An den Regierungspräsident Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 DüsseldorfDienstaufsichtsbeschwerde
Zum Bebauungsplan Saarner Kuppe II
Der Saarner Umweltverein zeigt an :
Im BPl. Saarner Kuppe II in Mülheim hat das OVG in Münster einen Bereich des BPl. als rechtswiderig beurteilt. Eine Nachbesserung erfolgte bis heute nicht. Sind die
schon vorhandenen Anlagen rechtsgültig?
Der Nachweis der Verkehrssituation des ÖPNV (Straßenbahn), die den Plan bei der Bezirksregierung genehmigungsfähig machten, wurde aufgegeben bzw. fallen gelassen.
Die baulichen Sondergenehmigungen sprengen den Rahmen eines rechtlich wirksamen BPl.
Die Ausgleichsberechnung ist zum heutigen Stand falsch, sie muß nachgebessert werden.
Im BPl. sind die Flächen für
den Gemeinnutz festgesetzt und weitere Flächen sollten noch gesichert werden. Die Stadt dagegen veräussert ihre Flächen zum Zwecke der weiterer Bebauung. Nicht geplante Erschließungskosten haben die Bürger
zu tragen. Die Grundstücke werden verschenkt und weit unter Wert veräußert. Die gemeinnützigen Flächen stellen den Rest der städt. Grundstücke auf der Saarner Kuppe dar. Ziel und Zweck ist eine vernünftige
ausreichende soziale Einbindung zuschaffen. Die Notwendigkeit der Festlegung ist nach wie vor gegeben. Die beschlossenen Fl.f.G. bedarf es für die Stadt weiter um entsprechend dem jeweiligen Stand der Zeit
reagieren zu können. Immerhin sollen ca. 10000 Menschen hier angesiedelt werden. Die Änderung der Stadt widerspricht den Grundsätzen geordneter städtebaulicher Entwicklung mit entsprechender sozialer
Bodennutzung.
Auf den Flächen für den Gemeinnutz befinden sich denkmalzuschützende alte Höfe, diese müssen laut BPl. mit ihrem gewachsenen Umfeld erhalten bleiben. Die Stadt ließ insbesondere in der
letzten Zeit die Gebäude zerfallen.
Ebenso sollten diese alten Höfe, in der Mitte des Plangebietes, einen durchgehenden Grünzug bilden. Die jetzigen Umsetzungen widersprechen der Satzung.
Diese
Anzeige soll Ihnen vermitteln, dass sich der genehmigte BPl. mit seinen Zielen stark verändert hat und noch gerichtlich geändert werden muß und die Rechtsgültigkeit hier infrage gestellt ist.
Der Saarner Umweltverein e.v. bittet um Ihr Einschreiten.
Mit umweltfreundlichen Grüssen