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      Anfrage an den Planungsausschuss am  28.03.2000 zur Zukunft der Lederfabrik Hammann und wie für den Fall eines Verkaufs der Lederfabrik ein großflächiger Einzelhandel an der Stelle verhindert und ausgeschlossen werden kann weiter unten auf dieser Seite Ebenso der Antrag von Nov. 99, die Veränderungssperre des B-Plans Z 13 - Hansa- Lutherstr. - zu verlängern

      Mülheim, den 01. März 03

      Vorschlag für den Planungsausschusses am 18.03.03  TO: öffentlich

      Erweiterung Aldi-Markt an der Hansastraße

      Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Welche Bauanträge/Bauvoranfragen sind für eine evtl. Erweiterung  des Aldi-Marktes an der Hansastraße gestellt? Gibt es bereits Genehmigungen?
  2. Welchen Umfang soll die Erweiterung haben und welche Änderungen von Erschließung, Parkplätzen etc. sind vorgesehen?
  3. Inwieweit muss das Einverständnis von Nachbarn bzw. Anliegern eingeholt werden?
  4. Wie soll ggfs. die zusätzliche Verkehrsbelastung der Hansastraße aufgefangen werden?
  5. Wie beurteilt die Verwaltung die städtebauliche Verträglichkeit des Projektes in Bezug zur vorhandenen Wohn- und Gartennutzung sowie auf den Stadtteil und die Innenstadt bezogen?
  6. Wie beurteilt die Verwaltung die Gesamtsituation, wenn gleichzeitig die Supermärkte LIDL und Plus an der Weseler Straße zugelassen werden?
  7. Hat die Firma Aldi die Verpflichtung eingelöst, Ersatzwohnraum für die seinerzeit in einem durchaus fragwürdigen Verfahren an der Hansastraße abgerissenen Wohngebäude zu schaffen?
  8. Welche Ausgleichmassnahmen sind für den damaligen Eingriff (Vernichtung von Grünflächen mit Gehölzen, Fällung mehrerer großer Bäume) geleistet worden?
    • L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

      Mülheim, den 02.11.99 

      Antrag an folgende Gremien der Stadt Mülheim a. d. Ruhr

      Planungsausschuss am 16.11.99
      Bezirksvertretung 3 am 25.11.99
      Rat der Stadt am 16.12.99

      Betr.: Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 23 für den Bereich des Bebauungsplans „Hansastr./ Lutherstr. - Z 13“

      Beschlussvorlage

      Der Rat der Stadt Mülheim - der Planungsausschuss und die BV 3 - mögen beschließen:

      Die Veränderungssperre Nr. 23 für den Bereich des Bebauungsplans „Hansastr. / Lutherstr. - Z 13“ wird um ein Jahr verlängert.

      Begründung

      Die Veränderungssperre Nr. 23 wurde am 18.9.97 (Drucksache 97/0227-01) beschlossen und trat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt im November 97 in Kraft. Sie läuft im Nov. 99 aus. Nach § 17 Abs.1 BauGB kann eine Veränderungssperre um 1 Jahr verlängert werden.

      Die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Z 13 „Hansastr. / Lutherstr.“ ist deshalb notwendig, weil weiterhin an dem Bebauungsplan 

      Z 13 gearbeitet wird und eine Gefährdung der Ziele des Z 13 ausgeschlossen werden muss.

      In der Drucksache 97/0227-01 sind diese wie folgt beschrieben:

  9. städtebauliche Neuordnung zur Lösung der Gemengelagekonflikte
  10. Erschließung neuer Wohngrundstücke zur Stärkung der Bevölkerungsstruktur im zentralen Bereich Speldorf
  11. Ausweisung einer Teilstrecke der geplanten Grünverbindung zwischen Raffelbergpark und MüGa-Gelände einschließlich Fahrrad- Fussweg
  12. Sicherung und gestalterische Aufwertung des historischen Siedlungskerns von Speldorf
    • Diese ausgewiesenen Ziele sind bisher nicht ausreichend detailliert erarbeitet und festgelegt worden, so dass weiterhin gilt, was 1997 beschlossen wurde:“ .... ist es zur Sicherung der Planung erforderlich, eine Veränderungssperre zu beschließen.“

      Die Ungewissheiten um Hammann und die weiterhin ungeklärte Zukunft des Geländes der ehemaligen Gärtnerei, inzwischen im Eigentum der benachbarten Fa. Aldi, verdeutlichen die Notwendigkeit der Verlängerung der Veränderungssperre.

       i. A. der MBI-Fraktion: Lothar Reinhard, Fraktionssprecher

      Der Planungsausschuss war nach dem Jacobs-Eklat derart MBI-feindlich eingestellt, dass auf Antrag der SPD mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen der Bebauungsplan in Gänze aufgehoben wurde!!!

      Mülheim, den 10.03.2000

      Anfrage an den Planungsausschuss   Sitzung: 28.03.2000   TO: Nichtöffentlich

      Betr.:  Lederfabrik Hammann

    1. Die Verwaltung möge den ihr bekannten Sachstand zur Zukunft der Lederfabrik  Hammann vortragen.

    2. Die Verwaltung möge darstellen, wie für den Fall eines Verkaufs der Lederfabrik ein großflächiger Einzelhandel an der Stelle verhindert und ausgeschlossen werden kann.

      Begründung

      Es gibt Anzeichen dafür, dass die Lederfabrik Hammann nun doch verkauft werden soll.

      Da der MBI-Antrag, die Veränderungssperre des B-Plans Z 13 zu verlängern, Ende letzten Jahres leider keine Mehrheit fand, muss ggf. geprüft werden, welche möglichen Nachnutzungen städtebaulich unverträglich wären und mit welchen Instrumentarien  großflächiger Einzelhandel für Endverbraucher , z.B. Möbelverkauf o.ä.,  verhindert werden könnte, bevor Fakten geschaffen sind.

      i.A. der MBI - Fraktion                            L. Reinhard, Fraktinssprecher

      Hammann konnte als Lederfabrik vorerst gerettet werden