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Eilantrag an den Rat der Stadt am 30.03.00, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan K 15 wegen ungeklärten Altlastenverdachts zu verschieben weiter unten auf dieser Seite

"Sachstandsbericht Altlastengebiet Selbeck" Stellungnahme der Mülheimer Verwaltung, Sept. 2005, weiter unten und von hier per Link direkt erreichbar

Mülheim, den 7. 11. 2001

Anfrage an den Planungsausschuss am 20.11.01  TO: öffentlich

Betr.: Vermarktung  von Baugrundstücken im Bereich des Bebauungsplans "Markscheider Hof - K 15"

  Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:

(1) Wie lange werden die Baugrundstücke schon angeboten?

(2) Wie viele Grundstücke sind bereits verkauft,  bei wievielen laufen noch Verhandlungen sowohl von Seiten der Stadt, als auch durch private Investoren bzw. Grundstückseigentümer?

(3) Ist schon absehbar,  ob weitere Grundstücke nur mit Preisnachlässen vermarktet werden können?

(4) Welche Erkenntnisse gibt es mit der Entwicklung und den jüngsten Trends der Vermarktbarkeit städtischer Baugrundstücke im gesamten Stadtgebiet? Ist die Situation am Markscheider Hof daher als typisch anzusehen oder ein Sonderfall?

L. Reinhard, MBI-Mitglied des Planungsausschusses

Eilantrag an den Rat der Stadt am 30.03.00

Betr.: Bebauungsplan K 15 ( TOP 16 + 17 )

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan K 15 - Markscheider Hof und der Beschluss zur 133. Teiländerung des Flächennutzungsplans in dem Bereich werden verschoben, bis die Frage der Bodenbelastung geklärt werden konnte.

Begründung:

Wie der Presse zu entnehmen war, gibt es sehr unterschiedliche Aussagen zur Bodenbelastung des geplanten Wohngebiets in Selbeck "für höheren Bedarf".

Ein Satzungsbeschluss sollte daher erst gefällt werden, wenn die aufgezeigten Widersprüche durch unabhängige Stellen restlos geklärt sind.

Ansonsten könnten für die Genehmigung und vor allem die Realisierung des K 15 Schwierigkeiten entstehen.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

"Sachstandsbericht Altlastengebiet Selbeck"

Stellungnahme der Mülheimer Verwaltung, Sept. 2005

Auf der Altlastenfläche des östlich der Kölner Straße etwa in Höhe des Erzweges befindlichen „Selbecker Erzbergwerk“ wurden bei einer Vielzahl von Untersuchungen des Bodens und des Grundwassers erhebliche Belastungen festgestellt. Verursacht wurden diese Belastungen durch die bei der Gewinnung und Aufbereitung der abgebauten Erze entstandenen Reststoffe und ehemaligen Halden, die nach Aufgabe der Erzgewinnung als Versatzmaterial für die Schachtanlagen genutzt oder sonst unkontrolliert abgelagert bzw. abtransportiert wurden. Auf der Grundlage der bis 1997 durchgeführten Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung wurden nach Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutzverordnung (1998/1999) weitere Untersuchungen zur detaillierten Gefährdungsabschätzung erforderlich um eine Bewertung der bekannten Belastungen mit Schwermetallen entsprechend der aktuellen Rechtsvorschriften durchzuführen. Diese zwischen 2000 und 2004 durchgeführten Untersuchungen sind im Gutachten des Büro IFUA-Projekt GmbH vom 18.11.2004 dokumentiert.

Untersuchungsumfang

Für die aktuelle und nutzungsbezogene Beurteilung der Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze wurden auf 51 unversiegelten Teilflächen Oberbodenmischproben aus den oberen Bodenhorizonten entnommen und auf Schwermetalle untersucht. Hierauf aufbauend wurden ergänzend auch Untersuchungen zur Verfügbarkeit der Schadstoffe für den Menschen bzw. Pflanzen gemacht.

Auf einigen Grundstücken im Untersuchungsgebiet wurde das Bodensickerwasser mehrfach untersucht. Hierdurch sollte das Ausmaß der Gefahr für Auswaschungsprozesse aus den belasteten Anschüttungen des ehemaligen Bergwerkes geklärt werden. Im gesamten Untersuchungsgebiet befindet sich weiterhin ein Netz von Grundwassermessstellen, die im Hinblick auf die Erkundung des bereits eingetretenen Grundwasserschadens ebenfalls mehrfach chemisch untersucht wurden. Zusätzlich wurde die Fliessrichtung des Grundwassers in verschiedenen Horizonten (1. und 2. Grundwasserstockwerk) bestimmt.

Untersuchungsergebnisse

Die großflächig Bodenbelastungen vor allem mit den Schwermetallen Blei, Cadmium, Kupfer und Zink sowie dem Halbmetall Arsen wurden mit den aktuellen fachgerechten Untersuchungen auch im Oberboden bestätigt. Die nachgewiesenen Belastungen sind z. T. für den Menschen (Blei, Arsen) bzw. Pflanzen (Blei, Cadmium) verfügbar. Hierbei werden auf einigen Grundstücken sehr hohe Gehalte erreicht, so dass insbesondere auf einem Teil der empfindlich genutzten Flächen (z. B. Kinderspielflächen, Gärten) eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu befürchten ist. Diese Belastungen treten vor allem in angeschütteten Materialien auf, sind aber auch natürlich bedingt (z. B. durch verwitterte Erzminerale in den Böden). Für eine Vielzahl von Grundstücken hat sich jedoch auf Grund der aktuellen Untersuchungsergebnisse und der geltenden Bewertungsmaßstäbe der Gefahrenverdacht nicht bestätigt.

Auch das Grundwasser wird durch die in den Böden festgestellten Schwermetalle beeinträchtigt. So verschlechtert sich die Qualität des Grundwassers durch niederschlagsbedingte Auswaschungsprozesse sowie bei der Durchströmung des ehemaligen Abbaubereichs (verfülltes Stollensystem) erheblich, was sich in einer deutlichen Zunahme der Schwermetallgehalte im Abstrom des ehemalige Erzbergwerks niederschlägt. Vor allem im nördlichen Arm des Haubachs wird zudem das Bachwasser im Bereich östlich der Kölner Straße mit Schwermetallen (insbesondere Zink) verunreinigt.

Auf der Grundlage des vorgenannt dargestellten Sachstandes werden die Fragen aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde wie folgt beantwortet:

a): Auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Untersuchungen kann für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze eine grundstücksbezogene bodenschutzrechtliche Bewertung durchgeführt werden. Für diese Wirkungspfade ist die Gefährdungsabschätzung weitestgehend abgeschlossen. Die Grundeigentümer im Bereich der Altlast werden in der nächsten Zeit über die Untersuchungsergebnisse und die hieraus für die jeweiligen Grundstücke abgeleiteten Sanierungs- und Schutzmaßnahmen informiert. Auf Grund des erheblichen Umfangs der vorliegenden Daten wird dies einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Grundwasser wurden erhebliche Prüfwertüberschreitungen und damit ein Schaden festgestellt, eine abschließende Beurteilung ist für diesen Wirkungspfad jedoch insbesondere auf Grund der teilweise auch natürlich bedingten Schadstoffe nicht möglich. Da weitere Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung für diesen Wirkungspfad mit einem ganz erheblichen finanziellen Aufwand verbunden und kaum zielführend sind, soll hier eine einvernehmliche Lösung zu Sanierungsmaßnahmen zwischen Stadt, Bezirksregierung und Grundeigentümern herbeigeführt werden.

b): Derzeit besitzen die schon vor Jahren über die Presse und Informationsschreiben weitergegebenen Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen (Einschränkungen zu Kinderspieltätigkeiten und Nutzpflanzenanbau, Einzäunung von hochbelasteten Teilflächen etc.) weiterhin Gültigkeit. Diese Maßnahmen werden mittels Ortsbegehungen durch Mitarbeiter der UBB kontrolliert. Wie zu a) ausgeführt, sollen die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr noch grundstücksbezogen konkretisiert werden.

c): Ein Sanierungskonzept gibt es bisher nicht. Zunächst ist eine Sanierungsuntersuchung durchzuführen, die 2006 erfolgen soll. Im Rahmen der Sanierungsuntersuchung werden mögliche Sanierungsvarianten hinsichtlich ihrer Eignung und Wirtschaftlichkeit geprüft um dann auf dieser Grundlage einen Sanierungsplan für die Umsetzung der Maßnahmen zu erarbeiten.

d): Aktuelle Blutuntersuchungen von Bewohnern der Altlast liegen nicht vor. Die beim Gesundheitsamt von Anwohnern der Altlastenfläche in den Jahren 1994/1995 entnommenen Blutproben zeigten keine auf die Altlast zurückzuführenden erhöhten Bleigehalte. Auch die aktuellen Untersuchungen des Bodens (Gutachten Büro IFUA von Nov. 2004) geben nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt keinen Anlass für erneute Blutuntersuchungen.

e): Laufende jährliche Fixkosten fallen z. Zt. für die Altlast nicht an. Die jüngsten Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung (Gutachten des Büro IFUA von Nov. 2004) wurden bei Gesamtkosten von rund 41.000 € überwiegend aus Fördermitteln des Landes finanziert. Für die 2006 geplante Sanierungsuntersuchung fallen bei einer ersten Schätzung ca. 50.000 € an. Auch hierfür soll wieder eine 80%-ige Landesförderung beantragt werden. Obwohl die Sanierungsuntersuchung eigentlich von den Zustandsstörern (Grundeigentümer) durchzuführen ist, soll diese im Auftrag der Stadtverwaltung erfolgen. Dadurch ist ein koordiniertes Vorgehen sichergestellt und es kann ein Gesamtkonzept für die Altlastenfläche erarbeitet werden. Andernfalls würde jeder Eigentümer mit einem eigenen Gutachter agieren, was weder fachlich noch rechtlich handhabbar ist.

f): Auskünfte über das Altlastengebiet werden seitens der Unteren Bodenschutzbehörde - im Rahmen der gesetzlichen Regelungen - grundsätzlich erteilt.