UntersuchungsumfangFür die aktuelle und nutzungsbezogene Beurteilung der Wirkungspfade Boden-Mensch und
Boden-Nutzpflanze wurden auf 51 unversiegelten Teilflächen Oberbodenmischproben aus den oberen Bodenhorizonten entnommen und auf Schwermetalle untersucht. Hierauf aufbauend wurden ergänzend auch
Untersuchungen zur Verfügbarkeit der Schadstoffe für den Menschen bzw. Pflanzen gemacht.
Auf einigen Grundstücken im Untersuchungsgebiet wurde das Bodensickerwasser mehrfach untersucht. Hierdurch sollte
das Ausmaß der Gefahr für Auswaschungsprozesse aus den belasteten Anschüttungen des ehemaligen Bergwerkes geklärt werden. Im gesamten Untersuchungsgebiet befindet sich weiterhin ein Netz von
Grundwassermessstellen, die im Hinblick auf die Erkundung des bereits eingetretenen Grundwasserschadens ebenfalls mehrfach chemisch untersucht wurden. Zusätzlich wurde die Fliessrichtung des Grundwassers in
verschiedenen Horizonten (1. und 2. Grundwasserstockwerk) bestimmt.
Untersuchungsergebnisse
Die großflächig Bodenbelastungen vor allem mit den Schwermetallen Blei, Cadmium, Kupfer und Zink
sowie dem Halbmetall Arsen wurden mit den aktuellen fachgerechten Untersuchungen auch im Oberboden bestätigt. Die nachgewiesenen Belastungen sind z. T. für den Menschen (Blei, Arsen) bzw. Pflanzen (Blei,
Cadmium) verfügbar. Hierbei werden auf einigen Grundstücken sehr hohe Gehalte erreicht, so dass insbesondere auf einem Teil der empfindlich genutzten Flächen (z. B. Kinderspielflächen, Gärten) eine
Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu befürchten ist. Diese Belastungen treten vor allem in angeschütteten Materialien auf, sind aber auch natürlich bedingt (z. B. durch verwitterte Erzminerale in den
Böden). Für eine Vielzahl von Grundstücken hat sich jedoch auf Grund der aktuellen Untersuchungsergebnisse und der geltenden Bewertungsmaßstäbe der Gefahrenverdacht nicht bestätigt.
Auch das
Grundwasser wird durch die in den Böden festgestellten Schwermetalle beeinträchtigt. So verschlechtert sich die Qualität des Grundwassers durch niederschlagsbedingte Auswaschungsprozesse sowie bei der
Durchströmung des ehemaligen Abbaubereichs (verfülltes Stollensystem) erheblich, was sich in einer deutlichen Zunahme der Schwermetallgehalte im Abstrom des ehemalige Erzbergwerks niederschlägt. Vor allem im
nördlichen Arm des Haubachs wird zudem das Bachwasser im Bereich östlich der Kölner Straße mit Schwermetallen (insbesondere Zink) verunreinigt.
Auf der Grundlage des vorgenannt dargestellten
Sachstandes werden die Fragen aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde wie folgt beantwortet:
a): Auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Untersuchungen kann für die Wirkungspfade
Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze eine grundstücksbezogene bodenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt werden. Für diese Wirkungspfade ist die Gefährdungsabschätzung weitestgehend abgeschlossen. Die
Grundeigentümer im Bereich der Altlast werden in der nächsten Zeit über die Untersuchungsergebnisse und die hieraus für die jeweiligen Grundstücke abgeleiteten Sanierungs- und Schutzmaßnahmen informiert. Auf
Grund des erheblichen Umfangs der vorliegenden Daten wird dies einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Grundwasser wurden erhebliche
Prüfwertüberschreitungen und damit ein Schaden festgestellt, eine abschließende Beurteilung ist für diesen Wirkungspfad jedoch insbesondere auf Grund der teilweise auch natürlich bedingten Schadstoffe nicht
möglich. Da weitere Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung für diesen Wirkungspfad mit einem ganz erheblichen finanziellen Aufwand verbunden und kaum zielführend sind, soll hier eine einvernehmliche
Lösung zu Sanierungsmaßnahmen zwischen Stadt, Bezirksregierung und Grundeigentümern herbeigeführt werden.
b): Derzeit besitzen die schon vor Jahren über die Presse und Informationsschreiben weitergegebenen
Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen (Einschränkungen zu Kinderspieltätigkeiten und Nutzpflanzenanbau, Einzäunung von hochbelasteten Teilflächen etc.) weiterhin Gültigkeit. Diese Maßnahmen werden mittels
Ortsbegehungen durch Mitarbeiter der UBB kontrolliert. Wie zu a) ausgeführt, sollen die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr noch grundstücksbezogen konkretisiert werden.
c): Ein Sanierungskonzept
gibt es bisher nicht. Zunächst ist eine Sanierungsuntersuchung durchzuführen, die 2006 erfolgen soll. Im Rahmen der Sanierungsuntersuchung werden mögliche Sanierungsvarianten hinsichtlich ihrer Eignung und
Wirtschaftlichkeit geprüft um dann auf dieser Grundlage einen Sanierungsplan für die Umsetzung der Maßnahmen zu erarbeiten.
d): Aktuelle Blutuntersuchungen von Bewohnern der Altlast liegen nicht
vor. Die beim Gesundheitsamt von Anwohnern der Altlastenfläche in den Jahren 1994/1995 entnommenen Blutproben zeigten keine auf die Altlast zurückzuführenden erhöhten Bleigehalte. Auch die aktuellen
Untersuchungen des Bodens (Gutachten Büro IFUA von Nov. 2004) geben nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt keinen Anlass für erneute Blutuntersuchungen.
e): Laufende jährliche Fixkosten fallen z. Zt. für
die Altlast nicht an. Die jüngsten Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung (Gutachten des Büro IFUA von Nov. 2004) wurden bei Gesamtkosten von rund 41.000 € überwiegend aus Fördermitteln des Landes
finanziert. Für die 2006 geplante Sanierungsuntersuchung fallen bei einer ersten Schätzung ca. 50.000 € an. Auch hierfür soll wieder eine 80%-ige Landesförderung beantragt werden. Obwohl die
Sanierungsuntersuchung eigentlich von den Zustandsstörern (Grundeigentümer) durchzuführen ist, soll diese im Auftrag der Stadtverwaltung erfolgen. Dadurch ist ein koordiniertes Vorgehen sichergestellt und es
kann ein Gesamtkonzept für die Altlastenfläche erarbeitet werden. Andernfalls würde jeder Eigentümer mit einem eigenen Gutachter agieren, was weder fachlich noch rechtlich handhabbar ist.
f): Auskünfte
über das Altlastengebiet werden seitens der Unteren Bodenschutzbehörde - im Rahmen der gesetzlichen Regelungen - grundsätzlich erteilt.