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Fotos aus dem Bereich des B-Plans zur „Solarsiedlung

auf dieser Seite und aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar

Mülheim, den 8.8.2007

Anfrage für den Planungsausschuss am 21. August 2007 TO: Öffentlich

Umsetzung Bebauungspläne „Kuhlenstr./Kreuzstr. – S 12a“ und „Mergelstr./Neptunweg – L 14(v)“ durch den Bauträger, die Firma Wilma

Bei beiden Bebauungsplänen gab es bekanntermaßen die Altlastenproblematik.

An der Kuhlenstraße wurde inzwischen die erste Häuserreihe bezogen, parallel zum Fußweg zur Bruchstraßenschule, während die anderen Häuserreihen noch im Bau befindlich sind. Das Gelände wurde z.T. um mind. 1m angeschüttet. Als die Neubürger des Gebietes jetzt ihre Gärten herrichten wollten, stellten sie bereits in geringer Bodentiefe Gebäude- und andere Bruchstücke der ehemaligen Ziegelei fest. Anscheinend hat sich der Bauträger nicht an die Auflagen gehalten.

Die Verwaltung möge deshalb einen Sachstand vorstellen und insbesondere darlegen,

  • wie es dazu kommen konnte
  • was geschieht, um die Vorgaben des Bebauungsplans bei den bereits fertigen Häusern auch nachträglich noch umzusetzen und was, damit die gleichen Fehler bei den im Bau befindlichen Grundstücken nicht ebenfalls vorkommen können
  • welche städtischen Stellen die Vorgänge im Bereich des S 12a wie überwachen.

Die Verwaltung möge ebenfalls einen Sachstandsbericht zur Einhaltung und Überwachung der Vorgaben des B-Plans „Mergelstr./Neptunweg – L 14(v)“ bzgl. der Altlastenproblematik vorstellen.

Begründung
Mitte 2006 wurden im Bereich des S 12a Kuhlenstr./Kreuzstr. umfangreiche Erdarbeiten vorgenommen, nachdem der Bewuchs (Wald) entfernt war. Da es nach Augenschein damals so aussah, als würde der vorhandene belastete Boden nicht abgetragen, sondern nur mit Mutterboden abgedeckt, stellten die MBI in der BV 1 am 12.6. 06 die Anfrage, wie mit den Altlasten im S 12a umgegangen werden solle und ob es zutreffe, dass der belastete Boden liegen bleibt und lediglich mit einer neuen Erdschicht abgedeckt werden soll. Dazu gab die Verwaltung folgende Stellungnahme ab: „Der Bebauungsplan „Kuhlenstraße/Kreuzstraße-S 12a“ ist seit dem 15.12.2005 rechtskräftig. Das Thema Altlasten wurde dabei ausführlich in Punkt 7 „Kennzeichnung“ im Anschluss an die textlichen Festsetzungen, in der Begründung (Ziffer 6.2 – Altlasten und schädliche Bodenveränderungen) und im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan abgehandelt.
Zur Realisierung der Neubebauung werden erhebliche Bodeneingriffe und Bodenbewegungen erforderlich. Die vorhandenen Bodenbelastungen werden entweder abgetragen oder durch hinreichende Bodenabdeckungen gesichert. Die erforderlichen Rahmenbedingungen für den geplanten Bodenauftrag und –abtrag werden durch das Gutachten „Eckdaten zum Bodenmanagement Bebauungsplan Kuhlenstraße/Kreuzstraße – S 12a“ festgelegt. In diesem umfangreichen Gutachten sind u.a. sämtliche Bodenbewegungen zum Bodenabtrag –auftrag, sowie die geplanten Nutzungen und Versiegelungen dargestellt. Alle Bodenarbeiten werden durch einen Sachverständigen vor Ort begleitet und dokumentiert. Der Bau- und Erschließungsträger hat sich zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Fachämtern Untere Bodenschutzbehörde, Untere Abfallbehörde und Untere Wasserbehörde vertraglich verpflichtet.“
Umso verwunderlicher ist es, dass die Befürchtung der MBI aus 2006 sich nun bestätigt hat!

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Stellungnahme der Verwaltung zum Sachstand zum B-Plan Kuhlenstr / Kreuzstr. S 12 a:

Die 3 ersten Bauabschnitte sind fertiggestellt. Die entsprechenden Abschlussdokumentationen wurden seitens des Gutachters des Bauherrn (Wilma) vorgelegt. Die chemischen Analysen zeigen, dass die vereinbarten Werte eingehalten wurden.

Anfang Juli wurde die UBB seitens der neuen Grundstückseigentümer informiert, dass bei Gartenarbeiten im Bereich des 1. Bauabschnitts unterhalb des Mutterbodens ein erhöhter Bauschuttanteil angetroffen wurde.

Die UBB hat daraufhin eigene Untersuchungen durchgeführt und festgestellt, dass insbesondere auf einem Grundstück unterhalb der Mutterbodenüberdeckung ein Bauschuttanteil von 5 – 25 % vorliegt. Die von der UBB ermittelten Schadstoffgehalte entsprechen aber trotzdem den vereinbarten Werten [die Hälfte des Prüfwertes der BbodSchV (Bundes- Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung)], so dass keine Gefahr für die Schutzgüter, insbesondere für die neuen Bewohner, besteht. Der Bauträger (Wilma) wurde daraufhin um Stellungnahme gebeten.

Im Rahmen eines Gesprächs am 15.08.07 teilte Wilma mit, dass der erhöhte Bauschuttanteil auf einen Ausführungsfehler des Nachunternehmers zurückzuführen ist. Wilma hat zugesichert, dass der Bauschutt noch im August 2007 aus dem Oberboden bis in eine Tiefe von 0,90 m entfernt wird.

Es wurde vereinbart, dass der saubere Mutterboden abgeschoben und seitlich gelagert wird. Der darunter liegende Boden wird gesiebt und dann weitgehend bauschuttfrei wieder eingebaut. Der ausgesiebte Bauschutt wird entsorgt.

Wilma hat weiterhin zugesagt, dass die bereits untersuchten Grundstücke des 2. und 3. Bauabschnitts erneut untersucht werden, um sicher zu gehen, dass die vertraglich vereinbarte Bodenqualität eingehalten wird. Sollten hier wider Erwarten erhöhte Bauschuttanteile festgestellt werden, hat Wilma zugesichert, auch diesen Boden auszutauschen oder den Bauschutt mittels Siebung zu entfernen.

Die Baumaßnahme wird regelmäßig (wöchentlich) seitens der UBB kontrolliert. Die Bodeneingriffe werden ebenfalls von einem Gutachter der Wilma begleitet und nach Fertigstellung gemäß den Anforderungen an die BbodSchV untersucht.

Sachstand zum B-Plan Mergelstr. / Neptunweg L 14:

Die Baumaßnahme befindet sich derzeit im 1. Bauabschnitt. Bisher sind ausschließlich natürliche Böden wiedereingebaut worden. Nach Abschluss des 1. Bauabschnittes wird noch anzuliefernder Mutterboden eingebaut. Die Maßnahme wird seitens eines Gutachters des Bauträgers (Zimmermann) begleitet und nach Abschluss gemäß BbodSchV geprüft. Die UBB überprüft ebenfalls regelmäßig die Baumaßnahme.

I.V. Helga Sander

 

31.5.06: Irgendwo zwischen Bruchstr., Winkhauser Weg, E.-Selbertstr. und Kuhlenstr. lag noch eine größere zusammenhängende Frei- und Grünfläche, halb städtisch und halb ehemaliges Ziegeleigelände von Rauen. Dort sollte seit 1997 eine ökologische Modellsiedlung, die sog. Solarsiedlung, entstehen. Doch der Boden ist heillos verseucht, stellenweise gesundheitsgefährdend ohne Absperrung! Nach vielem Hin und Her wurde der B-Plan im Herbst 2005 rechtskräftig. Seit Frühjahr 2006 wird das Gelände baureif gemacht. Die Bäume sind entfernt, Abwasserleitungen verlegt


Doch es sieht ganz so aus, als wenn die Altlasten weder untersucht, noch ausgekoffert werden sollen, sondern mit einer Bodenschicht abgedeckt! MBI-Anfrage dazu im folgenden. Zur Erinnerung: den zukünftigen Bewohnern sollte laut B-Plan Anbau von Nutzgemüse untersagt bleiben.

Mülheim, den 30. Mai  2006

Anfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 12.6.06  TO: öffentlich

Altlasten im Bereich des Bebauungsplans „Kuhlenstr./Kreuzstr. –S 12a“

Im Plangebiet werden z.Zt. umfangreiche Erdarbeiten vorgenommen, nachdem der Bewuchs (Wald) entfernt wurde. Offensichtlich wird der vorhandene Boden nicht abgetragen, sondern soll mit Mutterboden abgedeckt werden.

Aufgrund der Vorgeschichte des Geländes wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens umfangreich Altlastenuntersuchungen vorgenommen, dabei wurden erhebliche Belastungen festgestellt.

Die Verwaltung möge dazu die folgenden Fragen beantworten:

  1. Wie soll mit den Altlasten umgegangen werden? Trifft es zu, dass der belastete Boden liegen bleibt und lediglich mit einer neuen Erdschicht abgedeckt werden soll?
  2. Mit welchen Behörden wurde das geplante Vorgehen abgestimmt?

A. Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende in der BV 1

Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen:

Der Bebauungsplan „Kuhlenstraße/Kreuzstraße-S 12a“ ist seit dem 15.12.2005 rechtskräftig. Das Thema Altlasten wurde dabei ausführlich in Punkt 7 „Kennzeichnung“ im Anschluss an die textlichen Festsetzungen, in der Begründung (Ziffer 6.2 – Altlasten und schädliche Bodenveränderungen) und im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan abgehandelt.

Zur Realisierung der Neubebauung werden erhebliche Bodeneingriffe und Bodenbewegungen erforderlich. Die vorhandenen Bodenbelastungen werden entweder abgetragen oder durch hinreichende Bodenabdeckungen gesichert. Die erforderlichen Rahmenbedingungen für den geplanten Bodenauftrag und –abtrag werden durch das Gutachten „Eckdaten zum Bodenmanagement Bebauungsplan Kuhlenstraße/Kreuzstraße – S 12a“ festgelegt. In diesem umfangreichen Gutachten sind u.a. sämtliche Bodenbewegungen zum Bodenabtrag –auftrag, sowie die geplanten Nutzungen und Versiegelungen dargestellt. Alle Bodenarbeiten werden durch einen Sachverständigen vor Ort begleitet und dokumentiert. Der Bau- und Erschließungsträger hat sich zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Fachämtern Untere Bodenschutzbehörde, Untere Abfallbehörde und Untere Wasserbehörde vertraglich verpflichtet.

Den genauen Wortlaut und weitere spezifizierte Informationen zum Thema „Altlasten“ können dem rechtskräftigen o.g. Bebauungsplan und dem städtebaulichen Vertrag entnommen werden. Die gesamte Altlastenthematik insbesondere das geplante Vorgehen wurde mit den vorgenannten Behörden fachlich abgestimmt und in den Bebauungsplan eingestellt.

gez.: Sander, Dezernentin

Die Antwort ist keine. Insbesondere wurde auf die 1. Frage nicht eingegangen, was eben genau die Zweifel verstärkt. Auch der Augenschein vor Ort läßt nicht vermuten, dass wirklich alle Bodenarbeiten durch einen Sachverständigen vor Ort begleitet und dokumentiert werden “, wie es vertraglich und im B-Plan festgelegt ist. Warum hat die Verwaltung z.B. nicht gesagt, dass so und so viel untersucht, dies und das gefunden und davon irgendwelches Material entsorgt werden musste oder noch muss? Weiß sie das etwa nicht oder will es auch überhaupt nicht wissen? Auch das Gelände der ehemaligen Ziegelei und ihren diversen Nachnutzungen weist diverse Bodenbelastungen auf, ganz unabhängig von den Bergbaufolgerisiken!

 

Mülheim, den 5. April 2005

Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 19.04. 2005  Tagesordnung: öffentlich

Rechtliche Situation Altlasten Kuhlenstraße

Die städtische Fläche im hinteren Bereich des Bebauungsplans „Kuhlenstr./Kreuzstr. – S 12a“, auf der sich Altlasten verschiedenster Herkunft befinden, gehörte vorher der Firma Rhein-Metall. Eine besonders gefährliche Altlastenverdachtsfläche liegt unweit der SWB-Häuser Elisabeth-Selbert-Straße. Zu dem Zeitpunkt, als die Stadt das Gelände gekauft hat, waren die Altlasten schon vorhanden. Damit wäre die finanzielle Haftung für die Altlastensanierung bzw. Sicherung des Grundwassers unseres Erachtens Sache des Vorbesitzers.

Die Verwaltung möge dazu folgende Fragen beantworten:

  1. Wieso ist die o.g. Altlastenverdachtsfläche nicht abgesichert und eingezäunt?
  2. Wann ist eine Sanierung vorgesehen?
  3. Hat die Stadt Mülheim die Absicht oder bereits versucht, die Haftungsansprüche für die Sanierung bzw. Grundwassersicherung durchzusetzen?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard , Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 23.8.01

Vorschlag an den Umweltausschuss am 13.09.01  TO: öffentlich

Betr.: Altlasten auf dem Gelände der geplanten „Solarsiedlung“ an der Kuhlenstraße

Die Verwaltung möge darlegen, welche Untersuchungen auf Altlasten im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plans für die sog. Solarsiedlung im Gebiet zwischen Kuhlenstr., Bruchstr., Winkhauser Weg und Elisabeth-Selbert-Str. vorgenommen bzw. zu Rate gezogen wurden und welche Ergebnisse bisher gesichert vorliegen.

Insbesondere sind dabei mögliche akute Gesundheitsgefährdungen durch heute frei zugängliche Schad- und Giftstoffe speziell im hinteren Teil des Gebietes genauer zu erläutern auch unter dem Gesichtspunkt einer erforderlichen Sicherung und Absperrung.

Begründung

Zu Beginn der Ferien war WAZ und NRZ zu entnehmen, dass die sog. „Solarsiedlung“ als Modellprojekt nun doch weiterverfolgt werden solle. Die Altlastenproblematik wurde dabei z.T. auch eingestanden und für den hinteren Teil eine Absicherung durch Absperrzäune angedeutet. Wenn dort eine Gefährdung vorliegt, dann muss aber die Absperrung oder gar Entsorgung spätestens jetzt erfolgen, und zwar dringlich, und unabhängig von dem B-Plan.

Alles andere wäre fahrlässig.

Der Augenschein (vgl. die Bilder als Anlagen) und einfachste organoleptische Proben etwa nach sommerlichen Regen - d.h. z.B. eine Begehung, ohne sich die Nase zuzuhalten - deuten auf akute Gefährdungen hin, da die Ausdünstungen selbst Rauchern merklich in die Nase steigen.

Die Verwaltung muss deshalb alle bisherigen Untersuchungsergebnisse und beabsichtigten Schritte bzgl. der verschiedenen Altlastenverdachtsmomente für das gesamte Gebiet und insbesondere die meterhohen Anschüttungen im hinteren Teil auch der Öffentlichkeit bekanntgeben und erläutern. Warum den MBI jegliche Einsicht dazu vom Umweltamtsleiter mit bürokratischer Argumentation verwehrt wurde, bleibt unklar, erhärtet aber den o.g. organoleptisch für jeden Laien nachprüfbaren Verdacht.

Anlagen: Fotos aus dem Bereich des B-Plans zur „Solarsiedlung“

i.A. der MBI: L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter

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