Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite 25. April 02: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Klägern aus Duisburg-Baerl gegen eine 30 m hohe Handymastenanlage recht gegeben. Nun muss die Anlage
demontiert werden. “ Sie fügt sich optisch nicht in das Umfeld ein” und “der Sendemast hält die erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung nicht ein” urteilte das Gericht. Ähnliches könnte z.B. für die
Sendeanlage auf der Alsenstr. in Styrum gelten! BVG-Urteil zum Thema 11.4.02: Auf den Blocks mit
Eigentumswohnungen an der mittleren Bugenbeck
wollten Verwalter und Beirat Sendemastenanlagen errichten, alles sehr ähnlich dem Fall Karlsruher Str., auch der gleiche
Verwalter. Viele Eigentümer sind uninformiert, einige aber bereits nicht einverstanden. Das Gerichtsurteil zur Karlsruher
Str. von Jan. 02 wird ihnen helfen. Am heutigen Do. war Eigentümerversammlung! Die Eigentümergemeinschaft an der Buggenbeck lehnte einstimmig die Errichtung einer Handymastenanlage auf ihrem Haus ab, wie der
Verwalter es vorgeschlagen hatte. Mobilcom wollte 6 Sende- und 6 UMTS-Masten errichten, Verträge waren bereits fix und fertig in der Schublade. Eigentümer hatten einen Vertreter von MESSI zur Versammlung geladen, der über
den Stand der Dinge, die Risiken etc. berichtete. Feb. 02: Flugblatt von MBI+MESSI: Sendemastenanlage im Wohngebiet in
Speldorf per Gerichtsbeschluss verhindert! Gleichzeitig wächst der Wald der strahlenden Spargelmasten ungeregelt weiter und der zuständige Ausschuss fällt aus!Einladung zu einem Treffen zur Problematik der Handymasten: “Keine Handymasten in Wohngebieten, nicht in Speldorf und nirgendwo!” Mi., den 12. Dez., um 19.30 Uhr MBI-Geschäftsstelle, Kohlenkamp 1 und die
MESSI-Gründung 24.01.02: Gerichtsbeschluss zur geplanten Handymastenanlage in Speldorf auf den Häusern Karlsruher Str. 12 bis 16: Voller Erfolg der Gegner:
der Beschluss der Eigentümerversammlung wurde aufgehoben! Ein neuer Beschluss müsste einstimmig erfolgen, was aber unmöglich ist! Zitat des
Mülheimer Gerichtsbeschlusses
vom 24. d. M. zu der nun verhinderten Sendeanlage Karlsruher Str.: “Darüber hinaus beeinflusst ihr Betrieb die die Wertigkeit des Sondereigentums einzelner Wohnungseigentümer, da um die gesundheitliche Unbedenklichkeit gepulster hochfrequenter Signale bzw. Abschirmungsmaßnahmen in Fachkreisen noch immer gestritten wird. Auch die Vermietbarkeit der Dachgeschosswohnungen im Antennenbereich würde erschwert. ... Es geht nicht an, dass die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft sich über vitale und greifbare wirtschaftliche Interessen einzelner Wohnungseigentümer, nämlich der der Wohnungen im Dachgeschoss hinwegsetzt.” MBI-Kommentar: Ähnliches muss auch für Nachbarhäuser und Mieter gelten, auch z.B. in Styrum!!
Am 6.12.01 um 10.40 Uhr erster Gerichtstermin beim Amtsgericht von Miteigentümern gegen die geplante Sendeanlage an
der Karlsruher Str. Verkündungstermin ist der 24. Jan. 02. Dort wird wohl eine Wiedeholung des Eigentümerbeschlusses beschlossen werden! 28.11.01: Anfrage an den Planungsausschuss am 11.12.01, inwieweit in Mülheim
Konsequenzen gezogen werden zu dem Gerichtsurteil zu Handymasten in Kaarster Wohngebieten, die als “gewerbliche Anlagen” dort als nicht
zulässig beurteilt wurden.verschoben auf die Sitzung am 15.1.02, da Verschickung der Anfrage im Amt “verschlampt”: am 15.1.02 nur
mit “wir wissen nix usw” beantwortet Keine Handymasten in Wohngebieten, nicht in Speldorf und nirgendwo!Liebe Speldorfer Mitbürger! Auf
den Dächern der Häuser Karlsruher Straße 12 bis 16 soll eine Sendeanlage für Mobilfunk installiert werden. So will es eine
Mehrheit der Eigentümergemeinschaft, vor allem Eigentümer, die selbst nicht dort wohnen.
Nachdem jahrelang über eventuelle Gefahren durch Handys und Sendemasten gestritten
wurde, erhärtet sich jetzt der Verdacht: Gesundheitsschäden sind für alle Anwohner
im Umfeld von Sendemastanlagen, insbesondere für Kinder, zu befürchten. Gleichzeitig gehen aber die Betreiber der Anlagen in die Offensive- für das neue
UMTS-System wird eine vielfache Anzahl an Sendemasten benötigt, ein dichtes Netz soll auch noch den letzten Winkel "anstrahlen". Das bedeutet, dass der Druck der Mastenbauer
auf die Wohngebiete zunimmt. Für Eigentümer, die selbst nicht dort wohnen, ein einträgliches Geschäft: der Betreiber zahlt jährliche Pacht. Bis jetzt ist für den Betrieb
einer solchen Anlage, wenn die Antennen nur kleiner als 10 m sind, keine Baugenehmigung erforderlich, nur das Einverständnis des Hauseigentümers. Nachbarn und Mieter werden gar nicht gefragt. An der Karlsruher Straße sind nicht nur die Bewohner der Häuser Nr. 12 bis 16 und der gegenüberliegenden MWB-Häuser betroffen. Im direkten Umfeld von nur 100m Entfernung wohnen hunderte Menschen auf dem Haydnweg, der Duisburger und der
Karlsruher Str., einschließlich des Einkauszentrums am Depot und nicht zu vergessen der kath. Kindergarten! Im Umkreis von 500m wohnen tausende im Gebiet
Blötterweg/Arnoldstr., Saarner, Friedhof- und Lutherstr. Daneben 3 Schulen und 3 weitere Kindergärten! Dazu würden sich die Strahlen mit der bereits bestehenden Sendeanlage an der Lutherkirche addieren.
Doch was tun, wen fragen? Verlieren die Wohnungen an Wert? Kann man sich als Mieter, als Kindergarteneltern usw. wehren? Wenn ja, wie? Fragen über Fragen.
In Mülheim gibt es bisher keine Bürgerinitiative, an die sich besorgte Betroffene wenden oder mitmachen könnten. Einladung zu einer Informationsveranstaltung Mi., dem 21. Nov., um 19.00 Uhr im Vereinsheim des VfB Speldorf am BlötterwegWelche Gefahren gehen von Handymasten aus?
Was tun gegen die Errichtung weiterer Sendeanlagen in Wohngebieten?
mit Herrn Sommer aus Kaarst, der als Mitglied einer Bürgerinitiative den Bau einer
Sendemastenanlage im Wohngebiet gerichtlich verhindert hat, Willy Schmitz-Post, der sich als Grundschulleiter intensiv mit den Gefahren befasst hat und RA Kempgen zu juristischen Fragen.
Vorwiegend Speldorfer erschienen. Etliche zeigten Interesse daran, eine Bürgerinitiative zu gründen. Nächster vorgesehener Termin am 12.12.
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