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Udo Weinert, Amundsenweg 1, 45472 Mülheim an der Ruhr
und weitere  Familien aus Heißen

Mülheim den 6.09.2001

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Baganz,
Sehr geehrte Damen und Herren!

In der Sitzung des Hauptausschusses am 20.09.2001 möchten wir unter TOP 1:  “Einwohner- und Bürgerfragestunde“ die unten aufgeführten Fragen stellen.

Wir, die Unterzeichnenden,

sind in großer Sorge, was in Zukunft noch an Lärm auf uns zukommt, da die Summe der Lärmquellen das Normale schon lange übersteigt.

Da sind nahe bei unserem Wohnviertel A40, B1 und der stark befahrenen Kruppstraße ( Blechlawine Richtung Rhein-Ruhr-Zentrum ). Diese Straßen haben zusammen Dauerschallpegel, die je nach Windrichtung nicht mehr auszuhalten sind.

Dazu kommt, dass die Bebauungen so angeordnet sind, dass sie wie ein Schalltrichter (Flüstertüte) wirken und den Lärm noch verstärken.

Der Flughafen Essen-Mülheim unterliegt für Platzrundenflüge zeitlichen Einschränkungen.

Diese sind in der Landeplatz-Lärmschutzverordnung zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm im §1 festgelegt (Kopie liegt als Anlage bei).

In den Ruhezeiten, wie z.B. nach Sonnenuntergang oder samstags-, sonntags-, feiertags nach 13.00 Uhr, dürfen nur Flugzeuge mit erhöhtem Schallschutz und zu Überlandfügen (länger als eine Stunde und über den Bereich des Flughafens hinaus) starten oder landen.

Eine Platzrunde dauert für eine Flugrunde aber nur ca. 5 Minuten, die Flugzeuge berühren bei ihrer Landung nur ganz kurz mit ihrem Fahrwerk die Landebahn und beginnen dann den Flug zur nächsten Platzrunde. Das bedeutet wir haben alle 5 Minuten den gleichen Flieger über uns. Wenn nun, wie es öfter vorkommt, 5 oder 6 Flugzeuge sich in der Platzrunde befinden,  werden wir alle 50-60 Sekunden überflogen, während und außerhalb
der Ruhezeiten.

Hinzu kommen die Dauerschallpegel der oben angeführten Strassen, die Geschäftsflieger und als Krönung, neuerlich verstärkt, die An- und Abflüge des Flughafens Düsseldorf.

Die Strassen A 40 und B1 haben bei uns keine Schallschutzwände zur Lärmminderung. Nach §47a.BimSchG 6.1 sind Lärmminderungspläne aufzustellen.

Frage 1

Wie und wo genau verlaufen heute die Routen der  Platzrunden des Flughafens Essen/ Mülheim? Wieviele Runden werden jährlich jeweils in der nördlichen und in der südlichen Platzrunde geflogen?

Sind diese identisch mit  den 1980 genehmigten Platzrunden? Wenn nein, wann hat es Änderungsanträge und Genehmigungen dazu gegeben? Sind dabei die Gremien und die betoffene Bevölkerung angehört oder wenigstens darüber informiert worden?

Frage 2

Warum werden bei den Platzrunden des Flughafens die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten? Was gedenkt die Gesellschafterin Stadt Mülheim zu tun, um diesen Zustand zum Schutz der Bevölkerung und im Sinne der Lärmschutzverordnung zu
ändern? Wann ist mit einer Besserung zu rechnen? Beabsichtigt der Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender des Flughafens diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Aufsichtsratssitzung zu setzen?

Frage 3

Sind Lärmminderungspläne für unsere Wohngegend aufgestellt worden und wann können wir mit Maßnahmen zur Lärmminderung rechnen?

Die Flughöhe soll bei Platzrundenflügen über 300m über Grund betragen. Die Flughöhe der Platzrunden-Flieger beträgt 1200 Fuß über NN, das sollen ca. 300m sein.

Die Rechnung sieht aber so aus, dass der Flughafen schon auf 129m über NN liegt. Diese 129m müsste man nun von dieser geflogenen Höhe abziehen, dann kommt man auf eine geflogene Flughöhe von unter 200m.

Da wir oft deutlich die Registrier-Kennzeichen mit bloßem Auge lesen können, sind wir sicher ,das die Flughöhen von über 300m nicht eingehalten werden und wir dadurch stärker mit Lärm belästigt werden.

In dem noch gültigen Planfeststellungsbeschluss von 1980 für den Flughafen Essen-Mülheim

wurde außerdem festgelegt, dass die beiden Platzrunden, die Nördliche und die Südliche, zu je 50% beflogen werden müssen, damit die Bevölkerung nicht zu stark mit Lärm belastet wird ( Auszug in Kopie liegt als Anlage bei).

Die Platzrunden entsprechen sicherlich nicht mehr dem, wie sie im Planfeststellungsbeschluß festgelegt wurden. Die Grenzwerte des Lärmgutachtens, die nach dem damaligen Lärmpegel erstellt wurden, sind sicherlich schon lange überschritten. Wenn nun, wie wir der Presse entnehmen konnten, der Flughafen mit einem Instrumentenlandesystem ausgerüstet wird (Salamitaktik zum Ausbau), kann von Lärmminderung nicht mehr die Rede sein.