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auf dieser Seite und aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar

Vertreter in Aufsichts- oder Beiräten auf MBI-Ticket ab Nov. 2009
vom Namen aus mit Link versehen zum jeweiligen Kandidatenprofil

BHM (Beteiligungsholding Mülheim)

Heidelore Godbersen

FEM (Flughafengesellschaft Essen/Mülheim)

Waldemar Nowack vom Netzwerk gegen Fluglärm

Gestaltungsbeirat

Dietmar Berg

Integrationsrat

Friedel Lemke

Gretchen-Leonhard-Stiftung

Dietmar Berg

M&B (Mülheim&Business)

 Lothar Reinhard

MEDL (Mülheimer EnergiedienstleistungsGesllschaft)

 Lothar Reinhard

MEG (Mülheimer Entsorgungsgesellschaft)

Dietmar Berg

MVG (Mülheimer Verkehrsbetriebe) und
MEOline, jeweils

Dirk von Wedelstädt

MST (Mülheimer Stadtmarketing)

Rolf Schulze von Pro Altstadt

RPG (Ruhrbania-ProjektenwicklungsGesellschaft)

 Lothar Reinhard

Seniorenbeirat

 Dean Luthmann und als Stellvertreter Dimitrios Diamantidis

SEM (Stadtentwässerung Mülheim)

Albrecht Warth

Sozialholding GmbH

Friedel Lemke

Stadtsparkasse Mülheim

Hans-Georg Hötger und als seine Vertreterin Gesine Schlossmacher

SWB (Service Wohnen und Bauen)

Gesine Schlossmacher

Theater an der Ruhr

Friedel Lemke und Dean Luthmann als sein Stellvertreter

 

MBI-Vertreter in Aufsichts- oder Beiräten ab Nov. 2004
vom Namen aus mit Link versehen zum jeweiligen Kandidatenprofil

Stadtsparkasse Mülheim

Hans-Georg Hötger und als sein Vertreter Lothar Reinhard

MEG (Mülheimer Entsorgungsgesellschaft)

Lothar Reinhard

MBI-Anfrage an den Hauptausschuss am 13.1.04 zu Aufsichtsratsvergütungen u.a. bei der krisengeschüttelten MEG und zugehöriger NRZ-Artikel vom 08.01.2005: "Einmal sitzen: 1000 Euro - MEG / Aufsichtsratsmitglied Lothar Reinhard kritisiert das Vergütungsgebaren." als (46,8 KB)

MVG (Mülheimer Verkehrsbetriebe)

Dirk von Wedelstädt

MST (Mülheimer Stadtmarketing)

Rolf Schulze

Sozialholding GmbH

Friedel Lemke

Theater an der Ruhr

Dean Luthmann als Stellvertreter von T. Behrendt (Grüne)

Antenne Ruhr

Norbert Striemann

Gestaltungsbeirat

Dietmar Berg und als Stellvertreter Lothar Reinhard

Feldmann-Stiftung

Susanne Schröer und als Stellvertreter Dirk von Wedelstädt

Kloster Saarn

Jochen Kalka und als Stellvertreter Tobias Altmann

Integrationsrat

Friedel Lemke

Seniorenbeirat

 Dean Luthmann und als Stellvertreter Dimitrios Diamantidis

28.6.06: In der Ratsitzung am 13. Juni d. J. beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich die Gründung einer „Ruhrbania Projektentwicklungsgesellschaft“ (RPG) als 100%iger Tochter. Zu Beginn der Debatte beantragte der SPD-Fraktionsvorsitzende Wiechering, nur 3 anstatt 5 Vertreter wählen zu lassen. Mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP wurde das beschlossen und die 3 Fraktionen bildeten dann eine gemeinsame Liste, über welche die 3 Vertreter gewählt wurden. Brief an NRW-Innenminister Wolf mit der Aufforderung zur Überprüfung der Gründung der „Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft“ in Mülheim/Ruhr

 

MBI-Aufsichts- und Beiräte 1999 bis 2004

Stadtsparkasse

1999 als MBI-Vertreter gewählt wurde R. Sierold (VLW Dümpten), als sein Stellvertreter M. Yassine: der Versicherungsmakler Sierold wurde wegen angeblicher Befangenheit einen Monat später wieder ausgeschlossen, auch eine einstweilige Verfügung dazu hatte beim Verwaltungsgericht keinen Erfolg (die Kosten für die MBI belifen sich auf einige tausende DM)

MST

Ohne Absprache in der MBI-Fraktion und gegen die Stimme des Fraktionssprechers L. Reinhard wurde R. Sierold nach Umgründung der MST im Jan. 01 in den Aufsichtsrat gewählt. M. Yassine hatte dies auf eigene Faust und hinter dem Rücken aller anderen MBI-Fraktionsmitglieder mit SPD+CDU ausgemauschelt. Die MBI-Fraktion war auf ihren Sitzungen eindeutig gegen die MST-Umgründung und die Rehabilitierung von Zowislo. Auch Yassine und Sierold hatten nichts anderes gesagt!
Nachdem Yassine im Juni 01 per Überlauf unter Mandatsmitnahme die MBI-Fraktion sprengte, wurden im Sept. 01 alle Ausschüsse, Aufsichts- und Beiräte neu gewählt. Sierold wurde dabei als MST-Aufsichtsrat ersetzt durch den SPD-Mann Mühlenfeld (Ratsherr und Gatte der SPD-UB-Vorsitzenden). M. Yassine potestierte heftig in der Ratsitzung (“das sei anders versprochen”), packte seine Sachen und verließ die Sitzung. Verschiedene SPD-ler folgten ihm und beschwichtigten ihn, so dass er schließlich in die Sitzung zurückkehrte.
In der folgenden Ratsitzung Ende Nov. wurde Mühlenfeld als MST-Aufsichtsrat wieder heraus und Sierold hereingewählt,

MEDL

1999 wurde L. Reinhard in den Beirat gewählt, Sept. 01 nach Yassines Überlauf zur SPD wurde Reinhard abgewählt und durch die SPD-Ratsherrin Zeitnitz ersetzt.

  

Zitat Verwaltungsgericht Regensburg von Feb. 2005 in der Urteilsbegründung zur Zulässigkeitsklage des Bürgerbegehrens "Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik" wörtlich:
"Einer Kommune und ihren Gesellschaften, welche ihre Bürger lediglich als unmündige Stö renfriede ansehen, die sowieso nicht wissen, was richtig ist (...), fehlt der Respekt vor dem Souverän. Aufsichtsratsvorsitzende und Geschäftsführer, die ausschließlich sich selber das Recht einrä umen zu bestimmen, zu welchen Zeitpunkten und in welchen Portionen die Öffentlichkeit unterrichtet wird, wollen (...) die öffentliche Meinungsbildung verkürzen und in eine bestimmte Richtung beeinflussen (...) Die plurale Demokratie lebt aber von der freien Meinungsbildung
".
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof bestätigte das Urteil im Mai 2006 voll und ganz.

Mülheim, den 30. Januar 2009

Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 12.2.09  TO: öffentlich

Mehr Transparenz der Aufsichtsräte in städtischen Beteiligungsgesellschaften

Der Rat der Stadt Mülheim möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften, ein Verfahren für mehr Transparenz der Tätigkeiten und Entscheidungen der Aufsichtsräte zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dazu sollte gehören:

  1. Die Änderung der Gesellschaftsverträge der Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung und fakultativen Aufsichtsräten dergestalt, dass die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt wird auf solche Tagesordnungspunkte, die zwingend zum Wohl der jeweiligen Gesellschaft der Verschwiegenheit bedürfen. Welche Angelegenheiten der Verschwiegenheit bedürfen, ist gesetzlich bestimmt und wird in den jeweiligen Satzungen bzw. Geschäftsordnungen unter Einbeziehung des Rates der Stadt geregelt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine solche Regelung auch für die obligatorischen Aufsichtsräte zu überprüfen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob sich Aufsichtsratssitzungen, wie die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse, unter Berücksichtigung des Punktes 1 in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil aufteilen lassen.
  3. Der Rat der Stadt wird von den aus seinen Reihen gewählten Aufsichtsratsmitgliedern umfassend und regelmäßig über das laufende Geschäft und über die Beschlüsse der Aufsichtsräte informiert. Der Rat ist vor wichtigen Entscheidungen der Aufsichtsräte anzuhören. Die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen werden unter Berücksichtigung des Punktes 1 den Ratsmitgliedern offengelegt.
  4. Die Presse wird unter Berücksichtigung des Punktes 1 über alle Tagesordnungspunkte vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung informiert.
  5. Wirtschaftspläne der städtischen Beteiligungsgesellschaften werden grundsätzlich offengelegt einschließlich der zugehörigen Stellenpläne und Vergütungs-Besoldungsgruppen.

Begründung:
Wichtige Bereiche der Öffentlichen Daseinsvorsorge und der städtischen Pflichtaufgaben wurden in den vergangenen Jahren in Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung geändert, die in der Regel GmbH’s sind. Dadurch kommt es zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem Kommunalrecht, das im wesentlichen die Öffentlichkeit vorsieht, und den Einschränkungen des Gesellschaftsrechts. Die Geschäftspolitik der städtischen Gesellschaften und die Entscheidungen der Aufsichtsräte sind aber für die Öffentlichkeit oft nicht transparent, obwohl deren Belange betroffen sind. Das
jahrelang kaum klärbare Defizit der MEG, die Turbulenzen bei der jsg, die Undurchsichtigkeit der Ruhrbania GmbH&Co.KG , die Intransparenz von Entscheidungen der medl incl. der SEM wie u.a. die nicht aufzuklärende Frage, warum der Kanal Friedrich-Ebert-Str. im Verlauf geändert und dreimal so teuer wurde wie veranschlagt, oder des öfteren nicht nachvollziehbare Entscheidungen bei der MST sind nur wenige Beispiele von vielen.

Durch die „Flucht“ der städtischen Gesellschaften in das Privatrecht kommt es zu einem Widerspruch, da das Kommunalrecht weitgehend vom Grundsatz der Öffentlichkeit ausgeht, das Gesellschaftsrecht, das für GmbHs und Aktiengesellschaften gilt, aber nicht. Verstärkt wird diese Intransparenz auch durch eine falsche oder zu restriktive Anwendung des Gesellschaftsrechts. Die strengen Bestimmungen des Aktienrechts gelten in wichtigen Punkten, wie z.B. der Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsräte, nämlich nicht zwingend auch bei GmbHs, die über keinen gesetzlich vorgeschriebenen obligatorischen Aufsichtsrat verfügen. Das betrifft Gesellschaften, die einen fakultativen Aufsichtsrat haben, weil ihre Mitarbeiterzahl unter 500 Mitarbeitern liegt. Dazu zählen nahezu alle Mülheimer Beteiligungsgesellschaften.

Nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger bleiben Aufsichtsratsentscheidungen oft undurchsichtig. Das gilt auch für etliche Ratsmitglieder, insbesondere wenn die jeweilige Fraktion, Gruppe o.ä. keinen Vertreter im Aufsichtsrat hat. Sie sind dann auf Hörensagen angewiesen. Ähnlich geht es der interessierten Öffentlichkeit und den Medien.

Zu diesem Spannungsverhältnis zwischen der „Flucht in das Privatrecht“ und der öffentlichen Mitwirkung gibt es zwei wegweisende Gerichtsurteile, die zugunsten der Transparenz entschieden haben. Es handelt sich dabei um ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg (Az. RN 3 K 04.1408) und ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. III ZR 294/04).

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte ein Bürgerbegehren in Passau zugelassen, welches die Beschränkungen der Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder zum Ziel hatte. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch die Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge der Auskunftspflicht nach dem Pressegesetz unterliegen, wenn sie zwar GmbHs sind, aber unter beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand stehen. Diese Urteile sind zweifelsohne auch auf die Mitwirkung und Information des Rates der Stadt übertragbar.

Aber auch wenn Fraktionen Sitze in Aufsichtsräten innehaben, werden den Aufsichtsratsmitgliedern mitunter grundlegende Informationen vorenthalten, sofern sie nicht den Ausschussvorsitz innehaben.

Der MBI-Vertreter im MEG-Aufsichtsrat durfte z.B. seinerzeit das sehr teure Gutachten von Ernst&Young zur Sanierung der damals überverschuldeten Firma nicht einsehen. In Mülheim erhalten i.d. Regel AR-Mitglieder zu den Wirtschaftsplänen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft keine zugehörigen dezidierteren Stellenpläne incl. der Vergütungsgruppen zu sehen. In anderen Städten kann man diese sogar im Internet aufrufen! Insbesondere bei personalintensiven Gesellschaften wie etwa der MST sind diese aber von sehr großer Bedeutung für die Gesellschaft. Gerade weil z.B. die MST als 100%ige Stadttochter als quasi „Fass ohne Boden“ von Jahr zu Jahr höheren Zuschussbedarf produziert, ist eine wirksame Kontrolle ohne Stellenpläne schwer möglich, die Korrektur des Zuschussbedarfs deutlich erschwert. Was für den Bereich des Kernhaushalts selbstverständlich ist, sollte zumindest auch für städtisch dominierte Beteiligungen gelten.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Der MBI-Antrag wurde ohne größere Diskussion von allen (!) abgelehnt! Peinlich. Die MBI werden deshalb in der nächsten Legislaturperiode eine erneute Transparenzoffensive starten und auch einen erneuten Versuch, auch in Beteiligungsgesellschaften mehr Korruptionsprävention durchzusetzen!

 

Mülheim, den 15.2.08

Pressemitteilung:
MBI: Aufsichtsräte der Beteiligungsgesellschaften ändern!

Das im letzten Sommer "plötzlich" aufgetretene Finanzloch bei der JSG (jobservice GmbH), das sich stetig vergrößerte, hat bereits deutlich gemacht, dass der Aufsichtsrat nicht richtig funktionierte. Der Geschäftsführer wurde entlassen, die Zukunft der JSG ist ungewiss.

Dass die Einstellung des Betrügers Yassine in 2002 überhaupt möglich war, dass anscheinend alle Kontrolllampen über Jahre ausgeknipst waren usw. zeigt, dass auch bei der MEG (Mülheimer EntsorgungsGesellschaft) über Jahre keine wirksame Aufsicht bestand. Womöglich wäre auch ohne den MBI-Vertreter, der neuerdings im MEG-Aufsichtsrat sitzt, die ganze Yassine-Geschichte nicht oder nur bruchstückhaft aufgedeckt worden.

Auch die FDP und die Grünen haben gefordert, dass Aufsichtsräte nicht mehr, wie bei der JSG z.B., nur von den beiden großen Fraktionen besetzt sind, die in ihrer "großen Koalition" mitunter zur Betriebsblindheit neigen. Auch die MBI unterstützen das Ansinnen von FDP und Grünen, deshalb der folgende Ratsantrag. Insbesondere die RPG (Ruhrbania Projekt Entwicklungsgesellschaft), aber auch BHM, JSG und M&B brauchen dringend unabhängigere Augen, die sie mit kontrollieren!

Insgesamt aber sind die MBI der Überzeugung, dass mittelfristig die ganzen städtischen GmbHs wieder abgeschafft werden müssten, um wirkliche, effektivere und demokratische Kontrolle wieder zu ermöglichen. Öffentliche Angelegenheiten sollten auch öffentlich behandelt werden. Das aber geht in den der Verschwiegenheit verpflichteten Aufsichtsräten nicht. Außerdem sind die Kontrollmöglichkeiten eines einfachen AR-Mitglieds sehr dürftig, weil nicht einmal ein Recht auf Akteneinsicht besteht! Nur der AR-Vorsitzende hat das. Bis zur hoffentlich baldigen Umwandlung der städtischen GmbHs dennoch erst einmal ein kleiner Schritt in Richtung mehr Transparenz mit den folgenden beiden Anträgen: Die Beschlussvorlage für den Rat und weiter unten die Vorberatungen dafür im Hauptausschuss

Mülheim, den 15. Februar 2008

Antrag für den Rat der Stadt Mülheim am 6. März 2008

TO: Öffentlich

Das JSG-Fiasko, das Yassine-Debakel und die Konsequenzen: hier Stärkung der Kontrollmechanismen in städtischen Beteiligungsgesellschaften

Der Rat der Stadt Mülheim möge beschließen:

Alle Aufsichtsräte der städtischen Beteiligungsgesellschaften, in denen die Stadt 50% oder mehr Anteile hält, werden dergestalt erweitert bzw. umgewählt, damit es in Zukunft in jedem dieser Aufsichtsräte auch Vertreter/innen der kleineren Ratsfraktionen gibt.

Die Beteiligungsholding BHM legt dem Rat der Stadt am 6.3.08 deshalb ein beschlussfähiges Paket vor für

n JSG (jobservice GmbH)
n MEG (Mülheimer EntsorgungsGesellschaft)
n MVG (Mülheimer VerkehrsGesellschaft)
n SWB (Service Wohnungsbau und Beratung)
n Medl (Mülheimer EnergieDienstleistungsGesellschaft)
n SEM (Stadtentwässerung Mülheim)
n MST (Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus)
n RPG (Ruhrbania ProjektentwicklungsGesellschaft)
n M&B (Mülheim und Business)
n BHM (Beteiligungsholding Mülheim)
n MhSh (Mülheimer Sozialholding)
n und ggfs. weitere Gesellschaften
n Weiterhin soll die BHM einen Vorschlag unterbreiten, wie auch in der FEM (Flughafen Essen-Mülheim) der Aufsichtsrat im o.g. Sinne geändert werden kann.

Begründung
Spätestens nach dem JSG-Skandal, noch mehr aber mit den unglaublichen Geschichten des Ratsherrn Yassine bei der MEG hat sich gezeigt, dass die Kontrollmechanismen, sprich Aufsichtsräte der Beteiligungsgesellschaften, nicht ausreichend funktionieren, insbesondere dann nicht, wenn nur die beiden großen Fraktionen die Aufsichtsräte besetzt halten. Die BHM möge daher im Hauptausschuss im einzelnen darlegen (vgl. MBI-Antrag für den HA am 28.2.08 unten), wie Veränderungen im Sinne des o.g. Antrag durchgeführt werden können und sollen. Der folgende Rat sollte dann entsprechend beschließen.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Mülheim, den 15. Februar 2008

Antrag für den Hauptausschuss der Stadt Mülheim am 28.02. 2008  TO: Öffentlich

Das JSG-Fiasko, das Yassine-Debakel und die Konsequenzen: hier Stärkung der Kontrollmechanismen in städtischen Beteiligungsgesellschaften

Die BHM möge dem Hauptausschuss vorstellen, welche Möglichkeiten und Wege es jeweils gibt, um alle Aufsichtsräte der städtischen Beteiligungsgesellschaften, in denen die Stadt 50% oder mehr Anteile hält, so zu erweitern bzw. umzuwählen, damit es in Zukunft in jedem dieser Aufsichtsräte auch Vertreter/innen der kleineren Ratsfraktionen gibt. Dabei soll auch vorgestellt werden, ob und inwieweit ggfs. auch ein Beobachterstatus für nur beratende AR-Mitglieder ermöglicht werden kann. Sollte das möglich sein, könnten für alle Gesellschaften umgehend die Aufsichtsräte erweitert werden. Sollte dies nicht so einfach gehen, möge die BHM dem Hauptausschuss andere dann notwendige Schritte erläutern, um eine größere Beteiligung der kleineren Fraktionen in den Aufsichtsräten zu ermöglichen.

Für die Sitzungsgelder schlagen die MBI vor, dass in jedem Fall der heute geltende Gesamtbetrag bei Vergrößerung der Aufsichtsräte beibehalten wird und dann anteilig gezahlt wird.

Im einzelnen möge die Beteiligungsholding BHM die jeweiligen Bedingungen und Möglichkeiten im Sinne der o.g. Ziele erläutern für:
JSG (jobservice GmbH), MEG (Mülheimer EntsorgungsGesellschaft), MVG (Mülheimer VerkehrsGesellschaft), SWB (Service Wohnungsbau und Beratung), Medl (Mülheimer EnergieDienstleistungsGesellschaft), SEM (Stadtentwässerung Mülheim), MST (Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus), RPG (Ruhrbania ProjektentwicklungsGesellschaft), M&B (Mülheim und Business), BHM (Beteiligungsholding Mülheim), MhSh (Mülheimer Sozialholding) und ggfs. weitere Gesellschaften.
Weiterhin soll die BHM einen Vorschlag unterbreiten, wie auch in der FEM (Flughafen Essen-Mülheim) der Aufsichtsrat im o.g. Sinne geändert werden kann.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher