Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur StartseiteInteressengemeinschaft gegen das Bauprojekt “Hittfeldstr./Wichernstr.”, eine Zusammenstellung der Ereignisse “Residieren am Raffelberg - ein Günstlingsprojekt?” Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Baganz wegen des
Bauvorhabens Hittfeldstraße / Wichernstraße an den RP weiter unten auf dieser Seite15.4.03: Das OVG
Münster hat bereits Ende Feb. ein erneutes Skandalurteil gefällt und das sowieso fast fertige Bauvorhaben Hittfeld-/Wichernstr. mit
100%-Gartenausnutzung bestätigt. Hier wird der Gesetzestext des § 34 auf den Kopf gestellt, was jeder sehen kann, weil die 17 Eigentumswohnungen sich wie die Faust aufs Auge “der Umgebung anpassen”. Nun hat
auch noch der RP die Widersprüche und Beschwerden der Anwohner abgelehnt. Wo Unrecht zu Recht verbogen wird, ist das Gemeinwesen gefährdet! Nur: Die Sparkasse wird Wohnungen nicht los, ganz bestimmt nicht zu
den versuchten Höchstpreisen für`s “Residieren am Raffelberg”!
Oder eher “Ruinen am Raffelberg” als Mahmal für Filz und Arroganz gegen die Bürger?28.05.02: Stadtdirektor Steinfurt antwortet für OB Baganz auf die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Amtsleiter
Hüsgen wg. der Baugenehmigung Hittfeld-/Wichernstr.. (s.u.) Er definiert eigenmächtig die Dienstaufsichts- in eine Fachbeschwerde um, wohl damit sie nicht in die Akten muss! Ein Cleverle, der Steinfurt? Auch
sonst will Steinfurt nur Rechtmäßiges erkennen bei dieser offensichtlich nicht erlaubten Baugenehmigung!
Mülheim, den 02.05.2002An den OB der Stadt Mülheim, Herrn Dr. Baganz Rathaus
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Bauordnungsamtes, Herrn Hüsgen Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,in 45478 Mülheim an der Ruhr (Speldorf), auf dem Grundstück an der Ecke Hitfeldstraße / Wichernstraße, das ursprünglich als
Garten zu dem Gebäude Wichernstraße 4 gehörte und direkt an dieses angrenzt, wurden vor kurzem Bäume gefällt und ein Schwimmbad abgerissen. Der Käufer des geteilten Grundstückes beabsichtigt - lt.
Plakatierung - den Bau eines mehrgeschossigen Gebäudekomplexes nebst Tiefgaragen mit Zufahrten zu beiden angrenzenden Straßen und bewirbt das Objekt als „Residieren am Raffelberg", indem er auf eine
Umgebungsbebauung von Einfamilienhäusern in Grünlage verweist. Dabei soll der Neubau so groß dimensioniert werden, dass die zu bebauende Fläche im Verhältnis zur verfügbaren Freifläche in keinem angemessenen
Verhältnis zur Umgebungsbebauung steht und sich absolut nicht harmonisch in das Umfeld der Wichernstraße - bestehend aus Einfamilienhäusern in 1 ½ geschossiger Bauweise - einfügt. Auch zu den anliegenden
Häusern der Hitfeldstraße (2 ½ geschossige Bauweise) passt der geplante Baukoloss (mit 4 bewohnbaren Etagen und einer Frontbreite von annähernd 40 Metern) definitiv genauso wenig, wie zu ebenfalls
angrenzenden Parkstraße. Es gab und gibt deshalb bereits unzählige Proteste aus der Nachbarschaft (Wichernstraße, Hitfeldstraße und Parkstraße), von deren
Seite der angeblich bereits erteilten Baugenehmigung in einer Bürgerinitiative mehrheitlich widersprochen wurde.Seitens der „MBI Mülheimer Bürgerinitiativen" wurde den Nachbarn hierzu verbindlich
bestätigt, dass ein Bau nach den bestehenden Plänen in dieser Gegend tatsächlich nicht zulässig sei, da offensichtlich und nachweisbar weder GRZ noch GFZ sich "in die Umgebung einfügen" wie der
zuständige § 34 BauGB es vorschreibt. Da vom ortsansässigen Bauordnungsamt der Stadt Mülheim a.d. Ruhr den geltenden Vorschriften nicht entsprochen und den Bürgerinteressen und -eingaben keine angemessene
Beachtung geschenkt wurde, erhebe ich hiermit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Bauordnungsamtes, Herrn Hüsgen, und bitte Sie eindringlich um eine baldige Prüfung der Angelegenheit. Es
müssen erhebliche Zweifel aufkommen, dass in der Angelegenheit alles mit rechten Dingen zugegangen ist, denn wurden Angrenzer und Anlieger nicht vorher informiert und um ihre Zustimmung gebeten wurden
diejenigen, die vorher von dem Projekt "Wind bekommen" hatten und um Auskünfte beim Bauordnungsamt baten, mit falschen Aussagen u.a. über Bauvoranfrage u.ä. hingehalten als dann Anfang Februar
im Überraschungsschlag alle kerngesunden, großen Bäume und Sträucher auf dem Grundstück gefällt wurden, beschwerten sich alle Betroffenen der 3 Straßen schriftlich. Dem MBI-Vertreter im Planungsausschuss,
Herrn Reinhard, hatte der Bauordnungsamtsleiter wenige Tage später telefonisch mitgeteilt, es läge eine ordnungsgemäße Baugenehmigung vor. Auch vermarktete die Immobilientochter der Sparkasse, FDL, die auf
1600 qm ehemaligem Gartengelände geplanten 17 Eigentumswohnungen bereits seit mind. Mitte November 2001. Die MBI stellten daraufhin eine Anfrage zur Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung an den
Planungsausschuss am 19. Feb.. Am Morgen des 19. Feb. wurde den beschwerdeführenden Anliegern mitgeteilt, eine Baugenehmigung läge noch nicht vor, ihre Widersprüche liefen also ins Leere. Am 13. März
erhielten die Anwohner ein Schreiben von Herrn Hüsgen, dass eine Baugenehmigung am 4. März erteilt worden sei und dass eine hinreichende Abwägung stattgefunden habe, bei der auch die vorgetragenen Bedenken
berücksichtigt worden seien. Die Bedenken aller Interessierten können aber überhaupt nicht berücksichtigt worden sein, weil diese ihre entsprechenden Begründungen zu ihrem formlosen Widerspruch teilweise
erst nach Genehmigungserteilung abgegeben haben! Der Verstoss gegen das BauGB bei Erteilung der Baugenehmigung ist offensichtlich, die Art und Weise, wie Fakten geschaffen wurden etwa beim Fällen aller
Bäume. Zusammengefasst kann man nur vermuten, dass von Seiten des Bauordnungsamtes hier gegen Gesetze und gegen die berechtigten Interessen der betroffenen Nachbarschaft jemandem oder mehreren Personen ein
Gefallen getan werden sollte. Ob es auch Gefälligkeiten in der umgekehrten Richtung gegeben hat, vermag ich nicht zu beurteilen, doch sollten Sie als oberster Dienstherr der Stadt auch das untersuchen.
Mit freundlichen Grüßen verschiedene Anwohner von Hittfeld-, Park- und Wichernstr. 4. April 2002
Gaby Salomon, Hittfeldstraße 11, 45478 Mülheim an der Ruhr Bezirksregierung Düsseldorf An den Regierungspräsidenten
Herrn Dr. Büssow, Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf Widerspruch gegen das Bauvorhaben Hittfeldstraße /
Wichernstraße in Mülheim an der Ruhrund Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den OB der Stadt Mülheim an der Ruhr, Herr Dr. Baganz Sehr geehrter Herr Dr. Büssow, am 31. Januar
diesen Jahres wurden auf dem Grundstück Ecke Hittfeldstraße / Wichernstraße im Stadtteil Speldorf der Stadt Mülheim an der Ruhr die Bäume gefällt und ein Bauschild präsentiert das dort von der
Landesbausparkasse geplante Projekt. Es handelt sich um die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 17 Eigentumswohnungen auf 4 Etagen, welches zudem mit 34 Stellplätzen in Tief und
Sammelgaragen ausgestattet ist. In diesem Fall muss eindeutig von einem überdimensionierten Projekt gesprochen werden, denn es fügt sich keineswegs in die Umgebung mit freistehenden 1- und 2- Familienhäusern
und 2 -stöckiger Bauweise ein. Da das Vorhaben, zumindest in der jetzigen Ausführung, nicht im Sinne der Anwohner liegt, wurde der Termin des Planungsausschusses am 19. Februar 2002 von
vielen Anwohnern genutzt, um persönlich Antworten zu den folgenden Fragen zu erhalten. Welche GRZ und GFZ sind in diesem Gebiet zulässig ?
Wie ist die GRZ und GFZ in der Umgebung ? Anzahl der gefällten Bäume und die dafür vorgesehenen Neupflanzungen. Ist auf diesem Grundstück Regenwasserversickerung vorgesehen ?
Sind die angrenzenden und umliegenden Eigentümer und Nachbarn informiert bzw. dazu gehört worden ? Leider sind keine dieser Fragen im öffentlichen Teil der Sitzung erörtert worden und wie ich dann
erfahren konnte, ebenso wenig im nichtöffentlichen Teil. Die MBI - Mülheimer Bürgerinitiativen erhielt schriftlich folgende Antworten: Die planungsrechtliche Zulässigkeit des
Baugrundstückes richte sich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben füge sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung störungsfrei in die nähere Umgebung ein. Es würden städtebaulich keine unvertretbaren Spannungen
erzeugt. Nach durchgängiger Rechtsprechung würde dies nicht bedeuten, dass nur identische Vorhaben (sklavische Anpassung / Unterordnung) zulässig wären. Zur GRZ und GFZ wurde die vorhandene
Umgebungsbebauung aufgeführt: Hittfeldstraße 4 0,77/ Hittfeldstraße 6 0,20/ Wichernstraße 2 0,59/ und Wichernstraße 8 0,39 Nach Überprüfung der aufgeführten Referenzobjekte
stellte sich allerdings heraus, dass es die Hittfeldstraße 4 und 6 nicht gibt. Die Wichernstr. 2 scheidet aus, da es sich um das prüfungsrelevante Projekt selber handelt. Für das
geplante Vorhaben ergäbe sich eine GRZ von 0,59 und eine GFZ von 0,96. Die geplante Wohnfläche sei nicht prüfungsrelevant. Siehe Anlagen 1, 2 und 3 3. Es habe seit dem 1.10.2001 eine
Fällgenehmigung für 9 Bäume gegeben, die mit der Forderung verbunden war, 12 neue Laubbäume als Ausgleich zu pflanzen. 4. Die Entwässerungsunterlagen wurden am 17.12.2001 geprüft. Es ist eine
Rigolenversickerung vorgesehen. Zusätzliche Anfragen, wurden
von den MBI an den Planungsausschuss am 19.02.2002 gerichtet.
Wann wurde die Bauvoranfrage gestellt ? der Bescheid der Verwaltung zur Bauvoranfrage erteilt ? der Bauantrag gestellt ? die Baugenehmigung erteilt ?
Das Bauordnungsamt formulierte dazu folgende Stellungnahme: Zur Bauvoranfrage vom 19.01.2001 wurde am 28.02.2001 ein positiver Vorbescheid erteilt. Der Bauantrag wurde am 13.11.2001 gestellt.
Die Baugenehmigung konnte noch nicht erteilt werden, da die Unterlagen noch nicht vollständig vorlägen. „Die von den unmittelbar angrenzenden Anwohnern vorgetragenen Einwänden sind im
Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt worden und es würde eine hinreichende Abwägung zwischen den nachbarschützenden Belangen und dem Rechtsanspruch des
Bauherrn auf Erteilung einer Baugenehmigung vorgenommen. Soweit der Bauherr mit seiner Planung die rechtlichen Rahmenbedingungen einhält, hat er einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer
Baugenehmigung. Insoweit wurde dem Bauherrn am 19.04.2001 ein positiver Vorbescheid erteilt. Die beschwerdeführenden Angrenzer erhalten bei Erteilung der Baugenehmigung einen rechtsmittelfähigen Bescheid,
der ihnen den weiteren Rechtsweg eröffnet.“ Bekannt ist, dass die angrenzenden Eigentümer bis heute nicht in das Abwägungsverfahren einbezogen wurden. Nachdem einige Widersprüche bzgl.
dieses Bauvorhabens von den Anwohnern einschließlich ein von mir formulierter Widerspruch vom 27.02.2002 an die Stadt gerichtet wurden, sind die Bauarbeiten zunächst eingestellt worden. Und
die von der Landesbausparkasse vertriebene Hochglanzbroschüre mit dem Titel „Residieren am Raffelberg“, in der die Eigentumswohnungen angepriesen wurden, verschwand vorerst. Wie sich zudem herausstellte,
waren Eigentumswohnungen zu diesem Zeitpunkt bereits verkauft und zu einem großen Teil reserviert. Auf mein Widerspruchsschreiben kamen 3 Schreiben von der Stadt Mülheim an der Ruhr zurück.
Siehe Anlagen 4, 5 und 6 Seit dem 13. März 2002 sind die Bauarbeiten wieder aufgenommen worden. Sämtliche Widersprüche wurden „abgeschmettert“ und nach wie vor ist kein angrenzender
Eigentümer zu dem Bauvorhaben gehört worden. Aus diesen Gründen wende ich mich direkt an Sie, mit der Bitte, um Überprüfung des Bauantrags hinsichtlich aller bauordnungs- und
planungsrechtlichen Vorschriften sowie dienstrechtlicher Vergehen. Dass von der Immobilienabteilung der Sparkasse vermarktete Projekt „Residieren am Raffelberg“ sollte auf gesetzlich
zulässige und der Umgebung angepasste Dimension reduziert werden. Da das ganze Verfahren offenbar nicht ordnungsgemäß gelaufen ist und auch OB Baganz nach meinem Anschreiben nichts
unternommen hat, um das Verfahren zu korrigieren und eine dem BauGB entsprechende Baugenehmigung zu veranlassen, bitte ich Sie als Kommunalaufsicht, im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den OB
Baganz diese Unregelmäßigkeiten und ggfs. Verstöße zu untersuchen und entsprechende Schritte einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Gaby Salomon Anlagen 1 bis 6
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