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- “Diepenbeck/Velauer/Tinkrathstr.”1.10.02: Fragen der Bürgerinitiative “Diepenbeck/ Velauer Str./ Tinkrathstr.” zur Vorlage des Auslegungsbeschlusses des G 12 als MBI-Anfrage an den Planungsausschuss am 8. Oktober 0227.03.02: Vorschlag für den Planungsausschuss am 16.04.02 zu den Gutachten im
Bebauungsplanverfahren "Diepenbeck/Velauer Str. - G 12", wer zuständig ist und wer sie bezahlt!
01.03.02: Anfrage für die Bezirksvertretung 1 am 12.3.02 zum Sachstand bzgl. des
Bebauungsplanverfahrens "Diepenbeck/Velauer Str. - G 12", insbesondere zu verschiedenen Gutachten der beteiligten Firma Adams &Partner 10. Oktober 2002Klaus Sauerland, Velauer Strasse 88, 45472 Mülheim-Ruhr Stadt Mülheim Amt 16,
Ruhrstrasse 32, 45468 Mülheim a.d.Ruhr Betr.: Planungsausschusssitzung am 23.10.2001 Sehr geehrte Damen und Herren, Für die Planungsausschusssitzung am 23.10.2001 unter Top 1
„Einwohner- und Bürgerfragestunde“ stelle ich folgende 3 Fragen: Frage 1: Durfte das Bauleitverfahren für das Bauvorhaben G12 (Tinkrathstrasse), so wie geschehen, eingeleitet werden?Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 29.07.1999 einen anderen Weg vorgegeben: Nach dem Baugesetzbuch sind
bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse sowie die Sicherheit der Wohn-und Arbeitsbevölkerung zu berücksichtigen.
Begründung der Frage: Eine entsprechende Prüfung wurde von der Verwaltung nicht durchgeführt. Sie hat vor der Bauleitplanung zu prüfen, ob bei späterer Bebauung Gefahr von diesem Gelände ausgeht.
Tatsächlich geht von diesem Gelände bei extremer Baubelastung Gefahr aus. Gefahrennachweis: Durch das Gelände führt in ca.80cm Tiefe eine Erdgasleitung und eine
Chemikalienleitung, die schon einmal defekt war. Des weiteren führt durch das Gelände in ca.60m Tiefe ein Bergwerkstreb in Richtung Velauerstrasse, Mausegattstrasse und Priestershof. Dieses Gelände
ist in den 80ér Jahren schon einmal erheblich eingebrochen. In meinem Haus, Velauerstrasse 88, brach ein 72 Meter tiefer Luftschacht ein. Der Materialverlust im Schacht betrug 880 m³. (siehe
dazu auch MBI-
Vorschlag an die Bezirksvertretung 1 am 9.11.01 zu Bergschäden im Stadtteil Heißen zu berichten, wo sich in Heißen alte Bergwerksanlagen befinden und welches Gefahrenpotential davon ausgeht und der BV
exaktes Kartenmaterial vorzulehen. )Diese Prüfungen, ob im Zusammenhang mit den genannten Leitungen und dem Streb
von dem Gelände aktuelle Gefahren ausgehen, sind nicht durchgeführt worden. Dem Rat ist das Urteil vom 29.07.1999 des Bundesgerichtshofes nicht bekannt gemacht worden. Dem Rat wurde lediglich die
Einleitung des Bauleitverfahrens zur Abstimmung vorgelegt. All diese Gefahren und Probleme sind der Verwaltung seid den 50ér Jahren bekannt. 1992 wurde das Thema in der Bürgeranhörung im Zusammenhang
mit der Einleitung des Bebauungsplanes G 12 wieder offenkundig. Obwohl die Gefahren nach nunmehr weiteren 10 Jahren sich durch Senkungen erhöht haben, greift die Verwaltung die alten Bebauungspläne
jetzt wieder auf. Ich halte die Beschlüsse in Bezirksvertretung, Planungsausschuss und Rat für wiederrechtlich. Frage 2: Darf das Planungsamt gemeinsam mit den Investoren und
Bauträgern einen Bebauungsplan erarbeiten und genehmigen, der die dort angesiedelten Anrainer erheblich belästigt und ihre Belange nicht berücksichtigt? (Straßenführung und Parkplätze
liegen unmittelbar an den Grundstücken der Anrainer. Siehe BVG-Urteil vom 06.12.200 und 07.12.2000) Wenn nein, ist die Stadt auf Grund der Abstimmung mit dem Bauträger und den Investoren diesen
gegenüber schadensersatzpflichtig? Wenn ja, in welcher Höhe könnten Schadensersatzleistungen anfallen, sollte der Bebauungsplan nicht realisiert werden. Frage 3:
Gibt es für den Stadtteil Mülheim-Heißen, da die Schallimmissionen bekannt sind, Lärmminderungspläne nach §47a des Ministerialblattes? Wenn ja, welche Maßnahmen sind für wann für den Bereich Velauerstrasse
und Nebenstrassen vorgesehen? Wenn nein, wann ist mit der Aufstellung eines Lärmminderungsplanes zu rechnen? Begründung der Frage: Die dauerhafte Beschallung des Stadtteils
Heißen liegt erheblich über den akzeptablen Werten. Diese bestehende Schallimmissionsberechnung beinhaltet noch nicht den Fluglärm durch die geänderten Flugrouten des Flughafens Düsseldorf International
sowie den möglichen Ausbau des Flughafens Mülheim/Essen. (siehe Schreiben an K.Sauerland vom 24.08.2001)
( dazu auch MBI-
Vorschlag an die Bezirksvertretung 1 am 9.11.01, über den Sachstand des Lärmminderungskonzeptes für Heißen zu berichten, insbesondere über die vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung ) Mit freundlichen Grüßen Klaus Sauerland |