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Das Fallwerk Jost: Chronologie eines Skandals Ratsantrag vom 29.10.99,
eine Arbeitsgruppe einzurichten, die ein Nachnutzungskonzept für das Gelände des Fallwerks Jost in Speldorf erarbeitet unter Einbeziehung auch der Anwohner,
des Fallwerkbetreibers sowie der angrenzenden Betriebe, weiter unten auf dieser Seite und von
hier per Link direkt erreichbarMülheim/Ruhr, den 29.05.00Vorschlag gemäß § 6 an den Planungsauschuss vom 13.06.00
Tagesordnung:Öffentlich Betr.: Geplante Veränderungen auf dem Gelände des Fallwerks Jost
Nach zuverlässigen Informationen beabsichtigt der Fallwerksbetreiber Jost an der Weseler Str. im Juli auf dem Gelände bauliche Veränderungen vorzunehmen wie die Errichtung einer Wand.
Die Verwaltung möge dazu folgende Fragen beantworten:
- Wurde eine Baugenehmigung beantragt und ggf. bereits erteilt? Wenn ja, wann?
- Welche betrieblichen Veränderungen machen die geplanten baulichen Maßnahmen erforderlich?
- Wenn Betriebsumstellungen beabsichtigt sind, welche Untersuchungen bzgl. Lärm, Boden- und Grundwasserschutz wurden durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?
- Inwieweit wurde die direkt angrenzende Wohnbevölkerung einbezogen? Welche Maßnahmen oder Auflagen zu deren Schutz sind geplant?
- Inwieweit wurden oder werden übergeordnete Behörden wie die STUA Duisburg beteiligt?
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher Mülheim, den 20.10.99 Antrag an den Rat der Stadt Mülheim a. d. Ruhr Beschlussvorlage
Der Rat der Stadt Mülheim möge in seiner Sitzung am 4.11.99 beschließen: Der Rat der Stadt Mülheim beauftragt die Verwaltung, möglichst schnell eine Arbeitsgruppe
einzurichten, die ein Nachnutzungskonzept für das Gelände des Fallwerks Jost in Speldorf erarbeitet unter Einbeziehung auch der Anwohner, des Fallwerkbetreibers sowie der angrenzenden Betriebe.
Begründung: Bereits 1992 beschloss der Rat der Stadt Mülheim einmütig, dass das Fallwerk verlagert werden müsse. Die Gründe sind vielfältig und allseits bekannt (extremer Lärm, Erschütterungen,
Verseuchung des Bodens bis hin zum Grundwasser im Wasserschutzgebiet, städtebauliche Blockade etc.). Die dringend notwendige Verlagerung des Fallwerks ist insgesamt aber nur dann zu
bewerkstelligen, wenn unter Beteiligung aller Betroffenen ein Konzept für die städtebaulich und gewerblich höchst spannenden 33.000qm Betriebsgelände erarbeitet wird, so wie das in Essen
und Duisburg in den letzten Jahren für ähnlich oder noch kompliziertere Gebiete auch gelang. Ohne ein solches Konzept wird es schwer sein, Fördergelder und Investoren zu gewinnen, die
auch für den Fallwerksbetreiber die Verlagerung attraktiver machen werden. i. A. der MBI-Fraktion: Lothar Reinhard, Fraktionssprecher
Der Antrag wurde verschoben und im Planungsausschuss am 16.11.99 abgelehnt, nachdem die “grüne” Dezernentin Sander dagegen gesprochen hatte. Begründung u.a. :”Keine Arbeitskraft im Planungsamt frei” |