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10.7.03: W. Rügemer in TAZ-Köln: “Kommunales Eigentum for sale”: Die Privatisierung städtischen Besitzes ist in vollem Gang - durch GATS legitimiert und mit unkontrolliertem Filz (u.a. Mülheim) aus lokaler Politik und internationaler Wirtschaft als   (105 KB)

8.5.03: Ratsitzung: Beschlossen wurde ohne Gegenstimme trotz Murrens aus CDU und FDP, zum untenstehenden Antrag einen Experten, möglichst Enquetekommission des Bundestages, für den Hauptausschuss zu bestellen. Ein schöner Zwischenerfolg, denn die Diskussion wird eröffnet! Mögen noch mehr Kommunen, Verbände, Kirchen etc. europaweit die Attac-Initiative aufgreifen und die Diskussion eröffnen! dazu auch: MBI-Pressemitteilung: „Bevor es zu spät ist und der Total-Ausverkauf beginnt.......!“

Mülheim, den 16.04.03

Antrag an den Rat der Stadt am 8.Mai 2003   TO: öffentlich

Positionierung der Stadt Mülheim zu GATS-Verhandlungen

Der Rat der Stadt beauftragt den Oberbürgermeister und die Verwaltung

  1. umfassende Informationen zum Fortgang der Verhandlungen zum GATS anzufordern: dabei sollen insbesondere mögliche Rückwirkungen  auf demokratische Rechte der Kommunen sowie auf die Zukunftschancen der kommunalen Unternehmen dargestellt werden
  2. sich dafür einzusetzen, dass die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission des 14.Deutschen Bundestages zur Prüfung und öffentlichen Diskussion vor Einleitung neuer Liberalisierungsschritte sowie zur Herausnahme von Kernbereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem GATS umgesetzt werden

Ausdrücklich unterstützt der Rat der Stadt Mülheim die Forderung des Verbandes Kommunaler Unternehmen, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung grundsätzlich aus dem Geltungsbereich des GATS ausgenommen werden sollen.

Begründung:

Die derzeit im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO zum Allgemeinen Dienstleistungsabkommen GATS geführten Verhandlungen sind besorgniserregend. Die Europäische Union, die die Bundesrepublik in diesen Verhandlungen vertritt, erhebt Liberalisierungsforderungen an Drittländer, nach denen künftig auch bislang geschützte Kernbereiche der kommunalen Daseinsvorsorge den Marktzugangsbedingungen des Abkommens unterworfen werden sollen. So erhebt die EU die Forderung nach Marktöffnung für den öffentlichen Nahverkehr, die Entsorgungswirtschaft sowie die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Kommunen sollen verpflichtet werden, auch private Anbieter im gleichen Umfang zu subventionieren, sofern sie vergleichbare Dienstleistungen anbieten. Das Thema ist also für die Kommunen hoch brisant. Der Druck in Richtung Privatisierung wird enorm steigen. Bis Ende März 2003 sollten die Staaten ihre Vorschläge vorlegen was unter das GATS fallen soll. Höchste Zeit also für die Kommunen , sich damit zu befassen.

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Chancen“ hatte dagegen ausdrücklich gefordert, dass „... Leistungen der Daseinsvorsorge (wie z.B. auch die öffentlichen Bildungs- und Kulturdienstleistungen) aus den Verhandlungen des GATS herausgenommen und auch nicht als Tauschoption für die Marktöffnung weiterer privater Dienstleistungen gelten“ sollten. Weiterhin hat die Enquete-Kommission in

ihrem Abschlussbericht empfohlen, dass vor der Übernahme weiterer Liberalisierungsverpflichtungen deren mögliche Folgen u.a. im Hinblick auf die Gemeinwohlverpflichtung bestimmter Dienstleistungen und auf mögliche Beschränkungen öffentlicher Regelungs- und Kontrollmöglichkeiten geprüft und öffentlich diskutiert werden sollten. (Dt. Bundestag, Ds. 14 /9200; S. 155)

Gerade die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen, ihre Verantwortlichkeiten und Aufsichtspflichten für die Daseinsvorsorge laufen im Zuge der Verhandlungen jedoch Gefahr, als Handelshemmnisse im Sinne des GATS den Marktzugangsrechten potentieller Wettbewerbsteilnehmer untergeordnet zu werden.

So betont auch der Verband kommunaler Unternehmen, dass „... Wasser als unverzichtbare Lebensgrundlage kein beliebiges Wirtschaftsgut ist, sondern ein besonderes Gut, das in hohem Maße des Schutzes und der Verteidigung bedarf.“ In diesem besonders sensiblen Kernbereich kommunaler Daseinsvorsorge können flächendeckende Verfügbarkeit der Wasserversorgung und gleichmäßige Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet werden, wenn den Marktzugangsrechten für potenzielle Wettbewerbsteilnehmer der Vorrang vor dem kommunalen Versorgungsauftrag und vor ökologischen Standards eingeräumt wird.

Eine ausschließliche Beurteilung des Wassers nach ökonomischen Kriterien vernachlässigt die Gesundheitsvorsorge, Hygiene und den Verbraucherschutz und ist, so der VKU weiter, für eine nachhaltige Entwicklung und die Verfügbarkeit der elementaren Ressource Wasser für kommende Generationen nicht vereinbar.

L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter

Weitere Informationen und Neuigkeiten zur GATS-Kampagne von Attac unter
http://www.attac.de/gats