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 B 50 neu im Internet: http://www.b50neu.de oder http://www.hochmoseluebergang.de

Protestaktion der Zeitschrift "FEINSCHMECKER"

3.11.09: Frontal 21 im ZDF ab 21 Uhr mit einem Beitrag zu dem Wahnsinnsprojekt der geplante Hochmoselbrücke der sog. B50neu, die in Wirklichkeit die Verlängerung der A 60 ist, aber nicht Autobahn genannt werden darf, weil selbst der prognostizierte Spitzenwert an Verkehr nicht über 17500 Fahrzeuge/Spitzenstunde hochzumogeln war. Autobahn ist aber erst ab 20.000.  Dieses zerstörerische Monsterteil ist eine Uralt-Planung, die einst die Nato-Hauptquartiere Brüssel und Hanau verbinden sollte. Ohne Sinn und Verstand wird das schöne Moseltal bei Ürzig/Zeltingen-Rachtig ge- und zerstört und damit eine Kultur von 2000 Jahren aus der Römerzeit! Wer sich an die Fernsehserie "Moselbrück" erinnert, genau dort ... 
Ähnlich wie in Dresden: eine echte "Weltkulturschande"!
Seit Jahren sollte die Wahnsinnsbrücke über PPP finanziert werden, nur es fand sich kein privater "Partner"

Der Beitrag über den Hochmoselübergang auf der ZDF-Seite: Bauprojekt schadet Weinbau
Teure Moselbrücke
von Andreas Halbach
Weinliebhaber aus der ganzen Welt protestieren gegen den geplanten Neubau der Bundesstraße B 50n bei Ürzig an der Mittemosel. Dort soll bis 2016 eine 25 Kilometer lange Trasse gebaut werden und dabei auch eine der höchsten Brücken Deutschlands, 160 Meter hoch und 1,7 Kilometer lang. Kritiker sprechen von gewaltiger Geldverschwendung für das knapp 300 Millionen Euro teure Verkehrsprojekt. Umweltschützer und Einheimische befürchten gravierende Schäden für Landschaft und Tourismus. Der Bericht als im Internet.

UnHappy Mosel am 03.05.2009: Ganztägig an der Stelle des geplanten 'Hochmoselübergangs' auf das Bauwerk und dessen Folgen aufmerksam machen. Von Traben-Trarbach aus (Bahnhof) ab 14.00 Uhr eine Fahrraddemo.

28.4.2009: 1. Spatenstich bei Platten. So hatten sich die Straßenplaner und Politiker ihren 'Spatenstich' ganz bestimmt nicht vorgestellt!
Ein Meer von Transparenten und Protestplakaten, gehalten von wütenden Bürgern, die sich die immergleichen stereotypen Argumentationen nicht mehr anhören wollten, erwartete sie! Von Pfiffen und Zwischenrufen begleitet gingen viele der altbekannten Worthülsen unter:
Das Rhein-Main-Gebiet müsse mit den Nordseehäfen verbunden werden (als wenn das nicht längst der Fall wäre!), sogar Umwelt und Tourismus würden davon profitieren - wohlgemerkt: Es geht um den Hochmoselübergang, den dramatischsten Eingriff, den die Mosel und das Umland je erleben soll!
Schließlich fiel der Spatenstich ganz aus: Der dafür vorgesehene Bagger war von Demonstranten besetzt worden; der Widerstand war schlicht und einfach nicht einkalkuliert worden.

2006: Sie können es nicht lassen! Ergänzendes Planfestellungsverfahren

06.06.2006: Über 2 Jahre war es ruhig um die B50 neu und den Hochmoselübergang. In dieser Zeit hat das Land Rheinland-Pfalz die Pläne entsprechend der Vorgaben der Gerichte überarbeitet und im Juni 2006 ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Dies ermöglicht nun das erneute Einreichen von Einwedungen und ein erneutes Beschreiten des Klageweges, der aber scheiterte!

12. Dez. 02: Trierischer Volksfreund ”B 50 neu: Vögel haben Vorfahrt. Bau des Hochmosel-Übergangs liegt weiter auf Eis KOBLENZ.(mai) Keine Entscheidung, aber eine klare Tendenz: Wegen eines Vogelschutzgebietes wird der Planfeststellungsbeschluss zum Hochmosel-Übergang bei Zeltingen-Rachtig (Kreis Bernkastel-Wittlich) möglicherweise per Gerichtsbeschluss gekippt.

09. Nov. 02: Leserbrief zum Thema Startbahnverlängerung am Flugplatz Hahn von Dr. Hans-Jürgen Belitz

06.11.2002: Hochmoselübergang: OVG Koblenz lehnt Eilanträge des BUND ab - Termin in den Klageverfahren am 12. Dezember. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat heute die beiden Eilanträge des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den sog. Hochmoselübergang abgelehnt. Mit diesen Anträgen wollte der BUND zwei im vorigen Jahr zu seinen Ungunsten ergangene Eilbeschlüsse abgeändert wissen und den ursprünglich für diesen Herbst vorgesehenen Baubeginn an der B 50 stoppen. Das OVG sprach dem BUND jetzt aber das Rechtsschutzbedürfnis für die neuerlichen Eilanträge ab. Denn zum einen hat der Landesbetrieb Straßen und Verkehr mittlerweile verbindlich erklärt, dass vor Ende Februar 2003 ohnehin keine Bauarbeiten anstehen. Zum anderen ist in den beiden Klageverfahren des BUND ein neuer Verhandlungstermin schon auf den 12. Dezember 2002 (10.00 Uhr, Sitzungssaal I) anberaumt.

21.8.02: Der angekündigte 1. Spatenstich am 26.8.02 für die B50neu ist abgesagt! Im Verkehrsministerium von Baukhage in Mainz will man angeblich erstmal abwarten ("Aus Respekt vor dem Gericht und dem laufenden Verfahren....." so ein Sprecher des Verkehrsministeriums RLP). Am 8.8. hatte das OVG ja erstmals der Klage des BUND Aussicht auf Erfolg eingeräumt. Nun hat der BUND neue Eil-Anträge gestellt, um den Bau der beiden Planabschnitte zu stoppen.

Trierischer Volksfreund (TV) vom 9.8.02: B 50 neu: Pläne vor dem Aus?
KOBLENZ. Überraschung im Gerichtsstreit um die Bundesstraße 50 neu: Der Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nennt ein Vogelschutzgebiet "ein möglichen Planungshindernis". Das könnte die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bedeuten.
(“Das ist eine Sensation”)

TV vom 10.8.02: Spatenstich trotz Fragezeichen: Verkehrsministerium hält ersten Abschnitt der B 50 neu von Wittlich bis Platten auch allein für sinnvoll. Entsprechend sehen auch die Pläne im Verkehrsministerium aus. Der Spatenstich für den ersten Abschnitt von der A 60/A1 bei Wittlich bis Platten erfolge wie geplant am 26. August. Ministeriumssprecher Wagner: "Der Abschnitt macht auch für sich allein genommen Sinn, da der Wittlicher Stadtteil Wengerohr so entlastet wird." (eigentlich müsste der Artikel lauten: “Das ist ein Skandal!”)

Teilerfolg gegen ein fossiles Wahnsinnsprojekt mit Hochmoselbrücke
Pressemitteilung der AG Mosel-Hunsrück vom13.3. nach der Urteilsverkündung weiter unten auf dieser Seite

Gemischte Bilanz nach drei Stunden Verhandlung: Rechtsanwalt Klaus Kall (rechts) im Gespräch mit seinen Mandanten Elke Schwaab-Scherr (links) und Lothar Reinhard (Mitte).
KOBLENZ. Tränen und hochjuristische Diskussionen: Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) wurde heftig gestritten in den beiden Verfahren gegen die Bundesstraße 50 neu. (Trierischer Volksfreund, 2.3.02)

Das größte Straßenbauprojekt in Rheinland-Pfalz heißt B 50 neu (Internet: http://www.b50neu.de oder http://www.hochmoseluebergang.de e-mail: b50neu@gmx.de ) und soll die Verlängerung der skandalösen A60 in der Eifel mit ihren etlichen Brücken in der Landschaft ohne Anbindung verlängern per "Hochmoselbrücke" - über 170 m Höhe und eines der größten Brückenprojekte Westeuropas - in den Hunsrückbereich hinein bis zu dem nicht mehr gebrauchten Flugplatz Hahn -ehedem riesiger amerikanischer Militärflughafen mit Pershings, Missiles etc. (Hasselbach) - der nun per hochsubventioniertem Billigflugangebot der Rhynair künstlich am Leben erhalten wird und werden soll (für 12.99 Euro nach London usw.).

Seit den 60iger Jahren sind die Planer an diesem Projekt am Planen. Nachdem die Amis weg sind und die militärische Bedeutung als Verbindung der NATO Hauptquartiere Brüssel und Hanau ebenfalls macht diese Autobahn überhaupt keinen Sinn mehr. Dennoch versucht man es noch einmal.

Da der Verkehrsbedarf in seiner Prognose für 2015 über 13.500 Kfz täglich nicht hinauskommt, eine Autobahn aber 20.000 Kfz vorweisen muss, wurde dieses heikelste Teilstück der A 60 einfach umbenannt in B 50 neu, obwohl die B 50 in dem Teil heute woanders verläuft.

Die Brücke soll an einem der schönsten Teile der Mittelmosel das Tal zerschneiden, ungefähr da, wo die Fernseh-Seifenoper Moselbrück spielte. Die ökologischen Zerstörungen sind so gewaltig, dass die Umweltgutachter - übrigens dieselben, die nun für Clement in NRW sein Prestigeobjekt Metrorapid mit schönreden - zugeben mussten, dass etliche der Eingriffe nicht ausgleichbar sind! Dennoch stellten sie den landschaftspflegerischen Begleitplan mit Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen auf.

Und dafür bräuchten sie 2 Äcker, die mir als Mitglied einer Erbengemreinschaft gehören. Nach Durchsicht der Planunterlagen war ich überzeugt, dass dieses Projekt (was mir persönlich schon vorgestellt wurde, als ich Ende der 60iger Jahre zum ersten Mal wählen ging!) wenig Sinn ergibt, meine Heimat zerstören würde und den enormen "Friedensbonus", den die Gegend nach Wegfall der Tiefflieger genießt, ohne Not wieder teilweise reduzieren würde. Nicht zufällig explodieren die Dörfer seit Anfang der 90iger und haben riesige Zuwanderungszahlen.

Also klagte ich. Die Verhandlung war am letzten Donnerstag, dem 28. Feb.02, vor dem OVG Koblenz.

Lothar Reinhard

AG Eifel-Mosel-Hunsrück in Bewegung
1. Vorsitzender
Karl-Gustav Kwasny
Hof Hahnenfuß
54539 Ürzig
fon 01732440802
e-mail:
mosella16@aol.com <mailto:mosella16@aol.com>

BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Bezirksbeauftragte Trier
Heide Weidemann
Hauptstr. 56, 54492 Erden
fon 06532-93146 fax - 92147
e-mail: heideundjoerg@t-online.de

Bündnis 90/Die Grünen
Kreisverband Bernkastel-Wittlich
Jutta Blatzheim-Roegler
Am Heiligenrech 9, 54470 Bernkastel-Kues
fon 06531-6148 fax -915406, e-mail: Blatzheim-Roegler@t-online.de

Pressemitteilung

B 50 neu - Hochmoselübergang
Urteilsverkündung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz am 23.03.2002

Erwartungsgemäß hat das OVG Koblenz die Klagen der Erdener Winzerfamilie Schwaab und des Mühlheimer Lehrers Lothar Reinhard abgewiesen.

Erwartet haben das Karl-Gustav Kwasny von der Bürgerinitiative, Heide Weidemann vom BUND und die Kreisvorsitzende von Bündnis 90/DieGrünen, Jutta Blatzheim-Roegler, weil sie schon bei der Beobachtung des Verhandlungstermins den Eindruck hatten, dass dem Gericht einfach der Mut fehlt, sich von formaljuristischen „Zwängen“ und dem „mainstream“ der Straßenbaupolitiker freizumachen und wirklich Recht zu sprechen.
Denn dass hier Unrecht legalisiert werden soll, liegt überdeutlich auf der Hand: Nicht einmal das von den Straßenplanern selbst vorgelegte Verkehrsgutachten belegt die Notwendigkeit der geplanten B 50 neu!!!
Kein Wunder also, wenn die Landesstraßenverwaltung (LSV), die bereits nach Investoren für die Mautstrecke sucht, gleichzeitig eingesteht, wie vage die Verkehrsprognosen für die B 50 neu sind: Die optimistisch geschätzte Belastung von 17.600 Kfz pro Tag - die entgegen dem erklärten politischen Willen KEINE Maut berücksichtigt - fällt trotzdem schon um 2.400 Kfz zu gering aus für einen autobahnmäßigen Ausbau. Realistische - im Landtag Rheinland-Pfalz sogar eingeräumte Prognosen - gehen von nur 10.900 Fahrzeugen aus. Folgerichtig wird von der LSV "eine Garantie der Prognosewerte nicht übernommen."
Käme es tatsächlich zu einer Interessenabwägung, müsste das Projekt kläglich scheitern. Das hatte sich auch im Verhandlungstermin gezeigt. Der Kläger Lothar Reinhard machte deutlich, er klage, weil der die Trasse verhindern wolle. Er werde deshalb sein Land, das in der geplanten Ausgleichfläche liegt, nicht zur Verfügung stellen, damit unter dessen Zuhilfenahme Unrecht geschehen könne: Unruhe bei den Straßenplanern, eine Sitzungsunterbrechung und dann die Ankündigung, man werde die Ausgleichflächen neu festlegen, offensichtlich um den Kläger - wie es juristisch heißt - klaglos zu stellen. So einfach ist es, einen unangenehmen Kläger loszuwerden. Und so wird die B 50 neu mit Zähnen und Klauen verteidigt und soll gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung durchgesetzt werden, auch wenn man dafür potenzielle oder tatsächliche Kläger, die sich mit Zugeständnissen nicht von Ihrer Klage abbringen lassen, nach allen Regeln der Kunst „kaltstellen“ muss.

Für die AG Eifel-Mosel-Hunsrück in Bewegung und den BUND ein Eingeständnis, dass man sich doch wohl bewusst ist, auf welch tönernen Füßen die Begründung für das Vorhaben steht. Ob das oder andere Gründe zur Abweisung seiner Klage führten, konnten die bei der Urteilsverkündung nicht in Erfahrung gebracht werden, weil Herr Reinhard selbst nicht anwesend sein konnte.
Die Eheleute Schwaab wurden hautsächlich deshalb abgewiesen, weil ihre Klagegründe „präkludiert“ wären. Für den Normalbürger ist kaum nachzuvollziehen, was das bedeutet: Schon in den Einwendungen im Planfeststellungsverfahren - das heißt in den wenigen Wochen der Offenlegungsfrist - muss der spätere Kläger eingehend und präzise alles vorbringen, was eventuell später einmal Klagegegenstand sein könnte, sowohl seine Ansprüche als auch mögliche Fehler des jahrzehnte alten behördlichen Verfahrens. Ein für den juristischen Laien schier unmögliches Verlangen, das - darauf weist Jutta Blatzheim-Roegler hin - noch einen weiteren Nachteil hat: Die Planungsbehörde hat Zeit, ihren Planfeststellungsbeschluss so zu fassen, dass den Einwendungen - und sei es durch geringfügige Trassenänderungen - formell der Boden entzogen und der Erfolg einer Klage gefährdet wird.
Vielleicht täte ein Blick nach Köln ganz gut: Dreh- und Angelpunkt des aktuellen Skandals ist ganz augenscheinlich die dortige Müllverbrennungsanlage, die damals ebenfalls gegen massive Proteste durchgeboxt wurde. Wie überflüssig sie von Anfang an war, zeigt die Tatsache, dass man in Nordrhein-Westfalen landesweit händeringend nach „Brennstoff“ für die unausgelasteten Müllverbrennungsanlagen sucht, in mancher Gemeinde die Bürger sogar aufruft, Papier und Kunststoffabfälle in die normale Mülltonne zu werfen, statt zum Recyclen getrennt zu sammeln. Heute weiß oder zumindest ahnt man deutlich, welche Interessen in Wahrheit hinter diesem Großauftrag standen!
Ähnliche Folgen könnte es in Sachen B 50 neu auch eines Tages geben. Denn wer sich nach dem alten Kriminalistengrundsatz „cui bono - wem nützt es“ auf die Suche nach den wirklich von der B 50 neu Begünstigten macht, kommt schnell zu dem Schluss: Nützen tut das jedem Großunternehmer, dessen Auftragsbücher die B 50 neu mit ihren gewaltigen Dimensionen und Mengen an Material und nicht zuletzt der langen Bauzeit für - sagen wir mal 8 Jahre - die Auftragsbücher füllt.
„Nur den Bürgerinnen und Bürgern „nützt“ ein Skandal 10 Jahre später natürlich nichts mehr, und heute schon ist der Glaube, in einem Rechtsstaat zu leben, mehr als erschüttert. Politischer Wille scheint dem Recht der Bürgerinnen und Bürger überlegen“, urteilt die BUND-Bezirkssprecherin Heide Weidemann und mutmaßt, dass sich mit Fragen der Verfassungsmäßigkeit solcher Entscheidungen wohl erst höhere Bundes- bzw. EU-Gerichte befassen werden. AG-Vorsitzender Karl-Gustav Kwasny meint dazu: „Man hat doch wirklich das Gefühl, wir leben nicht mehr in einer Demokratie, sondern einer „demokratischen“ Diktatur der Großbanken und des Kapitals. Der Bürger wird degradiert zum Stimmbürger, selbst seine elementaren Bedürfnisse, sein Recht auf Natur- und Menschenschutz werden nicht berücksichtigt, wichtig sind nur Gewinne und Finanzen.“

Karl-Gustav Kwasny   Heide Weidemann  Jutta Blatzheim-Roegler