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7.2.02: Initiativgruppe Wrangelstraße fordert Aufforstung statt Bebauung des letzten Grünzipfels in Heißen-Ost und bietet Waldpflegschaft an
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21.4.04: MBI unterstützen die Forderungen der “Initiativgruppe Wrangelstr.” in vollem Umfang, “Für den Erhalt des letzten Grünzipfels im überverdichteten Heißen-Ost!” Viterras Wohnwertprogramm ist gescheitert, deshalb macht auch ein Verkauf an Billgstbauer Ten Brinke keinen Sinn, direkt im Anschluss
 
MBI fragen außerdem nach weiteren Viterra-Beständen in Mülheim.

Die Initiativgruppe “Grüngürtel Heißen-Wrangelstraße” hat alle Ratsmitglieder angeschrieben, dem Investorenwechsel beim vorhabenbezogenen B-Plan “Wohnwert Wrangelstr. - E 17” am kommenden Donnerstag, dem 29. April, nicht zuzustimmen und sich dafür einzusetzen, diesen letzten Grünzipfel im überverdichteten Heißen-Ost zu erhalten.

Viterra zuliebe wurde der B-Plan in 2001/2 durchgezogen, obwohl die Viterra-Probleme schon erkennbar waren.

Bis heute konnte der E 17 auch nicht realisiert werden, so dass er im Sommer als vorhabenbezogener B-Plan verfallen würde. Nun soll Ten Brinke kaufen und will das ganze als Billigstprodukt vermarkten, u.a. durch Vierer- statt Dreier-Einheiten. Das ist aber rechtlich bedenklich, weil so nicht beschlossen.

Die MBI unterstützen die Forderungen der "Initiativgruppe Wrangelstr." in vollem Umfang, weil auch nicht einleuchten kann, dass Mülheim Viterra oder/und Ten Brinke unbedingt einen Gefallen tun soll

und schon überhaupt nicht bei diesem allerletzten Zipfel des Grünzugs B, der nur für Viterras lächerliches “Wohnwert-Vermarktungsprogramm” und an der eh stark befahrenen Dessauer Straße unnötigerweise als “letzte klimatische Pufferzone” (vgl. Klimaanalyse Heißen) zwischen RRZ, A 40 und dem Gewerbegebiet Am Förderturm geopfert werden sollte!

7. Februar 2002

Initiativgruppe Wrangelstraße fordert Aufforstung statt Bebauung des letzten Grünzipfels in Heißen-Ost und bietet Waldpflegschaft an

 

Zur Auslegung des Entwurfes der 206. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich "Dessauer Str./ Wrangelstr./ Schenkendorfstr."; und zur Auslegung des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnwertpark Wrangelstraße - E 17 (v)“

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wenden wir uns gegen

  • den Entwurf der 206. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich "Dessauer Str./Wrangelstr./Schenkendorfstr." und
  • den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnwertpark Wrangelstraße - E17 (v)“.

Wir fordern Politik und Verwaltung auf,

  • einen Einstellungsbeschluss zu den oben genannten Vorhaben zu fassen
  • dem KVR und anderen in Frage kommenden überregionalen Institutionen das Interesse der Stadt Mülheim an der Ruhr mitzuteilen, das in Frage stehende Gelände zu kaufen und als Waldstück mit Grünwegeverbindung und Anschluss an die vorgesehene Fuß-Radwegverbindung auf dem Bahndamm der ehemaligen Güterverkehrsstrecke der Deutschen Bahn AG Richtung Essen/Gruga zu entwickeln
  • mit dem Besitzer der Fläche (E.ON GmbH) in entsprechende Verhandlungen einzutreten oder alternativ
  • das Verfahren ruhen zu lassen, bis eine neue Situation eintritt.

Dabei stützen wir uns auf die nachfolgendend dargestellten Argumente.

Derzeitige Situation

Der Flächennutzungsplan 1971/1998 weist das in Frage stehende Gebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage aus. Im „Bebauungsplan Blumendeller Straße E 6". ist es als Grünfläche (Parkanlage) und gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Eine gewerbliche Nutzung wird, nachdem sich bereits dichte Wohnbebauung entwickelt hat, von keiner Seite befürwortet oder geplant.

Im Moment hat der Eigentümer, E.ON AG, das Land zur gärtnerischen Nutzung den Anliegern verpachtet bzw. lässt es als ökologisch wertvolles Brachland mit altem Baumbestand und einem kleinen Waldstück ungenutzt.

Öffentliches Interesse: Wohnqualität und Pufferzone erhalten, Grünwegeverbindung schaffen

Das Wohnquartier Wrangelstraße/Dessauer Straße/Schillstraße ist ohnehin durch die Gewerbegebiete ‚Rosendeller Straße‘ und ‚Am Förderturm‘ sowie Rhein-Ruhr-Zentrum, den Lärm und die Gefahren des Straßenverkehrs stark belastet. Wenn die geplante neue Autobahnabfahrt am Rhein-Ruhr-Zentrum gebaut wird, wird der Schwerlastverkehr zunehmen und direkt über die Dessauer Straße abgeleitet werden.

Derzeit bildet der Grüngürtel Wrangelstraße zumindest teilweise eine Pufferzone zu den Gewerbegebieten, auch wenn sich unterdessen mehr Wohnbesiedelung entwickelt hat.

Interesse der Öffentlichkeit ist auch, eine Grünwegeverbindung hin zu dem geplanten Fuß-Radweg auf dem Bahndamm Richtung Essen zu erhalten. Die Grünwegeverbindung sollte auch tatsächlich „grün“ sein und nicht zum großen Teil aus Straße mit minimalem Begleitgrün bestehen, wie es die vorliegende Planung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ausweist. Ein tatsächlicher Grünweg, der den Namen verdient, müsste auch nach Aussage der Vertreter der Stadtverwaltung (Bürgerversammlung zum ebenfalls den Grünzug B verletzenden Bauprojekt Klotzdelle) einschließlich Baum- und Strauchfläche 15 m breit sein.

Kein Zwang zur Bebauung

Es gibt keinen Zwang, den Grüngürtel Wrangelstraße zu bebauen. Der Eigentümer der Fläche, Firma E.ON AG, hätte keinen Schaden durch einen Einstellungsbeschluss (nicht realisierter Gewinn ist kein Schaden). Durch einen Verkauf der Fläche an den KVR/die Stadt Mülheim zu Grabeland-Preisen würde sie Gewinn davontragen.

Auf der Basis der Festlegungen des Bebauungs- und des Flächennutzungsplans war von einem geringen Wert der Fläche (Grabeland) auszugehen. Es erscheint uns als Bürger, unabhängig von möglichen gesetzlichen Grundlagen, als nicht gerecht, nicht demokratisch und nicht sinnvoll, dass allein durch das Einleiten des Bebauungsverfahrens schon Fakten geschaffen werden, beispielsweise hinsichtlich der Tatsache, dass dann bereits ein viel höherer Preis für „Bauerwartungsland“ verlangt wird. Es muss die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sein. Die Einleitung des Bebauungsverfahrens durch Parteien und Stadtverwaltung Mülheim, die vollzogen wurde, ohne Alternativen zu besprechen oder auch nur ansatzweise zu prüfen, war ein Fehler, weil öffentliche Interessen nicht genug gewürdigt wurden.

Kein Eilbedarf

Für einen Auslegungsbeschluss besteht kein Eilbedarf. Auch an anderer Stelle in Mülheim hat der Bauentwickler Viterra weder alle bereits gebauten noch projektierte Häuser verkauft.

Umfeld für Kinder erhalten

Im Quartier gibt es mittlerweile viele Familien mit Kindern. Für Kinder ist eine naturnahe Spielfläche zum ungefährlichen „Herumstromern“ sehr wichtig für eine gesunde Entwicklung. Die Kinder nutzen die bestehende Brachfläche bereits jetzt dafür. Eine Straße oder ein Spielplatz ist dafür kein Ersatz. Kinder benötigen die kleinräumigen Freiflächen zum Spielen und Abreagieren. Diese stünde für gesundheitsförderliche Bewegung und für geschützes Spielen der Kinder zur Verfügung.

Ein Waldstück bietet überdies Lebensraum für Pflanzen und Tiere und macht dadurch ökologische Zusammenhänge erfahrbar.

Weit entfernt liegende „zusammenhängende“ Freiflächen nutzen Kindern nichts, sie fahren schließlich nicht per Auto dorthin.

Lebensraum bewahren

Ökonomischer Fortschritt sei ausschließlich dann zukunftsweisend, wenn er ökologisch verantwortbar und vertretbar ist - so äußerte sich ganz richtig der nordrhein-westfälische Ministerpräsident und IBA-Schirmherr Wolfgang Clement.

Für die Bebauung müssten Bäume gefällt und ökologisch durchaus wertvolles Brachland planiert werden. Lebensraum für Tiere und Pflanzen ginge verloren. Mit den Blättern der Bäume, die gefällt werden müssten, würden noch viel mehr Quadratmeter „grüne Lunge“ unwiederbringlich verlorengehen. Schließlich sorgt jedes einzelne Blatt eines Baumes für mehr Sauerstoff und damit für eine bessere Luft in der ohnehin stark belasteten Region zwischen A 40, Rhein-Ruhr-Zentrum und angrenzendem Gewerbegebiet.

Im ohnehin zu stark versiegelten und verkehrsbelasteten Heißen-Nordost bildet es eine klimatische und für das Wohlbefinden von Mensch und Natur wichtige Pufferzone. Bestehende Freiflächen müssen gesichert und aufgewertet werden!

Zu wenig Wald- und Grünflächen in Heißen-Ost

Der Waldanteil in Heißen ist mit 6% viel niedriger ist als in der Gesamtstadt mit 17% (Teilraumentwicklungskonzept Heißen 2000, S. 28). Die wohnortnahe Grünflächenversorgung ist in Heißen-Ost mangelhaft.

Dem kann auch im Gebiet Wrangelstraße/ Dessauer Straße/Schenkendorfstraße durch die Anpflanzung weiterer Bäume und der Ausweisung des Grüngürtels Wrangelstraße als Waldstück entgegen gewirkt werden.

Wohnungsnahe Freiräume sichern: Für das Wohlbefinden ist das direkte Umfeld ausschlaggebend

Für die Wohnqualität ist weniger das „Image“ der gesamten Stadt Ausschlag gebend als das tatsächliche vorhandene, direkte Umfeld mit seinen Charakteristika wie beispielsweise Luftqualität, Lärm, Temperatur, Stein/Asphalt/Beton gegenüber Grün/Wasser. Gerade in einem dichten Siedlungs- und Gewerberaum wie dem Ruhrgebiet mit all seinen Belastungen ist die Wohnqualität im direkten Umfeld sehr bedeutsam.

Wir stellen fest: Kleinere grüne Ausgleichsflächen sind im ohnehin stark belasteten Quartier Wrangelstraße/Schenkendorfstraße - wie auch anderswo - notwendig zum Erhalt der Wohnqualität. Wohnungsnah und kleinteilig sollten Siedlungsgebiete mit Freiflächen ausgestattet werden.

    „Um eine Mindestmenge von unerläßlichem Freiraum zu bewahren, bedarf es [...] planerischer Maßnahmen und der tatsächlichen Anwendung des vorhandenen rechtlichen Instrumentariums. [...] Die Stadtentwicklungsplanung ist in der Lage, den Schutz solcher Gebiete in ihre Überlegungen einzubeziehen und durch Pacht oder Kauf zu sichern.“

Lebensraum verbessern und nicht verschlechtern: Waldstreifen schaffen!

Die ökologische Wertigkeit eines Lebensraumes wird allgemein nach dem Bewertungsschema von Ludwig und Meinig eingestuft. Maximal sind in diesem Schema 35 Punkte erreichbar, was einem besonders hochwertigen, reich gegliederten Gebiet entspricht.

Der westliche Teil des Wrangelstraßen-Grüngürtels ist im derzeitigen Zustand als „Gartenbrache mit geringem Gehölzbestand“ und 10 Punkten einzustufen. Der östliche Teil ist als „Gartenfläche mit geringem Baumbestand“, aufgewertet durch einige alte Nadelbäume, mit ebenfalls 10 Punkten einzustufen(S. A11).

Würde die vorgesehene Bebauung verwirklicht, entspräche dies einem „intensiv genutzten Einfamilien- und Reihenhausgebiet“ HN21und einer Verschlechterung um zwei Drittel auf nur noch 3 Punkte.

Eine Nutzung als Kleingartenanlage (Gärten mit geringem Gehölzbestand) würde ebenfalls einer Verschlechterung entsprechen, und zwar auf 6 Punkte. Das zeigt, dass Grünflächen, die nur noch aus kurz geschorenem Rasen mit Kleingehölzen und Blumenanpflanzungen in privaten Gärten und Anlagen bestehen, biologisch relativ „tot“ (und öffentlich nicht nutzbar) sind. Allzuviel „Ordnung“ ist lebensfeindlich.

Würde dagegen Wald entwickelt (Laubholzforst mit standorttypischen Baumarten; jüngerer Forst mit einzelnen - bereits vorhandenen - Überhältern), würde die Bewertung auf 17 Punkte steigen.

Wir plädieren dafür, die Fläche ökologisch auf- und nicht abzuwerten!

Im bisherigen Verfahren wurde mehrfach moniert, in der westlichen Brachfläche habe sich allerlei „Müll“ gefunden. Auch aus Äußerungen von Planungsausschuss-Mitgliedern zu anderen Bauprojekten wurden uns große Vorbehalte gegen „unordentliche“ Brachflächen deutlich. Sicherlich ist wildes Müllabladen sehr unerwünscht und ärgerlich, wobei dies aber im Bereich Wrangelstraße nur in geringem Ausmaß vorkam. Insgesamt aber sollten Stadtbrachen nicht nur als „unästhetisch“ und als Verletzung der „Ordnung“ gesehen werden. Das Verblüffende ist doch, dass beim zweiten Hinschauen erkennbar wird, dass diese ungeordneten naturnahen Bereiche vielen Pflanzen und Tieren Lebensraum bieten. Wegen der ganz unterschiedlichen, vielfältigen Struktur von Stadtbrachen tragen sie sehr zu Vielfalt und zum Erhalt bedrohter Arten bei. Brachflächen dienen also dem Artenschutz und bieten Pflanzen und Tieren Nieschen fürs Überleben. So wurde festgestellt, dass in jedem Siedlungsgefüge nach Möglichkeit Grünflächen von etwa 1 Hektar (wie der Wrangelstraßen-Grüngürtel!) existieren sollen, denn sie sind für Tiere und Pflanzen „Trittsteinbiotope“, die ein Verschwinden von Tier- und Planzenarten verhindern. Wenn die Fläche als Waldfläche weiterentwickelt würde, wäre also auch etwas für bedrohte Tiere (z.B. Feuersalamander und Erdkröte) getan. Gleichzeitig könnte durch eine Wald-Entwickung darauf hingewirkt werden, dass kein Müll abgeladen wird; abgesehen von organischem Material, was aber legitim ist, weil es als Komposthaufen ohnehin verrottet.

Das Anpflanzen von weiteren Bäumen würde demnach die Schaffung einer ökologisch relativ wertvolle Grünfläche bedeuten. Das hätte Langzeit-Wirkungen:

    „Die ökologische Erneuerung ist eine unerlässliche Voraussetzung, um unsere Städte langfristig als Wirtschafts- und Lebensräume zu sichern. Die ökologische Revitalisierung darf nicht länger unter Gesichtspunkten kurzfristiger ökonomischer Vorteile aufgeschoben werden“.

Bei der Verwirklichung des Waldstücks ist ebenfalls die Fuß-Radwegeverbindung zu schaffen, die dann selbstverständlich eine tatsächliche „Grünwegeverbindung“ wäre.

Bereits Bebauung durchgeführt

Die zuvor im Bereich Wrangelstraße/Dessauer Straße/Schillstraße vorhandene Grünfläche wurde im Jahr 2001 durch den Bau von 10 Häusern als Straßenrandbebauung an Schill- und Wrangelstraße ohnehin beschnitten. Eine weitergehende Bebauung bedeutete eine Überverdichtung.

Planungsziele der Hauptstudie einhalten und Wohnqualität im Quartier sichern

Mülheims „Image der ‚Wohnstadt im Grünen‘ korreliert ganz eindeutig mit den ökologischen und Freiraumqualitäten des Stadtgebietes und seiner Siedlungsbereiche“, so steht es in der Hauptstudie zum neuen Flächennutzungsplan (1999, S. 32). Es kann aber nicht allein darum gehen, die „großen Mülheimer Freiräume“ im Süden der Stadt zu erhalten. Im Prinzip sollte darauf hingewirkt werden, dass jedes städtische Wohngebiet gleichmäßig mit Freiräumen versorgt ist. Das bedeutet: Mehr Freiräume schaffen in den bisher benachteiligten Wohngebieten.

Wir schließen uns voll dem in der Hauptstudie zum Flächennutzungsplan genannten Ziel an: „Reduzierung des Landschaftsverbrauchs durch Siedlungstätigkeit, gerade in ökologisch sensiblen und lokalklimatisch bedeutsamen Landschaftsräumen“ (Hauptstudie 1999, S. 33). Beim Grüngürtel Wrangelstraße handelt es sich laut Klima-Analyse um einen solchen „lokalklimatisch bedeutsamen Raum“. Offensichtlich handelt es sich offensichtlich nicht um einen „prädestinierten Bereich der Stadt“, in dem eine „Nachverdichtung“ und „Erhöhung der baulichen und Nutzungsdichten“ (Hauptstudie, S. 33) stattfinden soll. Demnach sollte auf weitere Bebauung verzichtet werden.

Die Grünfläche Wrangelstraße erfüllt wesentliche stadtökologische Funktionen. Sie sollte als Freiraum dauerhaft gesichert werden. In dem hoch belasteten Stadtteil bietet auch eine kleine Grünfläche wohnortnahe Ausgleichsfunktionen für die dort lebenden Bürger und erfüllen daher wesentliche Funktionen.

Im ohnehin zu stark versiegelten und verkehrsbelasteten Heißen-Nordost bildet der Grüngürtel Wrangelstraße eine klimatische und für das Wohlbefinden von Mensch und Natur wichtige Pufferzone. Diese bestehende Freifläche sollte gesichert und aufgewertet werden. Heißen-Ost will nicht immer stärker „Lastraum“ werden!

Überverdichtung verhindern

Aufgrund des bereits jetzt stark verdichteten Umfelds bietet sich die Fläche nicht für eine Nachverdichtung an. Vielmehr würde eine Bebauung zu einer Überverdichtung in einem ohnehin stark durch versiegelte Flächen, Verkehr, Abgase und Lärm belasteten Stadtteil führen.

Klima-Analyse - Versagen des „Gutachterwesens“ - interessengeleitete Einflussnahme macht städtische Entscheidungsprozesse unglaubwürdig

Die von der Stadt Mülheim an der Ruhr in Auftrag gegebene, zweifellos teure und von den Steuerzahlern finanzierte Klimaanalyse für Heißen (Klimaanalyse der Stadt Mülheim an der Ruhr, Teilraum Heißen, Endbericht, 1999) weist für den Bereich des Vorhabengebietes unmissverständlich „keine weitere Bebauung“ aus (nachzulesen auch in Teilraumentwicklungskonzept Heißen, S. 85).

Die Initiativgruppe kritisiert, dass das damalige Stadtentwicklungsamt nur wenige Wochen nach Veröffentlichung der Klimaanalyse eine weitere Stellungnahme des Gutachters einholte; gezielt auf das Vorhabengebiet bezogen. Die Stellungnahme zeigte in etwa gleichen Teilen „positive“ wie „negative“ Aspekte einer Bebauung auf, positionierte sich jedoch letztlich als der Bebauung gegenüber nicht ablehnend. Die Initiativgruppe Grüngürtel Wrangelstraße wertet diese erneute gutachterliche Äußerung - direkt nachdem der gleiche Gutachter in der Klimaanalyse eine klare, genau entgegengesetzte Äußerung getätigt hatte - als komplett unglaubwürdig und als „Gefälligkeitsgutachten“, das letztlich nur dadurch erklärbar ist, dass der Gutachter sich offensichtlich unter Druck fühlte, die erwartete Auskunft zu geben. Wenn eine kleinräumige Klimaanalyse für Mülheimer Teilräume eine Nachverdichtung in einem Bereich ablehnt - wie kann in einer zweiten Analyse über den exakt gleichen Teilbereich diese eindeutige Empfehlung wieder in Frage gestellt werden? Ohne zusätzlich detaillierte Untersuchungen bzw. Messreihen? Damit hat sich das Stadtentwicklungsamt diskreditiert, denn es ist offensichtlich, dass hier im Sinne der Bebauung gehandelt wurde.

Die Stadtverwaltung Mülheim wertet die Klimaanalyse und die spätere gutachterliche Äußerung so, dass der „Planungshinweis“ in der Klimaanalye („keine weitere Bebauung“) so zu verstehen sei, dass nicht jegliche weitere Bebauung ausgeschlossen sei, sondern dies als Aufforderung zu einer entsprechend sorgfältigen und bewussten Planung zu verstehen sei (siehe z.B. Beschlussvorlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Einleitungs-, Aufhebungs- und Auslegungsbeschluss, 9.10.2001, Nr. V 01/0636-01, S. 86). Auf den Punkt gebracht verkündet die Stadtverwaltung also, „keine Bebauung“ bedeutet: Bebauung. Schön, dass dieser Argumentation auch die großen Parteien in Bezirksvertretung und Planungsausschuss folgen konnten.

Regionalen Grünzug B stärken

Ziel der von der Internationalen Bauausstellung (IBA) ausgewiesenen Grünzüge durch das Ruhrgebiet ist es, vernetzte Grünkorridore und Grünwegeverbindungen zu schaffen. Die von uns vorgeschlagene Entwicklung des Grüngürtels Wrangelstraße würde dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.

Wirtschaftlichkeitsaspekte

Der Vorhabenträger behauptet, es sei unter Wirtschaftlichkeitsaspekten nicht möglich, das Nutzungsgefüge im Wrangelstraßen-Gebiet durch einen Grünpuffer zu stabilisieren. Dies gelte sowohl für die öffentliche Hand als auch den Eigentümer.

Die Argumentation ist durch keine Berechnung unterfüttert und bleibt eine bloße Behauptung. Der Vorhabenträger hat ein Interesse daran, eine möglichst große Zahl an Häusern zu realisieren. Im übrigen kommt er nur durch Kauf des Grundstücks und Vermarktung der Häuser in die Position, Gewinn zu erwirtschaften. Insofern sind die auf Wirtschaftlichkeitsaspekte bezogene Behauptungen stark interessengefärbt.

Die prekäre finanzielle Situation der Stadt Mülheim, so war es im Planungsausschuss zu vernehmen, erlaube nicht die Leistung eines 10-prozentigen Anteils an den Kosten zum Erwerb des Grundstücks. Der Verweis auf die schwierige Haushaltslage wird immer dann herangezogen, wenn Projekte nicht realisiert werden sollen. Falls dagegen etwas noch so Unsinniges durchgeführt werden soll, ist offensichtlich Geldmangel kein Hindernis. Wir erinnern an einige Beispiele: In der Vorweihnachtszeit 1999 beschloss der Planungsausschuss die temporäre Aufhebung der Parkgebühren, obwohl voraussehbar gewesen wäre, dass eher die im Stadtgebiet Beschäftigten als die später eintreffenden Kunden die Parkplätze nutzen würden. Nach Aussage der Kaufmannschaft wurde das Geschäft in der Innenstadt keineswegs belebt. Die Stadt jedoch verzichtete auf über 100.000 DM Einkünfte.

Ein weiteres Beispiel stellt die oben erwähnte teure Klimaanalyse für den Teilraum Heißen dar, die kurz darauf offensichtlich nicht mehr galt

Es wird trotz prekärer Haushaltslage über ein gigantisches Medienhaus-Projekt diskutiert, während gleichzeitig Stadtteilbüchereien geschlossen wurden.

Die Stadtverwaltung bestellt 1999 ein „Milleniums-Feuerwerk“ für DM 100.000. Erst danach erinnerte sie sich an die mangelnden Stadtfinanzen. Aber aus den geschlossenen Verträgen herauszukommen, gelang nur dadurch, dass in den nächsten fünf Jahren insgesamt Feuerwerke im Wert von 168.000 Mark abzuschießen sein werden.

Beim geplanten Verkauf der RWW-Anteile der Stadt wurde ohne Not ein Bieter nicht berücksichtigt, so dass letztendlich ein zu geringer Erlös erwirtschaftet wird.

Die Haushaltssanierung kann nicht durch Verzicht auf Einzelprojekte erreicht werden. Vielmehr ist sie ein eigenständiges Thema, das besondere Anstrengungen und politischen Willen erfordert. Der Hauptausgabenposten der Personalausgaben lässt sich beispielsweise durch Ämterzusammenlegung, Reduzierung der Dezernentenstellen und der daran angebundenen Stellen, aber auch durch generelle Rationalisierung erreichen. Die Stadtverwaltung ist überdimensioniert.

Ebenfalls ist es Aufgabe der Zuständigen, die Einahmeseite zu verbessern, indem profitable Beteiligungen an den Versorgungsunternehmen nicht vorschnell verkauft werden, sondern dafür gesorgt wird, dass die erwirtschafteten Gelder in voller Höhe dem Haushalt zugute kommen.

Geld ist vorhanden und wird ausgegeben - es fragt sich immer nur, wofür.

Negativ-Vergleiche sind sinnlos

Im Gespräch mit den Kommunalpolitikern war es ein trauriger „Höhepunkt“, dass ein führender Vertreter sagte, die geplante Bebauung in Heißen sei doch gar nicht negativ, wenn man Heißen mit der Innenstadt vergleiche - dort gebe es noch viel weniger Grün. Mit einem solchen „Argument“ kann man natürlich jedes Vergehen rechtfertigen, weil sich immer ein Beispiel findet, wo es noch schlimmer zugeht. Das kann nicht Grundlage vernünftiger Entscheidungen sein. Die Innenstadt sollte selbstverständlich ebenfalls im Hinblick auf Grünzonen weiterentwickelt werden.

Stellungnahmen anderer Institutionen

Die IBA gab folgende Stellungnahme ab: Eine Bebauung im Grüngürtel Wrangelstraße würde einen Rückschlag für die Idee des Emscher Landschaftsparks bedeuten. Die bisherige Akzeptanz der Stadtverwaltung gegenüber einer möglichen Änderung des FNP angesichts der bereits vorhandenen massiven Verdichtung (Rhein-Ruhr-Zentrum, Autobahn etc.) sei unverständlich.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) teilte mit, das Bebauungsvorhaben würde zu einer kleinklimatischen und ökologischen Verschlechterung des Wohnquartiers führen. Insgesamt lehne der BUND das Bauvorhaben ab.

Innenverdichtung sichert langfristig auch nicht die Außenbezirke

Im Entwurf zum Flächennutzungsplan und im Teilraumentwicklungsplan Heißen wird die Strategie verfolgt, durch „Innenverdichtung“ in bereits besiedelten Gebieten weitere Besiedelung zu gewährleisten, wodurch noch zusammenhängende Grünflächen in Außenbezirken zu schützen seien. Wir prophezeien jedoch, dass es - leider! - nicht möglich sein wird, die Randgebiete der Stadt tatsächlich langfristig zu schonen. Schließlich gibt es jede Menge Immobiliengesellschaften und eine Kommunalverwaltung Mülheim, die dem wirtschaftliche Stärkeren nachzugeben bereit sind. Baugenehmigungen werden auch in Randgebieten erteilt, die dann später wieder zu „Abrundungserscheinungen“ des angeblich „ausgefransten“ Stadtrandes inklusive der Nachverdichtungen führen werden. Letztliches Resultat wird eine schlechte Entwicklung der frühzeitig nachverdichteten Bezirke sein, ohne dass Außenbezirke tatsächlich geschont wurden.

Forderungen

Wir orientieren und am Leitbild eines sozial, gesundheitlich und ökologisch verantwortlichen Gemeinwesens und einer auch noch zukünftige Generationen erfreuenden Stadtentwicklung. Daher treten wir für die Erweiterung der öffentlich zugänglichen Grünflächen ein. Die Fläche Wrangelstraße sollte den Bürgern des Stadtteils zugänglich gemacht, bewahrt und abgesichert werden.

Wir fordern daher: Keine Bebauung im Innenbereich zwischen Wrangelstraße/ Dessauer Straße/Schillstraße, weder im östlichen noch im westlichen Teil, und keine Straße/Stichstraße/Sackgasse.

Alternativkonzept: Kauf der Fläche durch KVR/Stadt Mülheim an der Ruhr oder Pacht durch Stadt MH

Als Alternativkonzept bitten wir Politik und Verwaltung „Wald mit Wegeverbindung und Übertragung der Pflege an Kommunalverband Ruhr (KVR)/Bürgerschaft mit Waldpatenschaft“ zu verfolgen. Die Stadt Mülheim sollte dem KVR ihr Interesse am Erwerb und Erhalt der Fläche mitteilen. Über den KVR könnten Landesgelder, 90% des Kaufpreises, eingeworben werden. Die Fläche könnte dann als kleines Waldstück mit Weg entwickelt werden. Der KVR kann den Weg an den projektierten Radwanderweg Richtung Essen/Gruga anschließen. Sollte der Kauf nicht möglich sein, wäre eine langfristiger Pachtvertrag eine Option.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Mittelfristig realisierbar, geringe Folgekosten, Grünwegeverbindung im Sinne der IBA, Fläche öffentlich zugänglich, klimatologisch günstig, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, naturnahe Spielfläche für Kinder.

Hierzu ist zunächst ein Einstellungsbeschluss zu fassen. Der Kauf der Fläche kann nur zu Grabelandpreisen verwirklicht werden.

Als zweite Alternative hat die Initiativgruppe Grüngürtel Wrangelstraße das Konzept „Randbebauung nur an Dessauer Straße bei Schonung des Innenbereichs, Fuß-Radweg mit Grünverbindung“ vorgestellt. Nachteil wäre eine erneute Beschneidung der Grünfläche.

Initiativgruppe Wrangelstraße bietet Waldpflegschaft an

Es ist selbstverständlich, dass die Initiativgruppe Grüngürtel Wrangelstraße bei Verwirklichung des Konzepts „Wald mit Wegeverbindung“ dazu beitragen würde, das Gelände in gutem Zustand zu halten. Wir bieten eine „Waldpflegschaft“ an.

Wir bitten den Oberbürgermeister, den Verwaltungsrat und das Stadtplanungsamt, einen Einstellungsbeschluss zu fassen.

Für eine Rücksprache stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüße

Initiativgruppe Grüngürtel Wrangelstraße