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Feinstäube mit neuer EU-Richtlinie in aller Munde
“Ignoranz vom Feinsten: Grenzwerte antiquiert, Messmethoden umstritten und mit großem Aufwand den falschen Staub herausfiltern” - Zeit-Artikel Mai/05 zu Feinstäuben als (81,6 KB)
Das Diskussionsforum zum Thema Feinstaubbelastung
http://www.feinstaubbelastung.com/

MBI-Anträge dazu auf dieser Seite

Bürgerinitiative "Rumbachtal"

will Bebauung einer für den Luftaustausch der Mülheimer Innenstadt verhindern!

5.4.05: Zu dem umstrittenen Bauvorhaben in der Feuchtwiese im Rumbachtal/Ecke Im Look haben die MBI folgende Anträge an Planungs- und Umweltausschuss gestellt, auf dieser Seite und von hier jeweils per Link direkt erreichbar:

  1. Fragen an den Umweltausschuss zur klimatologischen Bedeutung der Wiese für die Kaltluftentstehung und Durchlüftung der Innenstadt und zu den Aussagen und Empfehlungen der KVR-Klimaanalyse füe Mülheim
  2. Antrag an den Planungsausschuss auf Akteneinsicht in die Kauf- bzw. Grundstückstauschverträge zur Klärung der Frage von evtl. Entschädigungsansprüchen

21.4.05:  P R E S S E M I T T E I L U N G MBI beglückwünschen die Bürgerinitiative "Rumbachtal" für ihren wichtigen Zwischenerfolg! Die SPD änderte ihre vorherige Haltung zur Bebauung der für die Innenstadtbelüftung sehr wichtigen Wiese. So blieb die CDU alleine mit der FDP und der Antrag, die Wiese aus dem Landschaftsschutz herauszunehmen, wurde abgelehnt.
10.5.05: MBI-Akteneinsicht bestätigt: Schadensersatzansprüche gibt es nicht, somit endgültig und ohne wenn und aber: Hände weg vom Rumbachtal!

 

Mülheim, den 5. April 2005

Anfrage zum TOP „1. Änderungsverfahren zum Landschaftsplan“ (V 05/0228-01) der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 19.04. 2005
Tagesordnung: öffentlich

„Tinkrathstraße/Im Look – Rücknahme des Landschaftsschutzes und des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes zur Arrondierung der Wohnbebauung“

Schon seit langem versucht der Eigentümer, für das Grundstück Baurecht zu erlangen. Die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz im Zuge der Neuaufstellung des Landschaftsplanes wurde vom Regierungspräsidenten aus formalen Gründen, zunächst ohne inhaltliche Prüfung, abgelehnt. Es bestehen aber erhebliche Einwände gegen das Vorhaben seitens der Anwohner und der Umweltverbände. Unter anderem hat das als Weidefläche genutzte Grundstück eine wichtige Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet und für den Abfluss der Kaltluft in Richtung Innenstadt, die durch eine Bebauung massiv beeinträchtigt werden würde. In der Klimaanalyse des KVR von 2003 heißt es zum Kaltlufteinzugsgebiet Rumbachtal: „Um die Wirkung dieses Belüftungssystems nicht zu gefährden, ist eine Bautätigkeit in dem Kaltlufteinzugsgebiet in jedem Fall zu vermeiden. Dies betrifft sowohl Einzelhausbebauung als auch größere zusammenhängende Siedlungsgebiete, Straßen oder sonstige versiegelte Flächen“. Nachdem große Teile im Randbereich des Rumbachtales bereits bebaut wurden, stellt die o.g. Fläche einen besonders sensiblen Bereich am Zusammenfluss der Kaltluftströme aus zwei Bachtälern dar. Mit dementsprechend besonders nachteiligen Auswirkungen einer möglichen Bebauung wäre daher zu rechnen. Weiter heißt es in der Klimaanalyse: „Als lufthygienische Vorsorgemaßnahme sollten auch Emissionen im Kaltlufteinzugsgebiet nach Möglichkeit vollständig vermieden werden. Damit verbietet sich sowohl weitergehender Kfz-Verkehr als auch die Ansiedlung von Hausbrand-, Gewerbe- oder Industrieemittenten.“

Die Verwaltung möge daher zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Welche Aussagen macht die Klimaanalyse zur Funktion der Fläche und welche Empfehlungen zur weiteren Entwicklung  werden gegeben?
  2. Wie würde sich die vorgesehene Bebauung nach Auffassung der Verwaltung voraussichtlich auf die Funktion der Fläche auswirken?
  3. Wird dazu ein neues Gutachten in Auftrag gegeben  und  würde ggfs. der Eigentümer an den Kosten beteiligt ?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard , Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 5. April 2005

Antrag für den Planungsausschuss am 26.4. 2005 und
den Rat der Stadt am 28.4.05     
Tagesordnung: öffentlich

zum TOP „1. Änderungsverfahren zum Landschaftsplan“ (V 05/0228-01)
hier: Antrag auf Akteneinsicht

Der Planungsausschuss bzw. Rat möge beschließen,

dem MBI-Ratsherrn  Lothar Reinhard  Akteneinsicht in die Verträge, die dem Grundstückstausch der Stadt Mülheim mit dem Eigentümer des Grundstücks Tinkrathstr./Im Look zu Grunde liegen (Kaufvertrag und Vertrag über den Grundstückstausch) zu gewähren.

28.4.05: "Dass die sich nicht schämen ......!" Endgültige Entscheidung zur Rumbachtalwiese erneut wegen angeblichem Beratungsbedarf verschoben?! Akteneinsicht für MBI-Sprecher per Ratsbeschluss!

Die Verwaltung möge zu dem Thema vorab folgende Fragen beantworten:

  1. Gibt es eine Zusage an den Eigentümer des Grundstücks, dass er hier Baurecht erhält, wenn er mit dem Grundstückstausch einverstanden ist?
  2. Enthält der Vertrag zum Grundstückstausch eine derartige Zusage?
  3. Gibt es eine Grundlage für Schadensersatzansprüche, wenn kein Baurecht geschaffen wird?
  4. Enthält der Kaufvertrag bzw. Vertrag über den Grundstückstausch irgendwelche Aussagen über die planungsrechtliche Situation bzw. zukünftige Änderungen?

Begründung:

Gegen die Herausnahme des Grundstücks aus dem Landschaftsschutz bestehen bekanntlich erhebliche Bedenken seitens der Anwohner und der Umweltverbände. Insbesondere widerspräche eine Bebauung den Befunden und Planungsempfehlungen der Klimaanalyse des KVR. Dennoch wurde das Verfahren unmittelbar nach Verabschiedung des neuen Landschaftsplanes eingeleitet. Dabei taucht in der Diskussion immer wieder die Behauptung auf, es gäbe einen Schadensersatzanspruch des Eigentümers, wenn kein Baurecht geschaffen würde. Dadurch wird Druck auf die Entscheidungsträger ausgeübt, der unzulässig wäre, wenn die Schadensersatzansprüche vertraglich nicht vereinbart wären.  Um den Sachverhalt  zu klären und aus der Ebene von Gerüchten herauszukommen, ist eine neutrale  Akteneinsicht erforderlich.  Damit wird entweder das Argument der möglichen Schadensersatzforderung endgültig entkräftet, oder es müsste ggfs. geklärt werden, wie eine solche Zusage vertraglich festgelegt werden konnte, obwohl es dazu keine Beschlussfassung gab.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

Im Umweltausschuss behauptete Dezernentin Sander, es hätte lediglich die Zusage an den Bauer gegeben, ein Änderungsverfahren für den Landschaftsschutz einzuleiten, woraus sich bekanntlich keinerlei Ansprüche herleiten lassen. Dennoch hat der Bauer einen Anwalt eingeschaltet.

Man darf gespannt auf die Akteneinsicht durch den MBI-Sprecher sein!

 

Mülheim, den 31. März 2005

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 19.04. 2005      Tagesordnung: öffentlich

Zusätzliche Messpunkte für Feinstaubbelastung

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem LUA (Landesamt für Umweltschutz) an mehreren Punkten im Stadtgebiet, an denen aufgrund der vorhandenen Verkehrsdichte mit einer erhöhten Belastung durch Feinstäube zu rechnen ist, mit mobilen Messgeräten kurzzeitige Messungen vorzunehmen. Der „Anfangsverdacht“ der erhöhten Belastung soll damit bestätigt bzw. widerlegt werden, um eine Grundlage für weitere detaillierte Messungen bzw. mögliche Gegenmaßnahmen zu erhalten.

Folgende Straßen sollten neben der Aktienstraße unter anderem in das Programm aufgenommen werden:

  • Wackelsbeck und Humboldtring (Umgebung Rhein-Ruhr-Zentrum)
  • Klöttschen
  • Velauer Straße
  • Mellinghofer Straße
  • Heidestraße
  • Essener Straße
  • Duisburger Straße

Begründung:

Das eingeleitete Messprogramm an der Aktienstraße ist für den Zeitraum von einem Jahr angelegt und konnte bisher nicht einmal begonnen werden, weil der erforderliche Messcontainer nicht verfügbar ist. Die Auswahl des Messpunktes war exemplarisch im Rahmen der landesweiten Messungen, bevor die geänderten EU-Richtlinien  weitere Messungen und ggfs. die Aufstellung von Luftreinhalteplänen erforderlich gemacht haben. Es gibt im Mülheimer Stadtgebiet jedoch eine Reihe von Straßen, an denen mit einer mindestens gleich hohen, möglicherweise sogar höheren Belastung zu rechnen ist. Vereinfachte „Probemessungen“ über einen kurzen Zeitraum können diesen Verdacht erhärten und damit ggfs. die Notwendigkeit weiterer Messungen begründen. Eine unnötig lange „Vorlaufzeit“ bis zu evtl. erforderlichen Gegenmaßnahmen würde dadurch vermieden.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard , Fraktionssprecher

Die Verwaltung sagte zu, dass kritische Punkte über ein Programm, das alle relevanten Grunddaten verarbeitet, herausgefiltert werden sollen. Das sei zulässig und Messgeräte seien zur Zeit kaum verfügbar. Der zugesagte 2. Messcontainer von der LUA neben Styrum (Höhe Thyssenbrücke) werde an der Aktienstr. im Sommer aufgestellt.

 

Mülheim, den 21. Oktober 2004

Vorschlag für den Ausschuss für Umwelt und Energie am 8.11. 2004 Tagesordnung: öffentlich

Luftbelastung in Styrum

Der Bericht des Landesumweltministeriums über die Luftqualität in NRW hat gezeigt, dass die EU-Grenzwerte für die Luftbelastung in Styrum überschritten werden. Daraus ergibt sich evtl. auch die Verpflichtung, einen Luftreinhalteplan aufzustellen.  Da es sich um Belastungen aus dem Straßenverkehr handelt, kommen als Gegenmaßnahmen z.B. Änderungen der Verkehrsführung und/oder Verbesserungen des ÖPNV in Frage.

Dieses umfangreiche Problem bedarf für eine Lösung noch der gründlichen Diskussion in den Ausschüssen Planung und Umwelt und in der Bezirksvertretung 2, aber vor allem auch mit der betroffenen Bevölkerung.

Die Verwaltung möge dazu zunächst folgende Fragen beantworten:

  1. Welche Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Verkehrsvermeidung werden in Betracht gezogen?
  2. Wird auch die Verbesserung des ÖPNV als Möglichkeit einbezogen?
  3. In welcher Form wird die Bevölkerung informiert und an der Erarbeitung von Lösungen beteiligt?
  4. Wenn über Jahre hinweg die Luftverunreinigung durch Feinstäube bestand, ist davon auszugehen, dass sich diese auch im Boden abgelagert haben. Welche Erkenntnisse gibt es dazu, z.B. aus den Messungen für die „Digitale Bodenbelastungskarte“?
  5. Was könnte zur Verbesserung der Situation getan werden, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung für einen Luftreinhalteplan bestehen sollte, so dass auch nicht mit entsprechenden Fördermitteln zu rechnen wäre? Welche Sofortmaßnahmen wären denkbar?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard , Fraktionssprecher