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Genaueres zu Mieterrechten bei Gaspreisen etwas weiter unten unterhalb der Meldungen und Links

 Die MBI fordern die Medl auf, ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und zumindest die letzten drei Gaspreiserhöhungen zu revidieren. Bevor das nicht geschieht, sollten die Gaskunden weiter Widerspruch einlegen und kürzen. Auch Mieter sollten ihre Vermieter dazu auffordern. Mehr dazu auf dieser Seite unterhalb der folgenden Aufzählung von Ereignissen und Links.

14.4.10: nächstes Treffen der BI gaspreise-runter-mh um 19 Uhr im Alten Schilderhaus, Südstr. 2.
Dez. 09: Widerspruchsmuster gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.2.10 als (33 KB).
Allgemeines Musterschreiben des Bund der Energieverbraucher für Widersprüche gegen überhöhte Preise von Strom, Gas oder Fernwärme bei Sondervertragskunden als (28 KB)
19.6.09:
Medl-Jahresabrechnungen 2009: Was tun? Musterbrief zu Kürzungen als  (36 KB). Juni 09: Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden? MBI fordern Gleichbehandlung und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB). Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre als medl-Sondervertragskunde als (23 KB)
9.6.09: MBI-Antrag im Hauptausschuss, die städtischen Vertreter/innen im medl-Aufsichtsrat zu beauftragen, darauf hin zu wirken, dass die medl allen Kunden mit Gaslieferungs-Sonderverträgen die Erhöhungsbeträge der letzten 3 Jahre zurück erstattet oder verrechnet. Doch die Politik wollte sich damit nicht befassen. Blamabel! Die medl (51% städtisch, 49% RWE-Rhenag), die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und das totale Versagen der Mülheimer Politik. Zum Thema auch von Anfang Juni 09: Das Grundgesetz und die Mülheimer Realität - 2 Welten? Das FH-Standort-Durcheinander per Mölmscher Demokratur, der missachtete Bürgerantrag der BI "Beckstadt-/ Ludwigstr .", die medl und die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und die Ausgrenzung und Diffamierung der MBI sind nur 4 von vielen möglichen Beispielen alleine aus einer Woche, nachzulesen als (34 KB).
Mai 09: Die medl kündigt anscheinend inzwischen alle Sonderverträge und bietet neue an, die aber bzgl. Preisanpassung wieder unwirksam sein dürften! Hinweise zur Vertragskündigung
6.12.08: Medl-Werbung: "MEDL-GAS GIBT MÜLHEIM KOHLE" Wie bitte? Richtiger wäre: "MEDL-GAS NIMMT MÜLHEIMERN KOHLE FÜR RWE UND STÄDTISCHE VERSCHWENDUNG!" Deshalb darf die einzig sinnvolle Forderung nur heißen: Runter mit den medl-Gaspreisen sofort, und zwar drastisch mindestens auf den Stand von Jahresbeginn! Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB) - Dez. 08
25.10.08: Medl und gashoch3 künden geringfügige Gaspreissenkungen an trotz dramatisch gefallener Ölpreise. Diese Alibi-Preissenkungen aller Versorger sind eine Zumutung! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Mieter sollten die Vermieter auffordern, die Gasrechnungen zu kürzen, wenn keine ernsthaften Preissenkungen bald erfolgen! Musterwiderspruch als (25 KB)
26.12.07: Die Allianz der Abzocker kennt wohl kein Weihnachten: Nach saftigen Gebührenerhöhungen für Müllabfuhr und Straßenreinigung in Mülheim 2008 auch noch 10% Gaspreiserhöhung! Schamlosigkeit am Fest der Liebe? Dazu auch der WDR-Bericht: „Zum Jahresbeginn steigen Preise für Strom und Gas. Energiepreise schwer begründbar“ und Auszüge aus FAZ.Net: „Allensbach-Analyse - Preisschock auf dem Energiemarkt“, nachlesbar alle auf einer (92 KB)
20.12.07: Weihnachtsgeschenk der medl: 10% Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 2008, damit 57% Preiserhöhung seit Okt. 04! Was aber sollten
das unwürdige Versteckspiel von medl-Geschäftsführer Bachmann und die NRZ-Falschmeldungen? Die Medl sollte endlich ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und die Preise senken statt erneut anzuheben! Alle medl-Kunden sollten erneut Widerspruch gegen die angekündigte und nicht gerechtfertigte Preiserhöhung einlegen und evtl. geforderte höhere monatliche Abschläge nicht zahlen! Widerspruchsvordruck zur medl-Gaspreiserhöhung 1.2.08 als (22,5 KB) oder als (18 KB)
9.8.07: Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 2007 - Az. VIII ZR 36/06 – von Frau RA Holling, nachdem Urteil und Urteilsbegründung Ende Juli veröffentlicht wurden
18.6.07: Die Jahreabrechnungen für Gas sind gekommen.
Hinweise zur Medl-Jahresrechnung 2007: Was tun? Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung als (33 KB)
26.4.07: Gehört die Medl nur durch "unglückliche Umstände" zu den teuersten Anbietern? Bachmann verteidigt sich und ist schwer unter Druck!
17.3.07: Medl senkt die Gaspreise endlich spürbarer um 0,44 Ct/kWh, doch erst zum 1. Mai. Die Sammelklage zeigt Wirkung! und der MBI-Antrag für den Rat der Stadt am 22.03.07 zur Senkung der medl-Gaspreise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt war damit erfolgreich, noch bevor er behandelt wurde!
7.2.07: Sammelklage gegen die medl-Gaspreise eingereicht . 52 Kläger vertreten weit mehr als 200 Haushalte, weil sich etliche verantwortungsbewusste Vermieter unter den Klägern befinden! Die medl wurde Mitte August 2006 in einem Brief aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben zu einer möglichen Sammelklage, u.a. zur Frage, ob sie eine Musterklage akzeptieren würde. (Brief an die medl zur Ankündigung einer Kundensammelklage: "Wir, die unterzeichnenden bis jetzt 64 medl-Kunden möchten die bestehende Unsicherheit durch eine eigene Klage beseitigen. Deshalb fragen wir Sie vorab, ob Sie eine Musterklage akzeptieren würden?" nachzulesen als (30 KB). Eine Antwort der medl steht auch nach fast 6 Monaten immer noch aus!
Jan. 07: Die Medl-Gaspreise sind deutlich überhöht, auch im Landes- und noch mehr im Bundesvergleich! Die MBI fordern deshalb die medl auf, ihre Preiskalkulation offenzulegen und die Preise wieder abzusenken auf ein Niveau, das der gesetzlich geforderten Billigkeit des § 315 BGB entspricht! Links zu Vergleichen von Gaspreisen durch das Bundeskartellamt . Die BI empfiehlt weiter allen medl-Kunden, Widerspruch einzulegen und nur gekürzte Rechnungen zu bezahlen!
22.11.06: Erst die Preise zum 1.11. erhöht und nun kündigt die medl Gaspreissenkung an! Ein schöner, weiterer Zwischenerfolg der BI gaspreise-runter mh!! Der Boykott zeigt Wirkung! MBI-Anfrage brachte es ans Licht: MEDL-Gaspreissenkung zum 1. Feb. von 0,17 Cent wieder nur eine Farce, die von der Mehrwertsteuererhöhung bereits ganz geschluckt wird!
17.10.06: Medl erhöht zu Nov. erneut die Gaspreise um über 7%. Das macht satte 55% Verteuerung in 2 Jahren, ab Januar 2007 wegen der Mehrwertsteuererhöhung sogar knapp 60%! Bundesweit sind Gaspreise im Gerede, in Mülheim wird erhöht: Es reicht! MBI rufen zum Widerspruch auf!
Link zu
Musterwidersprüchen, Urteilen, Infos

Gaspreise und Mieterrechte

Wer zu Miete wohnt und nicht direkt Kunde des Gas- oder Stromversorgers ist, kann gegen die Rechnung direkt keinen Einspruch einlegen, weil er nicht Empfänger der Rechnung ist. Er ist auf den Vermieter angewiesen, wenn er überhöhte Gaspreise nicht akzeptieren will. Ist der Vermieter aber untätig, kann der Mieter nichts machen, obwohl die höheren Energiekosten die Nebenkosten beträchtlich nach oben treiben. Die neuesten Gerichtsurteile haben aber die Rechte der Mieter deutlich gestärkt, s.u.. Bereits in 2005 waren z.B. Mülheimer Mieter von der medl-Sparaktion Hitzefest ganz ausgeschlossen. Zur Erinnerung:

  • 1. Sept. 05: Gas zum Festpreis bei den hohen Preisen? Wie bitte? Die MEDL hat sich einen Werbegag einfallen lassen: Gasbezug zum Festpreis, aber nach Wildwestprinzip (wer zuerst schießt, trifft zuerst) nur für die ersten 1000 Privatkunden, die sich zwischen 5. und 9. Sept. bei der medl melden. Unter dem Titel "Codewort Hitzefest" bzw. "Energiegeheimnis gelüftet" bietet die medl auf Werbeplakaten und Werbeanzeigen, in Webespots und über Aktionspostkarten 777 Euro Festpreis für 1 Jahr für Gasverbrauch bis 20.000 Kw/h an. Ein "Normalkunde" soll so locker 250 Euro im Jahr sparen können. "Wir möchten etwas für die Bestandskunden tun", nennt es Geschäftsführer Bachmann in der NRZ. Welches "Energiegeheimnis" steckt hinter "Codewort Hitzefest" der medl? Will die medl damit "Boykotteure" ködern? als (60 KB)
  • Erst abgezockt und dann auch noch verar....?? Wer als Mieter mit Gas heizt, muss sich warm anziehen?! als (39 KB) - Flugblatt der “BI Gaspreise runter!“ aus Sept. 05

BGB § 315 gilt bei Strom- und Gaspreisen auch für Mieter:
Vermieter sind in der Pflicht!

Urteil Kammergericht Berlin: Vermieter muss bei Preiserhöhung handeln

Nun gibt es ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az 12 U 216/04), wonach der Vermieter verpflichtet ist, bei Kostensteigerungen von über 10 % je Position nachvollziehbare Gründe anzugeben, sowie deren Unvermeidbarkeit im Einzelnen darzulegen.

Bei Preissteigerungen über 50 % muß der Vermieter sogar regelmäßig darlegen, welche Preisverhandlungen er mit dem jeweiligen Unternehmen geführt hat, und welche Anstrengungen er unternommen hat, einen günstigeren Anbieter zu finden. Wenn der Vermieter diesen Pflichten nicht nachkommt, verstößt er gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, und darf die Nebenkosten nur in Höhe der im Vorjahr angefallenen Beträge auf die Mieter umlegen.

Vermieter, die untätig bleiben und ohne weiteres unberechtigte Preiserhöhungen zahlen, verstoßen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des BGB. Die überhöhten Energiekosten können dann nicht mit der Jahresabrechnung von den Mietern eingefordert werden. Ähnliche Pflichten haben auch Hausverwaltungen im Verhältnis zu Eigentümergemeinschaften zu beachten, soweit sie den Energiebedarf zentral einkaufen.

Bundesministerium der Justiz bestätigt Kürzungsrecht

In einem Schreiben vom 3. Mai 2006 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Az: 3430/211-11431/2006) wird das Kürzungsrecht des Mieters bestätigt: "Erhebt der Vermieter also im Hinblick auf die ihm vom Versorgungsunternehmen berechneten Versorgungsleistungen nicht die ihm zur Verfügung stehenden berechtigten Einwände, so ist die Betriebskostenabrechnung um die Kosten zu kürzen, die nicht angefallen wären, wenn er sie erhoben hätte".

So sollten Mieter konkret vorgehen

  1. Der Vermieter sollte schriftlich unter Setzung einer Frist um Darlegung gebeten werden, welche Bemühungen er zur Begrenzung der Kostensteigerung unternommen hat. Das Schreiben des Bundesjustizministeriums und das Urteil des Kammergerichts sollten in Kopie dem Vermieter beigefügt werden.
    Der Bund der Energieverbraucher stellt dazu zwei Musterschreiben zur Verfügung.
  2. Sollte der Vermieter nach Ablauf der Frist nicht oder nur unzureichend antworten, so kann der Mieter die entsprechende Position der Nebenkostenabrechnung auf den Vorjahresbetrag kürzen. Die monatlichen ABSCHLAGSZAHLUNGEN sind so zu reduzieren, dass eventuell in der Vergangenheit zuviel gezahlte Beträge einbehalten werden.
  3. Der Vermieter sollte über die Höhe der Kürzung und deren Gründe schriftlich informiert werden.

Einspruchsbrief für Mieter bei der medl als Word-Datei (23 KB) - Okt. 06
Musterbriefe zum Thema Gaspreiserhöhung für Mieter an Vermieter zu medl-Preiserhöhungen als
Word-Datei (30 KB) und Brief Vermieter an Mieter dazu als (10 KB)