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Anfragen/Anträge zu Speldorf

Anträge an den Planungsausschuss am 16.04.02 zur Baugenehmigung für einen LIDL-Supermarkt an der Weseler Straße und vom 14.2.03 zu Plus weiter unten

27.12.07: Lange war es ein Gerücht, jetzt ist es Gewissheit: Der Penny-Markt verlässt in den nächsten Monaten das Depot an der Duisburger Straße in Speldorf. Der Discounter geht in das Gebäude, in dem derzeit an der Duisburger Straße (ehemaliges Tenter und Dehnen-Gelände) der Rewe-Markt sitzt. Der wiederum zieht in das benachbarte Gebäude des bereits geschlossenen Zack-Gartencenters. Mit dem Wegzug von Penny wird ein Schlusspunkt gesetzt unter eine seit Jahren geduldete Fehlentwicklung, die das Stadtteilzentrum Speldorf sehenden Auges veröden ließ. Milch, Butter und andere Lebensmittel - Die Speldorfer werden ab dem kommenden Jahr für den Einkauf weiter fahren müssen, zu Fuss für viele, insbesondere ältere Mitmenschen, ist dann nichts mehr erreichbar! Aldi an der Hansastr. war zwar städtebaulich falsch, aber noch halbwegs zumutbar. Um das zu ermöglichen riegelte das SEK 1998 den Stadtteil ab und räumte die besetzten Fachwerkhäuser. Die Ansiedlung von LIDL und Plus an der Weseler Straße (s.u.) war weniger spektakulär, aber völlig kontraproduktiv. Zur Erinnerung: 1995 wurde der B-Plan Z 12 eingeleitet, der explizit weiteren Endverkauf an der Weseler Straße ausschließen sollte. Nach dem Auslegungsbeschluss 1998 passierte aber nichts mehr. Mehr als 10mal haben die MBI versucht, dabei wieder Bewegung ins Spiel zu bekommen. Reaktion: Null. Ergebnis: Ein städtebauliches Fiasko mit Ankündigung und wider besseres Wissen! Wozu hat unsere Stadt eigentlich eine Planungsdezernentin incl. teurem Hofstaat, wenn aktive Stadtplanung nicht stattfindet. Man schaue sich auch nur die stillgelegte Brücke bei Real (ehemals Allkauf) an: Die müsste seit Jahren wieder in den Verkehr genommen werden, damit die Fehlplanung Emmericher Straße nicht zu Rückzahlungen führt. Beschlüsse, Geld, alles war vorhanden. Nur  passiert ist nichts! Ein Trauerspiel auch, dass die Landeskontrollen bei RP und im Verkehrsministerium einfach wegschauen. Es mag sein, dass Ruhrbania und die Zerstörung der Ostruhranlagen wichtiger sind, sie sind aber kein Grund, Stadtteile wie Speldorf der Verödung zu überlassen durch aktives Nichtstun! Der letzte macht das Licht aus? Städtebauliches Fiasko wider besseres Wissen!? und MBI machen "Stadtteilzentrum und Rahmenplanung Speldorf" zum Thema des Planungsausschusses am 22.1.08 in Form eines Vorschlags

14. 2. 03: MBI-Flugblatt an die Speldorfer Mitbürger/innen: Einladung zur Sitzung des Planungsausschusses am 18.2.03 zum Thema Ausbau Weseler Str. und Restflächen Emmericher Str. 2. Teil des Flugblatts im direkt folgenden:

Liebe Speldorfer Mitbürger/innen,
Wie auch der WAZ zu entnehmen war, soll nun auch noch ein weiterer Plus-Supermarkt auf der Weseler Str./Ecke Timmerhellstr. auf der Wiese vor Kuhlen entstehen. Auf der anderen Seite der Timmerhellstr. sind die Bauarbeiten für ein zusätzliches LIDL bereits im Gange. Genau das, zusätzlicher Einzelhandel außerhalb des Stadtteils an der Weseler Str., sollte durch den Bebauungsplan ausgeschlossen werden. Doch leider hat die Verwaltung es versäumt, diesen nach Abschluss der Veränderungssperre auch rechtskräftig werden zu lassen. So muss befürchtet werden, dass der Wildwuchs weitergeht und das Stadtteilzentrum Speldorf weiter verödet anstatt wie geplant nach Fertigstellung der Weseler Straße aufgewertet zu werden.

Doch die Genehmigung des Plus-Markts soll nur im nicht-öffentlichen Teil des Planungsausschusses behandelt werden. Die MBI haben den Antrag gestellt, den Punkt öffentlich zu diskutieren, doch steht zu befürchten, dass dies wieder einmal von allen anderen Fraktionen abgelehnt wird.

Mülheim, den 14. Februar 03

Antrag zu TOP 21 der Sitzung des Planungsausschusses am 18.02.03   TO: öffentlich

Bauantrag für einen Plus-Supermarkt an der Weseler Str.

Unter TOP 21 lfd. Nr. 10 der nicht-öffentlichen Sitzung soll ein Bauantrag für einen weiteren Supermarkt an der Weseler Str. beraten werden. Für den genannten Bereich war der Bebauungsplan Z 12 mit Veränderungssperre eingeleitet worden, um gerade solche Entwicklungen zu verhindern. Dieser Bebauungsplan wurde nie rechtskräftig und die Veränderungssperre ist inzwischen ausgelaufen mit der Folge, dass jetzt solche Bauanträge möglich sind. Sinn des Bebauungsplanes war es, zusätzliche Belastungen der Weseler Straße durch die Ein- und Ausfahrt von Einzelhandelsbetrieben zu verhindern und ebenso das Speldorfer Stadtteilzentrum nicht weiter durch Auslagerung solcher Märkte zu schwächen. Daher wäre eine Baugenehmigung gegen öffentliches Interesse.

Wir beantragen daher:

  1. Im öffentlichen Teil der Sitzung einen TOP „Supermärkte/Einkaufszentrum Weseler Straße“ einzurichten.
  2. Die Ablehnung des Bauantrags durch den Planungsausschuss wegen entgegengesetztem öffentlichen Interesse. Diese ursprüngliche Intention ist durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens belegt.
  3. Die Einschaltung des Regierungspräsidenten, obwohl der beantragte Markt die zulässsigen 700 m2 für sich genommen nicht überschreitet, weil zusammen mit dem gegenüberliegenden Lidl-Markt bis hin zum Baumarkt damit an der Weseler Str. de facto ein zusammenhängendes Einkaufszentrum entstehen würde.
  4. Den Bebauungsplan Z 12 einschließlich neu zu erlassender Veränderungssperre weiterzuführen, um Vorhaben wie den geplanten Supermarkt  zu verhindern.
    Dazu beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, spätestens in der Maisitzung dieses Jahres einen abstimmungsfähigen Beschlussvorschlag vorzulegen.

Vorab bitten wir die Verwaltung, zu erläutern, warum der Bebauungsplan Z 12 nicht zur Rechtskraft gebracht wurde, obwohl gleichzeitig viele andere, weniger dringliche und oft undurchführbare Bebauungspläne bearbeitet werden konnten, vgl. die B-Pläne F11 und F 12 zur Heimaterde.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Die Parteien wollten am 18. 2. 03 das nicht öffentlich beraten, gaben der MBI zwar recht und stimmten der Katastrophe für Speldorf und Innenstadt dann achselzuckend zu!

Mülheim, den 28.03.02

Antrag an den Planungsausschuss am 16.04.02   TO: öffentlich

Baugenehmigung für einen Supermarkt an der Weseler Straße

Im Juni 1995 wurde für den Bereich Weseler Straße das Bebauungsplan-Verfahren "Weseler Str./Ruhrorter Str. - Z 12" eingeleitet. Ziel des Bebauungsplans war vor allem, auf den Gewerbegrundstücken an der Weseler Straße  "Einzelhandelsbetriebe mit Verkauf an Endverbraucher" auszuschließen. Nachdem zuerst sogar eine Veränderungssperre erlassen worden war und die ersten Konflikte mit einer Anliegerfirma schon aufgetreten waren, wurde dieser Bebauungsplan nicht mehr weitergeführt, die Veränderungssperre ist inzwischen längst außer Kraft. Jetzt wurde einem weiteren Einzelhändler, LIDL, eine Bauvoranfrage für einen Supermarkt positiv beschieden.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

(1) Warum wurde der o.g. Bebauungsplan nicht weitergeführt? Das Ziel des Bebauungsplans, wie auch mehrerer anderer damals aufgelegter Bebauungspläne, eine weitere Auslagerung des Einzelhandels aus den Ortsteilzentren zu verhindern und weiteren Autoverkehr, insbesondere auch auf der Weseler Straße, zu vermeiden, ist nach wie vor sinnvoll. Die Aufgabe des Bebauungsplans ist daher nicht nachvollziehbar.

(2) Wie wurde die Tatsache, dass unmittelbar angrenzend der o.g. Getränkemarkt und nur wenige m weiter ein Baumarkt schon genehmigt wurden, berücksichtigt? Es kann nicht im Sinne des Gesetzes sein, wenn mehrere Baugenehmigungen quasi in Salamitaktik für ein Gesamtprojekt erteilt werden, was als ganzes so nicht genehmigungsfähig wäre.

(3) Wurden die verkehrlichen Auswirkungen auf die Weseler Straße überhaupt berücksichtigt? Schon jetzt ist die Situation gerade an dieser Stelle (Ausfahrt Getränkemarkt, Autowerkstatt und kurz daneben die Baumarktausfahrt ) unfallträchtig und hemmt den Verkehrsfluss auf der gerade erst ausgebauten Weseler Straße. 

Der Planungsausschuss möge daher beschließen:

Der Planungsausschuss spricht sich gegen das Bauvorhaben von LIDL an der Weseler Straße aus. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren "Weseler Str./Ruhrorter Str. - Z 12" wiederaufzunehmen und zum Satzungsbeschluss zu führen. Die Umsetzung ist durch eine Veränderungssperre abzusichern.

i.A. der MBI: L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss