Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur StartseiteMBI-Anträge MBI-Presseerklärungen zum RWW-Verkauf Monopoly mit Grundversorgung Wasser zwischen RWE und RWW/Stadt
Zusammenfassung als (150 KB) Presseschau zum -Verkauf: 22.03.02: An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow: Beschwerde gegen der Verkauf von Anteilen an RWW mit der Folge des Verlusts der
Sperrminorität für die beteiligten Kommunen weiter unten auf dieser Seite 15. März 03: Innenminister-Antwort zum MBI-Schreiben, wegen Baganz/Jasper seine Task-Force einzuschalten
. Unter “Vorgänge in Mülheim: Antikorruptionsmaßnahmen” schreibt er u.a. “Das Verhalten eines
ehemaligen Oberbürgermeisters oder einer freiberuflichen Mitarbeiterin
kann kommunalaufsichtlich nicht relevant sein.” Den Verdacht der Befangenheit des RP, der bei der vergaberechtswidrigen MEG-Gründung mit Trienekens und beim wettbewerbswidrigen RWW-Verkauf
an das RWE alles billigte, kann der Behrens-Vertreter nicht nachvollziehen. Von der Beschwerde wegen der höchst gefährlichen und leichtfertigen Aufgabe der
Sperrminorität beim RWW-Verkauf (siehe weiter unten) habe der RP “Kenntnis” gehabt, aber kein Schreiben erhalten, weshalb auch
keine Reaktion erfolgt sei. Kommentar überflüssig! Nur: die Wasserverbraucher in Mülheim, Oberhausen, Gladbeck und Kreis
Recklinghausen müssen die Zeche zahlen, wenn in 2 Jahren das RWE Wasserpreise nach Belieben festsetzen kann! Nicht mehr wie Nov.
01, zur Zeit als Büssow gerade als Mülheimer Bundestagskandidat SPD-intern kandidierte, als MBI + BIG die dreiste Wasserpreiserhöhung
(Wert ca 50 Mio Euro) für den “preferred bidder” RWE eben noch verhindern konnten!
18. Juni 03: I n der WAZ stehen folgende Gerüchte: Danach könnte die Wasser-Zentrale von Mülheim etwa nach Gelsenkirchen verlegt
werden, sollte RWE im Sommer tatsächlich den Mitbewerber Gelsenwasser übernehmen. In Gelsenkirchen wird gerade ein neues
Verwaltungsgebäude errichtet. Als Zentrale, heißt es, kämen aber auch Essen und Köln in Frage. Was auch immer die RWE-Zentrale mit dem RWW vorhat, wer will sie ohne Sperrminorität daran hindern?
29.6.07: Wo das Wassergeld nach der Privatisierung hinfließt ....
Privatisierung der Daseinsvorsorge und ihre Folgen: Beispiel
Wasserwerks-Verkauf, das größte und unsauberste Geschäft der jüngeren Mülheimer Stadtgeschichte. Die Baganz-Jasper-Folgen:
Mülheim nur noch Zaungast beim eigenen Wasser, auch weil leichtfertig die kommunale Sperrminorität verschenkt wurde! Mülheim, den 21.03.02 P R E S S E M I T T E I L U N G MBI schalten die Kommunalaufsicht ein, weil die kommunale Sperrminorität beim
RWW-Verkauf ohne Not und gegen vorherige Beschlüsse geopfert werden soll!
(diese Pressemitteilung mit dem Brief an RP Büssow als Anlage (s.u.) verschickten die MBI an alle bekannten Medien, OB`s und Fraktionen aller RWW-Städte. Reaktionen: Keine!) In der Ratsitzung am 14. März wurde mehrheitlich der Verkauf der RWW-Anteile an RWE-Aqua beschlossen.
Der Vertrag, der Ende April in der Schweiz(!) unterschrieben werden soll, beinhaltet, dass RWE demnächst insgesamt knapp 80% der RWW-Anteile besitzen soll. Damit gäbe es in Zukunft keine kommunale
Sperrminorität, wie in allen Beschlüssen und Unterlagen vorher immer als Vorbedingung angegeben. Die Nachfragen des MBI-Vertreters L. Reinhard in Hauptausschuss und Ratsitzung dazu wurden nur
ausweichend behandelt. "Es ist alles im Vertrag geregelt und da kann nichts passieren," erklärte der
federführende Unterhändler der Stadt, OB-Referent Dehm. Da man sich aber leicht viele Fälle vorstellen kann, an die bei den Verträgen keiner gedacht haben kann, geben die MBI sich mit der Antwort nicht
zufrieden. Das RWW-Geschäft ist nicht nur das bisher bedeutendste Geschäft unserer Stadt und der größte
Deal im Zukunftsbereich Wasser in Westeuropa, es geht auch um die sensibelste Ware in der grundgesetzlich
geschützten Versorgung der Grunddaseinsvorsorge! Und da kann es schon von höchster Wichtigkeit sein, ob die Kommunen noch Sperrminorität und damit Vetorecht besitzen oder nicht!
Deshalb werden die MBI den RP als Aufsichtsbehörde einschalten, der prüfen soll, ob das überhaupt zulässig
ist. Die MBI werden den RP auch auffordern, einzuschreiten und zumindest die leichtfertige Aufgabe der kommunalen Sperrminorität zu verhindern.
Stutzig macht auch, dass das RWE in einem ersten Schritt nur 74,9% (!) der RWW-Anteile halten soll und
dann später "in einem weiteren Schritt zu Beginn der 2. Jahreshälfte 2002 zu unveränderten Bedingungen
4,9% der Anteile" (Zitat Beschlussvorlage) erwerben soll. Warum das? Warum in 2 Schritten? Wieso geben
die Kommunen weitere Anteile ab? Bei den Riesensummen von ca. 400.000DM für alle Kommunen machen diese knapp 30 Mio DM mehr für alle beteiligten Kommunen den Kohl sicher nicht fett! Im Gegenzug aber
erhält das RWE die alleinige Entscheidungsgewalt! Die MBI sind überzeugt, dass das so ohne weiteres mit gültigen Gesetzen und vor allem dem Grundgesetz
nicht vereinbar ist. Wurde vielleicht deshalb der Verkauf in 2 Schritten so ausgehandelt?? Für die MBI: H.Godbersen und L. Reinhard
An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf
Beschwerde gegen der Verkauf von Anteilen an RWW mit der Folge des Verlusts der Sperrminorität für die beteiligten Kommunen
In der Ratsitzung am 14. März wurde mehrheitlich der Verkauf der RWW-Anteile an RWE-Aqua beschlossen. Der Vertrag, der Ende April in der Schweiz unterschrieben werden soll, beinhaltet, dass RWE-Aqua
demnächst insgesamt knapp 80% der RWW-Anteile besitzen soll. Damit gäbe es in Zukunft keine kommunale Sperrminorität, wie in allen Beschlüssen und Unterlagen vorher immer als Vorbedingung angegeben.
RWE hält heute einen Anteil von 14,293% an RWW. In einem ersten Schritt soll RWE-Aqua jetzt weitere
60,9% erwerben, so dass eine Beteiligung von 74,9% der RWW-Anteile erreicht wird. "In einem weiteren
Schritt zu Beginn der 2. Jahreshälfte 2002 sollen zu unveränderten Bedingungen 4,9% der Anteile" (Zitat Beschlussvorlage) dazukommen , so dass die RWE-Anteile am RWW insgesamt 80% betragen würden und
damit die Sperrminorität der beteilgten Kommunen wegfiele. Für nur knapp 15 Mio. EURO mehr erhielte RWE-Aqua praktisch die alleinige Entscheidungsgewalt in einem gesetzlich geschützten Bereich der
Grunddaseinsvorsorge und einem Unternehmen, das in der gesamten Region eine zentrale Stellung einnimmt.
Auf unsere Anfragen im Hauptausschuss und in der Ratssitzung erklärte die Verwaltung, es sei jeder mögliche
Streitfall, z.B. Gestaltung der Wasserpreise, Umweltstandards, etc., zwischen RWE Aqua und den Kommunen durch vertragliche Regelungen abgesichert und daher ein Missbrauch durch RWE Aqua
ausgeschlossen. Es ist aber leicht vorstellbar, dass beim Abschluss der Verträge nicht an alle möglichen Interessenkonflikte gedacht worden ist.
Weiter sehen wir es als problematisch an, dass in den vom Rat beschlossenen Ausschreibungsunterlagen immer nur der Verkauf von maximal 74,9% der Anteile vorgesehen war. Dies lässt einerseits darauf
schließen, dass auch die Verwaltung bzw. das beauftragte Beraterbüro dem Erhalt der Sperrminorität erhebliche Bedeutung beigemessen hatte. Andererseits wäre die Möglichkeit, ggfs. auch mehr Anteile
erwerben zu können, vielleicht auch für andere Anbieter als RWE Aqua von Interesse gewesen und hätte
evtl. zu höheren Angeboten geführt wie auch andere nachträgliche Veränderungen der Vertragsbedingungen,
vgl. dazu unsere Schreiben vom 30.10.01 und vom 13,2,02. Damit soll nicht gesagt sein, dass ein solches
Angebot wünschenswert gewesen wäre, wohl aber, dass RWE-Aqua anscheinend nur unter dieser Bedingung den Vertrag abschließen wollte. Wir bitten Sie als Aufsichtsbehörde um dringliche Überprüfung
des Vertragsabschlusses unter allen genannten
Aspekten, insbesondere auch, weil der Verkauf der Wasserversorgung unter diesen Bedingungen mit dem besonderen
grundgesetzlichen Schutz dieses Bereichs der Grunddaseinsvorsorge nicht zu vereinbaren ist. Ferner fordern wir Sie auf, ggfs. einzuschreiten, um alle beteiligten Kommunen zu bewegen, ihre
Ratsbeschlüsse entsprechend zu ändern. Mit freundlichen Grüßen L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter
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