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auf dieser Seite zum Thema Hunde-/Kampfhundesteuer

aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar

 

Mülheim, den 22. Oktober 2008

Antrag zum jeweiligen TOP "Beratung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2009, des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2008 bis 2012 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 ff. und die Zuschussanträge für das Jahr 2009"
Beratungsfolge: Sozialausschuss am 30.10.08, Finanzausschuss am 10.11.08 und
Rat der Stadt am 27.11.08,  TO jeweils öffentlich

Änderung der Hundesteuersatzung

Beschlusschlag:
Sozial- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt zu beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt:

Die Hundesteuer nach § 5, Abs. 3 Hundesteuersatzung wird für Inhaber des MülheimPasses gänzlich erlassen.

Begründung:

Die Ermäßigung der Hundesteuer für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII um 75% wurde mit Beschluss des Rates vom 23.6.2005 nach ausgiebiger Diskussion ausdrücklich nochmals bestätigt. In der Ratssitzung am 1.12.2005 wurde dagegen (V 05/0953-01, „MülheimPass für einkommensschwache Mülheimer Einwohner“) beschlossen, bei Vorlage des MülheimPasses nur noch 50% Ermäßigung zu gewähren, abweichend von der gerade erst beschlossenen Regelung. Den seinerzeitigen MBI-Antrag für den Rat am 16.2.06, zu der 75%-Regelung zurückzukehren, wurde leider damals mehrheitlich abgelehnt. (s.u.)

Die neuerliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen geht aber noch weiter (vgl. WAZ-Artikel vom 17.10.08 als Anhang). Das VG verlangt die 100%ige Befreiung von der Hundesteuer für Menschen am Existenzminimum. Der Begründung - " die geschützte Handlungsfreiheit eines Menschen dürfe nicht über Steuern verwehrt werden" - kann man aus sozialen Gesichtspunkten heraus nur vollends beipflichten. Den bekannten sozialen und psychologischen Argumenten hatten auch in Mülheim bisher alle beigepflichtet. Mülheim als "soziale Stadt" sollte nicht auf das Ergebnis aller gerichtlichen Instanzen warten und noch weniger darauf, dass einzelne Mülheimer Menschen, die bereits am Existenzminimum leben müssen, vor Gericht ziehen müssen.
Die genauen finanziellen Auswirkungen möge die Verwaltung beziffern, doch dürfte der Gesamtbetrag sich im Bereich des Erträglichen bewegen.

für die MBI-Fraktion: L. Reinhard , Fraktionssprecher

Anhang
WAZ, 17.10.08:
"Gelsenkirchen. Rentner, Hartz-IV-Empfänger und Sozialhilfebezieher, die nur mit dem Existenzminimum leben müssen, sind von der Hundesteuer gänzlich zu befreien. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Mit dieser Entscheidung betritt jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen juristisches Neuland. Wegen der Bedeutung in der Sache wurde die Berufung zugelassen.

Geklagt hatten vor der zweiten Kammer mehrere hilfsbedürftige Hundehalter aus Dortmund, von denen die Stadt nach der Satzung die Hälfte der fälligen Hundesteuer fordert. Wenn der Staat in den Geldbeutel eines Bürgers in Form von Steuern greife, dann müsse dieses verhältnismäßig sein, stellte die Kammer klar. Das Bundesverfassungsgericht habe deshalb vor Jahren festgeschrieben, dass das allgemeine Existenzminimum der Bürger steuerfrei zu bleiben hat. Mit dem Existenzminimum werde die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins garantiert.

Der Wunsch, einen Hund zu halten, so die Richter, falle unter die geschützte Handlungsfreiheit eines Menschen und dürfe nicht über Steuern verwehrt werden. In Dortmund betrug im Jahr 2007 die normale Hundesteuer 144 Euro bei einem Hund, 192 pro Hund bei zwei Tieren 216 Euro pro Hund bei drei und mehr Tieren."

 

Mülheim, den 27. Januar 2006

Antrag für die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 13.2.2006 und des Rates der Stadt am 16.2. 2006      Tagesordnung: öffentlich

Änderung der Hundesteuersatzung

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen:
  2. Der Rat der Stadt beschließt:

Die Ermäßigung der Hundesteuer nach § 5, Abs. 3  Hundesteuersatzung wird für Inhaber des MülheimPasses auf 75% festgesetzt.

Begründung:

Die Ermäßigung der Hundesteuer für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII um 75% wurde mit Beschluss des Rates vom 23.6.2005 nach ausgiebiger Diskussion ausdrücklich nochmals bestätigt.

In der Ratssitzung am 1.12.2005 wurde dagegen (V 05/0953-01, „MülheimPass für einkommensschwache Mülheimer Einwohner“) beschlossen, bei Vorlage des MülheimPasses nur noch 50% Ermäßigung zu gewähren, abweichend von der gerade erst beschlossenen Regelung, wie auch in Anlage 2, Seite 1 und Anlage 3 zur Vorlage ausgewiesen. Abgesehen davon, dass es nicht nachvollziehbar ist, wie ein ausgiebig diskutierter Ratsbeschluss nach gerade einmal 5 Monaten in diesem Punkt wieder  zurückgenommen wird, gelten nach wie vor die gleichen Argumente für die 75%-Ermäßigung wie schon im Juni vorgetragen.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

SPCDFU lehnten den Antrag ab!

18.2.06: Leserbrief zur Verdoppelung der Hundesteuer für ALG II- und Sozialhilfe-Empfänger: Die SPD sollte endgültig das S aus ihrem Namen streichen

 

Mülheim an der Ruhr, den 15.06.2005

Änderung der Hundesteuer im Rat der Stadt

MBI schlagen Alarm:

Arbeitslose sollen marode Stadtkasse auffüllen/ Gleichheitsgrundsatz wird massiv verletzt/
Neues Hunde-Elend und Mehrkosten für das Tierheim?

Nachdem die sog. „Kampfhundsteuer“ der Mülheimer Hundesteuer-Satzung vom Oberverwaltungsgericht im Dezember für ungültig erklärt wurde, versucht die Stadt nun, die daraus resultierenden Mindereinnahmen ausgerechnet von Arbeitslosen mit Hunden wieder einzutreiben. (Auch hier gilt: hätte man nur früher auf die MBI gehört ... s.u.)

Zum Jahresbeginn hatte Mülheim wie andere Städte auch zur Einführung von HARTZ IV möglichst viele bisherige Sozialhilfeempfänger als arbeitsfähig vom Sozialamt zur Sozialagentur „überwiesen“, um hierfür Bundesmittel zu erhalten.
Ergebnis:
arbeitsunfähige Sozialhilfeempfänger (nach SGB XII) sind vor Ort kaum noch zu finden, solche mit Hund noch weniger.

Aber genau diese sollen nach Vorstellungen der Verwaltung demnächst noch als einzige in den „Genuss“ der um ¾  ermäßigten Hundesteuersatz kommen.

ALG II – Bezieher , die zwar den gleichen Hilfesatz erhalten und bisher ebenfalls begünstigt waren, sollen dann für ihre Tiere voll bezahlen.

Begründung: Mit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfeempfängern durch HARTZ IV ist der bisherige Kreis der Berechtigten für die Hundesteuer-Ermäßigung sprunghaft angestiegen. Deshalb soll die Zahl der Ermäßigungsberechtigten um die ALG II-Bezieher reduziert werden, real also um fast alle!

Die MBI halten dieses Vorhaben der Verwaltung für unsozial, dilettantisch, dumm und rechtswidrig.

  1. Unsozial, da offenkundig eine erwartete Mindereinnahme ausgerechnet durch Mehrbelastungen von Langzeitarbeitslosen verhindert werden soll.
  2. Dilettantisch, da ALG II – Bezieher keine finanziellen Spielräume haben, um höheren Steuern zu zahlen, vielmehr muss mit vermehrten unangemeldeten Hunden gerechnet werden oder die Tiere werden ausgesetzt, abgeschoben, bestenfalls ins Tierheim gebracht, ein neues hausgemachtes Mülheimer „Hunde-Elend“ ist vorprogrammiert
  3. Dumm, da auf der anderen Seite die notwendigen Mehraufwendungen z. B. für`s Tierheim nicht bedacht werden.
  4. Rechtswidrig, da die ausgeschlossene Gruppe (ALG II) dieselben Leistungen erhält wie die nun wesentlich kleinere, aber begünstigte (SGB XII) Gruppe. Damit ist das Gebot der Gleichbehandlung eindeutig verletzt, Klagen damit unausweislich.

Die MBI erwarten, dass die Verwaltung ihren unausgewogenen Antrag zurückzieht.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Kurbach, MBI-Fraktionsgeschäftsstelle

Zum Thema Ermäßigungen für ALG II-Bezieher auch:
Klirrende Soziale Kälte   im Mülheimer Sozialausschuss!

Das Beispiel der Hundesteuer zeigte ganz deutlich in die falsche Richtung.  “Sozial”dezernent Cleven wollte im “Sozial”ausschuss auf die wirklich verständliche Frage nach der Anzahl der betroffenen ALG – II – Hundebesitzer nur sagen , das sei Sache des Finanzausschusses. Dieser verwies an den Rat und dort  bekamen SPD und CDU-Teile kalte Füße und lehnten zum Glück ebenfalls ab.

 

Mülheim, den 30.01.2001

    P R E S S E M I T T E I L U N G

MBI begrüßen neuen Verwaltungsvorschlag zur Hundesteuersatzung

Die im letzten Jahr für Mülheim beschlossene Sondersteuer von ca. 2000 DM für sogenannte Kampfhunde der Kategorie I. und II. war weit und breit einmalig, so dass Mülheim eine "...absolute Sonderstellung" (Zitat neue Beschlußvorlage) einnimmt.

Die MBI beantragten deshalb im Hauptausschuss und Rat die Abschaffung der Sondersteuer und beantragten ferner, dass im Hauptausschuss Fachleute, hier Tierärzte, zum Thema Stellung nehmen können.

Dies geschah so im Hauptausschuss und als Konsequenz legte die Verwaltung nun eine deutlich verbesserte "Änderung der Hundesteuersatzung, Beschlußvorlage V 01/0081-01" vor.

Die Hundesteuer ist darin auf 1008,- DM (4-faches der normalen Hundesteuer) abgesenkt und gilt nun für "als gefährlich geltende Hunde gemäß Landeshundeverordnung", also nicht mehr für Hunde aus den Kategorien I und II.

Damit betrifft diese Sondersteuer nicht mehr den Stammbaum bzw. die Rasse von Hunden sondern real auffällige und gefährliche Tiere, z. B. auch einen bissigen deutschen Schäferhund.

Fraktionsgeschäftsstelle der MBI

 

Mülheim, den 9.01.01

An den Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr
Herrn Dr. Baganz, Rathaus

Betr.: MBI-Ratsantrag zur Abschaffung der Sondersteuer für Kampfhunde

Sehr geehrter Herr Baganz,

wir fordern Sie hiermit auf, Ihr Amt 16 (Amt für Ratsangelegenheiten) anzuweisen, unverzüglich den MBI-Ratsantrag vom 04.01.2001 zu der Mülheimer Sondersteuer für Kampfhunde an die Fraktionen zu verschicken.

Begründung:

Die MBI-Fraktion stellte diesen Antrag bewusst und gezielt als Antrag an den Rat der Stadt, weil es sich um eine politische Grundsatzentscheidung handelt, die zudem - vgl. die erstrebte Rückwirkung zum 1. Jan. - besonders eilbedürftig ist und deshalb durch ein Umdirigieren an Fachausschüsse erheblich an Stoßkraft verliert. Diese Entscheidung der Fraktion ist Bestandteil ihres gemeinen Antragsrechts und jeglicher Disposition seitens der Verwaltung entzogen. Darum ist es nötig, dass das Amt 16 angewiesen wird, von seiner gegenüber der MBI-Geschäftsstelle angekündigten Umleitung des Antrag an den Ausschuss für Bürgerservice und den Finanzausschuss abzusehen, und den Antrag unverzüglich als Beratungsunterlage für die Ratssitzung zu verschicken. Der Antrag gehört nach MBI-Überzeugung so nicht in den Finanzausschuss . Wenn das Amt 16 wie angedroht die Verschickung des Antrags von der MBI-Zustimmung zur Umleitung in den FA abhängig macht, überschreitet das Amt seine Kompetenzen , da es sich bei Amt 16 nicht um eine Zensurbehörde handelt.

Aus all diesen Gründen fordern wir Sie als Dienstherr dieses Amtes auf, das Amt zur unverzüglichen Verschickung des Antrags anzuweisen. Wir bitten Sie ferner, den MBI bis Ende dieser Woche, d.h. bis Freitag, den 12.01.01, Bescheid zu geben, ob und wie Sie unserer Aufforderung nachgekommen sind.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim/Ruhr, den 4.1.01 PRESSEERKLÄRUNG:

MBI beantragen sofortige und rückwirkende Abschaffung der Sondersteuer für Kampfhunde

Diese im Frühjahr letzten Jahr beschlossene Sonderbesteuerung war ein Schnellschuss, der inzwischen durch die Landeshundeverordnung längst überholt ist, der Stadt mehr Aufwand als Einkünfte einbringt  und sich kontraproduktiv auswirkt, da höchstens das Tierheim sich füllt!" ( vgl. das beigefügte Schreiben der Tierärzte)

Deshalb haben die MBI für die nächste Ratsitzung den Antrag gestellt, die Sondersteuer für alle sog. Kampfhunde der Kategorie I LHV-NRW, zahlbar ab 1.1. dieses Jahres, rückwirkend zum 1.1.01 wieder abzuschaffen und bereits gezahlte Beträge dieser Sondersteuer zu verrechnen oder zurück zu erstatten.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim/Ruhr, den 4.1.01

Antrag an den Rat der Stadt am 1.2.01  und
Antrag an den Hauptausschuss am 25.01.2001 TO: öffentlich

Betr.: Mülheimer Sondersteuer für Kampfhunde der Kategorie I

Beschlussvorlage

Der HA empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen,
Der Rat der Stadt Mülheim a. d. Ruhr möge beschließen, die Sondersteuer für alle sog. Kampfhunde der Kategorie I LHV-NRW, zahlbar ab 1.1. dieses Jahres, rückwirkend zum 1.1.01 wieder abzuschaffen und bereits gezahlte Beträge dieser Sondersteuer zu verrechnen oder zurück zu erstatten.

Begründung:

Diese im Frühjahr letzten Jahr beschlossene Sonderbesteuerung war ein Schnellschuss, der inzwischen durch die Landeshundeverordnung längst überholt ist.

Ansonsten verweisen wir auf die logische und schlüssige Argumentation von Frau Dr. Schumann-Jäger und ihren Tierarztkollegen, die als Anlage beigefügt ist.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

21.4.09: Herr Birken kann aufatmen. Er wird normalen Hundebesitzern gleichgestellt und muss für Attila künftig nur noch den einfachen Hundesteuersatz zahlen. Bislang sollte der 68-jährige Rentner für den zwölfjährigen Vierbeiner mit 504 Euro im Jahr den vierfachen Satz zahlen, also gut 380 Euro mehr als andere Hundehalter. Das hatte einen einfachen Grund: Attila ist ein Labrador-Mischling, in dem vermutlich ein American Staffordshire Terrier steckt. Und die gelten als Kampfhunde und sollen durch eine abschreckende Steuerpraxis keine große Verbreitung finden. Unter den aktuell 22 gemeldeten Hunden, für die der Maulkorb- und Leinenzwang gilt, haben 14 erfolgreich bei der Amtstierärztin eine Verhaltensprüfung abgelegt und gelten daher als gehorsam und nicht als übersteigert aggressiv. Darüber hinaus haben auch sechs Halter eine Verhaltensprüfung absolviert, die es ihnen ermöglicht, auf Leine und Maulkorb zu verzichten. „Aus fachlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit, Hundehalter, deren Hunde ihre Ungefährlichkeit nachgewiesen haben, gegenüber Haltern anderer Hunde, die nicht unter die Rasselisten fallen, zu benachteiligen”, so Amtstierärztin Heike Schwalenstöcker-Waldner. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice hatte sie bereits darauf hingewiesen, dass andere Rassen bissiger seien. Durch den Verzicht auf den erhöhten Satz bei den sechs Haltern verzichtet die Stadt auf jährlich 2304 Euro. Sollten alle Halter eine Prüfung ablegen, wären es 8400 Euro. Der Ausschuss war jetzt einstimmig dafür. Für Birken hat sich der Marathon durch mehrere Ausschüsse doch gelohnt.

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