Mülheim/Ruhr, den 01.03.01
Antrag an den Umweltausschuss am 16.03.01 TO: Öffentlich
Betr.: Eingriff in Grünflächen am Schloßberg
Für die Baumaßnahmen "Am Schloßberg 2-4" wurde eine zum
MÜGA-Gelände gehörige Gehölzgruppe gerodet.
Diese Rodung geschah im Dezember 2000, während die Baugenehmigung, lt. Auskunft im Planungsausschuss, erst am 29.01.01 erteilt wurde. Lt.
Auskunft der Verwaltung war vorab in der BV III das Fällen der Bäume an dieser Stelle vorgestellt worden. Es handelt sich aber nicht nur um Bäume, sondern um eine Gehölzgruppe, so dass eine Fällgenehmigung
nach Baumschutzsatzung für die Beseitigung des gesamten Bestandes ebensowenig ausreichend ist wie eine entsprechende Nachpflanzung von Einzelbäumen. Weiterhin handelt es sich bei der Gehölzgruppe um eine
Festsetzung aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan als Bestandteil des B-Plans "Bergstr./Am Schloß Broich-Innenstadt 28". Somit ist diese Anpflanzung zum einen aus Landesmitteln gefördert
worden, zum anderen ist sie Teil der notwendigen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen für die im Rahmen der MÜGA vorgenommen Eingriffe. Wird die Baumaßnahme Schloßberg 2 realisiert, ist eine Wiederherstellung auf
dieser Fläche nicht mehr möglich. Der Text in der Vorlage für den Planungsausschuss (siehe Anlage) war völlig unzureichend bzw. sogar sachlich falsch, da auf diese Zusammenhänge nicht hingewiesen wurde.
Aus alledem ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung:
- Warum wurde der Umweltausschuss nicht informiert?
- Warum war es nicht möglich, die Baugenehmigung wegen Nicht-Vereinbarkeit zu einem rechtskräftigen B-Plan zu verweigern? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ähnliche Fälle in Zukunft zu
verhindern?
Konsequenterweiser möge der Umweltausschuss daher für ähnlich gelagerte zukünftige Fälle beschließen:
- Zukünftig ist grundsätzlich die Fällgenehmigung von Bäumen und Baumgruppen in Zusammenhang mit Bauvorhaben erst dann zu erteilen, wenn die zugehörige Baugenehmigung vorliegt.
- Im Planungsausschuss ist bei Baugenehmigungen ausdrücklich und immer auf die Konsequenzen einer Baumaßnahme hinsichtlich Baumfällungen/Eingriffen in Natur und Landschaft hinzuweisen.
- Da die Wiederherstellung auf diesen Flächen nicht mehr möglich ist, wird die Verwaltung aufgefordert, eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme durchzuführen.
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher