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Beschwerde beim RP zum RWW-Verkauf

auf dieser Seite im Zusammenhang mit Beschwerdebriefen bei der Kommunalaufsicht bzgl. der
MEG = Mülheimer EntsorgungsGesellschaft, jeweils per Link von hier direkt erreichbar

 

Mülheim, den 25.7.05

Presseerklärung

Vor der Aufsichtsratssitzung der MEG am Donnerstag:

MBI befürchten weitere Gebührenerhöhungen, weitere Entlassungen und Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

RP soll Sanierungskonzept einfordern

Auch wenn es so aussieht, als steige am Donnerstag weißer Rauch über dem MEG-Gebäude an der Pilgerstraße auf: darunter schwelt es weiter. Die Beteiligten, Stadt Mülheim und Remondis, versuchen den Eindruck zu erwecken, nun, da wohl eine Einigung zwischen beiden in Sicht ist, sei alles gut. Nach monatelangem Streit soll wohl eine „Lösung“ gefunden sein. Aber wie kann dieses Desaster überhaupt vernünftig gelöst werden? Wer sich monate- , ja fast jahrelang, seit Oktober 2003, jeder Diskussion über die wahren Ursachen und vor allem über mögliche Konzepte für die Zukunft entzieht, fördert nicht gerade das Vertrauen der Öffentlichkeit.

Eine der großen Fragen ist doch, wie hoch die Beteiligung der Stadt Mülheim als Anteilseigner der MEG an den jahrelang angehäuften Verlusten denn ausfällt, und wie sich das auf den städtischen Haushalt auswirkt. Auf solche Fragen bekamen die MBI nie eine Antwort.

Die MBI informierten deshalb jetzt den Regierungspräsidenten über die anstehende Entscheidung. Die Geheimpolitik der letzten Monate lässt befürchten, dass der Regierungspräsident, mit dem der Kämmerer der Stadt gerade über den möglichen Kreditrahmen für die dringend erforderlichen Investitionen verhandelt, nicht oder nur unzureichend über die Problematik der MEG informiert ist. Um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden, fordern die MBI den RP auf, gegebenenfalls auch ein wirklich tragfähiges Sanierungskonzept von der MEG zu verlangen.

Über die Möglichkeiten, die MEG zu sanieren, wurde nie im Rat oder in den Ausschüssen diskutiert. Gerüchte sind in Umlauf. Einmal hieß es, die Unternehmensberater empfehlen eine Anhebung des Betriebsentgeltes und damit letztendlich auch der Müllgebühren um 10%, dann wurden ziemlich abenteuerliche Ideen für die nicht funktionierende Vergärungsanlage geäußert („Vergärungsfähige Abfälle importieren, die Mülheimer Grünabfälle woanders kompostieren“) .

Das, was dann wirklich passierte, war die Entlassung von mehr als 20 MEG-Mitarbeitern im April. Bis heute hat die MEG ihre Ankündigung, auch weitere Mitarbeiter zu entlassen, nicht zurückgenommen. Stehen also weitere Entlassungen kurz bevor? Ist es das, was wir von der Aufsichtsratssitzung zu erwarten haben?

Entlassungen oder Gebührenerhöhungen, oder beides? Und auf wieviel Schulden bleibt die Stadt Mülheim wirklich sitzen? Was bedeutet das für den Haushalt? Werden dringend notwendige Investitionen weiter verschoben, weil das Geld in die teilprivatisierte MEG abfließt?

 

An den Regierungspräsidenten
Herrn Dr. Büssow
Cecilienallee 2
40408 Düsseldorf
nachrichtlich an das Finanzministerium NRW

Mülheim, den 23.Juli 2005

Betr: Weitere Belastung für Haushalt der Stadt Mülheim

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Büssow,

während die Stadt Mülheim noch in Verhandlungen mit Ihrer Behörde steht, um den Kreditrahmen für notwendige Investitionen festzulegen, kommt noch eine weitere finanzielle Belastung auf den Haushalt der Stadt zu. Am 28.Juli findet eine Aufsichtsratssitzung der MEG (Mülheimer Entsorgungs Gesellschaft) statt, in der eine Vereinbarung über die Übernahme der aufgelaufenen Verluste der MEG mit dem Mitgesellschafter Remondis beschlossen werden soll. Da selbst in nichtöffentlicher Sitzung im Rat und den zuständigen Ausschüssen keine Auskünfte über den Inhalt der Vereinbarung bzw. über die Vorstellungen eines Sanierungskonzeptes für die defizitäre MEG gegeben wurden, ist auch nicht ersichtlich, inwieweit Ihre Behörde über diese Angelegenheit und das Ausmaß der evtl. von der Stadt Mülheim eingegangenen Verpflichtungen informiert ist.

Die MEG wurde im Jahr 2000 teilprivatisiert, 51% gehören der Stadt Mülheim, 49% kaufte damals Trienekens, die Anteile gingen dann an RWE Umwelt über und schließlich im Januar 2005 an Remondis. Seit Oktober 2003 ist bekannt, dass die Gesellschaft hohe Verluste macht. Seitdem versuchen wir weitgehend vergeblich, in Rat und Ausschüssen über die Ursachen des Defizits und vor allem auch über Sanierungskonzepte zu diskutieren. Einzig in einer nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses im Januar diesen Jahres wurde ein Überblick über das Ausmaß des Defizits und die weiter zu erwartenden Verluste gegeben, es hieß damals, mit dem neuen Eigner Remondis müssten jetzt Gespräche geführt werden. Mit RWE Umwelt war man bis dahin zu keinem Ergebnis gekommen. Vertraglich war festgelegt, dass RWE Umwelt bzw. vorher die Firma Trienekens die Verluste übernehmen sollte, die bis zum September 2003 entstehen. Da nun die Verluste im Oktober 2003 auftauchten, entstand ein Streit zwischen der Stadt Mülheim und RWE Umwelt über die Verteilung der Verluste. Diese waren bis zum Januar 2005 bereits auf insgesamt ca. ….. Mio. ¥ angewachsen. Da sich seither an der Betriebsführung nichts geändert hat, laufen die Verluste weiter auf. Seit dieser Hauptausschusssitzung war keine Information mehr zu bekommen, außer im Aufsichtsrat der Gesellschaft, in dem unsere Fraktion ebenfalls vertreten ist. Inzwischen wurde auch noch der Vertrag mit dem DSD gekündigt, die Entsorgung für DSD übernahm die Firma Cleanaway. Im April 2005 wurden dann 26 Mitarbeiter der MEG entlassen. Als Begründung wurde zwar der Wegfall des DSD-Geschäftes genannt, gleichzeitig wurden seitens der MEG aber weitere Entlassungen angekündigt.

Die Ursachen für dieses Desaster sehen wir in mehreren Faktoren, wobei hier auch keine Änderung in Sicht ist:

  • Die MEG hat eine eigene Müll-Vergärungsanlage gebaut, die völlig überdimensioniert ist und nur ……% (!)(Anmerkung: die Zahl stammt aus dem Aufsichtsrat, ist also belegbar, aber nichtöffentlich) der geplanten Strommenge produziert, und dies bei einer Investition von 11,6 Mio. Euro. Zudem konnte die Anlage erst ein Jahr später als geplant in Betrieb genommen werden, weil beim Probelauf ein Kessel implodierte.
  • Der gesamte Betrieb inklusive der wenige Jahre alten Schadstoffannahmestelle wurdeumgesiedelt, auch hier kam es zu Verzögerungen, was zur Folge hatte, dass das alte Grundstück nicht rechtzeitig vom Käufer übernommen werden konnte. Es fielen also für diesen
  • Zeitraum doppelte Grundstückskosten an. Grundstückskauf und die Errichtung der neuen Gebäude kostete ebenfalls 9,8 Mio. Euro.
  • Die Gesellschaft hat nicht nur überflüssigerweise zwei Geschäftsführer, sondern es wurden zwischenzeitlich auch noch zwei Geschäftsführer unter nicht geklärten Umständen vorzeitig abgesetzt, was erhebliche Kosten verursachte. Zuletzt wurde sogar, obwohl die Kündigungen für die 26 Mitarbeiter schon ausgesprochen waren, die Stelle eines Controllers neu ausgeschrieben Diese Stelle soll in der anstehenden Aufsichtsratssitzung besetzt werden.
  • Es sind seit Auftauchen des Defizits mehrere Unternehmensberatungsfirmen eingeschaltet worden, um Sanierungsvorschläge zu machen. Die Kosten dürften sich inzwischen auch auf mehrere 100 000 Euro belaufen, ohne erkennbares Ergebnis.

Die Konsequenz ist mit hoher Wahrscheinlichkeit: die Stadt Mülheim wird zumindest 51% der seit Oktober 2003 aufgelaufenen Verluste, dazu je nach Verhandlungsergebnis wahrscheinlich auch einen Teil des vorher entstandenen Defizits übernehmen müssen, also etwa 4 bis 8 Mio. Euro, z.B in Form eines Gesellschafterdarlehns. Wir befürchten, dass dies angesichts der desolaten Haushaltssituation zu weiteren Einschränkungen bei dringend erforderlichen Investitionen führen könnte. Weiterhin befürchten wir, dass es zu Gebührenerhöhungen und weiterem Personalabbau kommen wird. Auch ist, weil bisher kein Sanierungskonzept vorliegt, mit weiteren Verlusten zu rechnen.

Wir möchten Sie daher bitten, diese Problematik in die Gespräche mit der Stadt Mülheim einzubeziehen, falls dies noch nicht geschehen ist, und ggfs. auch auf die Stadt Mülheim einzuwirken, endlich ein tragfähiges Sanierungskonzept für die MEG zu entwickeln, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. Weiter möchten wir Sie bitten, uns mitzuteilen, welche Auswirkungen auf die Haushaltslage zu erwarten sind.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. der MBI: Hans-Georg Hötger, Vorsitzender L. Reinhard, Fraktionsvorsitzender

 

  Mülheim, den 25. Mai 05

An den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Dr. Fritz Behrens
und
den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Gerhards

An den Regierungspräsidenten in Düsseldorf, Herrn Dr. Büssow

Weigerung der Mülheimer Oberbürgermeisterin, einen einstimmigen Ratsbeschluss anzuerkennen und umzusetzen: Bitte um schnellstmögliche Bestätigung
Aufforderung zum Eingreifen

Sehr geehrter Herr Dr. Behrens,
sehr geehrter Herr Gerhards,

in der Ratsitzung am 28. April in Mülheim/Ruhr stellten die MBI sinngemäß folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Mülheim beauftragt die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der MEG (Mülheimer Entsorgungsgesellschaft, zu 51% städtisch), sich dafür einzusetzen, dass keine weiteren Entlassungen bei den notwendigen Sanierungsmaßnahmen der MEG vorgenommen werden.

Die Abstimmung verlief folgendermaßen:

Für den Antrag stimmten 11 oder 12 Ratsvertreter/innen (MBI, Grüne, WIR)
Dagegen stimmte keine/r und es enthielt sich u.E. auch keine/r, als die Oberbürgermeisterin dies ebenfalls abfragte (laut Protokoll soll sich 1 WIR-Vertreter enthalten haben).

Damit ist der Antrag nach den gängigen Regeln der Demokratie einstimmig angenommen. Als Frau Lostermann de Nil (Bündnis 90/Grüne) in der Ratsitzung direkt im Anschluss an die Abstimmung darauf aufmerksam machte, ließ die OB die Abstimmung nicht wiederholen und sagte sinngemäß, sie ginge davon aus, dass der Antrag abgelehnt sei.

Am 2. Mai forderten die MBI deshalb die OB in einem Brief auf, den MBI und der Öffentlichkeit umgehend zu bestätigen, dass die Stadt den Beschluss auch umsetzen werde.

Nachdem die MBI am 13. Mai eine Rückmeldung schriftlich angemahnt hatten, kam prompt zum Pfingstwochenende die Antwort von Frau OB Mühlenfeld.

Nun behauptet sie in Ihrem Schreiben, der MBI-Antrag wäre gegen 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (WIR) abgelehnt worden (vgl. Anlage incl. des Vorabdrucks des Wortprotokolls der Ratsitzung). Das Protokoll bestätigt aber logischerweise den o.g. Abstimmungsverlauf. Außerdem gibt es viele Zeugen u.a. von den Zuschauertribühnen, die das bestätigen wollen und werden, falls notwendig.

Die Rechtslage ist u. E. mehr als eindeutig und die OB irrt dementsprechend.

Fehler oder Pannen in der Sitzungsleitung können natürlich immer und jedem unterlaufen. Doch im vorliegenden Fall beharrt Frau OB Mühlenfeld darauf, dass alles richtig gelaufen sei. Wenn dem so ist, dann kann es sich auch nur um einen einstimmigen Ratsbeschluss handeln. Ihre Argumentation in der Ratsitzung (vgl. Anlage) ist jedenfalls widersinnig, denn die Abfolge

  1. zu ihrer Frage: „Gibt es Gegenstimmen?“ zeigte nachweislich niemand auf
  2. auf die folgende Feststellung: „Dann ist der Antrag angenommen!“
  3. sagte sie: „Sie kennen meine Abstimmungspraxis. Deswegen ist das letztlich die Schlussfolgerung, dass der Rest nicht abgerufene Gegenstimmen sind.“
  4. und lässt nicht neu abstimmen trotz Aufforderung per Zuruf, sondern behauptet: „Das ergab sich allerdings zwangsläufig aus der Diskussion“ – gemeint hat sie wohl das Abstimmungsverhalten.

macht deutlich,  dass Frau OB Mühlenfeld der festen Überzeugung zu sein scheint, dass nicht abgegebene Stimmen automatisch Nein-Stimmen sein müssten. Das ist  nachweislich falsch!

Wenn nämlich die Mehrheit der  Mülheimer Ratsvertreter/innen sich an dem Abstimmungsverfahren am 28. April nicht beteiligte - das ja nachweislich des Protokollvorabdrucks und vieler Zeugen durchaus korrekt durchgeführt wurde - kann das unterschiedliche Gründe haben. Laut unserer Verfassung und allen einschlägigen Gesetzen darf jede/r einzelne Volksvertreter/in bei Entscheidungen/Abstimmungen alleine seinem Gewissen folgen.

Wenn aber Frau OB Mühlenfeld glaubt, aus der vorherigen Diskussion das jeweilige Abstimmungsverhalten von ca. 40 Ratsmitgliedern zu kennen, so muss das verwundern. Zum einen haben sich von den 40 weit weniger als 10 an der Diskussion beteiligt und zum zweiten könnte man mit der Argumentation auf Abstimmungen ganz verzichten, was aber zweifelsfrei allen Gesetzen und Geschäftsordnungen widerspräche.

Es überschreitet zudem eindeutig die Kompetenzen einer Ratsvorsitzenden, nicht abgegebene Stimmen dennoch zuzuordnen und beim Abstimmungsergebnis mitzuzählen. Das ist nicht einmal so, wenn ein Ratsmitglied, von dem jede/r die Meinung zu 100% kennt, bei einer Abstimmung nicht im Saal ist oder das Stimmenzeichen verpennt! Auch dann darf der/die Vorsitzende dessen Stimme nicht mitzählen.

Im vorliegenden Fall aber ist noch nicht einmal geklärt, aus welchen Gründen wer nicht an der Abstimmung teilnahm. Die Mülheimer OB hätte dies also abfragen oder aber zumindest die Abstimmung wiederholen müssen. Da sie das trotz Aufforderung nicht tat, wurde der Beschluss somit einstimmig gefällt.

Wir bitten Sie als die u. E.  zuständigen Minister um kurzfristige Bestätigung, dass  unsere oben vertretene Auffassung nicht nur allen Geschäftsordnungen und Gesetzen voll entspricht, sondern auch, dass es keine Sonderregelungen gibt, auf die sich die OB im vorliegenden Fall berufen könnte.

Wir haben außerdem die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung aufgefordert, die Mülheimer OB unverzüglich über Beschlussverfahrens – und Abstimmungszählregeln aufzuklären und sie anzuweisen, den gültigen einstimmigen Ratsbeschluss umzusetzen.

Deshalb fordern wir Sie als Kommunalaufsicht auf, die Mülheimer OB unverzüglich über Beschlussverfahrens – und Abstimmungszählregeln aufzuklären und sie anzuweisen, den gültigen einstimmigen Ratsbeschluss umzusetzen.

Die Angelegenheit ist mehr als dringlich, weil z.Zt. gerade die Verhandlungen mit dem neuen privaten MEG-Teilhaber Remondis stattfinden. Dabei geht es hauptsächlich um die Sanierung der defizitären MEG und genau auf diese Verhandlungen bezieht sich der o. g. Ratsbeschluss.

Auch Ihnen dürfte bewusst sein, dass evtl. Verhandlungsergebnisse, die dem Ratsbeschluss zuwider laufen, deshalb anfechtbar sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 17.07.00

Herrn Regierungspräsident Dr. Büssow
Cecilienallee 2
40408 Düsseldorf

nachrichtlich an den Ministerpräsidenten des Landes NRW,
Herrn Clement
den NRW-Justizminister, Herrn Dieckmann
den NRW-Innenminister, Herrn Behrens
Herrn Dr. Rothering, Kommunalaufsicht

Betr.: geplante Teilprivatisierung der Mülheimer Abfallwirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,

erst seit kurzem gibt es die Möglichkeit, bei der speziell für Vergaberecht eingerichteten Kammer bei der Bezirksregierung (RP) Beschwerden einzulegen. Die Kammer soll in sog. Nachprüfungsverfahren das EU-Wettbewerbsrecht durchsetzen, welches anders als die früheren deutschen Gesetze u.a. europaweite Ausschreibung öffentlicher Aufträge zwingend vorschreibt.

Die Vergabekammer Düsseldorf musste nun tätig werden im Fall der geplanten Teilprivatisierung der Mülheimer Entsorgungsbetriebe, die ohne Ausschreibungsverfahren zu 49% an die RWE-Tochter Trienekens gehen sollten. Doch die Vergabekammer entschied, dass sie nicht entscheiden wolle. In ihrem 27-seitigen Schreiben lässt sie zuerst nicht den leisesten Zweifel übrig, dass das Mülheimer Verfahren EU- und deutschen Gesetzen widerspricht.

Dann aber erklärt die Kammer die Beschwerde für nicht zulässig, weil die Beschwerdeführer, die Fa. Rethmann/Harmuth, die Stadt MH nicht Anfang März, sondern erst Ende April gerügt hätten wegen der vergaberechtswidrigen Exclusiv-Verhandlungen der Stadt mit Trienekens.

Kurzum: Die Vergabekammer hat sehr wohl die (vergabe-)Rechtswidrigkeit der geplanten MEG (neu) aus 51% Stadt MH und 49% Trienekens festgestellt, dies nur formalrechtlich nicht beschlossen.

Wenn nun aber die zuständige Kammer aus formalen Gründen die festgestellte Rechtswidrigkeit nicht beschließen konnte oder wollte, so muss die Bezirksregierung als kommunale Aufsichtsbehörde unseres Erachtens tätig werden unabhängig davon, ob Rethmann/Harmuth gerichtlich gegen den Kammerbeschluss vorgehen.

Deshalb fordern wir Sie, Herr Büssow, als Leiter der Aufsichtsbehördeauf, den Vorgang zu prüfen und den sich anbahnenden Verstoß gegen europäisches und deutsches Recht nicht zuzulassen.

Im folgenden einige Erläuterungen zum bisherigen Verlauf des Verfahrens zur geplanten Gründung der MEG (neu) =Mülheimer Entsorgungs- Gesellschaft, wie wir als neue Fraktion im Rat der Stadt MH sie mitbekamen.

Im Dezember 99 stellte OB Baganz mit dem "Letter of Intent" Ziele und Eckpunkte der MEG (neu) vor. Der Zeitplan sah die Ratsentscheidung zur Gründung am 30.3.2000 vor und es war "lediglich" daran gedacht, die Eigenbetriebsteile Müll und Straßenreinigung, sowie die Veraschungsrechte für das MHKW Karnap gegen die Aufstockung der städtischen Anteile an der von Trienekens im Grundkapital aufgestockten MEG (alt) auf 51% zu tauschen bei einem "Zuschuss" von ca. 7 Mio DM durch Trienekens an die Stadtkasse.

Im Januar 2000 meldete die Fa. Rethmann öffentlich ebenfalls
Interesse an. Firmenvertreter besuchten alle Ratsfraktionen und
verwiesen deutlich auf Vertöße gegen das Vergaberecht.

Die MBI stellten daraufhin im Umweltausschuss am 18.1. schriftlich Fragen zur Rechtmäßigkeit der geplanten Teilprivatisierung. (Anfrage wird bei Bedarf nachgereicht)

Die Verwaltung kündigte rechtliche Klärung an. Immer wieder und in verschiedenen Gremien (zuletzt in der Ratsitzung am 6.4.) fragten die MBI nach dem Stand dieser Klärung und sie wurden vertröstet damit, dass diese noch nicht beendet sei. Das für Ende Februar versprochene Rechtsgutachten dazu erhielt die MBI-Fraktion bis heute nicht.

Mitte April wurden die Fraktionen über den neuen Zeitplan informiert und darüber, dass nun durch eine vermeintlich trickreiche Gründung der MEG II als 100%iger städtischer Zwischentochter das ganze zum sog. "in-house-Geschäft" mutieren würde und damit dem Vergaberecht entzogen sei.

In der Ausschussfolge ab Mai machten die MBI durch Nachfragen immer wieder ihre Bedenken deutlich, weil u.a. diese neue Konstruktion mit MEG II zu stark nach Winkeladvokatenzug roch, die nach MBI-Meinung keiner rechtlichen Prüfung standhalten konnte oder würde.

Da zudem das Verfahren bei der Vergabekammer anhängig wurde, beschloss die MBI-Fraktion einmütig, sich an keiner Abstimmung in keinem Gremium beteiligen zu dürfen, weil ein eh schon rechtsbedenkliches Verfahren, zudem im Stadium der Überprüfung, nicht durch kommunale politische Beschlüsse geheilt oder sanktioniert werden kann.

Für diese konsequente Haltung wurden die MBI auch in den Ausschüssen und vor allem in der Ratsitzung am 15.6. deutlichst gerügt und zurechtgewiesen mit der Begründung, die Aufsichtsbehörde RP habe der Stadt Mülheim die Zusage gegeben, dass keine vergaberechtlichen Bedenken bestünden, die Entscheidung der Vergabekammer also quasi nur noch eine Formsache sei. Die MBI blieben trotz der massiven Schelte bei ihrer Abstimmungsabstinenz.

Die Vergabekammer hat nun in der Begründung zu dem Beschluss vom 7.7. u.a. folgendes schriftlich niedergelegt (im folgenden einige wörtliche Zitate zu der geplanten Teilprivatisierung der MH-Entsorgungsbetriebe, <....> sind Einfügungen des Verfassers ):

"Es liegt ein öffentlicher Auftrag gemäß § 99 GWB vor. Die beabsichtigte Beauftragung der MEG (neu) ....unterliegt....dem Vergaberecht."

"Eine Regelungslücke, die derartige kombinierte Verträge bewusst dem Vergaberecht entziehen wollte, ist nicht erkennbar." Einzelargumente der Stadt MH und von Trienekens werden nach dem Zitat regelrecht in der Luft zerrissen!

" Entgegen der Auffassung der Beigeladenen < Fa. Trienekens > kann die Anwendbarkeit der Vorschrift < des § 100, Abs. 2 lit g GWB > nicht entgegen ihrem ausdrücklichen Wortlaut ausgeweitet werden. Es geht darum, ob die zwischen Stadt und Trienekens bereits getroffenen Vereinbarungen Gesetze und Verordnungen außer Kraft setzen können."

" Die beabsichtigte Beauftragung richtet sich nicht an eine Untergliederung der öffentlichen Verwaltung selbst (sog. "in-house-Geschäft") und ist deshalb aus diesem Grund nicht vergaberechtsfrei. Die Beauftragung der Gesellschaft MEG II......ist ein gewolltes Durchgangsstadium.....Ein solchesDurchgangsstadium kann nicht zur Beurteilung herangezogen werden, ob eine Eigenbeauftragung vorliegt oder nicht..... Demzufolge ist die beabsichtigte gemischtwirtschaftliche Gesellschaft  (MEG "neu")  zu betrachten, wie sie die Verhandlungspartner bereits bedingt bindend verabredet haben."

" Eine außérgewöhnliche Beherrschung des beabsichtigten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens durch die Antragsgegnerin < Stadt MH > ist nicht erkennbar........Diese Investitionen < Verlagerung Schadstoffannahmestelle, Umgehungsstr. Dümpten, Ausgleich für das Anlagevermögen der Deponie Kolkerhofweg >...... müssen sich rentieren. Es ist deshalb völlig lebensfremd anzunehmen, die Antragsgegnerin < Stadt MH > könne in der Gesellschaft wie in einer Dienststelle bestimmen."

" Die Vergaberechtsfreiheit ergibt sich auch nicht ,wie die Beigeladene < Firma Trienekens> meint, aus der Natur des Gesellschaftsvertrages und der weiteren Absicht, die die Auftragsgegnerin <Stadt MH>  mit  dem Vereinbarungspaket verfolgt..."

"Weiterhin ist auch der Einwand nicht durchgreifend, die Antragsgegnerin <Stadt MH>  mit dem Abschluss des Vertragspaketes Ziele zu erreichen, die sie nicht ausschreiben könne. Würde m an dem folgen, läge es in der Willkür des Auftraggebers, vergabefremde Ziele mit einer Beauftragung zu koppeln und diese dadurch als nicht ausschreibungsfähig zu bezeichnen. Vorliegend sind solche Ziele auch nicht erkennbar... die Nutzungsrechte bilden zusammen mit den Entgelten den Gegenwert für die beabsichtigten Investitionen der MEG. Diese Zusammenhänge wären auch in einer Ausschreibung durchaus darstellbar."

"Die beabsichtigte Beauftragung ist somit als öffentlicher Auftrag anzusehen und unterliegt dem Vergaberecht." Dieser Zusammenfassung auf Seite 20 ist nichts hinzuzufügen.
Wenn die Vergabekammer derart eindeutig zu dem Schluss gelangt, das Vergaberecht müsse angewandt werden, so bedeutet dies genauso eindeutig, dass das bisherige Verfahren zur Gründung der MEG (neu) rechtswidrig war und ist. Daher sollten Sie als Aufsichtsbehörde als erstes sicherstellen, dass keine weiteren Verfahrensschritte mehr durchgeführt werden können. Laut Pressebericht vom 15.07. (s. Anlage) scheint die Stadtverwaltung MH nämlich weitermachen zu wollen, zumal sie von der beauftragten Anwältin schlecht beraten zu werden scheint,  wenn diese die von der Kammer deutlich als haltlosen Trick abqualifizierte "in-house-Geschäft" -Konstruktion weiter propagiert.
Wir bitten Sie dringend tätig zu werden, auch  um Schaden von unserer Stadt abzuwenden.Bei der gegebenen Gesetzeslage erscheint es uns sinnvoll, wenn Sie als Aufsichtsbehörde die Stadt Mülheim dahingehend beraten,  dass die Stadt MH sich noch in dieser Woche -vor Ablauf der Widerspruchsfrist für Rethmann/Harmuth am kommenden Freitag, den 21.07.00-  öffentlich und verbindlich bereit erklärt, ein Ausschreibungsverfahren für die Teilprivatisierung der Entsorgungsbetriebe in die Wege zu leiten. Im Gegenzug könnten die Firmen Rethmann und Harmuth dazu bewegt werden, weitere gerichtliche Schritte zu unterlassen, was nicht zuletzt auch dem Stadtsäckel zugute käme.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um baldige Antwort

i. A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

nachrichtlich an Dr. Baganz, OB der Stadt MH, und die örtlichen Medien