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25.9.02: PRESSEMITTEILUNG: MBI fordern Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe: Mit drei
Anträgen in Rat und Planungsausschuss greifen die MBI das aktuelle Thema Hochwasserschutz auf: Förderung der
Regenwasserversickerung im Stadtgebiet, Umsetzung des Pilotprojektes Regenwassermanagement
im Hexbachtal und Unterschutzstellung der Wassergewinnungsgebiete auf der linken Ruhrseite (s.u.) 24.Okt. 02: Pressemitteilung:
“Hochwasserschutz ist übergeordnet wichtig, nur nicht bei uns?!
MBI beharren auf konsequentem Hochwasserschutz und fordern Aus für Ruhrbania und Ja zum Freibad! MBI bitten Frau Höhn um Hilfe
14.7.07: Alles Mülheim, oder was?
Reggae-Zeltstadt in den Styrumer Ruhrauen? MBI forden: Hände weg vom Naturschutzgebiet
und lasst die Reggae-Fans doch auf den Flächen von Naturbad und Stadion zelten! erste Anfrage zu Ruhrbania und Trinkwassergewinnungsgebiet von Aug. 01 weiter unten Mülheim, den 20.09.02Antrag an den Rat der Stadt am 10.10.02
TO öffentlich Rücknahme des
„Ruhrbania“-Projekts
in Anpassung an die neuen Erfordernisse im Hochwasserschutz ( wurde von allen Fraktionen unerlaubterweise von der Tagesordnung und in einen nicht benannten Ausschuss gestimmt,
tauchte dann im Planungsausschuss am 3.12. auf und wurde dort abgelehnt bei CDU-Enthaltung) Der Rat der Stadt möge beschließenDie Verwaltung wird beauftragt, die beim Zuschussgeber Land NRW gestellten Förderanträge für das sog.
„Ruhrbania“-Projekt (Neugestaltung der Ruhranlagen), soweit sie das Wassergewinnungsgelände des RWW links der Ruhr betreffen, zurückzuziehen bzw. abzuändern. Die Verwaltung wird angewiesen, keine Gelder aus
der Haushaltsstelle „Neugestaltung der Ruhranlagen“ für weitere Planungen oder Gutachten zu diesem Gelände freizugeben und keine diesbezüglichen Planungsaufträge oder städtebaulichen Gutachten etc. in
Auftrag zu geben. Der Erhalt der bisherigen Wassergewinnungsflächen des RWW ist als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ im neuen
Flächennutzungsplan und als Naturschutzgebiet im neuen Landschaftsplan festzuschreiben. Begründung: Seit Sommer 2001 sind Absichten bekanntgeworden, auf dem Wassergewinnungsgelände des RWW links der
Ruhr, falls es nicht mehr zur Wassergewinnung benötigt wird, eine Freizeit-Anlage („Wellness-Park“)
zu errichten. Die Fläche hat sich unter der derzeitigen Nutzung zu einem wertvollen, naturschutzwürdigen Bereich entwickelt, war auch im Entwurf zum neuen Landschaftsplan bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Der Freizeitpark würde eine vollständige Zerstörung dieses sensiblen Bereichs bedeuten.
Aktuell ist aber ein anderer Gesichtspunkt: es ist unbestreitbar wichtig, alle Anstrengungen zu unternehmen, um Überflutungsflächen in den Flussauen nicht nur zu erhalten, sondern wo irgend möglich sogar noch auszuweiten. Eine Verpflichtung dazu ergibt sich auch aus § 32 Abs.2 WHG(Wasserhaushaltsgesetz). Eine teilweise Bebauung
und Versiegelung des RWW-Geländes würde bedeuten, dass diese als Rückhaltefläche nicht mehr zur Verfügung steht, eine unverantwortliche Entwicklung.Zu diesem Projekt gibt es einen Beschluss des
Hauptausschusses vom 15.11.01(SPD-Antrag A 01/0896-01) und den Beschluss über die Haushaltsmittel (SPD-Antrag A 02/0346-01, Planungsausschuss 16.4.02). L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschus
20. Nov. 02: " Spätestens in der Ruhraue säuft das Projekt Metrorapid ab!"
Umweltministerium muss Bedenken der BI Contrarapid bestätigen: Hochwasserschutz geht vor Metrorapid, d.h. Tunnelbau bis zum Freibad Styrum?! Sinnvoller aber wäre das sofortige Ende der Planung!
17. Jan. 03: Nach 3 Monaten endlich Antwort aus dem Höhn-Ministerium zur MBI-Anfrage wegen Ruhrbania und Hochwasserschutz. Bisher hat die Stadt keine
übergeordnete Behörde informiert oder angefragt. Noch soll die heutige
Wassergewinnungsfläche neben der Nordbrücke bis nach Styrum im Landschaftsplan Naturschutzgebiet werden. Dennoch wurde im Herbst 2001 für dort eine Überbauung beschlossen im Sinne dessen, was RWW-Chef
“Ruhrperlen - Wellness auf hohem Niveau”
genannt hatte. SPD-Kandidatin Mühlenfeld setzte sich zuletzt genauso wie “Leuchtturmsucher” Dörr von der IG Metall massiv dafür ein. Die Fläche - die das RWE quasi umsonst beim RWW-Kauf erhielt - unterliegt dem “besonderen Schutz des §32 Wasserhaushaltsgesetz und als Naturschutzgebiet nach §42d und §27b Landschaftsgesetz einem Veränderungsverbot!! Frage: Weiß Frau Mühlenfeld dies? Wenn ja, so .... wenn nein, ebenfalls! Kurzum: aus der “Wellness” könnte schnell ein “Schwindel auf hohem Niveau” werden!
Mülheim, den 29.8.2001
Vorschlag für den Umweltausschuss am 13.9.2001 Betr.: Trinkwassergewinnung in den Ruhrauen Die MBI bitten um Beantwortung folgender Fragen:
Wann und warum soll die Wassergewinnung in den Ruhrauen im Steinhofer Bruch eingestellt werden, wie den Medien im Zusammenhang mit der Rede des RWW-Chefs Müller zu entnehmen war.?
Gibt es Pläne, die gesamte Mülheimer Wassergewinnung , also auch in den Styrumer Ruhrauen, einzustellen?
Sind solche Entscheidungen nur Sache des RWW oder ist die Stadt Mülheim in diesem wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge daran beteiligt und wenn ja, in welcher Form?
Welche planungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Festsetzungen stehen im Steinhofer Bruch einer Umnutzung entgegen?
i.A. der MBI: Lothar Reinhard, MBI-Ratsvertreter Ergebnis: Vom Land her handelt es sich um
Überschwemmungsgebiet und Müllers Wellness-Vorschlag hat kaum eine Chance!!! Ruhrbania damit tot? |