Startseite
Anträge
Umweltausschuss
MBI-Vertreterin
H. Godbersen Schlossberg 2-4
CO-Pipeline
Luftreinhaltung
Kanalnetz
MEG-Entsorgung
Gasspeicher
Umwelt+Rapid
Handykarte
Wasserschutz
Haubach
Klimabündnis
Kuhlenstr.
Mülltourismus
Storch Georg
Bio-Kantine
Schlossberg 2-4
Fallwerkfragen
Winkhauser Tal
Hauptfriedhof
Kasernenpappeln
Waldorf-KiGa.
Schießanlage
Lärmminderung
Hexbachtal-Fragen
Baumschutz
Gentechnik
Ausgleich

Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite

Anfrage zu dem gesamten Bauvorhaben an den Planungsausschuss am 20.2.01 und den Jugendhifeausschuss am 12.3.01

Mülheim/Ruhr, den 01.03.01

Antrag an den Umweltausschuss am 16.03.01    TO: Öffentlich

Betr.: Eingriff in Grünflächen am Schloßberg

Für die Baumaßnahmen "Am Schloßberg 2-4" wurde eine zum MÜGA-Gelände gehörige Gehölzgruppe gerodet.

Diese Rodung geschah  im Dezember 2000, während die Baugenehmigung, lt. Auskunft im Planungsausschuss, erst am 29.01.01 erteilt wurde. Lt. Auskunft der Verwaltung war vorab in der BV III das Fällen der Bäume an dieser Stelle vorgestellt worden. Es handelt sich aber nicht nur um Bäume, sondern um eine Gehölzgruppe, so dass eine Fällgenehmigung nach Baumschutzsatzung für die Beseitigung des gesamten Bestandes ebensowenig ausreichend ist wie eine entsprechende Nachpflanzung von Einzelbäumen. Weiterhin handelt es sich bei der Gehölzgruppe um eine Festsetzung aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan als Bestandteil des B-Plans "Bergstr./Am Schloß Broich-Innenstadt 28". Somit ist diese Anpflanzung zum einen aus Landesmitteln gefördert worden, zum anderen ist sie Teil der notwendigen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen für die im Rahmen der MÜGA vorgenommen Eingriffe. Wird die Baumaßnahme Schloßberg 2 realisiert, ist eine Wiederherstellung auf dieser Fläche nicht mehr möglich. Der Text in der Vorlage für den Planungsausschuss (siehe Anlage) war völlig unzureichend bzw. sogar sachlich falsch, da auf diese Zusammenhänge nicht hingewiesen wurde.

Aus alledem ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Warum wurde der Umweltausschuss nicht informiert?
  2. Warum war es nicht möglich, die Baugenehmigung wegen Nicht-Vereinbarkeit zu einem rechtskräftigen B-Plan zu verweigern? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern?

Konsequenterweiser möge der Umweltausschuss daher für ähnlich gelagerte zukünftige Fälle beschließen:

  1. Zukünftig ist grundsätzlich die Fällgenehmigung von Bäumen und Baumgruppen in Zusammenhang mit Bauvorhaben erst dann zu erteilen, wenn die zugehörige Baugenehmigung vorliegt.
  2. Im Planungsausschuss ist bei Baugenehmigungen ausdrücklich und immer auf die Konsequenzen einer Baumaßnahme hinsichtlich Baumfällungen/Eingriffen in Natur und Landschaft hinzuweisen.
  3. Da die Wiederherstellung auf diesen Flächen nicht mehr möglich ist, wird die Verwaltung aufgefordert, eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme durchzuführen.

i.A. der MBI-Fraktion:                L. Reinhard, Fraktionssprecher