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mehr zu Lankermann  Anfragen zu diversen Geschichten in dem Zusammenhang
 
MBI-Schreiben an OB Baganz und OB Mühlenfeld dazu

zum Thema Ärgernis Fa. Lankermann im Wohngebiet
(Link zum jeweiligen Text auf dieser Presse in Schwarz, zu anderen Seiten in Braun)
 

einige Ereignisse zu Lankermann, chronologisch sortiert mit Links

23.2.05: Mülheims Mühlen mahlen langsam, aber manchmal doch! Speldorfer Bilder der Vergangenheit?

Nach eindreiviertel Jahren(!), wurden endlich
die unrechtmäßigen Kübel vor Lankermanns (angeblichen Nicht-Mehr-)Firmensitz auf der oberen Friedhofstr. entfernt! Wenn dann auch noch ...... MBI-Antrag für die BV 3 am 18.3.05, ein Parkverbot für LKW und sperrige Transporter auf der oberen Friedhofstraße einzurichten

15.4.04: Fa. Lankermann nervt die Bevölkerung auf der Friedhofstr., seit er 1996 seine Malerfirma unrechtmäßig von Agustini weg ein Stück weiter südlich ins reine Wohngebiet auf der Friedhofstr. verlegte. Eine Posse reihte sich seither an die andere, zuletzt das ebenfalls nicht rechtmäßig genehmigte Aufstellen von Blumenkübeln vor seinem Haus, während er immer noch die Firmenfahrzeuge der Wohnbevölkerung vor die Türe stellt. Lankermann hat Klage beim Landgericht gegen die MBI eingereicht, u.a. weil sie ihn ......... nannten. Das Landgericht verwies an das Amtsgericht, der Termin dort platzte, weil Lankermann`s Anwälte kurz vor der Sitzung ein “Ruhen des Verfahrens” beantragten. Dann reichten sie die Klage beim Schiedsmann ein und der Termin dort, der heute stattfinden sollte, wurde 2 Stunden vorher abgesagt und wieder verschoben. Gleichzeitig machte heute ein Fernsehteam von Spiegel-TV Aufnahmen und Interviews auch mit Lankermann selbst, der den von ihm gestressten Anwohnern Neid auf sein schönes Haus und seinen Porsche vorwarf. Das Hauptproblem aber liegt bei der Stadt, wo nicht nur unrechtmäßige (z.T. gerichtlich ausgeurteilt!) Genehmigungen erteilt wurden, sondern auch sonst alles gedeckt wurde!

Feb. 04: Die CDU fragt in der BV 3 nach, wann die unrechtmäßig aufgestellten Blumenkübel entfernt werden. Die Verwaltung erklärt, dass Sie Lankermann erst die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt habe und noch im Feb. eine Ordnungverfügung verschicken werde, gegen die dann Lankermann Einspruch einlegen könne.

15.11.03: Lankermann hat Unterlassungsklage beim Landgericht Duisburg gegen die MBI-Vorständler eingereicht, weil er auf den MBI-Internetseiten als ......... bezeichnet wird,  Als Folge von OB Mühlenfelds monatelanger und der jahrelangen Untätigkeit der zuständigen Dezernentin Sander sollen nun die MBI büßen? Der Rechtstaat scheint in Mülheim auf den Kopf gestellt!!!! Das Landgericht verwies die Klage erst einmal an das Amtsgericht Mülheim!

14.10.03: Planungsausschuss und eine MBI-Anfrage zu Konsequenzen aus dem Lankermann-bedingten Unfall auf der Friedhofstr.. Wie der Zufall es will, fand dort heute morgen die Ortsbesichtung der BV 3 mit der Verwaltung statt! Und siehe da: Tiefbauamtsleiter Kerlisch verkündete auf die MBI-Anfrage: Die Kübel vor Lankermann kommen weg! Zwar noch keine richtige Lösung, aber immerhin! Frau Mühlenfeld hat übrigens immer noch nicht geantwortet und die zuständige hochbezahlte Dezernentin Sander hat noch nie ein Wort zu Lankermanns Possen gesagt!

4.10.03: Am Mo. verschob die BV 3 noch einmal feige auf SPD-Antrag hin eine Entscheidung zu Lankermanns Gekübel.Am Do. kam es zu einem Unfall  vor dem Hause Lankermann, Friedhofstr., 80-Jährige vom PKW erfasst, weil sie hinter einem der dort abgestellten Transporter der Fa. Lankermann hervorkam. Zum Glück nur Verletzungen am Schiebein. Dennoch: der Unfall war nicht überraschend. Die jahrelange Duldung muss beendet werden.

30.9.03: Bezirksvertretung 3: Auf der TO die Blumenkübel von Lankermann auf der Friedhofstr . (s.u.), die eigentlich vor Aufstellung von der BV beschlossen hätten werden müssen, doch die wurde nicht gefragt! Außerdem der Antrag von anderen Anwohnern Friedhofstr ., ebenfalls Blumenkübel aufstellen zu dürfen. Dennoch scheute sich die BV erneut, die seltsame Genehmigung abzulehnen. SPD und FDP sahen “Beratungsbedarf”: so soll bis zur nächsten BV-Sitzung noch ein Ortstermin stattfinden. Peinlich und eine weitere Eskapade in dem nun schon über 6 Jahre währenden Spiel, bei dem Lankermann immer wieder gedeckt wird. Die Stadt macht sich lächerlich auf Kosten der Bewohner der Friedhofstr. und wofür? Auch OB Mühlenfeld hat auf den MBI-Brief hin von Anfang Juli nichts Erkennbares getan. mehr dazu: Lankermann-Saga als Endlos-Posse?

20.9.03: Zu der Bürgervera... mit Lankermanns Blumengekübel auf der Friedhofstr. hat OB Mühlenfeld auf den erneuten MBI-Brief vom 20.8. noch nicht geantwortet. Dafür aber hat die Verwaltung für die BV 3 am 30.9. einen Beschlussvorschlag eingereicht, die BV möge die Kübel nachträglich beschließen, nachdem sie im Juni nicht befragt wurde!

20.8.03: Erneuter MBI-Brief an OB Mühlenfeld zu dem unerträgliches Ärgernis Fa. Lankermann an der Friedhofstr., nachdem die Stellungnahme der Verwaltung wie erwartet nur bla, bla ... herunterbetete. “ Da das Gerechtigkeitsgefühl nicht nur der Betroffenen stark  verletzt wird, können wir uns mit den Antworten des Bauordnungsamtes nicht zufrieden geben und fordern Sie auf, nun in Ihrer Funktion als Oberbürgermeisterin selbst tätig zu werden.”

9. Juli 03: Nach einer beschämenden, peinlichen Planungsausschusssitzung, in der zu “LankermannsGekübel” (s.u.) nur Abgesang auf Demokratie und Rechtstaat existent war: Offener MBI-Brief dazu an die OB: “Frau Mühlenfeld, greifen Sie ein! Weisen Sie Ihre Behörden an, nicht weiter die Fa. Lankermann rechtsbedenklich zu bevorzugen auf Kosten aller anderen Anlieger !”

Mitte Mai 02: MBI-Flugblatt an die Anwohner von Friedhof-, Saarner, Mergelstr. und Lierberg: Ärgernis Fa. Achim Lankermann im Wohngebiet: Wie lange noch?

Anfang März 02: nach langer Zeit (warum?) Termin zu Lankermann beim Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Stadt muss eine neue Räumungsverfügung schreiben, weil sie keinen Ortstermin nachweisen konnte! Peinlich. Von der Sache her aber war die Räumungsverfügung voll im Recht.

15.03.01: MBI-Anfrage an den Planungsausschuss am 27.03.01 nach einem Sachstandsbericht zu Friedhofstr.,/ Firma Lankermann, der Problematik "unerlaubtes Gewerbe im Wohngebiet an der Friedhofstr." geben.

 

Mülheim, 25.7.05

 Ein lesenswertes Urteil zu Lankermanns Klage gegen die MBI
Kein “Possenkönig“, aber eine “lebensgefährliche Posse Lankermann“, von dem behauptet werden kann, “er terrorisiere das Viertel“, aber nicht, dass seine “Beziehungen zum Bauordnungsamt Ungesetzlichkeiten gedeckt hätten“.

Nach fast 2 Jahren nun ein Urteil des Amtsgerichts zur Klage des Speldorfer Dauerärgernisses Lankermann, der gegen die MBI geklagt hat, weil er sich durch verschiedene Äußerungen insbesondere auf unserer Internetseite angeblich verunglimpft fühlt. Das Amtsgericht Mülheim meinte jetzt, dass wir nicht mehr behaupten dürften, die Firma Lankermann "betreibe auf der Friedhofstraße 119 einen illegalen Firmensitz" und "die Beziehungen des Klägers (Lankermann) zum Bauordnungsamt hätten jahrelang alle möglichen Unverschämtheiten und Ungesetzlichkeiten gedeckt". Auch sollten wir Herrn Lankermann nicht mehr als "Possenkönig", "Günstling" oder "Umweltfrevler" bezeichnen. Alle beanstandeten Formulierungen sieht das Gericht als Aussagen über nicht bewiesene Tatbestände an. Aber das Gericht befand auch: im "Kampf um Bürgerinteressen" dürfen auch "starke Ausdrücke" und "sinnfällige Schlagworte" benutzt werden, um auf Probleme hinzuweisen. Daher dürfen die MBI auch weiterhin "lebensgefährliche Posse Lankermann" schreiben, weil es bereits einen Unfall im Zusammenhang mit abgestellten Firmenfahrzeugen gegeben hat und die Ansicht vertreten, "Lankermann terrorisiere das Viertel". Das Gericht erkennt an, dass die MBI das berechtigte Ziel haben, auf die Probleme hinzuweisen und die Entscheidungsträger zum Handlen zu veranlassen. Dann gehe die Meinungsfreiheit vor. Deshalb dürfen wir weiterhin auch behaupten, L. "habe versucht einen Nachbarn mit seinem Firmenunimog anzufahren", Lankermann "dürfe - gerichtlich ausgeurteilt - dort an der Friedhofstraße nicht sein" und L. "habe vor sechs Jahren seinen Firmensitz gesetzwidrig in das reine Wohngebiet auf der Friedhofstraße verlegt". Dem ganzen ist nicht viel hinzuzufügen und die MBI werden Herrn L. nur noch dann öffentlich Possenkönig, Günstling oder Umweltfrevler nennen, wenn wir es ausreichend beweisen können.

 

Mülheim, den 18. Nov. 03

"Posse Lankermann":
Die Kübel müssen weg, doch das reicht nicht!
MBI fordern OB Mühlenfeld auf, nicht weiter die Augen zu verschließen und einzugreifen gegen das Dauerärgernis!

Die BV 3 beschloss am gestrigen 17. Nov. einstimmig, dass die Blumenkübel vor Lankermanns Haus  auf der Friedhofstr . entfernt werden müssen. Eine Genehmigung für Blumenkübel auf öffentlichen Bürgersteigen darf nur mit Zustimmung der BV gegeben werden. Lankermann aber erhielt Ende Feb. eine Genehmigung vom Tiefbauamt, ohne dass die BV informiert, geschweige denn um Zustimmung gefragt wurde. Ab 1.3. ging übrigens die Zuständigkeit vom Tiefbau- zum Ordnungsamt über und Ende Juni stellte Lankermann die Kübel auf!

Nachdem sich demnächst die oberpeinliche Posse mit den Blumenkübeln erledigen wird, ist aber das Problem mit dem ehemals unzulässigen Firmensitz im Reinen Wohngebiet an der Friedhofstr. immer noch nicht beendet. Die Straße ist immer noch zugeparkt mit Firmenautos der Maler- und Lackiererfirma Achim Lankermann und vor allem die Firmen-LKW versperren u.a. auch die Sicht von ausfahrenden anderen Anwohnern und gefährden die Fußgänger, u.a. Schulkinder, die zur nahen Grundschule wollen. Anfang Okt. kam es zu einem Unfall, bei dem eine Frau angefahren wurde, als sie hinter einem geparkten Lankermann-Transporter die Straße wechseln wollte.

Die MBI schrieben daraufhin OB Mühlenfeld und den BV 3-Vorsitzenden Allzeit an mit der Aufforderung, tätig zu werden und endlich dafür zu sorgen, dass die Firmenautos dort nicht weiter abgestellt werden, denn auch die Verwaltungsgerichte haben bestätigt, dass an der Stelle keine Maler- und Lackiererfirma wie Lankermann erlaubt ist. Weshalb dann aber die Firmenautos dort, die genauso gut weiter unten an der Friedhofstr. nahe dem Bahnübergang abgestellt werden können, wo Lankermann notgedrungen nach den Gerichtsurteilen pro forma Lagerraum anmietete?

Die MBI finden es betrüblich, dass weder die OB noch der Bezirksvorsteher auch nach dem Unfall mit Personenschaden eine Rückmeldung gaben, was sie denn zu tun gedenken, um weiteren Schaden zu verhindern.

Die MBI fragen sich außerdem, wieso Lankermann nun schon mehrfach Genehmigungen erhalten konnte, die so nicht zulässig waren, und warum die seit Jahren genervte, gestresste und gefährdete Bevölkerung an der Friedhofstr. nicht durch die Stadt geschützt wird!

Bereits mit Schreiben vom 9.7. und erneutem Schreiben vom 19.8.03 sowie Erinnerungsschreiben vom 24.9.03 hatten die MBI Frau Mühlenfeld gebeten, wegen des unerträglichen Ärgernisses der Fa. Lankermann an der Friedhofstr. einzuschreiten. Eine Antwort steht immer noch aus.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der MBI: Lothar Reinhard, Ratsvertreter

 

Mülheim, den 4. Oktober 2003

Presseerklärung

Es reicht!
Schluss mit der lebensgefährlichen Posse Lankermann jetzt!
MBI fordern OB Mühlenfeld zum sofortigen Handeln auf!

Bericht über einen Unfall vor dem Hause Lankermann, Friedhofstr.
Der abgestellte Lkw war ein Transporter der Fa
. Lankermann.

WAZ vom 4.10.03

80-Jährige vom PKW erfasst

Als eine 80jährige alte Dame am Donnerstag gegen 17.30 Uhr die Friedhofstraße überqueren wollte, wurde sie von einem PKW angefahren. Die 44-jährige Fahrzeugfü hrerin hatte die Seniorin durch einen am Straßenrand geparkten LKW nicht sehen können. Als die 80-Jährige plötzlich die Fahrbahn betrat, konnte die Fahrerin den Zusammenprall nicht mehr verhindern. Mit Verletzungen am Schienbein kam die Dame ins Hospital.

Soweit die WAZ von heute. Ein Glück, dass nicht Schlimmeres passierte. Doch:

Genau das war seit Jahren zu befürchten, denn die unzähligen Firmenautos und -LKW, mit denen Lankermann diesen Teil der Friedhofstr. vor seinem illegalen Firmensitz zuparkt, ist nicht nur ein Dauerärgernis für alle anderen Anwohner, sie stellen auch eine permanente Verkehrsgefährdung dar. Noch am Montag hatte die Bezirksvertretung selbst die Entscheidung über die ebenfalls nicht rechtmäßig genehmigten Blumenkübel just vor Lankermanns Haus feige vertagt. (vgl. MBI-Presseerklärung vom 1.10.03 dazu: "Lankermann-Saga als Endlos-Posse? oder: Wie sich ein Stadt zum Gespött macht!? MBI fordern eine Lösung für das Parkproblem auf der Friedhofstraße um immer neuen Schabernack wie die Blumenkübel o.ä. endgültig ad acta legen zu kö nnen!" )

Jahrelang Ärger auf der Friedhofstr. mit Lankermann. Schon die albernen Blumenkübel - reine Veräppelung der Nachbarn! - waren jenseits aller Grenzen, doch der leider nicht zufällige Unfall sollte nun Anlass sein, ganz schnell dem Schabernack ein Ende zu bereiten.

Weder die Lankermann-gestressten Anwohner der Friedhofstr. und auch nicht die MBI wollen bei niemandem in Verwaltung und Politik, die jahrelang untätig blieben, nun Krokodilstränen hervorrufen, sondern endlich eine Lösung für das über 6 Jahre währende Dauerärgernis!

Die MBI haben deshalb Frau OB Mühlenfeld und den Bezirksvorsteher, Herrn Allzeit, aufgefordert, ein schnelles Beenden der Lankermann`schen Parkerei auf der Friedhofstr. unverzüglich in die Wege zu leiten.

Bereits mit Schreiben vom 9.7.03 und erneutem Schreiben vom 19.8.03 sowie Erinnerungsschreibe vom 24.9.03 hatten die MBI Frau Mühlenfeld gebeten, wegen des unerträglichen Ärgernisses der Fa. Lankermann an der Friedhofstr. einzuschreiten. Eine Antwort steht noch aus.

Lothar Reinhard, MBI-Ratsvertreter

 

Mülheim, 1.10.03

Lankermann-Saga als Endlos-Posse?
oder: Wie sich eine Stadt zum Gespött macht!?

MBI fordern eine Lösung für das Parkproblem auf der Friedhofstraße, um immer neuen Schabernack wie die Blumenkübel o.ä. endgültig ad acta legen zu können!

Gestern war Sitzung der Bezirksvertretung 3 (BV 3): Auf der TO die peinlichen Blumenkübel mit den dürren Lebensbäumchen von Lankermann auf der Friedhofstr., die eigentlich vor Aufstellung von der BV beschlossen hätten werden müssen, doch die wurde nicht gefragt! Außerdem der Antrag von anderen Anwohnern Friedhofstr., ebenfalls Blumenkübel aufstellen zu dürfen.

Seit Jahren nervt Lankermann die Nachbarn, weil die Firmenwagen alles zuparken. Das Aufstellen der Kübel vor seinem Haus im Juni ist pure Verhöhnung der Nachbarn, was jede/r weiß und auch die MBI-Anfrage im Juli schon ergab.

Die Genehmigung für die Kübel erteilte Ende Jan. noch das Straßenverkehrsamt. Seit Februar ist das Ordnungsamt zuständig. Die Genehmigung hätte auf jeden Fall erst von der BV 3 beschlossen werden müssen. Im Juni wurden die Kübel aufgestellt. Es wäre also einfach für die BV gewesen, die Genehmigung nun Ende Sept. abzulehnen und nahezu alle hätten das Gesicht gewahrt.

Dennoch scheute sich die BV erneut, die unrechtmäßige Genehmigung abzulehnen. SPD und FDP sahen “Beratungsbedarf”: so soll bis zur nächsten BV-Sitzung Ende Nov. noch ein Ortstermin stattfinden. Peinlich und eine weitere Eskapade in dem nun schon über 6 Jahre währenden Spiel, bei dem Lankermann immer wieder gedeckt wurde.

Die Stadt macht sich so lächerlich auf Kosten der Bewohner der Friedhofstr. und wofür?

Auch OB Mühlenfeld hat auf den MBI-Brief hin von Anfang Juli noch nichts Erkennbares getan.

Die jahrelange Serie von Peinlichkeiten und Unverschämtheiten muss aber endlich beendet werden, denn das Ansehen der Stadt hat bereits stark gelitten. Außerdem muss der berechtigten Frage von Bezirksvertretern gestern ernsthaft nachgegangen werden, wie es zu der unrechtmäßigen Genehmigung der Blumenkübel kommen konnte, wer die genau gegeben hat und welche Konsequenzen aus den "Pannen" beim Possenkönig Lankermann gezogen werden.

Hier ist sowohl OB Mühlenfeld, mehr aber noch die zuständige Dezernentin Sander, die sich in der Endlos-Posse Lankermann bisher nur durch Schweigen auszeichnete, gefragt.

Unabhängig davon muss nun endlich der Kern des Problems angegangen werden: die Malereifirma Lankermann darf - gerichtlich ausgeurteilt - dort an der  Friedhofstr. nicht sein. Warum sollte sie dann ihre vielen Firmenwagen dort abstellen dürfen?

Die Stadt könnte z.B. mit einem Schild o.ä. das Parken nur noch für PKW erlauben, womit ein Teil des Problems schon weg wäre. Sie kann aber auch ernsthaft mit Lankermann sprechen, dass er freiwillig mit nach Lösungen sucht, die ja weiter unten auf der Friedhofstr. bereits vorhanden sind, dort wo die Fa. bisher nur eher pro forma Lagerräume anmieten musste, um einer Strafe zu entgehen!

 

Mülheim, den 24. Juni 03

Lankermann und kein Ende?
“Rechtsfreier Raum” in
Speldorf auf der Friedhofstraße?
Gilt in Mülheim eine
"Lex Lankermann" mit Freibriefcharakter?

Fa. Achim Lankermann dürfte vielen deshalb bekannt sein, weil seine Unimogs oder Firmen-Autos als Werbeträger an Autobahnauffahrten oder im Stadtgebiet mitunter jahrelang "den Blick verschönern" bzw. öffentliche Parkplätze blockieren.

Die Maler- und Lackiererfirma Achim Lankermann hat vor über 6 Jahren ihren Firmensitz gesetzeswidrig in das Reine Wohngebiet auf der Friedhofstr. verlegt. Seither wird die Wohnbevölkerung genervt und terrorisiert durch Dauerbaustelle, von Firmenwagen zugeparkte Bürgersteige, Lärm ganztägig und auch nachts, Staub, Müll und giftige Abfälle, dazu Beleidigungen bis hin zu tätlichen Angriffen u.v.m. Trotz Bergen von Beschwerden unternahm die Stadt jahrelang nichts, wiegelte ab usw..

Bürger- und MBI-Anfragen in Bezirksvertretung und Planungsausschuss wurden aufs Peinlichste verschoben, nicht-öffentlich gemacht oder nicht behandelt wegen "laufendem Verfahren" oder mit anderen Ausreden.

Dennoch musste in 2000 zugegeben werden, dass ein solcher Betrieb im "Reinen Wohngebiet" wie an der Friedhofstr. nicht genehmigungsfähig ist und OB Baganz verfügte die Verlagerung. Fast 2 Jahre verschleppten die Anwälte die Umsetzung (nicht ohne Zutun der Stadt) und OVG als letzte Instanz ließ die Beschwerde nicht einmal zu. Dennoch gab die Stadt großzügig Fristverlängerung zur Verlagerung, weil Lankermann angeblich trotz der vielen Leerstände z.B. im Gewerbegebiet Hafen nichts finden konnte, bis es im Juli 2002 nicht mehr anders ging. Erst dann mietete Lankermann Lagerraum weiter unten auf der Friedhofstr. im Gewerbegebiet an, doch die Firmenwagen werden weiter auf der oberen Friedhofstr. abgestellt, auch die Firmenadresse blieb usw.. Die Stadt gab sich zufrieden, denn auf Bürgersteigen könne jeder parken, wo er wolle.

Nun stellte er auch noch Blumenkübel auf den Bürgersteig vor das eigene Grundstück, damit dort keiner parken kann

Erst parkt er mit seinen Firmenwagen das Wohngebiet auf der Friedhofstr. zu und dann veräppelt er auch noch die durch ihn dauergestressten Mitbürger, vor deren Grundstücken er die mind. 10 Firmenautos und etliche Unimogs dauernd parkt.

Die MBI fragen deshalb im Planungsausschuss und bei der Oberbürgermeisterin an, ob und wer Herrn Lankermann auch diesen Schabernack genehmigt haben kann und wenn ja, was die Stadt zu tun gedenkt, um dem Spuk ein Ende zu bereiten.

Es kann und darf nicht sein, dass ein Stück Friedhofstr. quai exterritorial und zum rechtsfreien Raum zu Gunsten von Lankermann wird bzw. bleibt.

 

Mülheim, den 08.10.2000  Pressemitteilung MBI-Flugblatt dazu

Betr.: Illegaler Malereibetrieb im Wohngebiet?

MBI:"Die Posse an der Friedhofstr. treibt weitere Blüten!"

Zu Unrecht erteilte die Verwaltung eine Betriebsgenehmigung für den Malereibetrieb an der Friedhofstr.. Jahrelange Beschwerden der stark belästigten Nachbarschaft folgten.

Als das Unrecht nicht mehr zu kaschieren war, forderte die Verwaltung endlich die Fa. auf, seinen störenden und illegalen Betrieb zu verlagern.

Gut so, sollte man meinen, ein Problem wird gelöst! Aber weit gefehlt:

Bestimmten Stellen in der Verwaltung waren Arbeitszeit und Energie nicht zu schade, nun im gesamten weiteren Umfeld  alle Menschen herauszusuchen(einschl. Hausbesuche und Einzelbefragungen), die in irgendeiner Form geschäftlich dort tätig sind, von Arbeitszimmer bis zu Kiosk, Kneipe und Stadtsparkasse an der nicht vergleichbaren Saarner Straße. Die nicht-störenden Kleinst"betriebe" erhielten sodann ebenfalls die Aufforderung, ihren "Betrieb" zu verlagern, selbst ein (seit 30 Jahren) im Übrigen zulässiges Büro ohne Angestellte!

Einschüchterung? Revanchefoul, Schikane oder Posse?

Nichts von alledem: Es sieht alles nach Amtshilfe aus für die haltlose Argumentation der Rechtsanwälte des illegalen Malereibetriebs! Diese berufen sich nämlich hauptsächlich auf die fragwürdige Handlungsweise der Verwaltung (vgl. WAZ vom 8.10.:"Anwälte des Malereibetriebs melden sich zu Wort").

Die MBI werden OB Baganz bitten, die Sache aufzuklären und die unwürdige Vorgehensweise aus Teilen der Bauverwaltung zu beenden sowie aufzuklären, wer der Firma die nicht erlaubte Genehmigung warum überhaupt erteilen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

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