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Monopoly beim RWW-Verkauf gegen alle Wettbewerbsregeln:
MBI-Presseerklärungen zum RWW-Verkauf  Antrag auf Ehrenerklärung
Beschwerde beim RP und bei der EU-Kommission  Presseschau zum RWW-Verkauf

auf dieser Seite und aus der Aufzählung per Link jeweils direkt erreichbar

  • Eilantrag an den Rat der Stadt vom 27.09.2001,den Beschluss der Beteiligungskommission vom 13.09.2001, über den Verkauf von städtischen RWW - Anteilen nur noch mit dem RWE weiter zu verhandeln, zurück zu nehmen ganz unten auf dieser Seite, von diesem Link aus direkt erreichbar
  • Ebenso weiter unten auch der Antrag, der Dez. 01 als Eilantrag  von SPCDFDPU (angeblich keine Eilbedürftigkeit!) weggestimmt wurde, dann im Feb. 02 auf Antrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden als regulärer Antrag von denselben von der Tagesordnung gestimmt und dem Hauptausschuss (als dem angeblich zuständigen Fachausschuss!) zugewiesen und dort im März 02 von allen incl. der Grünen abgelehnt wurde!
    Demokratie? Verantwortungsgemeinschaft? Mehr als peinlich!
  • Bei der RWE-Hauptversammlung am 13.4.06 ging es auch um die Zukunft der Wassersparte, von der sich RWE zumindest teilweise jetzt trennen will. Rekommunalisieren! fordern u.a. etliche US-Bürgermeister, doch das RWE will mit ihnen nicht einmal verhandeln! vgl. US-Bürger wollen von RWE ihre Wasserversorgung zurück haben! nachzulesen als (44 KB).  Und: Wasserversorgung der Stadt Mülheim, wie sie unsauber und unter Wert verkauft wurde als (150 KB). Kurzbericht von dieser RWE-Hauptversammlung, Thema Wassersparte, direkt im Anschluss

Mülheim, 15. April 2006

L. Reinhard

Kurzbericht von der RWE-Hauptversammlung, Thema Wassersparte

Am Donnerstag nahm ich über den Verband der kritischen Aktionäre teil an der RWE-Aktionärsversammlung. Hier einige Bemerkungen dazu:

Vorab: Im Vergleich zur Mülheimer Alltagsdemokratie war die RWE-Hauptversammlung ein Ausdruck von Transparenz und Demokratie, wie man sich das in Mauscheltown mit Ruhr schon lange kaum noch vorstellen kann. Der Vorstand sagte, was Sache ist und das ist auch noch nachzulesen. Jede/r Aktionär kann unzensiert bzw. unkommentiert fragen und reden und bekommt auch eine oder mehrere Antworten. Grundregeln der Höflichkeit scheinen zumindest in Aktionärsversammlungen noch zu gelten.

Zur Sache: RWE-Chef Roehls gab 14% als Renditeziel für das nächste Jahr vor. Hauptaufgabe des Konzerns ist die Frage, wie er peu a peu die Wassersparte wieder los wird, um mit dem Geld dann stärker ins Gasgeschäft umzusteigen. Die Hoffnungen auf Merkel sind groß, weil längere AKW-Laufzeiten winken und man mit den Verschmutzungszertifikaten mehr Reibach machen will.

Ansonsten schwirrten die Milliardensümmchen nur so durch den Raum, u.a. "Biblis A und B sind sicher, die haben wir doch mit 1 Milliarde nachgerüstet" oder "Die Endlagerung ist geklärt, kostet 2, ... Milliarden ". Übrigens sind stolze(!) 8 Millionen sogar für Altlastensanierung ausgegeben worden und noch weniger für Lärmschutz.

Nachdem Frau Prussing aus der US-Stadt Urbana und Virginia Kaplan als Vertreterin von "Food&Water Watch" ihre Forderungen sehr anschaulich vorgetragen hatten, dass doch American Waters zuerst den Kommunen angeboten werden sollten, vgl. US-Bürger wollen von RWE ihre Wasserversorgung zurück haben!  als (44 KB)

kam auch ich zu Wort. Ich sagte folgendes:

"Herr Roehls hat 14% als Marge für die Rendite ausgegeben. Das ist viel Holz. Im Wassersektor wird das mit Preiserhöhungen nicht zu erzielen sein. Also könnte das Ziel nur über Absenkung von Standards und verringerte Investitionen erreicht werden. Das aber bringt über kurz oder lang die Probleme von Thames Water auch zu uns. Wir wollen hier aber keine Londoner Verhältnisse in einem sensiblen und lebensnotwendigen Feld wie der Wasserversorgung! Deshalb sollten Sie jetzt die Rückabwicklung des gesamten Wassergeschäfts durchführen.

Bei uns in Mülheim/Ruhr ist der Sitz der RWE-Tochter RWW. Als die in 2002 verkauft wurde, war sie auf sehr hohem Niveau und Standard. Gelsenwasser bot damals beträchtlich mehr als RWE Aqua, doch mussten sie ihr Angebot nach Intervention der damaligen Konzernmutter EON zurückziehen. Eon war nämlich gerade beschäftigt mit dem Ruhrgas-Deal und in dem Zusammenhang mussten sie Gelsenwasser abstoßen, was an RWE fallen sollte.

Doch dann zog sich RWE Monate später überraschend vom Gelsenwasser-Verkauf zurück, was dann die Stadtwerke Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen übernahmen.

Neben den hohen Mindereinnahmen von ca. 60 Mio allein für unsere Stadt durch das ganze, zeigt sich aber folgendes:

  1. RWE wusste schon damals, dass das Wassergeschäft nicht in die sonstige Konzern- und Gewinnstrategie passte und
  2. dass eine Rekommunalisierung durchaus funktioniert und möglich ist, wie Gelsenwasser zeigt.

Deshalb die Forderung, jetzt den völligen Ausstieg aus dem gesamten Wassergeschäft zu betreiben und dafür zuerst mit Kommunen oder kommunalen Verbänden zu verhandeln.

Die Wasserversorgung, wie bei American Waters beabsichtigt, an die Börse zu bringen, heißt sie der Spekulation zu überlassen. Das sollte bei Trinkwasser aber nicht geschehen. Auch dass das RWE, das aus Kommunen hervorgegangen ist und immer noch stark mit ihnen verquickt ist, mit amerikanischen kaufwilligen Kommunen nicht einmal reden will, nutzt dem angeschlagenen RWE-Image wenig, im Gegenteil."

Die Roehl-Antwort abgekürzt war, dass ihre Strategie das beste für die Aktionäre herausholen wolle..

Na denn ....

Jedenfalls scheint es auch nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis das RWE auch in Zentraleuropa das Wassergeschäft wieder abstößt. Darauf sollte man eigentlich nicht warten. In Berlin sind die Diskussionen darüber bereits bis weit in die SPD hinein gelangt.

11.5.07: Im WAZ-Wirtschaftsteil: Stadtwerke wollen RWE-Tochter. Der Verkauf der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft (RWW) wird vielleicht die erste Amtshandlung des neuen Konzern-Chefs Jürgen Großmann. Neben Essen und Duisburg haben auch Gelsenwasser und Remondis Interesse“. Kommt das RWW-Monopoly wieder in Gang? Welche Chancen hat dabei Mülheim, sein Wasserwerk zurück zu erhalten bzw. Anteile zurückzukaufen? Die RWE-Aktie schnellte derweil heute in die Höhe, weil angeblich der franz. Atomkonzern EDF das RWE übernehmen will.

29.6.07: Wo das Wassergeld nach der Privatisierung hinfließt .... Privatisierung der Daseinsvorsorge und ihre Folgen: Beispiel Wasserwerks-Verkauf, das größte und unsauberste Geschäft der jüngeren Mülheimer Stadtgeschichte. Die Baganz-Jasper-Folgen: Mülheim nur noch Zaungast beim eigenen Wasser!
WAZ Mülheim: Stadt hat kein Interesse am RWW-Verkauf und WAZ Wirtschaft: Stadtwerke bieten für RWE-Wassertochter nachzulesen im RWW-Pressearchiv

 

Mülheim, den 12.03.02

Antrag zu TOP 5 ( Vorlage DS V 02/0152-01): "Verkauf von Geschäftsanteilen an der RWW GmbH" in der Sitzung des Rates der Stadt am 14.3.2002  TO: Öffentlich

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Verkauf der RWW-Anteile an RWE Aqua zu den vorliegenden Bedingungen wird abgelehnt. Die Verkaufsbedingungen werden neu festgelegt und der Verkauf der RWW-Anteile neu ausgeschrieben.

Begründung :

Im bisherigen Verfahren sind an den Verkaufsbedingungen so viele Änderungen vorgenommen worden, dass offensichtlich - dies zeigt u.a. das inzwischen wieder zurückgezogene Angebot von Gelsenwasser vom 4. März - die Gefahr besteht, dass für die beteiligten Kommunen nicht das bestmögliche Ergebnis erreicht wird. In der Ausschreibung war verlangt worden, dass der Wasserpreis konstant gehalten werden soll. Im vorliegenden Vertrag mit RWE Aqua werden dagegen künftige Wasserpreiserhöhungen ausdrücklich zugelassen. Ausgehend von dieser völlig anderen Voraussetzung wäre Gelsenwasser und evtl. andere Bieter offenbar bereit gewesen, ein ca. 80 Mio. EURO höheres Gesamtangebot vorzulegen. Damit könnte der Verkauf an RWE Aqua  als Versuch unzulässiger staatlicher Beihilfe gemäß Europäischem Gemeinschaftsvertrag angesehen werden(Verkauf unter erzielbarem Marktwert).

Auch andere Verkaufsbedingungen sind immer noch unklar. Unbestritten ist z.B., dass die Bewertung der stillen Reserven des RWW einen weiteren Einfluss auf die Angebotshöhe haben könnte. Wenn der Immobilienbesitz nicht aus dem Geschäft herausgenommen werden kann, ohne dass RWE Aqua sein Angebot zurückzieht, gilt umgekehrt auch, dass die Gelsenwasser AG und andere Bieter, hätten sie Kenntnis von der Höhe der stillen Reserven gehabt, wahrscheinlich ein höheres Angebot abgegeben hätten.

Das Ergebnis der Prüfung durch die EU-Wettbewerbskommission steht noch aus. Sollte das Verfahren beanstandet werden, wäre eine neue Ausschreibung sogar zwingend erforderlich.

L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter

 

Mülheim, den 12. 12. 2001

Eilantrag an den Rat der Stadt Mülheim am 13.12.2001    TO: öffentlich
da die Ratsmehrheit (SPCDFDPU) die Eilbedürftigkeit niederstimmte, wurde der Antrag am 25.01.02 fristgerecht als ordentlicher Antrag neu gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Verhandlungen mit RWE-Aqua zur Übernahme von RWW-Anteilen der Stadt Mülheim werden zumindest solange ausgesetzt, bis die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens durch die zuständige Stelle der Bezirksregierung Düsseldorf und ggf. durch den zuständigen EU-Wettbewerbskommissar abgeschlossen ist.

Begründung

Im Bieterverfahren zur Veräußerung der RWW-Anteile waren RWE-Aqua und Gelsenwasser mit gleichhohen Angeboten von jeweils 226 Mio DM die beiden Höchstbieter. Dennoch wurde von der Beteiligungskommission (und nur von dieser!) entschieden, nur mit RWE-Aqua als "preferred bidder" zu verhandeln. Nachdem der Rat der Stadt den MBI-Antrag, diese Entscheidung der nicht entscheidungsberechtigten Beteiligungskommission zurückzuholen, abgelehnt hatte, als Rat aber auch ansonsten keine Entscheidung zu dem Komplex fällte, legten die MBI Ende Oktober Beschwerde bei der Kommunalaufsicht in Düsseldorf ein mit der Aufforderung, kommunalaufsichtlich tätig zu werden. Mit Schreiben vom 6.Dez. d. J. hat die Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass sie noch weitere Unterlagen benötige, um zu einer Entscheidung zu kommen.

In der Zwischenzeit sind zusätzliche Punkte in die Öffentlichkeit gelangt, die die Zweifel an der Zulässigkeit der Mülheimer Vergabeentscheidung noch verstärken. Da das RWE-Aqua-Angebot einen erhöhten Wasserpreis von fast 6,5% beinhaltete, das aller anderen Anbieter aber nicht, ist davon auszugehen, dass die Angebote nicht vergleichbar waren. Da 6,5% Wasserpreiserhöhung für den RWW-Verkaufswert nach MBI-Recherchen durchaus 100 Mio DM und mehr bedeuten dürften, könnte das ganze als der Versuch unzulässiger staatlicher Beihilfe gemäß Europäischem Gemeinschaftsvertrag gewertet werden (Verkauf unter dem erzielbaren Marktwert).

Auch weitere Punkte in dem gesamten bisherigen Verfahren zum Verkauf der Mülheimer RWW-Anteile (unterschiedliche Vorinformation der Bieter selbst mit Basisdaten wie Wirtschaftspläne und Rücklagenbildung ) könnten einer Überprüfung nicht standhalten.

Deshalb ist die einzige saubere Lösung darin zu sehen, ein Moratorium für die Verhandlungen mit RWE-Aqua zu beschließen und zumindest die Überprüfung des Verfahrens abzuwarten. Das Sinnvollste und Unschädlichste aber wäre es nach MBI-Überzeugung zu klären, ob die Ausschreibung nicht wiederholt werden muss.

Sollten die Verhandlungen mit RWE-Aqua weitergeführt werden, werden die MBI ein Beschwerdeverfahren bei der Brüsseler Wettbewerbskommission einleiten.

Die Eilbedürftigkeit dieses Antrags ergibt sich aus der Sache.

L. Reinhard: MBI-Ratsvertreter

 

zugehörige Presseerklärung zum Eilantrag unten

Mülheim, den  25.9.2001

Eilantrag an den Rat der Stadt vom 27.09.2001

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Rat der Stadt nimmt den Beschluss der Beteiligungskommission vom 13.09.2001, über den Verkauf von städtischen RWW - Anteilen nur noch mit dem RWE weiter zu verhandeln, zurück.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zwei Höchstbietern weiter zu verhandeln. Die Ermächtigung der Beteiligungskommission weiterhin Entscheidungen in dieser Angelegenheit fällen zu können, wird zurückgenommen.

Begründung:

Die o. g. Entscheidung der Beteiligungskommission ist schwer nachvollziehbar, nachdem beide Höchstbieter ein exakt gleich hohes Angebot und auch sonst nahezu die gleichen sonstigen Zusagen gemacht haben. Die Entscheidung wurde mit der schon bestehenden Beteiligung des RWE am RWW begründet. Ein Umstand, der jedoch schon vor der Ausschreibung bekannt war, ohne aber dort als Kriterium benannt worden zu sein.

Im Ausschreibungsverfahren selbst ist vielmehr vorgesehen, nach einer Vorentscheidung mit den zwei Höchstbietern weiter zu verhandeln.

Dieses Vorgehen ist auch sinnvoll, da bei weiteren Verhandlungen die Bereitschaft der Anbieter deutlich wird, weitere inhaltliche Vorstellung der Stadt in ihrem Angebot zu berücksichtigen und nicht zuletzt auch die angebotene Summe noch nach oben hin verändert werden kann.

Der Entscheidung der Beteiligungskommission zu folgen widerspräche dagegen möglicherweise  EU - Bestimmungen und könnte damit anfechtbar sein

Auch die Frage, ob die Beteiligungskommission überhaupt Entscheidungen, und im Besonderen von dieser Tragweite und Bedeutung für die Stadt, fällen darf, könnte neu gestellt werden.

Auch deshalb sollte der Rat seinen Ermächtigungsbeschluss vom 21.06.01 zurücknehmen.

i.A. der MBI: Lothar Reinhard, MBI-Ratsvertreter