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Diese Residenz im Loft-Stil soll dort am Schlossberg entstehen, wo die ehemalige Lederfabrik seit langem leesteht. Was das Bild nicht zeigt: der MüGa-Spielplatz grenzt
an das Gebäude. Im Bebauungsplan “Innenstadt 28” ist bis an das Gebäude ein Wäldchen festgesetzt. Das aber wurde im Dez. einfach im Vorgriff weggeholzt! Auch
dass dieses Vorhaben 2 Stockwerke mehr haben soll als die umgebenden denkmalgeschützten Häuser, zeigt das Bauschild, ebenfalls im Vorgriff auf die Baugenehmigung angebracht, nicht!
siehe MH-News vom 20.2.01 zur Auskunft der Verwaltung dazu
04.04.01: Mahnschreiben an den Oberbürgermeister
wegen nicht erfolgte Beantwortung von Anfragen in JHA und Umweltausschuss zum Komplex "Schlossberg Residence" in Broich und Aufforderung, die entsprechenden Stellen zur Beantwortung anzuweisen.
07.03.01: Anfrage an den Jugendhilfeausschuss am 12.3.01
wegen Sicherheitsmaßnahmen während der Bauphase von ”Schlossberg Residence”, Nutzungseinschränkungen und evtl.
Rückzahlungen für den MüGa-Spielplatz Sclossberg/Fossilienweg unten auf dieser Seite 01.03.01: Antrag an den Umweltausschuss am 16.03.01 zu dem Eingriff in Grünflächen am Schloßberg
für die Baumaßnahmen "Am Schloßberg 2-4", wofür eine zum MÜGA-Gelände gehörige Gehölzgruppeunrechtmäßig gerodet wurde. Antrag, dies in Zukunft auszuschließen. Das folgende Schreiben an OB Baganz ist bis auf Anrede und Schluss (in rot) identisch mit der Anfrage an den Planungsausschuss An den Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr Herrn Dr. Baganz Rathaus -Mülheim, den 06.02.2001 Betr. : Bauvorhaben "Schloßberg Residence", Schloßberg 2 - 4 Sehr geehrter Herr Baganz,
Betr. : Bauvorhaben "Schloßberg Residence", Schloßberg 2 - 4 Auf dem Gelände der ehemaligen Lederfabrik am Schloßberg kündigt ein
Maklerschild den Neubau von Eigentumswohnungen in 4 Stockwerken an, wobei das oberste im Loft-Stil entstehen soll. Die ehemalige Lederfabrik
grenzt direkt an den Kinderspielplatz, Fossilienweg, am Eingang zum Müga-Gelände. Kurz vor Weihnachten wurde das gesamte "Wäldchen" auf
dem Gelände des Spielplatzes, das an die ehemalige Fabrik grenzt, abgeholzt. Um das abgeholzte Wäldchen herum wurde ein Bauzaun gesetzt, der nun die
abgeholzten Bäume und Büsche sowie auch Spielgerät vom Spielplatz abtrennt. Unseres Wissens nach handelt es sich bei diesem Wäldchen um eine
Festsetzung als "Gehölzgruppe aus baumartigen Gehölzen" im landschaftspflegerischen Begleitplan zum B-Plan "Innenstadt 28
Bergstr./zum Schloß Broich", der im Zusammenhang mit der MüGa 1989 beschlossen wurde. Die Abholzung auf dem städt. Grundstück zugunsten
einer Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück erfolgte dort vor Erteilung einer Baugenehmigung. Auch erscheint die Notwendigkeit der Rodung des
Wäldchens nicht einsehbar, zudem das Wäldchen als Trennstreifen zwischen dem stark frequentierten Kinderspielplatz und den geplanten Wohnungen durchaus Sinn gemacht hätte.
Die Verwaltung möge die Fragen zu folgenden 2 Komplexen beantworten: 1. zu dem geplanten Bauvorhaben:
- ob eine Baugenehmigung inzwischen erteilt wurde? Wenn ja, ob diese so, wie auf dem Bauschild zu sehen, erteilt wurde
- ob eine 4-geschossige Bauweise dort erlaubt sein kann, wenn im Umfeld nur 2 Stockwerke der Regelfall sind
- ob das Vorhaben auch nach Gesichtspunkten des Denkmalschutzes beleuchtet wurde, da im direkten Umfeld verschiedene denkmalgeschützte Häuser zu finden sind, so dass sich der Neubau
auch von daher in die Umgebung einfügen sollte
- inwieweit Balkone erlaubt sein können, die über dem städtischen Grundstück gebaut und deren Pfeiler auf städtischen Grundstück stehen
- ob die nahezu 100%ige Bebauung des Grundstücks der ehemaligen Lederfabrik mit Wohnbebauung bezgl. der GFZ so genehmigungsfähig sein kann und wie sich das in die Umgebung einpasst
- ob der rechtsgültige B-Plan mit der Festsetzung des Kinderspielplatzes einschließlich des
- Wäldchens für das auf dem Bauschild dargestellte Vorhaben geändert werden müsste.
- inwieweit im Rahmen der MüGa Fördergelder für die Anlage des Spielplatzes inclusive Wäldchen geflossen sind und möglicherweise von dem geplanten Bauvorhaben tangiert sind
2. zu der Rodung des Wäldchens:
- wer das veranlasst hat und wer für die offensichtliche Panne verantwortlich gemacht wird
- welche Ersatzplanungen wo vorgesehen sind
- wer warum das Aufstellen der Zäune veranlasst hat?
- Wir fordern Sie auf, unverzüglich einzugreifen, bevor hier weitere Fakten geschaffen werden, die sich später als rechtlich nicht zulässig
erweisen . Zudem sollten Sie auf das Genaueste prüfen, wie die ganze Situation entstehen konnte und auch welche personellen Konsequenzen daraus gezogen werden sollten.
Wir bitten Sie um schnellstmögliche Beantwortung unserer Fragen.
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher MH., 7.3.01: MBI-Anfrage an den JHA am 12.3.01
Ankündigung,
an den Vorsitzenden des Jugenhilfeausschusses, Herrn D. SpliethoffDie MBI werden im Jugendhilfeausschuss am 12.03.01 unter TOP 3 :
Fragestunde für Mitglieder des Jugendhilfeausschusses folgende Fragen stellen: Betr.: MüGa-Spielplatz am Schlossberg
Die alte Lederfabrik am Rande dieses stark frequentierten Spielplatzes soll in das Wohngebäude "Residence Schlossberg" umgebaut werden. Im Vorfeld
wurde die Gehölzgruppe auf dem Spielplatzgelände, die an das Gebäude grenzte, vollständig entfernt und umzäunt. Inzwischen ist ein Gerüst an dem Gebäude angebracht und ein Hochkran in Stellung gebracht. Von daher möge die Verwaltung folgende Fragen beantworten:
- Wann sollen Abbruch und Bau der "Residence" beginnen? Wie lange werden die Bauarbeiten insgesamt voraussichtlich dauern?
- Wie ist die Sicherheit der Kinder und Eltern auf dem Spielplatz während des Baus gewährleistet? Sollen dafür u.a. auch für abends und an Wochenenden zusätzliche private Sicherheits firmen beauftragt
werden? Sollen aus Sicherheitsgründen für den Bau weitere Teile des Spielplatzes gesperrt werden? Wenn ja, für welche Bauphasen und wie
lange? Welche Spielgeräte können während der Bauzeit nicht benutzt werden?
- Welche Nutzungseinschränkungen sind für den Spielplatz nach Fertigstellung der Wohn- nungen beabsichtigt, um Nutzungskonflikte
zu minimieren? Bleibt der heutige eingezäunteStreifen des Spielplatzes weiter eingezäunt oder wird er wieder dem Spielplatz zugeschlagen (dann teilweise unter den Balkonen)?
Soll der Spielplatz in Zukunft abends und nachts ganz gesperrt werden, um die Nachtruh der zukünftigen Anwohner zu gewährleisten?
- Müssen evtl. Fördermittel zurückgezahlt werden, wenn Teile dieses im Rahmen der MüGa öffentlich geförderten Spielplatzes nicht mehr nutzbar sind?
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher |