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Interessengemeinschaft gegen das Bauprojekt “Hittfeldstr./Wichernstr.”, eine Zusammenstellung der Ereignisse “Residieren am Raffelberg - ein Günstlingsprojekt?”
 Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Baganz wegen des Bauvorhabens Hittfeldstraße / Wichernstraße an den RP weiter unten auf dieser Seite

15.4.03: Das OVG Münster hat bereits Ende Feb. ein erneutes Skandalurteil gefällt und das sowieso fast fertige Bauvorhaben Hittfeld-/Wichernstr. mit 100%-Gartenausnutzung bestätigt. Hier wird der Gesetzestext des § 34 auf den Kopf gestellt, was jeder sehen kann, weil die 17 Eigentumswohnungen sich wie die Faust aufs Auge “der Umgebung anpassen”. Nun hat auch noch der RP die Widersprüche und Beschwerden der Anwohner abgelehnt. Wo Unrecht zu Recht verbogen wird, ist das Gemeinwesen gefährdet! Nur: Die Sparkasse wird Wohnungen nicht los, ganz bestimmt nicht zu den versuchten Höchstpreisen für`s “Residieren am Raffelberg”! Oder eher “Ruinen am Raffelberg” als Mahmal für Filz und Arroganz gegen die Bürger?

28.05.02: Stadtdirektor Steinfurt antwortet für OB Baganz auf die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Amtsleiter Hüsgen wg. der Baugenehmigung Hittfeld-/Wichernstr.. (s.u.) Er definiert eigenmächtig die Dienstaufsichts- in eine Fachbeschwerde um, wohl damit sie nicht in die Akten muss! Ein Cleverle, der Steinfurt? Auch sonst will Steinfurt nur Rechtmäßiges erkennen bei dieser offensichtlich nicht erlaubten Baugenehmigung!

Mülheim, den 02.05.2002

An den OB der Stadt Mülheim,
Herrn Dr. Baganz
Rathaus

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Bauordnungsamtes, Herrn Hüsgen

Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,

in 45478 Mülheim an der Ruhr (Speldorf), auf dem Grundstück an der Ecke Hitfeldstraße / Wichernstraße, das ursprünglich als Garten zu dem Gebäude Wichernstraße 4 gehörte und direkt an dieses angrenzt, wurden vor kurzem Bäume gefällt und ein Schwimmbad abgerissen. Der Käufer des geteilten Grundstückes beabsichtigt - lt. Plakatierung - den Bau eines mehrgeschossigen Gebäudekomplexes nebst Tiefgaragen mit Zufahrten zu beiden angrenzenden Straßen und bewirbt das Objekt als „Residieren am Raffelberg", indem er auf eine Umgebungsbebauung von Einfamilienhäusern in Grünlage verweist. Dabei soll der Neubau so groß dimensioniert werden, dass die zu bebauende Fläche im Verhältnis zur verfügbaren Freifläche in keinem angemessenen Verhältnis zur Umgebungsbebauung steht und sich absolut nicht harmonisch in das Umfeld der Wichernstraße - bestehend aus Einfamilienhäusern in 1 ½ geschossiger Bauweise - einfügt. Auch zu den anliegenden Häusern der Hitfeldstraße (2 ½ geschossige Bauweise) passt der geplante Baukoloss (mit 4 bewohnbaren Etagen und einer Frontbreite von annähernd 40 Metern) definitiv genauso wenig, wie zu ebenfalls angrenzenden Parkstraße.

Es gab und gibt deshalb bereits unzählige Proteste aus der Nachbarschaft (Wichernstraße, Hitfeldstraße und Parkstraße), von deren Seite der angeblich bereits erteilten Baugenehmigung in einer Bürgerinitiative mehrheitlich widersprochen wurde.

Seitens der „MBI Mülheimer Bürgerinitiativen" wurde den Nachbarn hierzu verbindlich bestätigt, dass ein Bau nach den bestehenden Plänen in dieser Gegend tatsächlich nicht zulässig sei, da offensichtlich und nachweisbar weder GRZ noch GFZ sich "in die Umgebung einfügen" wie der zuständige § 34 BauGB es vorschreibt.

Da vom ortsansässigen Bauordnungsamt der Stadt Mülheim a.d. Ruhr den geltenden Vorschriften nicht entsprochen und den Bürgerinteressen und -eingaben keine angemessene Beachtung geschenkt wurde, erhebe ich hiermit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Bauordnungsamtes, Herrn Hüsgen, und bitte Sie eindringlich um eine baldige Prüfung der Angelegenheit.

Es müssen erhebliche Zweifel aufkommen, dass in der Angelegenheit alles mit rechten Dingen zugegangen ist, denn

wurden Angrenzer und Anlieger nicht vorher informiert und um ihre Zustimmung gebeten

wurden diejenigen, die vorher von dem Projekt "Wind bekommen" hatten und um Auskünfte beim Bauordnungsamt baten, mit falschen Aussagen u.a. über Bauvoranfrage u.ä. hingehalten

als dann Anfang Februar im Überraschungsschlag alle kerngesunden, großen Bäume und Sträucher auf dem Grundstück gefällt wurden, beschwerten sich alle Betroffenen der 3 Straßen schriftlich. Dem MBI-Vertreter im Planungsausschuss, Herrn Reinhard, hatte der Bauordnungsamtsleiter wenige Tage später telefonisch mitgeteilt, es läge eine ordnungsgemäße Baugenehmigung vor. Auch vermarktete die Immobilientochter der Sparkasse, FDL, die auf 1600 qm ehemaligem Gartengelände geplanten 17 Eigentumswohnungen bereits seit mind. Mitte November 2001. Die MBI stellten daraufhin eine Anfrage zur Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung an den
Planungsausschuss am 19. Feb.. Am Morgen des 19. Feb. wurde den beschwerdeführenden Anliegern mitgeteilt, eine Baugenehmigung läge noch nicht vor, ihre Widersprüche liefen also ins Leere.

Am 13. März erhielten die Anwohner ein Schreiben von Herrn Hüsgen, dass eine Baugenehmigung am 4. März erteilt worden sei und dass eine hinreichende Abwägung stattgefunden habe, bei der auch die vorgetragenen Bedenken berücksichtigt worden seien. Die Bedenken aller Interessierten können aber überhaupt nicht berücksichtigt worden sein, weil diese ihre entsprechenden Begründungen zu ihrem formlosen Widerspruch teilweise erst nach Genehmigungserteilung abgegeben haben!

Der Verstoss gegen das BauGB bei Erteilung der Baugenehmigung ist offensichtlich, die Art und Weise, wie Fakten geschaffen wurden etwa beim Fällen aller Bäume.

Zusammengefasst kann man nur vermuten, dass von Seiten des Bauordnungsamtes hier gegen Gesetze und gegen die berechtigten Interessen der betroffenen Nachbarschaft jemandem oder mehreren Personen ein Gefallen getan werden sollte. Ob es auch Gefälligkeiten in der umgekehrten Richtung gegeben hat, vermag ich nicht zu beurteilen, doch sollten Sie als oberster Dienstherr der Stadt auch das untersuchen.

Mit freundlichen Grüßen

verschiedene Anwohner von Hittfeld-, Park- und Wichernstr.

  4. April 2002

Gaby Salomon, Hittfeldstraße 11, 45478  Mülheim an der Ruhr

Bezirksregierung Düsseldorf

An den Regierungspräsidenten
Herrn Dr. Büssow, Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf

Widerspruch gegen das Bauvorhaben Hittfeldstraße / Wichernstraße in Mülheim an der Ruhr

und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den OB der Stadt Mülheim an der Ruhr, Herr Dr. Baganz

Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,

am 31. Januar diesen Jahres wurden auf dem Grundstück Ecke Hittfeldstraße / Wichernstraße im Stadtteil Speldorf der Stadt Mülheim an der Ruhr die Bäume gefällt und ein Bauschild präsentiert das dort von der Landesbausparkasse geplante Projekt.

Es handelt sich um die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 17 Eigentumswohnungen auf 4 Etagen, welches zudem mit 34 Stellplätzen in Tief und Sammelgaragen ausgestattet ist. In diesem Fall muss eindeutig von einem überdimensionierten Projekt gesprochen werden, denn es fügt sich keineswegs in die Umgebung mit freistehenden 1- und 2- Familienhäusern und 2 -stöckiger Bauweise ein.

Da das Vorhaben, zumindest in der jetzigen Ausführung, nicht im Sinne der Anwohner liegt, wurde der Termin des Planungsausschusses am 19. Februar 2002 von vielen Anwohnern genutzt, um persönlich Antworten zu den folgenden Fragen zu erhalten.

Welche GRZ und GFZ sind in diesem Gebiet zulässig ?

Wie ist die GRZ und GFZ in der Umgebung ?

Anzahl der gefällten Bäume und die dafür vorgesehenen Neupflanzungen.

Ist auf diesem Grundstück Regenwasserversickerung vorgesehen ?

Sind die angrenzenden und umliegenden Eigentümer und Nachbarn informiert bzw. dazu gehört worden ?

Leider sind keine dieser Fragen im öffentlichen Teil der Sitzung erörtert worden und wie ich dann erfahren konnte, ebenso wenig im nichtöffentlichen Teil.

Die MBI - Mülheimer Bürgerinitiativen erhielt schriftlich folgende Antworten:

Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Baugrundstückes richte sich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben füge sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung störungsfrei in die nähere Umgebung ein. Es würden städtebaulich keine unvertretbaren Spannungen erzeugt. Nach durchgängiger Rechtsprechung würde dies nicht bedeuten, dass nur identische Vorhaben (sklavische Anpassung / Unterordnung) zulässig wären.

Zur GRZ und GFZ wurde die vorhandene Umgebungsbebauung aufgeführt: Hittfeldstraße 4  0,77/ Hittfeldstraße 6  0,20/ Wichernstraße 2  0,59/ und Wichernstraße 8 0,39

Nach Überprüfung der aufgeführten Referenzobjekte stellte sich allerdings heraus, dass es die Hittfeldstraße  4 und 6 nicht gibt. Die Wichernstr. 2 scheidet aus, da es sich um das prüfungsrelevante Projekt selber handelt.

Für das geplante Vorhaben ergäbe sich eine GRZ von 0,59 und eine GFZ von 0,96. Die geplante Wohnfläche sei nicht prüfungsrelevant. Siehe Anlagen 1, 2 und 3

3. Es habe seit dem 1.10.2001 eine Fällgenehmigung für 9 Bäume gegeben, die mit der Forderung verbunden war, 12 neue Laubbäume als Ausgleich zu pflanzen.

4. Die Entwässerungsunterlagen wurden am 17.12.2001 geprüft. Es ist eine Rigolenversickerung  vorgesehen.

Zusätzliche Anfragen, wurden von den MBI an den Planungsausschuss  am 19.02.2002 gerichtet.

Wann wurde die Bauvoranfrage gestellt ?

der Bescheid der Verwaltung zur Bauvoranfrage erteilt ?

der Bauantrag gestellt ?

die Baugenehmigung erteilt ?

Das Bauordnungsamt formulierte dazu folgende Stellungnahme:

Zur Bauvoranfrage vom 19.01.2001 wurde am 28.02.2001 ein positiver Vorbescheid erteilt. Der Bauantrag wurde am 13.11.2001 gestellt. Die Baugenehmigung konnte noch nicht erteilt werden, da die Unterlagen noch nicht vollständig vorlägen.

„Die von den unmittelbar angrenzenden Anwohnern vorgetragenen Einwänden sind im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt worden und es würde eine hinreichende Abwägung zwischen den nachbarschützenden Belangen und dem Rechtsanspruch des

Bauherrn auf Erteilung einer Baugenehmigung vorgenommen.

Soweit der Bauherr mit seiner Planung die rechtlichen Rahmenbedingungen einhält, hat er einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Insoweit wurde dem Bauherrn am 19.04.2001 ein positiver Vorbescheid erteilt. Die beschwerdeführenden Angrenzer erhalten bei Erteilung der Baugenehmigung einen rechtsmittelfähigen Bescheid, der ihnen den weiteren Rechtsweg eröffnet.“

Bekannt ist, dass die angrenzenden Eigentümer bis heute nicht in das Abwägungsverfahren einbezogen wurden.

Nachdem einige Widersprüche bzgl. dieses Bauvorhabens von den Anwohnern einschließlich ein von mir formulierter Widerspruch vom 27.02.2002 an die Stadt gerichtet wurden, sind die Bauarbeiten zunächst eingestellt worden.

Und die von der Landesbausparkasse vertriebene Hochglanzbroschüre mit dem Titel „Residieren am Raffelberg“, in der die Eigentumswohnungen angepriesen wurden, verschwand vorerst. Wie sich zudem herausstellte, waren Eigentumswohnungen zu diesem Zeitpunkt bereits verkauft und zu einem großen Teil reserviert.

Auf mein Widerspruchsschreiben kamen 3 Schreiben von der Stadt Mülheim an der Ruhr zurück. Siehe Anlagen 4, 5 und 6

Seit dem 13. März 2002 sind die Bauarbeiten wieder aufgenommen worden. Sämtliche Widersprüche wurden „abgeschmettert“ und nach wie vor ist kein angrenzender Eigentümer zu dem Bauvorhaben gehört worden.

Aus diesen Gründen wende ich mich direkt an Sie, mit der Bitte, um Überprüfung des Bauantrags hinsichtlich aller bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorschriften sowie dienstrechtlicher Vergehen.

Dass von der Immobilienabteilung der Sparkasse vermarktete Projekt „Residieren am Raffelberg“ sollte auf gesetzlich zulässige und der Umgebung angepasste Dimension reduziert werden.

Da das ganze Verfahren offenbar nicht ordnungsgemäß gelaufen ist und auch OB Baganz nach meinem Anschreiben nichts unternommen hat, um das Verfahren zu korrigieren und eine dem BauGB entsprechende Baugenehmigung zu veranlassen, bitte ich Sie als Kommunalaufsicht, im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den OB Baganz diese Unregelmäßigkeiten und ggfs. Verstöße zu untersuchen und entsprechende Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Gaby Salomon

Anlagen 1 bis 6