn" an den langjährigen Bauamtsbediensteten Rixecker wegen des Verdachts der Begünstigung ein "Fall Rixecker" wurde, schließlich musste OB Baganz die dazugehörigen Akten an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung weitergeben.

Jetzt hat der OB Strafanzeige gegen den MBI - Fraktionssprecher gestellt, weil der angeblich vor Monaten in der Grundstücksangelegenheit Rixecker "Geheimnisse" verraten hätte.

Handelt es sich nun bei der Strafanzeige um die etwas kindliche Form von "Nachkarten"?

Die MBI stellen fest:

mit der jetzt erfolgten Strafanzeige gegen Fraktionssprecher Lothar Reinhard im Fall Rixecker stellt OB Baganz die Fakten auf den Kopf: statt Unregelmäßigkeiten der Verwaltung und dubiose Vergabepraktiken werden die Kritiker hieran verfolgt und sollen kriminalisiert werden

Die MBI können nach einem Jahr Ratstätigkeit zahlreiche Fälle vorweisen, in denen ihre Anträge und Anfragen nicht weitergeleitet wurden, verschwanden, vertagt oder einfach nicht behandelt worden sind. Die Krönung hiervon fand in der letzten Ratssitzung statt, als OB Baganz ganz einfach der MBI das Recht verweigerte, 3 Anträge an den Rat zu stellen und diese kraft eigenen Ermessens den Fachausschüssen zuteilte womit ein Grundprinzip demokratischer Verfahrensweisen außer Kraft gesetzt wurde und faktisch Zensur ausgeübt wurde.

Im Januar 2001 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die MBI ein wegen angeblicher Verfristung.

                 Startseite