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Mülheim, den 20.09.02

Vorschlag für den Planungsausschuss am 8. Oktober 02   TO: öffentlich

Hochwasserschutz: Stand der Regenwasserversickerung auf Baugrundstücken in Mülheim seit dem neuen Landesgesetz 1996

Nach dem Hochwasser von 1993 wurde Mitte der Neunziger Jahre der Vorrang für die Regenwasserversickerung gegenüber der Einleitung ins Kanalsystem auf Baugrundstücken durch Landesgesetz zwingend vorgeschrieben. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ebenso bei Baulückenschließung ist die Versickerung, soweit der Untergrund geeignet ist, demnach vorrangig durchzuführen.

Da die Regenwasserversickerung ein wichtiger Bestandteil des Hochwasserschutzes ist, stellt sich jetzt aktuell nach der nächsten Hochwasserkatastrophe die Frage, welche Maßnahmen die Verwaltung durchgeführt hat, um die Versickerung allgemein zu fördern, wie die o.g. gesetzlichen Vorgaben bei Bebauungsplänen und Einzelprojekten umgesetzt worden sind und welche Erfolge bisher zu verzeichnen sind.

Die Verwaltung möge dazu einen Sachstandsbericht geben und ggfs. weitere Vorschläge zur Förderung der Regenwasserversickerung und zur konsequenteren Umsetzung zur Diskussion stellen.

Insbesondere möge die Verwaltung im einzelnen aufschlüsseln, bei wievielen Projekten (auch in % aller Neubaumaßnahmen) seit Inkrafttreten des Landesgesetzes Anfang 1996 Versickerungsmaßnahmen umgesetzt wurden.

Weiterhin möge die Verwaltung darlegen, ob es für das Stadtgebiet einen Plan bzw. ein Kataster für versickerungsfähige Flächen o.ä. bereits gibt und wenn nicht, ob ein solches Kataster geplant ist.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Planungsamtsleiter Suttmann berichtete, das Wasserhaushaltgesetz schreibe das genauso vor, wie oben beschrieben und die Verwaltung halte sich an Gesetze. Es sei aber nicht ihre Aufgabe, abzuzählen, bei wievielen Projekten das Gesetz umgesetzt worden sei. Zu der letzten Frage sagte Herr Suttmann garnichts.
Ganz schön frech, oder? Jedenfalls zeigt die Antwort in erschreckender Weise, welchen niedrigen Stellenwert Hochwasserschutz im Mülheimer Planungs- und Bauordnungsamt einnimmt!